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Ioannes Paulus PP. II
Redemptoris missio

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  • KAPITEL VI DIE VERANTWORTLICHEN UND MITARBEITER DER SEELSORGE IN DEN MISSIONEN
    • Die Erstverantwortlichen der Missionsarbeit
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Die Erstverantwortlichen der Missionsarbeit

63. Wie der auferstandene Herr dem Apostelkollegium mit Petrus an der Spitze den Auftrag zur Weltmission übertragen hat, so liegt diese Verantwortung vor allem auf dem Kollegium der Bischöfe mit dem Nachfolger Petri an deren Spitze.119 Im Bewußtsein dieser Verantwortung sehe ich es in den Begegnungen mit den Bischöfen als meine Pflicht an, sowohl in bezug auf die Neuevangelisierung als auch auf die Weltmission, sie mit ihnen zu teilen. Ich habe mich über die Straßen der Welt auf den Weg gemacht, »um das Evangelium zu verkünden, um "die Brüder im Glauben zu stärken", um die Kirche zu trösten, um dem Menschen zu begegnen. Es sind Reisen des Glaubens... Es sind darüber hinaus Gelegenheiten zu einer Wanderkatechese, zur Verkündigung der frohen Botschaft und des apostolischen Lehramtes im vollen Umfang, auf allen Ebenen und rund um den ganzen Erdkeis«.120

Die Mitbrüder im Bischöflichen Amt sind mit mir unmittelbar für die Evangelisierung der Welt verantwortlich, sei es als Mitglieder des Bischofskollegiums, sei es als Hirten ihrer Ortskirchen. Dazu erklärt das Konzil: »Die Sorge, das Evangelium überall auf Erden zu verkündigen, geht die ganze Körperschaft der Hirten an. Ihnen allen zusammen hat Christus den Auftrag gegeben«.121 Es betont auch, daß die Bischöfe »nicht nur für die bestimmte Diözese, sondern für das Heil der ganzen Welt die Weihe empfangen« haben.122 Diese kollegiale Verantwortung hat praktische Auswirkungen. So muß »die Bischofsynode... unter den Obliegenheiten von allgemeiner Bedeutung der Missionstätigkeit als der wichtigsten und heiligsten Aufgabe der Kirche besondere Aufmerksamkeit schenken«.123 Die gleiche Verantwortung spiegelt sich - in verschiedenem Maß - in den Bischofskonferenzen und in deren Einrichtungen auf kontinentaler Ebene wider. Deshalb haben sie einen eigenen Beitrag zum Missionseinsatz anzubieten.124

Auch die Pflicht zur Mission eines jeden Bischofs als Oberhirte einer Ortskirche ist groß. Ihm fällt die Aufgabe zu, »als Haupt und einigendes Zentrum des diözesanen Apostolates die Missionstätigkeit voranzutreiben, zu lenken und zu koordinieren ... Überdies möge er Sorge tragen, daß die apostolische Tätigkeit nicht auf die schon Bekehrten beschränkt bleibe, sondern daß ein angemessener Anteil der Mitarbeiter und der Mittel für die Evangelisierung der Nichtchristen bestimmt werde«.125

64. Jede Ortskirche muß sich großzügig den Bedürfnissen der anderen öffnen. Die Zusammenarbeit der Kirchen in echter Gegenseitigkeit, die sie bereit macht zu geben und zu empfangen, ist auch eine Quelle der Bereicherung für alle und betrifft die verschiedenen Bereiche des kirchlichen Lebens. In dieser Hinsicht bleibt die Erklärung der Bischöfe von Puebla vorbildlich: »Endlich ist die Stunde für Lateinamerika gekommen ... sich über seine Grenzen hinaus ad gentes zu wenden. Gewiß, wir selbst haben noch Bedarf an Missionaren, aber wir müssen etwas von unserer Armut geben«.126

Mit diesem Geist lade ich die Bischöfe und die Bischofskonferenzen ein, großzügig zu verwirklichen, was in den »Richtlinien« vorgesehen ist, die die Kongregation für den Klerus für die Zusammenarbeit der Ortskirchen und für eine bessere Verteilung des Klerus in der Welt erstellt hat.127

Die Sendung der Kirche ist umfassender als die »Communio zwischen den Kirchen«; sie muß sich über die Hilfe für die Neuevangelisierung hinaus auch und vor allem von ihrem ausgesprochenen Missionscharakter bestimmen lassen. Ich appelliere an alle Kirchen, an die jungen und die alten, daß sie diese meine Sorge teilen, indem sie sich um eine Zunahme der Missionsberufe und die Überwindung der verschiedenen Schwierigkeiten bemühen.




119 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über die Missionstätig keit der Kirche Ad gentes, Nr. 38.



120 Ansprache an die Mitglieder des HI. Kollegiums und an alle Mitarbeiter der Römischen Kurie, der Vatikanstadt und des Vikariats von Rom, 28. Juni 1980, 10: Insegnamenti III, 1 (1980), 1887.



121 Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, Nr. 23.



122 Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, Nr. 38.



123 Ebd, Nr 29



124 Vgl. ebd, Nr. 38.



125 Ebd, Nr 30



126 Dokumente der m. Vollversammlung der lateinamerikanischen Bischöfe in Puebla (1979), 2941 (368).



127 Vgl. Direktive für die Förderung der gegenseitigen Zusammenarbeit der Teilkirchen und insbesondere für die geeignetere Verteilung des Klerus Postquam Apostoli (25. März 1980): AAS 72 (1980), 343-364.






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