KAPITEL VII
DIE ZUSAMMENARBEIT IN DER MISSIONSTÄTIGKEIT
77.
Als Glieder der Kirche aufgrund der Taufe sind alle Christen für die
Missionstätigkeit mitverantwortlich. Die Teilnahme der Gemeinden und der
einzelnen Gläubigen an diesem Recht und dieser Pflicht bezeichnen wir als
»Zusammenarbeit in der Mission«.
Eine solche
Zusammenarbeit hat ihre Wurzeln und lebt aus der persönlichen Einheit mit
Christus. Nur wenn alle mit ihm eins sind wie die Reben mit dem Weinstock (vgl.
Joh 15, 5), können gute Früchte hervorgebracht werden. Ein heilig
geführtes Leben ermöglicht es jedem Christen, in der Mission der Kirche
fruchtbar zu sein: »Das Heilige Konzil lädt alle zu einer tiefen, inneren
Erneuerung ein, auf daß sie, aufgrund eines lebendigen Bewußtseins der eigenen
Verantwortlichkeit für die Verbreitung des Evangeliums, ihren Anteil an der
Missionstätigkeit ad gentes übernehmen«.166
Die Teilnahme
an der Weltmission beschränkt sich daher nicht auf einige wenige Aktivitäten,
sondern ist das Zeichen des gereiften Glaubens und eines christlichen Lebens,
das Früchte trägt. So weitet der Gläubige die Grenzen seiner Liebe aus und
kümmert sich um die, die weit weg sind ebenso wie um die, die nahe sind: er
betet für die Missionen und um Missionsberufe, er unterstützt die Missionare
und verfolgt ihre Arbeit mit Interesse; und wenn sie zurückkehren, nimmt er sie
mit jener Freude auf, mit der die ersten christlichen Gemeinden von den
Aposteln die Wundertaten erfuhren, die Gott durch ihre Predigt gewirkt hatte
(vgl. Apg 14, 27).
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