22. Der
behinderte Mensch und die Arbeit
Erst kürzlich
haben die nationalen Gemeinschaften und die internationalen Organisationen ihre
Aufmerksamkeit einem anderen mit der Arbeit in Verbindung stehenden und sehr
einschneidenden Problem zugewandt: dem der Behinderten. Auch sie sind
personales Subjekt mit vollem Menschsein, mit entsprechenden vorgegebenen,
heiligen und unverletzlichen Rechten, die gerade angesichts der dem Körper und
seinen Fähigkeiten auferlegten Behinderungen und Leiden die Würde und Größe des
Menschen besonders sichtbar machen. Da der Behinderte ein personales Subjekt
mit all seinen Rechten ist, muß ihm die Teilnahme am Leben der Gesellschaft in
allen Dimensionen und auf allen Ebenen, die seinen Fähigkeiten zugänglich sind,
ermöglicht werden. Der Behinderte ist einer von uns und teilt voll und ganz
unsere Menschennatur. Es wäre des Menschen von Grund auf unwürdig und eine
Verleugnung der gemeinsamen Menschennatur, wenn man zum Leben der Gesellschaft
und so auch zur Arbeit nur voll Leistungsfähige zuließe, weil man damit in eine
schwere Form von Diskriminierung verfiele, nämlich in die Aufteilung von
Starken und Gesunden auf der einen und den Schwachen und Kranken auf der
anderen Seite. Die Arbeit im objektiven Sinne muß auch hier der Würde des
Menschen untergeordnet werden, dem Subjekt der Arbeit und nicht dem
wirtschaftlichen Vorteil.
Es obliegt
daher den verschiedenen mit Arbeitsfragen befaßten Stellen - dem direkten wie
dem indirekten Arbeitgeber -, mit geeigneten und wirksamen Maßnahmen das Recht
des Behinderten auf berufliche Ausbildung und auf Arbeit zu fördern, damit er
in eine fruchtbare Tätigkeit eingegliedert werden kann, für die er befähigt
ist. Hier stehen wir vor vielen praktischen, rechtlichen und auch
wirtschaftlichen Problemen; es ist jedoch Aufgabe der Gemeinschaft, also der
öffentlichen Stellen, der Vereinigungen und Gruppen der mittleren Ebene, der
Unternehmen und der Behinderten selbst, gemeinsam ihre Ideen und Kräfte in den
Dienst dieses unverrückbaren Zieles zu stellen: den Behinderten eine ihren
Möglichkeiten entsprechende Arbeit anzubieten ; denn das erfordert ihre
Würde als Menschen und Subjekte der Arbeit. Jede Gemeinschaft wird in der Lage
sein, sich Strukturen zu geben, in denen Arbeitsplätze für Behinderte ausfindig
gemacht oder geschaffen werden können, sei es in den normalen öffentlichen oder
privaten Unternehmen, indem gewöhnliche oder besonders geeignete Arbeitsplätze
angeboten werden, sei es in sogenannten »beschützten« Unternehmen oder
Werkstätten.
Wie bei allen
anderen Arbeitnehmern muß auch bei den Behinderten den körperlichen und
psychischen Arbeitsbedingungen, der gerechten Entlohnung, den
Aufstiegsmöglichkeiten und der Beseitigung verschiedener Hemmnisse große
Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ohne die Augen davor zu verschließen, daß es
sich hierbei um eine vielschichtige und schwierige Aufgabe handelt, kann man
doch wünschen, daß eine richtige Auffassung von der Arbeit in ihrer
subjektiven Bedeutung zu einer solchen Situation führe, in der es dem
Behinderten möglich wird, sich nicht am Rande der Arbeitswelt und in
Abhängigkeit von der Gesellschaft zu fühlen, sondern als vollwertiges Subjekt
der Arbeit, nützlich für das Ganze, um seiner Menschenwürde willen geachtet und
berufen, zum Fortschritt und Wohl seiner Familie und der Volksgemeinschaft nach
seinen Fähigkeiten beizutragen.
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