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Ioannes Paulus PP. II
Redemptoris missio

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  • KAPITEL VI DIE VERANTWORTLICHEN UND MITARBEITER DER SEELSORGE IN DEN MISSIONEN
    • Missionare und Institute ad gentes
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Missionare und Institute ad gentes

65. Unter den Arbeitern in der Missionspastoral nehmen - wie in der Vergangenheit - immer noch jene Menschen und Institutionen einen Platz von grundlegender Bedeutung ein, denen das Dekret Ad gentes ein besonderes Kapitel mit dem Titel »Die Missionare« widmet.128 Diesbezüglich drängt sich eine gründliche Reflexion auf, die vor allem die Missionare selbst betrifft. Sie könnten durch die Veränderungen in den Missionen dazu verleitet sein, den Sinn ihrer eigenen Berufung nicht mehr zu verstehen und nicht mehr zu wissen, was die Kirche heute von ihnen eigentlich erwartet.

Bezugspunkt sind jene Worte des Konzils: »Obwohl jedem Jünger Christi die Pflicht obliegt, nach seinem Teil den Glauben auszusäen, beruft Christus der Herr aus der Schar der Jünger immer wieder solche, die er selbst will, damit sie bei ihm seien und er sie zur Verkündigung bei den Völkern aussende. Deshalb regt er durch den Heiligen Geist, der seine Gnadengaben, wie er will, zum allgemeinen Nutzen austeilt, im Herzen einzelner die Berufung zum Missionar an und erweckt gleichzeitig im Herzen der Kirche Institute, welche die Pflicht der Verkündigung des Evangeliums, die der gesamten Kirche obliegt, auf sich nehmen«.129

Es handelt sich also um eine »besondere Berufung«, die nach dem Beispiel der Apostel geformt ist. Sie zeigt sich in der Ganzheit des Einsatzes für den Dienst der Evangelisierung: es ist ein Einsatz, der die ganze Person und das Leben des Missionars einbezieht und von ihm eine grenzenlose Hingabe der Kräfte und der Zeit verlangt. Die mit einer solchen Berufung beschenkt sind, »gehen, von der rechtmäßigen Autorität gesandt, in gläubigem Gehorsam zu jenen, die fern von Christus sind, und sie widmen sich ausschließlich dem Werk, das sie als Diener des Evangeliums übernommen haben«.130 Die Missionare sollen stets darüber nachdenken, wie sie der ihnen geschenkten Gabe entsprechen können und ihre theologische und apostolische Weiterbildung pflegen.

66. Weiters müssen die Missions-Institute alle notwendigen Hilfsquellen nützen, indem sie ihre Erfahrung und Kreativität in Treue zu ihrem ursprünglichen Charisma zur Entfaltung bringen, um die Kandidaten angemessen vorzubereiten und sicherzustellen, daß ihre Mitglieder ihre geistlichen, moralischen und physischen Energien erneuern.131 Sie sollen sich als lebendiger Teil der kirchlichen Gemeinschaft fühlen und mit ihr geeint arbeiten. Denn, »jedes Institut ist für die Kirche geboren und dazu angehalten, diese mit seinen eigenen Merkmalen, entsprechend einem besonderen Geist und einer besonderen Sendung zu bereichern«. Über diese Treue zum ursprünglichen Charisma haben die Bischöfe selbst zu wachen.132

Die Missions-Institute sind im allgemeinen aus den Kirchen mit alter Tradition hervorgegangen und sind - historisch betrachtet - Werkzeuge der Kongregation Propaganda Fide zur Ausbreitung des Glaubens und zur Gründung neuer Kirchen gewesen. Sie nehmen heute in steigender Zahl Kandidaten aus den jungen Kirchen auf, die sie selber gegründet haben, während neue Institute gerade in den Ländern entstanden sind, die früher nur Missionare erhalten haben, heute aber solche aussenden. Diese doppelte Tendenz ist zu begrüßen. Sie erweist die Gültigkeit und die Aktualität der spezifischen Berufung zur Mission dieser Institute, die noch immer »absolut notwendig« sind:133 nicht nur wegen des missionarischen Wirkens ad gentes aus ihrer Tradition heraus, sondern auch wegen der Belebung der Mission sowohl in den Kirchen des alten Christentums als auch in jenen viel jüngeren.

Die besondere Berufung der Missionare auf Lebenszeit behält ihre volle Gültigkeit: Sie verkörpert das Beispiel des missionarischen Einsatzes der Kirche, die immer auf die radikale und ganzheitliche Hingabe angewiesen ist, auf neue und kühne Impulse. Die Missionare und die Missionarinnen, die ihr ganzes Leben dem Zeugnis des Auferstandenen unter den Völkern geweiht haben, sollen sich deshalb nicht von Zweifeln, von Unverständnis, Zurückweisung und Verfolgung einschüchtern lassen. Sie sollen die Gnade ihres besonderen Charismas wachrufen und ihren Weg mit Mut wieder aufnehmen, in dem sie die niedrigsten und schwierigsten Posten im Geist des Glaubens, des Gehorsams und in Gemeinschaft mit den eigenen Hirten bevorzugen.




128 Vgl. Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, Kap. IV, Nr. 23-27.



129 Ebd., Nr. 23.



130 Ebd.



131 Ebd, Nr. 23. 27.



132 Vgl. HL. KONGREGATION FÜR DIE ORDENSLEUTE UND DIE SÄKULARINSTITUTE und HL. KONGREGATION FÜR DIE BISCHÖFE, Direktiven für die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Bischöfen und den Ordensleuten in der Kirche Mutuae relationes ( 14. Mai 1978), 14 b: AAS 70 (1978), 482; vgl. Nr. 28: a.a.O., 490.



133 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, Nr. 27.






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