23. Die
Arbeit und das Problem der Emigration
Schließlich
sind zumindest einige wenige Worte zum Thema der sogenannten
Arbeitsemigration zu sagen. Sie ist eine schon von früher her bekannte
Erscheinung, die sich jedoch ständig aufs neue abspielt und auch heute wieder
beträchtliche Ausmaße annimmt durch die Komplikationen des modernen Lebens. Der
Mensch hat das Recht, seine Heimat aus verschiedenen Gründen zu verlassen - wie
auch dorthin zurückzukehren - und in einem anderen Land bessere
Lebensbedingungen zu suchen. Dies bringt zweifellos Schwierigkeiten
verschiedener Art mit sich; vor allem stellt es im allgemeinen einen Verlust
für das Land dar, aus dem man auswandert. Es verliert einen Menschen, ein Mitglied
der großen Gemeinschaft, die durch Geschichte, Tradition und Kultur
zusammengehalten wird; dieses Mitglied beginnt ein Leben inmitten einer anderen
Gesellschaft, welche durch eine andere Kultur und meist auch durch eine andere
Sprache geeint ist. Es geht somit ein arbeitender Mensch verloren, der
mit den Leistungen seines Verstandes oder seiner Hände zur Steigerung des
Gemeinwohls im eigenen Lande hätte beitragen können; nun kommen dieser Beitrag
und diese Leistung einem anderen Land zugute, das in einem gewissen Sinne
geringeres Recht darauf hat als das Heimatland.
Gleichwohl ist
die Emigration, wenn auch in mancher Hinsicht ein Übel, so doch unter
bestimmten Umständen ein, wie man sagt, notwendiges Übel. Man muß darum alles
daransetzen - und sicher geschieht bereits vieles zu diesem Zweck -, daß dieses
objektive Übel nicht größere Schäden in moralischer Hinsicht mit sich
bringt, ja daß es sogar so weit wie möglich zu einem Vorteil für das
persönliche, familiäre und soziale Leben der Emigranten werde, und dies im
Hinblick auf das Gastland wie auch auf das Herkunftsland. In diesem Bereich
hängt sehr viel von einer gerechten Gesetzgebung ab, besonders wenn es um die
Rechte des arbeitenden Menschen geht. Ein solches Problem gehört darum
selbstverständlich in den Rahmen der vorliegenden Erwägungen, gerade wenn man
es vom angegebenen Standpunkt aus betrachtet.
Das Wichtigste
ist, daß der Mensch, der als ständiger Emigrant oder auch als Saisonarbeiter
außerhalb seines Heimatlandes arbeitet, im Bereich der Arbeitnehmerrechte
gegenüber den anderen Arbeitern aus dem Gastland selbst nicht benachteiligt wird.
Die Arbeitsemigration darf in keiner Weise eine Gelegenheit zu finanzieller
oder sozialer Ausbeutung werden. Hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses müssen
für den eingewanderten Arbeitnehmer die gleichen Kriterien gelten wie für jeden
anderen Arbeitnehmer des betreffenden Landes. Der Wert der Arbeit muß mit dem
gleichen Maßstab gemessen werden und nicht nach der verschiedenen Nationalität,
Religion oder Rasse. Erst recht darf die Notlage, in der ein Emigrant sich
befindet, nicht ausgenützt werden. Alle diese Umstände müssen - natürlich
unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten - vor dem fundamentalen
Wert der Arbeit zurückstehen, der mit der Würde der menschlichen Person
verbunden ist. Das grundlegende Prinzip sei hier nochmals wiederholt: Die
Rangordnung der Werte und der tiefere Sinn der Arbeit fordern, daß das Kapital
der Arbeit diene und nicht die Arbeit dem Kapital.
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