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Ioannes Paulus PP. II
Ut unum sint

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  • II. DIE FRÜCHTE DES DIALOGS
    • Schwesterkirchen
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Schwesterkirchen

55. Das Konzilsdekret Unitatis redintegratio hat in seinem geschichtlichen Blickfeld die Einheit gegenwärtig, die trotz allem im ersten Jahrtausend gelebt wurde. Sie nimmt in gewissem Sinne Modellgestalt an. »Mit Freude möchte die Heilige Synode 1 allen die Tatsache in Erinnerung rufen, daß im Orient viele Teilkirchen oder Ortskirchen bestehen, unter denen die Patriarchalkirchen den ersten Rang einnehmen und von denen nicht wenige sich ihres apostolischen Ursprungs rühmen«. Seinen Anfang hat der Weg der Kirche am Pfingsttag in Jerusalem genommen, und ihre ganze ursprüngliche Entwicklung in der damaligen oikoumene konzentrierte sich um Petrus und die Elf (vgl. Apg 2, 14). Die Strukturen der Kirche im Orient und im Abendland bildeten sich also in bezug auf jenes apostolische Erbe heraus. Ihre Einheit im ersten Jahrtausend erhielt sich in eben jenen Strukturen durch die Bischöfe als Nachfolger der Apostel in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom. Wenn wir heute, am Ende des zweiten Jahrtausends, die volle Einheit wiederherzustellen trachten, müssen wir uns auf diese so strukturierte Einheit berufen.

Das Ökumenismusdekret hebt noch einen weiteren charakteristischen Aspekt hervor, dank dem alle Teilkirchen in der Einheit verblieben, nämlich »den Eifer und die Sorge 2, jene brüderlichen Bande der Gemeinschaft im Glauben und in der Liebe zu bewahren, die zwischen Lokalkirchen als Schwesterkirchen bestehen müssen«.

56. Nach dem II. Vatikanischen Konzil und im Zusammenhang mit jener Tradition wurde die Gepflogenheit wiedereingeführt, den um ihren Bischof versammelten Teil-oder Ortskirchen die Bezeichnung »Schwesterkirchen« zuzuerkennen. Ein sehr bedeutsamer Schritt auf dem Weg zur vollen Gemeinschaft war dann die Aufhebung der gegenseitigen Exkommunikationen, wodurch ein schmerzliches Hindernis kirchenrechtlicher und psychologischer Art beseitigt wurde.

Die Strukturen der Einheit, die vor der Spaltung bestanden, sind ein Erbe an Erfahrung, das unseren Weg zur Wiederfindung der vollen Gemeinschaft leitet. Natürlich hat der Herr während des zweiten Jahrtausends nicht aufgehört, seiner Kirche reiche Früchte an Gnade und Wachstum zu schenken. Doch leider hat die fortschreitende gegenseitige Entfremdung zwischen den Kirchen des Abendlandes und des Ostens sie des Reichtums gegenseitiger Geschenke und Hilfen beraubt. Es muß mit Gottes Gnade eine große Anstrengung unternommen werden, um zwischen ihnen die volle Gemeinschaft wiederherzustellen, die Quelle so vieler Güter für die Kirche Christi ist. Diese Anstrengung erfordert allen unseren guten Willen, das demütige Gebet und eine dauernde Zusammenarbeit, die sich durch nichts entmutigen lassen darf. Der hl. Paulus spornt uns an: »Einer trage des anderen Last« (Gal 6, 2). Wie passend für uns und wie aktuell ist diese Aufforderung des Apostels! Die traditionelle Bezeichnung »Schwesterkirchen« sollte uns auf diesem Weg ständig begleiten.

57. Wie Papst Paul VI. wünschte, ist es unser erklärtes Ziel, gemeinsam wieder zur vollen Einheit in der legitimen Verschiedenartigkeit zu finden: »Gott hat uns gewährt, dieses Zeugnis der Apostel im Glauben zu empfangen. Durch die Taufe sind wir einer in Christus Jesus (vgl. Gal 3, 28). Kraft der apostolischen Sukzession verbinden uns das Priestertum und die Eucharistie enger; durch die Teilhabe an den Gaben Gottes an seine Kirche sind wir in Gemeinschaft mit dem Vater durch den Sohn im Heiligen Geist 3. In jeder Ortskirche verwirklicht sich dieses Geheimnis der göttlichen Liebe. Ist nicht vielleicht das der Grund für den traditionellen und sehr schönen Ausdruck, mit dem sich die Ortskirchen gern als Schwesterkirchen bezeichneten (vgl. Dekret Unitatis redintegratio, 14)? Dieses Leben von Schwesterkirchen haben wir Jahrhunderte lang gelebt, als wir gemeinsam die ökumenischen Konzilien abhielten, die das Glaubensgut gegen jegliche Verfälschung verteidigten. Nach einer langen Periode der Spaltung und des gegenseitigen Unverständnisses erlaubt uns der Herr, trotz der Hindernisse, die sich in der Vergangenheit zwischen uns gelegt hatten, uns als Schwesterkirchen wiederzuentdecken«. Wenn wir heute, an der Schwelle des dritten Jahrtausends, nach der Wiederherstellung der vollen Gemeinschaft suchen, müssen wir die Verwirklichung dieser realen Gegebenheit anstreben, auf die wir Bezug nehmen müssen.

Die Verbindung mit dieser glorreichen Tradition ist für die Kirche fruchtbar. »Die Kirchen des Orients — so das Konzil — (besitzen) von Anfang an einen Schatz, aus dem die Kirche des Abendlandes in den Dingen der Liturgie, in ihrer geistlichen Tradition und in der rechtlichen Ordnung vielfach geschöpft hat«.

Zu diesem »Schatz« gehören auch »die Reichtümer jener geistlichen Traditionen, die besonders im Mönchtum ihre Ausprägung gefunden haben. Denn seit den glorreichen Zeiten der heiligen Väter blühte dort jene monastische Spiritualität, die sich von dorther auch im Abendland ausbreitete«. Wie ich im jüngsten Apostolischen Schreiben Orientale lumen Gelegenheit hatte zu betonen, haben die Ostkirchen mit großer Hochherzigkeit das vom monastischen Leben bezeugte Engagement gelebt, »angefangen bei der Evangelisierung, dem erhabensten Dienst, den der Christ dem Bruder anbieten kann, und weiter in vielen anderen Formen geistlichen und materiellen Dienstes. Ja, man kann sagen, das Mönchtum ist in der Antike — und verschiedentlich auch in späterer Zeit — das bevorzugte Werkzeug für die Evangelisierung der Völker gewesen«.

Das Konzil beschränkt sich nicht darauf, all das zu betonen, was die Kirchen im Orient und im Abendland einander ähnlich macht. Es zaudert im Einklang mit der geschichtlichen Wahrheit nicht mit der Aussage: »Es darf nicht wundernehmen, daß von der einen und von der anderen Seite bestimmte Aspekte des offenbarten Mysteriums manchmal besser verstanden und deutlicher ins Licht gestellt wurden, und zwar so, daß man bei jenen verschiedenartigen theologischen Formeln oft mehr von einer gegenseitigen Ergänzung als von einer Gegensätzlichkeit sprechen muß«. Der Austausch von Gaben zwischen den Kirchen in ihrer gegenseitigen Ergänzung macht die Gemeinschaft fruchtbar.

58. Aus der Wiederbeteuerung der bereits bestehenden Glaubensgemeinschaft zog das II. Vatikanische Konzil nützliche pastorale Konsequenzen für das konkrete Leben der Gläubigen und für die Förderung des Geistes der Einheit. Wegen der bestehenden engen sakramentalen Bande zwischen der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen hat das Dekret Orientalium ecclesiarum betont: »Die Seelsorgepraxis zeigt 1, daß bei den in Frage kommenden ostkirchlichen Brüdern mancherlei persönliche Umstände in Betracht zu ziehen sind, unter denen weder die Einheit der Kirche verletzt wird noch irgendeine Gefahr zu fürchten ist, vielmehr ein Heilsnotstand und das geistliche Wohl der Seelen drängt. Daher hat die katholische Kirche je nach zeitlichen, örtlichen und persönlichen Umständen in Vergangenheit und Gegenwart oft eine mildere Handlungsweise angewandt und allen die Mittel zum Heil und das Zeugnis gegenseitiger christlicher Liebe durch Teilnahme an Sakramenten und anderen heiligen Handlungen und Sachen dargeboten«.

Diese theologische und pastorale Orientierung ist auch auf Grund der Erfahrung in den Jahren nach dem Konzil von den beiden Codices des kanonischen Rechtes übernommen worden. Unter pastoralem Gesichtspunkt wurde sie vom Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus erläutert.

In dieser so wichtigen und heiklen Frage ist es unerläßlich, daß die Hirten die Gläubigen sorgfältig unterrichten, damit diese die besonderen Gründe für diese Teilnahme am liturgischen Gottesdienst und die unterschiedlichen Ordnungen kennenlernen, die es in diesem Bereich gibt.

Man darf niemals die ekklesiologische Dimension der Teilnahme an den Sakramenten, vor allem an der heiligen Eucharistie, aus den Augen verlieren.

 




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