Schwesterkirchen
55. Das
Konzilsdekret Unitatis redintegratio hat in seinem geschichtlichen
Blickfeld die Einheit gegenwärtig, die trotz allem im ersten Jahrtausend gelebt
wurde. Sie nimmt in gewissem Sinne Modellgestalt an. »Mit Freude möchte die
Heilige Synode 1 allen die Tatsache in Erinnerung rufen, daß im Orient viele
Teilkirchen oder Ortskirchen bestehen, unter denen die Patriarchalkirchen den
ersten Rang einnehmen und von denen nicht wenige sich ihres apostolischen
Ursprungs rühmen«. Seinen Anfang hat der Weg der Kirche am
Pfingsttag in Jerusalem genommen, und ihre ganze ursprüngliche Entwicklung in
der damaligen oikoumene konzentrierte sich um Petrus und die Elf (vgl. Apg
2, 14). Die Strukturen der Kirche im Orient und im Abendland bildeten sich also
in bezug auf jenes apostolische Erbe heraus. Ihre Einheit im ersten Jahrtausend
erhielt sich in eben jenen Strukturen durch die Bischöfe als Nachfolger der
Apostel in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom. Wenn wir heute, am Ende des
zweiten Jahrtausends, die volle Einheit wiederherzustellen trachten, müssen wir
uns auf diese so strukturierte Einheit berufen.
Das Ökumenismusdekret hebt noch
einen weiteren charakteristischen Aspekt hervor, dank dem alle Teilkirchen in
der Einheit verblieben, nämlich »den Eifer und die Sorge 2, jene brüderlichen
Bande der Gemeinschaft im Glauben und in der Liebe zu bewahren, die zwischen
Lokalkirchen als Schwesterkirchen bestehen müssen«.
56. Nach dem
II. Vatikanischen Konzil und im Zusammenhang mit jener Tradition wurde die
Gepflogenheit wiedereingeführt, den um ihren Bischof versammelten Teil-oder
Ortskirchen die Bezeichnung »Schwesterkirchen« zuzuerkennen. Ein sehr
bedeutsamer Schritt auf dem Weg zur vollen Gemeinschaft war dann die Aufhebung
der gegenseitigen Exkommunikationen, wodurch ein schmerzliches Hindernis
kirchenrechtlicher und psychologischer Art beseitigt wurde.
Die Strukturen der Einheit, die
vor der Spaltung bestanden, sind ein Erbe an Erfahrung, das unseren Weg zur
Wiederfindung der vollen Gemeinschaft leitet. Natürlich hat der Herr während
des zweiten Jahrtausends nicht aufgehört, seiner Kirche reiche Früchte an Gnade
und Wachstum zu schenken. Doch leider hat die fortschreitende gegenseitige
Entfremdung zwischen den Kirchen des Abendlandes und des Ostens sie des
Reichtums gegenseitiger Geschenke und Hilfen beraubt. Es muß mit Gottes Gnade
eine große Anstrengung unternommen werden, um zwischen ihnen die volle
Gemeinschaft wiederherzustellen, die Quelle so vieler Güter für die Kirche
Christi ist. Diese Anstrengung erfordert allen unseren guten Willen, das
demütige Gebet und eine dauernde Zusammenarbeit, die sich durch nichts
entmutigen lassen darf. Der hl. Paulus spornt uns an: »Einer trage des anderen
Last« (Gal 6, 2). Wie passend für uns und wie aktuell ist diese
Aufforderung des Apostels! Die traditionelle Bezeichnung »Schwesterkirchen«
sollte uns auf diesem Weg ständig begleiten.
57. Wie Papst
Paul VI. wünschte, ist es unser erklärtes Ziel, gemeinsam wieder zur vollen
Einheit in der legitimen Verschiedenartigkeit zu finden: »Gott hat uns gewährt,
dieses Zeugnis der Apostel im Glauben zu empfangen. Durch die Taufe sind wir einer
in Christus Jesus (vgl. Gal 3, 28). Kraft der apostolischen
Sukzession verbinden uns das Priestertum und die Eucharistie enger; durch die
Teilhabe an den Gaben Gottes an seine Kirche sind wir in Gemeinschaft mit dem
Vater durch den Sohn im Heiligen Geist 3. In jeder Ortskirche verwirklicht sich
dieses Geheimnis der göttlichen Liebe. Ist nicht vielleicht das der Grund für
den traditionellen und sehr schönen Ausdruck, mit dem sich die Ortskirchen gern
als Schwesterkirchen bezeichneten (vgl. Dekret Unitatis redintegratio,
14)? Dieses Leben von Schwesterkirchen haben wir Jahrhunderte lang gelebt, als
wir gemeinsam die ökumenischen Konzilien abhielten, die das Glaubensgut gegen
jegliche Verfälschung verteidigten. Nach einer langen Periode der Spaltung und
des gegenseitigen Unverständnisses erlaubt uns der Herr, trotz der Hindernisse,
die sich in der Vergangenheit zwischen uns gelegt hatten, uns als
Schwesterkirchen wiederzuentdecken«. Wenn wir heute, an der Schwelle
des dritten Jahrtausends, nach der Wiederherstellung der vollen Gemeinschaft
suchen, müssen wir die Verwirklichung dieser realen Gegebenheit anstreben, auf
die wir Bezug nehmen müssen.
Die Verbindung mit dieser
glorreichen Tradition ist für die Kirche fruchtbar. »Die Kirchen des Orients
— so das Konzil — (besitzen) von Anfang an einen Schatz, aus dem
die Kirche des Abendlandes in den Dingen der Liturgie, in ihrer geistlichen
Tradition und in der rechtlichen Ordnung vielfach geschöpft hat«.
Zu diesem »Schatz« gehören auch
»die Reichtümer jener geistlichen Traditionen, die besonders im Mönchtum ihre
Ausprägung gefunden haben. Denn seit den glorreichen Zeiten der heiligen Väter
blühte dort jene monastische Spiritualität, die sich von dorther auch im
Abendland ausbreitete«. Wie ich im jüngsten Apostolischen Schreiben
Orientale lumen Gelegenheit hatte zu betonen, haben die Ostkirchen mit
großer Hochherzigkeit das vom monastischen Leben bezeugte Engagement gelebt,
»angefangen bei der Evangelisierung, dem erhabensten Dienst, den der Christ dem
Bruder anbieten kann, und weiter in vielen anderen Formen geistlichen und
materiellen Dienstes. Ja, man kann sagen, das Mönchtum ist in der Antike
— und verschiedentlich auch in späterer Zeit — das bevorzugte
Werkzeug für die Evangelisierung der Völker gewesen«.
Das Konzil beschränkt sich nicht
darauf, all das zu betonen, was die Kirchen im Orient und im Abendland einander
ähnlich macht. Es zaudert im Einklang mit der geschichtlichen Wahrheit nicht
mit der Aussage: »Es darf nicht wundernehmen, daß von der einen und von der
anderen Seite bestimmte Aspekte des offenbarten Mysteriums manchmal besser
verstanden und deutlicher ins Licht gestellt wurden, und zwar so, daß man bei
jenen verschiedenartigen theologischen Formeln oft mehr von einer gegenseitigen
Ergänzung als von einer Gegensätzlichkeit sprechen muß«. Der
Austausch von Gaben zwischen den Kirchen in ihrer gegenseitigen Ergänzung macht
die Gemeinschaft fruchtbar.
58. Aus der
Wiederbeteuerung der bereits bestehenden Glaubensgemeinschaft zog das II.
Vatikanische Konzil nützliche pastorale Konsequenzen für das konkrete Leben der
Gläubigen und für die Förderung des Geistes der Einheit. Wegen der bestehenden
engen sakramentalen Bande zwischen der katholischen Kirche und den orthodoxen
Kirchen hat das Dekret Orientalium ecclesiarum betont: »Die
Seelsorgepraxis zeigt 1, daß bei den in Frage kommenden ostkirchlichen Brüdern
mancherlei persönliche Umstände in Betracht zu ziehen sind, unter denen weder
die Einheit der Kirche verletzt wird noch irgendeine Gefahr zu fürchten ist,
vielmehr ein Heilsnotstand und das geistliche Wohl der Seelen drängt. Daher hat
die katholische Kirche je nach zeitlichen, örtlichen und persönlichen Umständen
in Vergangenheit und Gegenwart oft eine mildere Handlungsweise angewandt und
allen die Mittel zum Heil und das Zeugnis gegenseitiger christlicher Liebe
durch Teilnahme an Sakramenten und anderen heiligen Handlungen und Sachen
dargeboten«.
Diese theologische und pastorale
Orientierung ist auch auf Grund der Erfahrung in den Jahren nach dem Konzil von
den beiden Codices des kanonischen Rechtes übernommen worden. Unter
pastoralem Gesichtspunkt wurde sie vom Direktorium zur Ausführung der
Prinzipien und Normen über den Ökumenismus erläutert.
In dieser so wichtigen und
heiklen Frage ist es unerläßlich, daß die Hirten die Gläubigen sorgfältig
unterrichten, damit diese die besonderen Gründe für diese Teilnahme am
liturgischen Gottesdienst und die unterschiedlichen Ordnungen kennenlernen, die
es in diesem Bereich gibt.
Man darf niemals die
ekklesiologische Dimension der Teilnahme an den Sakramenten, vor allem an der
heiligen Eucharistie, aus den Augen verlieren.
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