V. KAPITEL - STAAT UND KULTUR
44.
Leo XIII. wußte sehr wohl, daß man eine gesunde Staatstheorie braucht,
um eine normale Entfaltung der menschlichen Tätigkeiten zu gewährleisten, der
geistigen und der materiellen, die beide unerläßlich sind. In einem
Abschnitt von Rerum novarum legt er darum die Organisation der
Gesellschaft nach den drei Gewalten — der gesetzgebenden, der ausführenden und
der richterlichen — vor; dies war in der damaligen Zeit in der Lehre der Kirche
eine Neuheit. Diese Ordnung spiegelt eine realistische Sicht der
sozialen Natur des Menschen, die eine entsprechende Gesetzgebung zum Schutz der
Freiheit aller erfordert. Zu diesem Zweck ist es besser, wenn jede Macht von
anderen Mächten und anderen Kompetenzbereichen ausgeglichen wird, die sie in
ihren rechten Grenzen halten. Das ist das Prinzip des »Rechtsstaates«, in dem
das Gesetz und nicht die Willkür der Menschen herrscht.
Im Gegensatz zu
dieser Auffassung vertritt in der modernen Zeit der Totalitarismus in seiner
marxistisch-leninistischen Ausprägung die Meinung, daß einige Menschen auf
Grund einer tieferen Kenntnis der Entwicklungsgesetze der Gesellschaft oder
durch eine klassenmäßige Sonderstellung oder durch einen Kontakt mit den
eigentlichen Quellen des kollektiven Bewußtseins vom Irrtum frei sind und daher
Anspruch auf die Ausübung einer absoluten Macht erheben können. Hinzukommt, daß
der Totalitarismus aus der Verneinung der Wahrheit im objektiven Sinn entsteht:
Wenn es keine transzendente Wahrheit gibt, der gehorchend der Mensch zu seiner
vollen Identität gelangt, gibt es kein sicheres Prinzip, das gerechte
Beziehungen zwischen den Menschen gewährleistet. Ihr Klasseninteresse,
Gruppeninteresse und nationales Interesse bringt sie unweigerlich in Gegensatz
zueinander. Wenn die transzendente Wahrheit nicht anerkannt wird, dann
triumphiert die Gewalt der Macht und jeder trachtet, bis zum Äußersten von den
ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Gebrauch zu machen, um ohne Rücksicht auf
die Rechte des anderen sein Interesse und seine Meinung durchzusetzen. Der
Mensch wird da nur insoweit respektiert, als man ihn als Werkzeug für ein
egoistisches Ziel benutzen kann. Die Wurzel des modernen Totalitarismus liegt
also in der Verneinung der transzendenten Würde des Menschen, der sichtbares
Abbild des unsichtbaren Gottes ist. Eben deshalb, auf Grund seiner Natur, ist
er Subjekt von Rechten, die niemand verletzen darf: weder der einzelne, noch
die Gruppe, die Klasse, die Nation oder der Staat. Auch die gesellschaftliche
Mehrheit darf das nicht tun, indem sie gegen eine Minderheit vorgeht, sie
ausgrenzt, unterdrückt, ausbeutet oder sie zu vernichten versucht.
45.
Die Kultur und die Praxis des Totalitarismus ziehen auch die Verneinung der
Kirche nach sich. Der Staat oder die Partei, die glaubt, in der Geschichte das
absolute Gute verwirklichen zu können, und sich über alle Werte hinwegsetzt,
kann nicht zulassen, daß ein objekives Kriterium für Gut und Böse außer
dem Willen der Herrschenden anerkannt wird, das unter bestimmten Umständen auch
dazu dienen kann, ihr Verhalten kritisch zu beurteilen. Das erklärt, warum der
Totalitarismus die Kirche zu vernichten oder wenigstens zu unterwerfen
trachtet, indem er sie zu einem Werkzeug seines ideologischen Apparates macht.
Das Bestreben
des totalitären Staates läuft noch immer darauf hinaus, die Nation, die
Gesellschaft, die Familie, die Religionsgemeinschaften und die Menschen selbst
in sich aufzusaugen. Durch die Verteidigung ihrer Freiheit verteidigt die
Kirche zugleich den Menschen, der Gott mehr gehorchen muß als den Menschen
(vgl. Apg 5, 29), die Familie, die verschiedenen gesellschaftlichen
Organisationen und die Nationen, alles Realitäten, die ihren je eigenen
Autonomie - und Souveränitätsbereich besitzen.
46.
Die Kirche weiß das System der Demokratie zu schätzen, insoweit es die
Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen sicherstellt und den
Regierten die Möglichkeit garantiert, sowohl ihre Regierungen zu wählen und zu
kontrollieren als auch dort, wo es sich als notwendig erweist, sie auf
friedliche Weise zu ersetzen. Sie kann daher nicht die Bildung
schmaler Führungsgruppen billigen, die aus Sonderinteressen oder aus
ideologischen Absichten die Staatsmacht an sich reißen.
Eine wahre Demokratie
ist nur in einem Rechtsstaat und auf der Grundlage einer richtigen Auffassung
vom Menschen möglich. Sie erfordert die Erstellung der notwendigen
Vorbedingungen für die Förderung sowohl der einzelnen Menschen durch die
Erziehung und die Heranbildung zu den echten Idealen als auch der
»Subjektivität« der Gesellschaft durch die Schaffung von Strukturen der
Beteiligung und Mitverantwortung. Heute neigt man zu der Behauptung, der
Agnostizismus und der skeptische Relativismus seien die Philosophie und die
Grundhaltung, die den demokratischen politischen Formen entsprechen. Und alle,
die überzeugt sind, die Wahrheit zu kennen, und an ihr festhalten, seien vom
demokratischen Standpunkt her nicht vertrauenswürdig, weil sie nicht
akzeptieren, daß die Wahrheit von der Mehrheit bestimmt werde bzw. je nach dem
unterschiedlichen politischen Gleichgewicht schwanke. In diesem Zusammenhang
muß gesagt werden, daß dann, wenn es keine letzte Wahrheit gibt, die das
politische Handeln leitet und ihm Orientierung gibt, die Ideen und
Überzeugungen leicht für Machtzwecke mißbraucht werden können. Eine Demokratie
ohne Werte verwandelt sich, wie die Geschichte beweist, leicht in einen offenen
oder hinterhältigen Totalitarismus.
Die Kirche
verschließt auch nicht die Augen vor der Gefahr des Fanatismus oder
Fundamentalismus derer, die glauben, im Namen einer angeblich
wissenschaftlichen oder religiösen Ideologie den anderen Menschen ihre
Auffassung von dem, was wahr und gut ist, aufzwingen zu können. Die christliche
Wahrheit ist nicht von dieser Art. Der christliche Glaube, der keine
Ideologie ist, maßt sich nicht an, die bunte sozio-politische Wirklichkeit in
ein strenges Schema einzuzwängen. Er anerkennt, daß sich das Leben des Menschen
in der Geschichte unter verschiedenen und nicht immer vollkommenen Bedingungen
verwirklicht. Darum gehört zum Vorgehen der Kirche, die stets die transzendente
Würde der Person beteuert, die Achtung der Freiheit.
Aber die
Freiheit erhält erst durch die Annahme der Wahrheit ihren vollen Wert. In einer
Welt ohne Wahrheit verliert die Freiheit ihre Grundlage, und der Mensch ist der
Gewalt der Leidenschaften und offenen oder verborgenen Bedingtheiten
ausgesetzt. Der Christ lebt die Freiheit (vgl. Joh 8, 31. 32) und dient
ihr, indem er seinem Sendungsauftrag getreu die Wahrheit, die er erkannt hat,
immer wieder anbietet. Im Dialog mit den anderen Menschen wird er jedem Beitrag
an Wahrheit, dem er in der Lebensgeschichte und in der Kultur der einzelnen und
der Nationen begegnet, Achtung zollen; er wird aber nicht darauf verzichten,
all das zu vertreten, was ihn sein Glaube und der rechte Gebrauch der Vernunft
gelehrt haben.
47.
Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Totalitarismus und zahlreicher
anderer totalitärer Regimes und solcher der »nationalen Sicherheit« erleben wir
heute ein, wenn auch nicht unumstrittenes Überwiegen des demokratischen Ideals,
verbunden mit einem lebendigen Bewußtsein und einer Sorge für die
Menschenrechte. Aber gerade darum müssen die Völker, die ihre innere Ordnung
neugestalten, durch die ausdrückliche Anerkennung dieser Rechte der Demokratie
eine glaubwürdige und solide Grundlage geben . Unter den
vorrangigsten Rechten sind zu erwähnen: das Recht auf Leben, zu dem wesentlich das
Recht gehört, nach der Zeugung im Mutterschoß heranzuwachsen; das Recht, in
einer geeinten Familie und in einem sittlichen Milieu zu leben, das für die
Entwicklung und Entfaltung der eigenen Persönlichkeit geeignet ist; das Recht,
seinen Verstand und seine Freiheit in der Suche und Erkenntnis der Wahrheit zur
Reife zu bringen; das Recht, an der Arbeit zur Erschließung der Güter der Erde
teilzunehmen und daraus den Lebensunterhalt für sich und die Seinen zu
gewinnen; das Recht auf freie Gründung einer Familie und auf Empfang und
Erziehung der Kinder durch verantwortungsvollen Gebrauch der eigenen
Sexualität. Quelle und Synthese dieser Rechte ist in gewissem Sinne die
Religionsfreiheit, verstanden als Recht, in der Wahrheit des eigenen Glaubens
und in Übereinstimmung mit der transzendenten Würde der eigenen Person zu
leben.
Auch in den
Ländern mit demokratischen Regierungsformen werden diese Rechte nicht immer
voll respektiert. Wir beziehen uns hier nicht nur auf den Skandal der
Abtreibung, sondern auch auf verschiedene Anzeichen einer Krise der
demokratischen Systeme, denen mitunter die Fähigkeit zu Entscheidungen für das
Gemeinwohl abhanden gekommen zu sein scheint. Anfragen von seiten der
Gesellschaft werden bisweilen nicht nach Kriterien der Gerechtigkeit und
Sittlichkeit geprüft, sondern mehr nach der Wahl oder Finanzkraft der Gruppen,
die sie unterstützen. Derartige Entartungen des politischen Verhaltens erzeugen
mit der Zeit Mißtrauen und Gleichgültigkeit und in der Folge eine Abnahme der politischen
Beteiligung und des Gemeinsinnes in der Bevölkerung, die sich hintergangen und
enttäuscht fühlt. Daraus ergibt sich das wachsende Unvermögen, Einzelinteressen
in eine umfassende Sicht des Gemeinwohles einzuordnen. Dieses ist ja nicht
einfach die Summe der Einzelinteressen. Es besagt vielmehr ihre Bewertung und
Zuordnung auf Grund einer ausgewogenen Werthierarchie und letzten Endes auf
Grund eines klaren Verständnisses der Würde und der Rechte der Person.
Die Kirche
achtet die berechtigte Autonomie der demokratischen Ordnung. Es steht
ihr nicht zu, sich zu Gunsten der einen oder anderen institutionellen oder
verfassungsmäßigen Lösung zu äußern. Der Beitrag, den sie zu dieser Ordnung
anbietet, ist die Sicht von der Würde der Person, die sich im Geheimnis des
Mensch gewordenen Wortes in ihrer ganzen Fülle offenbart.
48.
Diese allgemeinen Überlegungen finden ihren Niederschlag auch in der Aufgabe
des Staates im Bereich der Wirtschaft. Die Wirtschaft, insbesondere die
Marktwirtschaft, kann sich nicht in einem institutionellen, rechtlichen und
politischen Leerraum abspielen. Im Gegenteil, sie setzt die Sicherheit der
individuellen Freiheit und des Eigentums sowie eine stabile Währung und
leistungsfähige öffentliche Dienste voraus. Hauptaufgabe des Staates ist es
darum, diese Sicherheit zu garantieren, so daß der, der arbeitet und
produziert, die Früchte seiner Arbeit genießen kann und sich angespornt fühlt,
seine Arbeit effizient und redlich zu vollbringen. Der Mangel an Sicherheit,
begleitet von der Korruption der staatlichen Behörden und von dem Umsichgreifen
unlauterer Quellen der Bereicherung und des leichten Gewinnes auf Grund eines
rechtswidrigen oder rein spekulativen Treibens, ist eines der Haupthindernisse für
die Entwicklung und für die Wirtschaftsordnung.
Eine andere
Aufgabe des Staates besteht darin, die Ausübung der Menschenrechte im
wirtschaftlichen Bereich zu überwachen und zu leiten. Aber die erste
Verantwortung auf diesem Gebiet liegt nicht beim Staat, sondern bei den
einzelnen und bei den verschiedenen Gruppen und Vereinigungen, in denen sich
die Gesellschaft artikuliert. Der Staat könnte das Recht aller Bürger auf
Arbeit nicht direkt sicherstellen, ohne das gesamte Wirtschaftsleben zu
reglementieren und die freie Initiative der einzelnen abzutöten. Das besagt
jedoch nicht, daß er auf diesem Gebiet überhaupt keine Kompetenz habe, wie jene
behaupten, die für einen völligen Verzicht auf Ordnungsnormen im Bereich der
Wirtschaft eintreten. Ja, der Staat hat die Pflicht, die Tätigkeit der
Unternehmen dahingehend zu unterstützen, daß er Bedingungen für die
Sicherstellung von Arbeitsgelegenheiten schafft. Er muß die Tätigkeit dort, wo
sie sich als unzureichend erweist, anregen bzw. ihr in Augenblicken der Krise
unter die Arme greifen.
Der Staat hat
des weiteren das Recht einzugreifen, wenn Monopolstellungen die Entwicklung
verzögern oder behindern. Aber außer diesen Aufgaben der Harmonisierung und
Steuerung der Entwicklung kann er in Ausnahmefällen Vertretungsfunktionen wahrnehmen,
wenn gesellschaftliche Bereiche oder Unternehmenssysteme zu schwach oder erst
im Entstehen begriffen und daher noch unfähig sind, ihre Aufgabe zu erfüllen.
Solche stellvertretenden Interventionen, die durch dringende, vom Gemeinwohl geforderte
Gründe gerechtfertigt sind, müssen aber zeitlich möglichst begrenzt sein, um
nicht den genannten Bereichen und Unternehmenssystemen die ihnen eigenen
Kompetenzen auf Dauer zu entziehen und nicht den Umfang der staatlichen
Intervention übermäßig auszuweiten. Dies wäre sowohl für die wirtschaftliche
wie für die bürgerliche Freiheit schädlich.
In den letzten
Jahren hat man eine umfangreiche Ausweitung dieser Interventionen erlebt, was
gewissermaßen zu einem neuen Typ von Staat, dem »Wohlfahrtsstaat«, geführt hat.
Diese Entwicklungen erfolgten in manchen Staaten, um auf geeignete Weise den
zahlreichen Nöten und Bedürfnissen dadurch abzuhelfen, daß man
menschenunwürdige Formen der Armut und Entbehrung beseitigte. Es fehlte jedoch
nicht an Auswüchsen und Mißbräuchen, die besonders in jüngster Zeit harte
Kritik am Wohlfahrtsstaat auslösten, der als »Fürsorgestaat« bezeichnet wurde.
Funktionsstörungen und Mängel im Wohlfahrtsstaat rühren von einem
unzutreffenden Verständnis der Aufgaben des Staates her. Auch auf diesem Gebiet
muß das Subsidiaritätsprinzip gelten: Eine übergeordnete Gesellschaft
darf nicht in das innere Leben einer untergeordneten Gesellschaft dadurch
eingreifen, daß sie diese ihrer Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall
unterstützen und ihr dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen
gesellschaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen.
Der
Wohlfahrtsstaat, der direkt eingreift und die Gesellschaft ihrer Verantwortung
beraubt, löst den Verlust an menschlicher Energie und das Aufblähen der
Staatsapparate aus, die mehr von bürokratischer Logik als von dem Bemühen
beherrscht werden, den Empfängern zu dienen; Hand in Hand damit geht eine
ungeheure Ausgabensteigerung. Wie es scheint kennt tatsächlich derjenige die
Not besser und vermag die anstehenden Bedürfnisse besser zu befriedigen, der
ihr am nächsten ist und sich zum Nächsten des Notleidenden macht. Es muß
hinzugefügt werden, daß nicht selten eine bestimmte Art von Bedürfnissen keine
bloß materielle Antwort erfordern, sondern daß es darauf ankommt, die tiefere
menschliche Not und Anfrage herauszuhören. Man denke auch an die Situation der
Flüchtlinge, der Einwanderer, der Alten oder Kranken und an all die
verschiedenen Formen, die Beistand und Fürsorge brauchen, wie im Fall der
Drogenabhängigen: alles Menschen, denen nur von jemandem wirksam geholfen
werden kann, der ihnen außer der nötigen Behandlung eine aufrichtige
brüderliche Hilfe anbietet.
49.
Auf diesem Gebiet ist die Kirche getreu dem Auftrag Christi, ihres Gründers,
seit jeher mit ihren Werken präsent, um dem bedürftigen Menschen eine
materielle Unterstützung anzubieten, die ihn nicht erniedrigt und nicht zu
einem Fürsorgeobjekt herabsetzt, sondern ihm hilft, aus seiner prekären Lage
herauszufinden, indem sie seine Würde als Person fördert. Mit großer
Dankbarkeit an Gott muß man darauf hinweisen, daß die tätige Liebe in der
Kirche nie erloschen ist und heute eine vielfältige, ermutigende Zunahme
verzeichnen kann. Besondere Erwähnung verdient in diesem Zusammenhang das Phänomen
des freiwilligen Dienstes, den die Kirche dadurch unterstützt und fördert,
daß sie alle zur Mitarbeit anspornt, um ihn in seinen Initiativen zu
unterstützen und zu ermutigen.
Um die heute
verbreitete individualistische Denkweise zu überwinden, braucht es ein konkretes
Bemühen um Solidarität und Liebe, das in der Familie beginnt mit dem
Rückhalt, den die Eheleute einander geben, und dann mit der Sorge der
Generationen füreinander. Auf diese Weise qualifiziert sich die Familie auch
als Arbeits - und Solidaritätsgemeinschaft. Es kommt jedoch vor, daß die
Familie, wenn sie bereit ist, ihrer Berufung voll zu entsprechen, ohne die
nötige Unterstützung von seiten des Staates bleibt und daher nicht über
ausreichende Mittel verfügt. Es ist dringend notwendig, nicht nur die
Familienpolitik, sondern auch die Sozialpolitik zu fördern, deren Hauptziel die
Farnilie selbst sein muß. Ihr muß durch die Gewährung entsprechender
Hilfsmittel und wirksamer Formen der Unterstützung bei der Erziehung der Kinder
wie bei der Sorge für die alten Menschen geholfen werden, um deren Abschiebung
aus dem engeren Familienverband zu vermeiden und so die Beziehungen zwischen
den Generationen neu zu stärken.
Außer der
Familie erfüllen auch andere gesellschaftliche Zwischenkörper wichtige Aufgaben
und aktivieren spezifische Solidaritätsnetze. Diese reifen in der Tat zu echten
Gemeinschaften von Personen heran, beleben das gesellschaftliche Gefüge und
verhindern, daß es in die Anonymität und in eine unpersönliche Vermassung
absinkt, wie es in der modernen Gesellschaft leider häufig der Fall ist. Der
Mensch lebt in der Vielfalt der zwischenmenschlichen Beziehungen, und in ihr
wächst die »Subjektivität der Gesellschaft«. Der einzelne wird heute oft
zwischen den beiden Polen Staat und Markt erdrückt. Es hat manchmal den
Anschein, als existierte er nur als Produzent und Konsument von Waren oder als
Objekt der staatlichen Verwaltung. Es wird vergessen, daß das Zusammenleben der
Menschen weder den Markt noch den Staat zum Endziel hat. Es besitzt in sich
selber einen einzigartigen Wert, dem Staat und Markt dienen sollen. Der Mensch
ist vor allem ein Wesen, das die Wahrheit sucht und sich bemüht, sie zu leben
und sie in einem dauernden Dialog zu ergründen, der die vergangenen und die
künftigen Generationen einbezieht.
50.
Von dieser offenen Suche nach der Wahrheit ist die Kultur der Nation
gekennzeichnet. Denn das Erbe der weitergegebenen und übernommenen Werte wird
von der jungen Generation immer einer Hinterfragung unterworfen. Hinterfragen
heißt nicht notwendigerweise zerstören oder von vornherein ablehnen; es besagt
vielmehr vor allem, diese Werte im eigenen Leben einer Prüfung zu unterziehen
und sie sich durch diese daseinsbezogene Prüfung lebendiger, aktueller und
persönlicher zu eigen zu machen. Dabei muß unterschieden werden zwischen dem,
was in der Tradition Gültigkeit besitzt, und Unwahrem und Irrtümern oder
veralteten Formen, die durch andere, zeitgemäßere ersetzt werden können.
In diesem
Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß sich auch die Evangelisierung in die
Kultur der Nationen einfügt, indem sie diese auf ihrem Weg zur Wahrheit
unterstützt und ihr bei dem Bemühen um Läuterung und Anreicherung hilft.
Wenn sich eine Kultur jedoch in sich selber verschließt und veraltete
Lebensformen zu verewigen sucht, indem sie jeden Austausch und jede
Auseinandersetzung über die Wahrheit vom Menschen ablehnt, dann wird sie
unfruchtbar und verfällt.
51.
Das gesamte menschliche Tun hat seinen Platz in einer Kultur und erfolgt in
Wechselwirkung mit ihr. Für eine angemessene Gestaltung dieser Kultur braucht
es die Einbeziehung des ganzen Menschen, der darin seine Kreativität, seine
Intelligenz, sein Wissen von der Welt und den Menschen entfaltet. Außerdem
bringt er in sie ein seine Fähigkeit zur Selbstbeherrschung, zum persönlichen
Opfer, zur Solidarität und zur Bereitschaft, das Gemeinwohl zu fördern. Darum
wird die erste und wichtigste Arbeit im Herzen des Menschen vollbracht. Die Art
und Weise, wie er sich um den Aufbau seiner Zukunft bemüht, hängt von der
Auffassung ab, die er von sich selbst und seiner Zielbestimmung hat. Auf dieser
Ebene liegt der spezifische und entscheidende Beitrag der Kirche für die
wahre Kultur. Sie fördert die Qualität jener menschlichen Haltungen, die
die Kultur des Friedens den Modellen vorziehen, die den Menschen in der Masse
erniedrigen, die Rolle seiner Initiative und seiner Freiheit verkennen und
seine Größe in die Taten des Konflikts und des Krieges verlegen. Die Kirche
leistet einen solchen Dienst, indem sie die Wahrheit über die Erschaffung
der Welt verkündet, die Gott in die Hände der Menschen gelegt hat, damit
sie sie durch ihre Arbeit fruchtbarer und vollkommener machen; und indem sie die
Wahrheit über die Erlösung verkündet, durch die der Sohn Gottes alle
Menschen gerettet und sie zugleich miteinander verbunden hat, indem er sie
füreinander verantwortlich machte. Die Hl. Schrift spricht zu uns ständig über den
tätigen Einsatz für den Bruder und konfrontiert uns mit einer Mitverantwortung,
die alle Menschen umfassen soll.
Diese Forderung
macht nicht halt an den Grenzen der eigenen Familie und auch nicht der Nation
oder des Staates. Sie umfaßt in gestufter Weise die ganze Menschheit, so daß
sich kein Mensch als unbeteiligt oder gleichgültig gegenüber dem Schicksal
eines anderen Gliedes der Menschheitsfamilie ansehen darf. Kein Mensch kann
behaupten, für das Schicksal seines Bruders nicht verantwortlich zu sein (vgl. Gen
4, 9; Lk 10, 29-37:Mt 25, 31-46)!
Die
aufmerksame, zuvorkommende Sorge für den Nächsten gerade in der Stunde der Not,
heute erleichtert auch durch die neuen Kommunikationsmittel, die die Menschen
einander nähergebracht haben, ist besonders wichtig bei der Suche nach anderen
Möglichkeiten zur Lösung der internationalen Konflikte als dem Krieg. Es läßt
sich unschwer behaupten, daß die schreckliche Gewalt der Vernichtungsmittel,
die selbst den mittleren und kleinen Mächten zugänglich sind, und die immer
engere Verflechtung zwischen den Völkern der ganzen Erde es sehr schwierig oder
praktisch unmöglich machen, die Auswirkungen eines Konfliktes zu begrenzen.
52.
Die Päpste Benedikt XV. und seine Nachfolger haben diese Gefahr klar erkannt.
Ich selber habe anläßlich des jüngsten dramatischen Krieges im
Persischen Golf den Ruf wiederholt: »Nie wieder Krieg«! Nein, nie wieder ein
Krieg, der das Leben der Unschuldigen vernichtet; der töten lehrt und das Leben
derer, die töten, gleichfalls zerstört; der eine Dauerspur von Zorn und Haß
zurückläßt und die gerechte Lösung jener Probleme, die ihn ausgelöst haben,
erschwert! Wie in den einzelnen Staaten endlich der Zeitpunkt kam, wo an die
Stelle des Systems der persönlichen Rache und Vergeltung die Herrschaft des
Gesetzes trat, so ist es jetzt dringend notwendig, daß in der internationalen
Völkergemeinschaft ein ähnlicher Fortschritt stattfindet. Man darf nie
vergessen, daß ein Krieg immer reale und schwerwiegende Ursachen hat: erlittene
Ungerechtigkeiten, Vereitelung berechtigter Bestrebungen, Elend und Ausbeutung
verzweifelter Menschenmassen, die keine reale Möglichkeit sehen, ihre Situation
auf friedlichem Weg zu verbessern.
Darum heißt der
andere Name für Frieden Entwicklung. Genauso wie es die
gemeinsame Verantwortung gibt, den Krieg zu verhindern, so gibt es die
gemeinsame Verantwortung, die Entwicklung zu fördern. Wie es auf nationaler
Ebene möglich und geboten ist, eine Wirtschaft aufzubauen, die das
Funktionieren des Marktes am Gemeinwohl orientiert, genauso müssen auf
internationaler Ebene geeignete Maßnahmen getroffen werden. Es braucht also ein
großes Bemühen um gegenseitiges Verstehen, um Wissen voneinander und um
Sensibilisierung der Gewissen. Das ist die ersehnte Kultur, die das
Vertrauen in die menschliche Leistungsfähigkeit des Armen wachsen läßt und
damit in seine Fähigkeit, seine Lage durch die Arbeit zu verbessern bzw. einen
positiven Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand zu leisten. Dazu müssen aber
dem Armen — ob Einzelperson oder Nation — Bedingungen angeboten werden, die
tatsächlich annehmbar sind. Solche Gelegenheiten zu schaffen, ist Aufgabe einer
weltweiten Zusammenarbeit für die Entwicklung. Das bedeutet auch den
Verzicht auf Gewinn - und Machtpositionen, über die die Wirtschaften der
Industrienationen zum eigenen Vorteil verfügen.
Das kann
tiefgreifende Veränderungen der überlieferten Lebensstile mit sich bringen, um
der Verschwendung der Ressourcen der Natur und der Menschen Einhalt zu gebieten
und so allen Völkern und Menschen der Erde zu ermöglichen, in ausreichendem
Maße daran teilzuhaben. Hinzukommen muß außerdem die Erschließung der neuen
materiellen und geistigen Güter als Frucht der Arbeit und der Kultur der
heutigen Randvölker, um so zur umfassenden Bereicherung der Völkerfamilie zu
gelangen.
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