I. Freiheit
und Gesetz
»Doch vom
Baum der Erkenntnis von Gut und Böse darfst du nicht essen« (Gen 2, 17)
35.
Im Buch Genesis lesen wir: »Gott der Herr gebot dem Menschen: Von allen
Bäumen des Gartens darfst du essen, doch vom Baum der Erkenntnis von Gut und
Böse darfst du nicht essen; denn wenn du davon ißt, wirst du sterben« (Gen
2, 16-17).
Mit diesem Bild
lehrt uns die Offenbarung, daß die Macht, über Gut und Böse zu entscheiden,
nicht dem Menschen, sondern allein Gott zusteht. Gewiß, der Mensch ist von
dem Augenblick an frei, in dem er die Gebote Gottes erkennen und aufnehmen
kann. Und er ist im Besitz einer sehr weitgehenden Freiheit, denn er darf »von
allen Bäumen des Gartens« essen. Aber es ist keine unbegrenzte Freiheit: Sie
muß vor dem »Baum der Erkenntnis von Gut und Böse« haltmachen, da sie dazu
berufen ist, das Sittengesetz, das Gott dem Menschen gibt, anzunehmen.
Tatsächlich findet gerade in dieser Annahme die Freiheit des Menschen ihre
wahre und volle Verwirklichung. Gott, der allein gut ist, erkennt genau, was
für den Menschen gut ist, und kraft seiner eigenen Liebe legt er ihm dies in
den Geboten vor.
Das Gesetz
Gottes mindert also die Freiheit des Menschen nicht und noch weniger schaltet
es sie aus, im Gegenteil, es garantiert und fördert sie. Ganz anders bilden
jedoch manche der heutigen kulturellen Strömungen den Ausgangspunkt zahlreicher
Richtungen der Ethik, welche einen mutmaßlichen Konflikt zwischen der
Freiheit und dem Gesetz in den Mittelpunkt ihres Denkens stellen. Solcher
Art sind die Lehren, die den Einzelnen oder sozialen Gruppen die Fähigkeit und
Befugnis zuschreiben, über Gut und Böse zu entscheiden: Die menschliche
Freiheit könnte »die Werte schaffen« und würde einen Primat über die Wahrheit
besitzen; ja, die Wahrheit würde sogar selbst als eine Schöpfung der Freiheit
angesehen. Somit würde diese also eine solche moralische Autonomie
beanspruchen, die praktisch ihre absolute Souveränität bedeuten würde.
36.
Der moderne Autonomieanspruch hat natürlich seinen Einfluß auch im Bereich
der katholischen Moraltheologie ausgeübt. Auch wenn diese sicher nie die
menschliche Freiheit dem göttlichen Gesetz entgegensetzen noch das
Vorhandensein einer letzten religiösen Grundlage der sittlichen Normen in Frage
stellen wollte, wurde sie doch zu einem gründlichen Überdenken der Rolle der
Vernunft und des Glaubens bei der Begründung einzelner sittlicher Normen
herausgefordert, die sich auf bestimmte »innerweltliche« Verhaltensweisen
gegenüber sich selbst, gegenüber den anderen und gegenüber der Sachwelt (Welt
der Dinge) beziehen.
Man muß
anerkennen, daß am Beginn dieses Bemühens um Neubesinnung einige berechtigte
Anliegen stehen, die allerings zu einem guten Teil zur besten Tradition
katholischen Denkens gehören. Vom II. Vatikanischen Konzil gedrängt,
wollte man den Dialog mit der modernen Kultur dadurch fördern, daß
man den rationalen - und damit universal verständlichen und mitteilbaren -
Charakter der dem Bereich des natürlichen Moralgesetzes zugehörigen sittlichen
Normen an den Tag legte. Darüber hinaus wollte man den innerlichen
Charakter sittlicher Forderungen bekräftigen, die aus dem natürlichen
Sittengesetz hervorgehen und sich dem Willen nur kraft ihrer vorhergehenden
Anerkennung durch die menschliche Vernunft und, konkret, das persönliche
Gewissen als Verpflichtung auferlegen.
Indem jedoch
die Abhängigkeit der menschlichen Vernunft von der göttlichen Weisheit und - im
gegenwärtigen Zustand der gefallenen Natur - die Notwendigkeit und
Tatsächlichkeit der göttlichen Offenbarung für die Kenntnis auch natürlicher
sittlicher Wahrheiten in Vergessenheit gerieten, sind einige zu der
Theorie einer vollständigen Souveränität der Vernunft im Bereich der
sittlichen Normen gelangt, die sich auf die richtige Ordnung des Lebens in
dieser Welt beziehen: Diese Normen stellten den Bereich einer rein
»menschlichen« Moral dar, das heißt, sie wären Ausdruck eines Gesetzes, das der
Mensch sich autonom selbst gibt und das seine Quelle ausschließlich in der
menschlichen Vernunft hat. Als Urheber dieses Gesetzes könnte keinesfalls Gott
angesehen werden, außer in dem Sinne, daß die menschliche Vernunft ihre
Gesetzgebungsautonomie aufgrund einer ursprünglichen Gesamtermächtigung Gottes
an den Menschen ausübt. Diese angestrebten Überlegungen haben nun dazu geführt,
gegen die Heilige Schrift und die feststehende Lehre der Kirche zu leugnen, daß
das natürliche Sittengesetz Gott als seinen Urheber hat und daß der Mensch
durch seine Vernunft an dem ewigen Gesetz teilhat, dessen Festlegung nicht ihm
zusteht.
37.
Da man jedoch das sittliche Leben in einem christlichen Rahmen erhalten wollte,
wurde von einigen Moraltheologen eine scharfe, der katholischen Lehre
widersprechende Unterscheidung eingeführt zwischen einer sittlichen
Ordnung, die menschlichen Ursprungs sei und nur innerweltlichen Wert
habe, und einer Heilsordnung, für die nur bestimmte Absichten und innere
Haltungen im Hinblick auf Gott und den Nächsten Bedeutung hätten. Folglich
gelangte man dahin, das Vorhandensein eines spezifischen und konkreten,
universal gültigen und bleibenden sittlichen Gehaltes der göttlichen
Offenbarung zu leugnen: Das heute bindende Wort Gottes würde sich darauf
beschränken, eine Ermahnung, eine allgemeine »Paränese« anzubieten; sie mit
wahrhaft »objektiven«, d.h. an die konkrete geschichtliche Situation
angepaßten, normativen Bestimmungen aufzufüllen, wäre dann allein Aufgabe der
autonomen Vernunft. Eine derart verstandene Autonomie führt natürlich auch
dazu, daß eine spezifische Kompetenz der Kirche und ihres Lehramtes
hinsichtlich bestimmter, das sogenannte »Humanum« betreffender sittlicher
Normen geleugnet wird: Sie gehörten nicht zum eigentlichen Inhalt der
Offenbarung und wären, als solche, im Hinblick auf das Heil nicht von
Bedeutung.
Eine solche
Auslegung der Autonomie der menschlichen Vernunft führt, wie jeder sieht, zu
Thesen, die mit der katholischen Lehre unvereinbar sind.
In einem
solchen Zusammenhang müssen unbedingt die Grundbegriffe der menschlichen
Freiheit und des Moralgesetzes sowie ihre tiefen, inneren Beziehungen im Lichte
des Wortes Gottes und der lebendigen Überlieferung der Kirche geklärt werden.
Nur so wird es möglich sein, den berechtigten Ansprüchen menschlicher
Vernünftigkeit dadurch zu entsprechen, daß man die gültigen Elemente einiger
Strömungen der heutigen Moraltheologie integriert, ohne das moralische Erbgut
der Kirche durch Thesen zu beeinträchtigen, die aus einem falschen
Autonomiebegriff herrühren.
Gott
wollte den Menschen »der Macht der eigenen Entscheidung überlassen« (Sir 15,
14)
38.
Mit den Worten aus dem Buch Jesus Sirach erklärt das II. Vatikanische Konzil
die »wahre Freiheit«, die ein »erhabenes Kennzeichen des Bildes Gottes« im
Menschen ist: »Gott wollte nämlich den Menschen 'der Macht der eigenen
Entscheidung überlassen', so daß er seinen Schöpfer aus eigenem Entscheid suche
und frei zur vollen und seligen Vollendung in Einheit mit Gott gelange«.
Diese Worte weisen auf die wunderbare Tiefe der Teilhabe an der
göttlichen Herrschaft hin, zu welcher der Mensch berufen ist: Sie deuten
an, daß die Herrschaft des Menschen in gewissem Sinne über den Menschen selbst hinausreicht.
Das ist ein Gesichtspunkt, der in der theologischen Reflexion über die als eine
Art von Königtum ausgelegte menschliche Freiheit stets hervorgehoben wird. So
schreibt z.B. der hl. Gregor von Nyssa: »Der Geist offenbart sein Königtum und
seine Vortrefflichkeit... darin, daß er herrenlos und frei ist, sich mit seinem
Willen autokratisch zu regieren. Wem anders ziemt das als einem König?... So
wurde die menschliche Natur, die geschaffen worden ist, Herrin über die anderen
Geschöpfe zu sein, durch die Ähnlichkeit mit dem Herrn des Universums zu einem
lebendigen Bild bestimmt, das an der Würde und dem Namen des Urbildes teilhat«.
Schon das Regieren
der Welt stellt für den Menschen eine große und verantwortungsreiche
Aufgabe dar, die seine Freiheit im Gehorsam gegenüber dem Schöpfer in Anspruch
nimmt: »Bevölkert die Erde und unterwerft sie euch« (Gen 1, 28).
Von diesem Gesichtspunkt aus steht dem einzelnen Menschen wie auch der
menschlichen Gemeinschaft eine gerechtfertigte Autonomie zu, der die
Konzilskonstitution Gaudium et spes besondere Aufmerksamkeit widmet. Es
ist dies die Autonomie der irdischen Wirklichkeiten, was bedeutet, daß »die
geschaffenen Dinge und auch die Gesellschaften ihre eigenen Gesetze und Werte
haben, die der Mensch schrittweise erkennen, gebrauchen und gestalten muß«.
39.
Doch nicht nur die Welt, sondern auch der Mensch selbst wurde seiner eigenen
Sorge und Verantwortung anvertraut. Gott hat ihn »der Macht der eigenen
Entscheidung« überlassen (Sir 15, 14), so daß er seinen Schöpfer suche
und aus freien Stücken zur Vollkommenheit gelange. Zur Vollkommenheit
gelangen heißt, persönlich in sich diese Vollkommenheit aufbauen. Denn
wie der Mensch, wenn er die Welt regiert, sie nach seinem Verstand und Willen
gestaltet, so bestätigt, entwickelt und festigt der Mensch in sich selbst die
Gottähnlichkeit, wenn er sittlich gute Handlungen vollzieht.
Das Konzil
verlangt jedoch Wachsamkeit gegenüber einem falschen Begriff der Autonomie der
irdischen Wirklichkeiten, einem solchen nämlich, der meint, daß »die
geschaffenen Dinge nicht von Gott abhängen und der Mensch sie ohne Bezug auf
den Schöpfer gebrauchen könne«. Was den Menschen betrifft, so führt
dann ein solcher Autonomiebegriff zu besonders schädlichen Auswirkungen, und
nimmt schlußendlich atheistischen Charakter an: »Denn das Geschöpf sinkt ohne
den Schöpfer ins Nichts... überdies wird das Geschöpf selbst durch das
Vergessen Gottes unverständlich«.
40.
Die Lehre des Konzils unterstreicht einerseits die akive Rolle der
menschlichen Vernunft bei der Auffindung und Anwendung des Sittengesetzes:
Das sittliche Leben erfordert die Kreativität und den Einfallsreichtum, die der
Person eigen und Quelle und Grund ihres freien und bewußten Handelns sind.
Andererseits schöpft die Vernunft ihre Wahrheit und ihre Autorität aus dem
ewigen Gesetz, das nichts anderes als die göttliche Weisheit ist.
Dem sittlichen Leben liegt also das Prinzip einer »richtigen Autonomie«
des Menschen als Person und Subjekt seiner Handlungen zugrunde. Das
Sittengsetz kommt von Gott und findet immer in ihm seine Quelle: Aufgrund
der natürlichen Vernunft, die aus der göttlichen Weisheit stammt, ist es
zugleich das dem Menschen eigene Gesetz. Das Naturgesetz ist nämlich,
wie wir gesehen haben, »nichts anderes als das von Gott uns eingegebene Licht
des Verstandes. Dank seiner wissen wir, was man tun und was man meiden soll.
Dieses Licht und dieses Gesetz hat uns Gott bei der Erschaffung geschenkt«.
Die richtige Autonomie der praktischen Vernunft bedeutet, daß der
Mensch ein ihm eigenes, vom Schöpfer empfangenes Gesetz als Eigenbesitz in sich
trägt. Doch die Autonomie der Vernunft kann nicht die Erschaffung der Werte
und sittlichen Normen durch die Vernunft bedeuten. Würde
eine solche Autonomie die Leugnung der Teilhabe der praktischen Vernunft an der
Weisheit des göttlichen Schöpfers und Gesetzgebers einschließen oder einer
schöpferischen Freiheit das Wort reden, die je nach den historischen Umständen
oder der Verschiedenheit von Gesellschaften und Kulturen sittliche Normen
hervorbringt, dann stünde eine solchermaßen bekämpfte Autonomie im Gegensatz
zur Lehre der Kirche über die Wahrheit vom Menschen. Sie wäre der
Tod der wahren Freiheit: »Doch vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse sollst
du nicht essen; denn wenn du davon ißt, wirst du sterben« (Gen 2, 17).
41.
Wahre sittliche Autonomie des Menschen bedeutet in der Tat nicht
Ablehnung, sondern nur Annahme des Sittengesetzes, des Gebotes Gottes: »Gott
der Herr gebot dem Menschen...« (Gen 2, 16). Die Freiheit des
Menschen und das Gesetz Gottes begegnen einander und sind aufgerufen, sich im
Sinne des freien Gehorsams des Menschen gegenüber Gott und des unverdienten
Wohlwollens Gottes gegenüber dem Menschen gegenseitig zu durchdringen.
Der Gehorsam Gott gegenüber ist daher nicht, wie manche meinen, eine Heteronomie,
so als wäre das moralische Leben dem Willen einer absoluten Allmacht außerhalb
des Menschen unterworfen, die der Behauptung seiner Freiheit widerspricht. Wenn
Heteronomie der Moral tatsächlich Leugnung der Selbstbestimmung des Menschen
oder Auferlegung von Normen bedeutete, die mit seinem Wohl nichts zu tun haben,
dann stünde sie im Gegensatz zur Offenbarung des Bundes und der erlösenden
Menschwerdung Gottes. Eine solche Heteronomie wäre nur eine Form von
Entfremdung, die der göttlichen Weisheit und der Würde der menschlichen Person
widerspricht.
Manche sprechen
mit Recht von Theonomie oder von partezipater Theonomie, weil der freie
Gehorsam des Menschen dem Gesetz Gottes gegenüber in der Tat die Teilhabe der
menschlichen Vernunft und des menschlichen Willens an der Weisheit und
Vorsehung Gottes einschließt. Wenn Gott dem Menschen verbietet, »vom Baum der
Erkenntnis von Gut und Böse zu essen«, sagt er damit, daß der Mensch diese
»Erkenntnis« nicht als ursprünglichen Eigenbesitz in sich trägt, sondern nur
durch das Licht der natürlichen Vernunft und der göttlichen Offenbarung, die
ihm die Forderungen und Appelle der ewigen Weisheit kundtun, daran teilhat. Das
Gesetz muß also Ausdruck der göttlichen Weisheit genannt werden: Indem sich die
Freiheit ihm unterwirft, unterwirft sie sich der Wahrheit der Schöpfung. Darum
müssen wir in der Freiheit der menschlichen Person das Abbild und die Nähe
Gottes anerkennen, der »in allen gegenwärtig ist« (vgl. Eph 4, 6);
zugleich müssen wir die Majestät des Gottes des Alls anerkennen und die
Heiligkeit des Gesetzes des unendlich transzendenten Gottes verehren. Deus
semper maior.
Wohl dem
Mann, der Freude hat an der Weisung des Herrn (vgl. Ps 1, 1-2)
42.
Die der Freiheit Gottes nachgebildete Freiheit des Menschen wird durch dessen
Gehorsam gegenüber dem Gesetz Gottes nicht nur nicht verneint, sondern vielmehr
bleibt sie erst durch diesen Gehorsam in der Wahrheit und entspricht der Würde
des Menschen, wie das Konzil offen schreibt: »Die Würde des Menschen verlangt,
daß er in bewußter und freier Wahl handle, das heißt personal, von innen her
bewegt und geführt und nicht unter blindem innerem Drang oder unter bloßem
äußerem Zwang. Eine solche Würde erwirbt der Mensch, wenn er sich aus aller
Knechtschaft der Leidenschaften befreit und sein Ziel in freier Wahl des Guten
verfolgt sowie sich die geeigneten Hilfsmittel wirksam und in angestrengtem
Bemühen verschafft«.
In seinem
Streben nach Gott, dem, der »allein gut ist«, muß der Mensch in freier
Entscheidung das Gute tun und das Böse meiden. Aber dazu muß der Mensch das
Gute vom Bösen unterscheiden können. Und das erfolgt vor allem dank des
Lichtes der natürlichen Vernunft, Widerschein des Glanzes von Gottes Angesicht
im Menschen. In diesem Sinne schreibt der hl. Thomas, einen Vers des 4. Psalms
kommentierend: »Nachdem der Psalmist gesagt hat: Bringt rechte Opfer dar! (Ps
4, 6), als ob ihn Leute nach den Werken der Gerechtigkeit gefragt hätten, fügt
er hinzu: Viele sagen: 'Wer macht uns das Gute sehen?'. Und als Antwort
auf die Frage sagt er: Herr, laß dein Angesicht über uns leuchten! Als
wollte er sagen, daß das Licht der natürlichen Vernunft, mit der wir das Gute
vom Bösen unterscheiden - wofür das Naturgesetz zuständig ist -, nichts anderes
als ein Abdruck des göttlichen Lichtes in uns ist«. Daraus folgt
auch, warum dieses Gesetz Naturgesetz genannt wird: Es wird so genannt nicht im
Blick auf die Natur der vernunftlosen Wesen, sondern weil die Vernunft, die
dieses Gesetz erläßt, zur menschlichen Natur gehört.
43.
Das II. Vatikanische Konzil erinnert daran, daß »die höchste Norm des
menschlichen Lebens das göttliche Gesetz selber ist, das ewige, objektive und
universale, durch das Gott nach dem Ratschluß seiner Weisheit und Liebe die
ganze Welt und die Wege der Menschengemeinschaft ordnet, leitet und regiert.
Gott macht den Menschen seines Gesetzes teilhaftig, so daß der Mensch unter der
sanften Führung der göttlichen Vorsehung die unveränderliche Wahrheit mehr und
mehr zu erkennen vermag«.
Das Konzil
verweist auf die klassische Lehre über das ewige Gesetz Gottes. Der hl.
Augustinus definiert es als »die Vernunft oder den Willen Gottes, der gebietet,
die natürliche Ordnung zu beachten, und verbietet, sie zu stören«;
der hl. Thomas identifiziert es mit dem »Plan der göttlichen Weisheit, die
alles auf das gebotene Ziel hin bewegt«. Und die Weisheit Gottes
ist Vorsorge, sorgende Liebe. Es ist also Gott selber, der die ganze Schöpfung
liebt und im wörtlichsten, grundlegendsten Sinn für sie sorgt (vgl. Weish 7,
22; 8, 11). Aber Gott sorgt für die Menschen anders als für die Wesen, die
keine Personen sind: nicht »von außen«, durch die Gesetze der physischen Natur,
sondern »von innen«, durch die Vernunft, die, wenn sie mit Hilfe des
natürlichen Lichtes das ewige Gesetz Gottes erkennt, dadurch imstande ist, dem
Menschen die rechte Richtung seines freien Handelns zu weisen. Auf
diese Weise beruft Gott den Menschen zur Teilhabe an seiner Vorsehung, denn er
will die Welt mit Hilfe des Menschen selber, das heißt durch seine vernünftige
und verantwortliche Sorge, leiten: nicht nur die Welt der Natur, sondern auch
die Welt der menschlichen Personen. In diesem Zusammenhang steht das Naturgesetz,
menschlicher Ausdruck des ewigen Gesetzes Gottes: »Im Vergleich zu den anderen
Kreaturen - schreibt der hl. Thomas - ist das vernunftbegabte Geschöpf in
vortrefflicher Weise der göttlichen Vorsehung unterworfen, weil es seinerseits
dadurch an der Vorsehung teilhat, daß es für sich und die anderen vorsieht:
darum gibt es bei ihm Teilhabe an der ewigen Vernunft, dank welcher es eine
natürliche Neigung zur sittlich gebotenen Handlung und zum gebotenen Ziel hat:
Diese Teilhabe des ewigen Gesetzes im vernunftbegabten Geschöpf wird Naturgesetz
genannt«.
44.
Die Kirche hat sich oft auf die thomistische Lehre vom Naturgesetz berufen und
sie in ihre Moralverkündigung aufgenommen. So hat mein ehrwürdiger Vorgänger
Leo XIII. die wesenhafte Unterordnung der menschlichen Vernunft und des
menschlichen Gesetzes unter Gottes Weisheit und Gesetz hervorgehoben.
Nachdem er ausgeführt hat, daß »das Naturgesetz in die Herzen der
einzelnen Menschen geschrieben und eingemeißelt ist, da es nichts anderes ist
als die menschliche Vernunft selber, insofern sie uns gebietet, das Gute zu
tun, und uns zu sündigen verbietet«, verweist Leo XIII. auf die »höhere
Vernunft« des göttlichen Gesetzgebers: »Aber diese Anordnung der menschlichen
Vernunft hätte nicht Gesetzeskraft, wenn sie nicht Stimme und Auslegerin einer
höheren Vernunft wäre, der sich unser Geist und unsere Freiheit unterwerfen
müssen«. Die Kraft des Gesetzes beruht in der Tat auf seiner Autorität,
Verpflichtungen aufzuerlegen, Rechte zu verleihen und gewisse Verhaltensweisen
mit Lohn oder Strafe zu belegen: »Das alles könnte sich im Menschen nicht
finden, würde er selbst als oberster Gesetzgeber sich die Norm für seine
Handlungen geben«. Und er sagt abschließend: »Daraus folgt, daß das Naturgesetz
das ewige Gesetz selbst ist, das denen eingepflanzt ist, die die
Vernunft gebrauchen, und sie auf das gebührende Tun und Ziel hinlenkt; es ist
dies die ewige Vernunft des Schöpfers selbst und des die ganze Welt regierenden
Gottes«.
Der Mensch kann
das Gute und das Böse erkennen dank jener Unterscheidung von Gut und Böse, die
er selbst mit Hilfe seiner Vernunft vornimmt, besonders der von der
göttlichen Offenbarung und vom Glauben erleuchteten Vernunft, kraft des
Gesetzes, das Gott dem auserwählten Volk angefangen von den Geboten vom Sinai
geschenkt hat. Israel war dazu berufen, das Gesetz Gottes als
besonderes Geschenk und Zeichen der Erwählung und des göttlichen Bundes und
zugleich als Gewähr für den Segen Gottes zu empfangen und zu leben. So konnte
sich Mose an die Söhne Israels wenden und sie fragen: »Denn welche große Nation
hätte Götter, die ihr so nah sind, wie Jahwe, unser Gott, uns nah ist, wo immer
wir ihn anrufen? Oder welche große Nation besäße Gesetze und Rechtsnormen, die
so sachgemäß sind wie alles in dieser Weisung, die ich euch heute vorlege?« (Dtn
4, 7-8). In den Psalmen begegnen wir den Gefühlen des Lobes, der
Dankbarkeit und Verehrung, die das auserwählte Volk gegenüber dem Gesetz Gottes
hegen soll, und wir begegnen der Ermahnung, das Gesetz kennenzulernen, darüber
nachzudenken und es ins Leben zu übersetzen: »Wohl dem Mann, der nicht dem Rat
der Frevler folgt, nicht auf dem Weg der Sünder geht, nicht im Kreis der
Spötter sitzt, sondern Freude hat an der Weisung des Herrn, über seine Weisung
nachsinnt bei Tag und Nacht« (Ps 1, 1-2). »Die Weisung des Herrn ist
vollkommen, sie erquickt den Menschen. Das Gesetz des Herrn ist verläßlich, den
Unwissenden macht es weise. Die Befehle des Herrn sind richtig, sie erfreuen
das Herz; das Gebot des Herrn ist lauter, es erleuchtet die Augen« (Ps
19, 8-9).
45.
Die Kirche empfängt mit Dankbarkeit das Gesamtgut der Offenbarung und hütet es
mit Liebe, indem sie es mit religiöser Achtung behandelt und durch die
authentische Auslegung des Gesetzes Gottes im Lichte des Evangeliums ihre
Sendung erfüllt. Darüber hinaus empfängt die Kirche als Geschenk das neue
Gesetz, das die »Vollendung« des Gesetzes Gottes in Jesus Christus und in
seinem Geist ist: Es ist ein »innerliches« Gesetz (vgl. Jer 31, 31-33),
»geschrieben nicht mit Tinte, sondern mit dem Geist des lebendigen Gottes,
nicht auf Tafeln aus Stein, sondern - wie auf Tafeln - in Herzen von Fleisch«
(2 Kor 3, 3); ein Gesetz der Vollkommenheit und der Freiheit (vgl. 2
Kor 3, 17); es ist »das Gesetz des Geistes und des Lebens in Christus
Jesus« (Röm 8, 2). Von diesem Gesetz schreibt der hl. Thomas:
»Dieses kann in einem doppelten Sinn Gesetz genannt werden. Zum ersten ist
Gesetz des Geistes der Heilige Geist..., der, während er in der Seele Wohnung
nimmt, nicht nur durch die Erleuchtung des Verstandes hinsichtlich des zu
Tuenden belehrt, sondern auch geneigt macht, mit rechter Absicht zu handeln...
In einem zweiten Sinn kann das Gesetz des Geistes die eigentliche Wirkung des Heiligen
Geistes genannt werden, das heißt der Glaube, der in der Liebe wirksam ist (Gal
5, 6); es belehrt uns also innerlich darüber, was zu tun ist ... und macht uns
darin im Herzen geneigt«.
Auch wenn es
bei der moraltheologischen Reflexion üblich ist, das positive oder geoffenbarte
Gesetz Gottes vom Naturgesetz und im Heilsplan das »alte« »Gesetz« vom »neuen«
Gesetz zu unterscheiden, darf man nicht vergessen, daß sich diese und andere
nützliche Unterscheidungen stets auf das Gesetz beziehen, dessen Urheber ein
und derselbe Gott ist, so wie der Empfänger dieses Gesetzes der Mensch ist. Die
verschiedenen Weisen, wie Gott sich in der Geschichte der Welt und des Menschen
annimmt, schließen nicht nur einander nicht aus, sondern im Gegenteil, sie
stützen und durchdringen sich gegenseitig. Sie alle haben ihre Quelle und ihr
Endziel in dem weisen und liebevollen ewigen Plan, mit dem Gott die Menschen im
voraus dazu bestimmt, »an Wesen und Gestalt seines Sohnes teilzuhaben« (Röm
8, 29). In diesem Plan liegt keinerlei Bedrohung für die wahre Freiheit des
Menschen; im Gegenteil, die Annahme dieses Planes ist der einzige Weg zur
Bejahung der Freiheit.
»Die
Forderung des Gesetzes ist ihnen ins Herz geschrieben« (Röm 2, 15)
46.
Ein vermutlicher Konflikt zwischen Freiheit und Gesetz stellt sich heute aufs
neue mit außergewöhnlicher Wucht im Hinblick auf das Naturgesetz und besonders
im Hinblick auf die Natur. In Wirklichkeit haben die Debatten über Natur und
Freiheit die Geschichte der moralischen Reflexion immer begleitet; mit
Renaissance und Reformation haben sich diese Debatten zugespitzt, wie man aus
den Lehren des Konzils von Trient ersehen kann. Von ähnlicher
Spannung ist, wenn auch in einem anderen Sinn, die Gegenwart gezeichnet: Die
Vorliebe für die empirische Beobachtung, die Verfahren wissenschaftlicher
Verobjektivierung, der technische Fortschritt, gewisse Formen von Liberalismus
haben die zwei Begriffe einander gegenübergestellt, als wäre die Dialektik - wenn
nicht gar der Konflikt - zwischen Freiheit und Natur ein Strukturmerkmal der
menschlichen Geschichte. Zu anderen Zeiten schien die »Natur« den Menschen
vollständig ihren Dynamismen zu unterwerfen, ja selbst ihn zu determinieren.
Heute noch scheinen vielen die räumlich-zeitlichen Koordinaten der sinnlich
wahrnehmbaren Welt, die physisch-chemischen Konstanten, die körperlichen und
seelischen Triebkräfte und die gesellschaftlichen Zwänge die einzigen wirklich
entscheidenden Faktoren der menschlichen Wirklichkeit zu sein. In diesem
Zusammenhang werden auch die sittlichen Tatsachen, trotz ihres eigentümlichen
Charakters, oft wie statistisch erfaßbare Daten, beobachtbares Verhalten oder
nur mit den Kategorien psychisch-sozialer Mechanismen erklärbar behandelt. Und
so können manche Ethiker, die von Berufs wegen sich der Untersuchung der
Handlungen und Haltungen des Menschen zu widmen haben, versucht sein, ihr
Wissen, ja sogar ihre Verordnungen, an einer statistischen Aufarbeitung des
konkreten menschlichen Verhaltens und an den Meinungen der Mehrheit in
sittlichen Fragen zu messen.
Im Gegensatz
dazu behalten andere Moraltheologen, auf Werteerziehung bedacht, eine
Sensibilität, die Freiheit in Ehren zu halten, verstehen sie aber oft in Widerspruch
oder Gegensatz zur materiellen und biologischen Natur, der gegenüber sie sich
Schritt für Schritt zu behaupten hätte. Dabei treffen sich verschiedene
Auffassungen darin, daß sie die kreatürliche Dimension der Natur vergessen und
in ihrer Integrität verkennen. Für einige ist die Natur nur noch zum
Rohmaterial für das menschliche Handeln und Können verkürzt: Sie müßte von der
Freiheit von Grund auf umgeformt, ja überwunden werden, da sie Begrenzung und
Verneinung der Freiheit darstellte. Für andere entstünden im maßlosen
Steigern der Macht des Menschen bzw. der Ausweitung seiner Freiheit die
ökonomischen, gesellschaftlichen, kulturellen und auch sittlichen Werte: Natur
würde all das bedeuten, was im Menschen und in der Welt außerhalb der Freiheit
angesiedelt ist. Diese Natur enthielte an erster Stelle den menschlichen Leib,
seine Verfassung und seine Triebkräfte: Im Gegensatz zu dieser physischen
Gegebenheit stünde alles »Konstruierte«, also die »Kultur« als Werk und Produkt
der Freiheit. Die so verstandene menschliche Natur könnte reduziert und wie ein
dauernd zur Verfügung stehendes biologisches oder gesellschaftliches Material
behandelt werden. Das bedeutet letzten Endes, die Freiheit durch sich selbst zu
bestimmen und sie zu einer schöpferischen Instanz ihrer selbst und ihrer Werte
zu machen. Auf diese Weise hätte der Mensch letztlich nicht einmal eine Natur;
er wäre an und für sich sein eigenes Daseinsprojekt. Der Mensch wäre nichts
weiter als seine Freiheit!
47.
In diesem Zusammenhang wurde gegen die traditionelle Auffassung vom Naturgesetz
der Einwand des Physizismus und Naturalismus erhoben: Diese Auffassung
würde als sittliche Gesetze behandeln, was an sich nur biologische Gesetze
wären. So hätte man allzu oberflächlich manchen menschlichen Verhaltensweisen
einen bleibenden, unveränderlichen Wert zugesprochen und sich angemaßt, auf
dieser Grundlage allgemein gültige sittliche Normen zu formulieren. Nach
Ansicht mancher Theologen würde eine solche »biologistische oder naturalistische
Beweisführung« auch in einigen Dokumenten des Lehramtes der Kirche vertreten,
besonders in denen, die den Bereich der Sexualethik und Ehemoral betreffen.
Aufgrund einer naturalistischen Auffassung des Sexualaktes wären
Empfängnisverhütung, direkte Sterilisierung, Autoerotik, voreheliche
Beziehungen, homosexuelle Beziehungen sowie künstliche Befruchtung als sittlich
unzulässig verurteilt worden. Doch nach Meinung dieser Theologen berücksichtigt
eine moralisch negative Bewertung solcher Handlungsweisen weder den Menschen
als vernünftiges und freies Wesen noch die kulturelle Bedingtheit jeder
sittlichen Norm auf angemessene Weise. Der Mensch als vernunftbegabtes Wesen
könne nicht nur, sondern müsse geradezu frei den Sinn seines
Verhaltens selbst bestimmen. Dieses »den Sinn bestimmen« werde natürlich die
vielfältigen Grenzen des Menschen in seinem leiblichen und geschichtlichen
Daseinszustand berücksichtigen müssen. Es werde außerdem die Verhaltensmodelle
und die Bedeutungen, die diese in einer bestimmten Kultur annehmen, zu beachten
haben. Und vor allem wird es das grundlegende Gebot der Gottes-und der
Nächstenliebe respektieren. Gott jedoch - so behauptet man dann - hat den
Menschen als freies Vernunftwesen geschaffen, er hat ihn »der Macht der eigenen
Entscheidung« überlassen und erwartet von ihm eine eigenständige, vernünftige
Gestaltung seines Lebens. Die Liebe zum Nächsten würde vor allem und
ausschließlich Achtung vor seiner freien Selbstentscheidung bedeuten. Die
Mechanismen der dem Menschen eigentümlichen Verhaltensweisen sowie die
sogenannten »natürlichen Neigungen« würden - wie es heißt - höchstens eine
allgemeine Orientierung für richtiges Verhalten festlegen, sie könnten aber
nicht über die sittliche Bewertung der einzelnen, hinsichtlich der jeweiligen
Situation sehr komplexen menschlichen Handlungen entscheiden.
48.
Angesichts einer solchen Interpretation muß die wahre, zwischen Freiheit und
menschlicher Natur bestehende Beziehung aufs neue aufmerksam bedacht werden,
insbesondere welchen Platz der menschliche Leib in den auf das Naturgesetz
sich beziehenden Fragen einnimmt.
Eine Freiheit,
die den Anspruch auf Absolutheit erhebt, behandelt schließlich den menschlichen
Leib wie Rohmaterial, bar jeglichen Sinnes und moralischen Wertes, solange die
Freiheit es nicht in ihr Projekt eingebracht hat. Die menschliche Natur und der
Leib erscheinen folglich als für die Wahlakte der Freiheit materiell notwendige,
aber der Person, dem menschlichen Subjekt und der menschlichen Handlung äußerliche
Voraussetzungen oder Bedingtheiten. Ihre Dynamismen könnten nicht
Bezugspunkte für die sittliche Entscheidung darstellen, da der Endzweck dieser
Neigungen nur »physische« Güter wären, von einigen »vor-sittliche« Güter
genannt. Wer sich auf sie bezöge, um in ihnen nach einer Vernunftorientierung
für die sittliche Ordnung zu suchen, müßte des Physizismus oder des Biologismus
bezichtigt werden. Unter solchen Voraussetzungen läuft die Spannung zwischen
der Freiheit und einer reduktionistisch verstandenen Natur auf eine Spaltung im
Menschen selbst hinaus.
Diese
moralische Theorie entspricht nicht der Wahrheit über den Menschen und seiner
Freiheit. Sie widerspricht den Lehren der Kirche über die Einheit des
menschlichen Seins, dessen vernunftbegabte Seele per se et essentialiter
Form des Leibes ist. Die geistige und unsterbliche Seele ist
das einheitsstiftende Prinzip des menschlichen Seins; sie ist es, wodurch
dieses - als Person - ein Ganzes - corpore et anima unus
- ist. Diese Definitionen weisen nicht nur darauf hin, daß auch der Leib, dem
die Auferstehung verheißen ist, an der Herrlichkeit teilhaben wird; sie
erinnern ebenso an die Einbindung von Vernunft und freiem Willen in alle
leiblichen und sinnlichen Kräfte. Die menschliche Person ist, einschließlich
des Leibes, ganz sich selbst überantwortet und gerade in der Einheit von Seele
und Leib ist sie das Subjekt ihrer sittlichen Akte. Durch das Licht der
Vernunft und die Unterstützung der Tugend entdeckt die menschliche Person in
ihrem Leib die vorwegnehmenden Zeichen, den Ausdruck und das Versprechen der
Selbsthingabe in Übereinstimmung mit dem weisen Plan des Schöpfers. Im Lichte
der Würde der menschlichen Person - die durch sich selbst bestätigt werden muß
- erfaßt die Vernunft den besonderen sittlichen Wert einiger Güter, denen die
menschliche Person von Natur her zuneigt. Und da die menschliche Person sich
nicht auf ein Projekt der eigenen Freiheit reduzieren läßt, sondern eine
bestimmte geistige und leibliche Struktur umfaßt, schließt die ursprüngliche
sittliche Forderung, die Person als ein Endziel und niemals als bloßes Mittel
zu lieben und zu achten, wesentlich auch die Achtung einiger Grundgüter ein,
ohne deren Respektierung man dem Relativismus und der Willkür verfällt.
49.
Eine Lehre, welche dte sittliche Handlung wn den leiblichen Dimensionen ihrer
Ausführung trennt, steht im Gegensatz zur Lehre der Heiligen Schrift und der
Überlieferung: Eine solche Lehre läßt in neuer Form gewisse alte, von der
Kirche stets bekämpfte Irrtümer wiederaufleben, die die menschliche Person auf
eine »geistige«, rein formale Freiheit reduzieren. Diese Verkürzung verkennt
die sittliche Bedeutung des Leibes und der sich auf ihn beziehenden
Verhaltensweisen (vgl.1 Kor 6, 19). Der Apostel Paulus erklärt
»Unzüchtige, Götzendiener, Ehebrecher, Lustknaben, Knabenschänder, Diebe,
Habgierige, Trinker, Lästerer und Räuber« für ausgeschlossen vom Gottesreich
(vgl. 1 Kor 6, 9-10). Diese Verdammung - die vom Konzil von
Trient aufgegriffen wurde - zählt als »Todsünden« oder »infame
Praktiken« einige spezifische Verhaltensweisen auf, deren willentliche Annahme
die Gläubigen daran hindert, am verheißenen Erbe teilzuhaben. Tatsächlich sind
Leib und Seele untrennbar: in der menschlichen Person, im willentlich
Handelnden und seinem frei überlegten Tun halten sie sich miteinander oder
gehen miteinander unter.
50.
Man kann nun die wahre Bedeutung des Naturgesetzes verstehen: Es bezieht sich
auf die eigentliche und ursprüngliche Natur des Menschen, auf die »Natur der
menschlichen Person«, die die Person selbst in der Einheit von
Seele und Leib ist, in der Einheit ihrer sowohl geistigen wie biologischen
Neigungen und aller anderen spezifischen Merkmale, die für die Erreichung ihres
Endzieles notwendig sind. »Das natürliche Sittengesetz drückt aus und schreibt
vor die Zielsetzungen, Rechte und Pflichten, die sich auf die leibliche und
geistige Natur der menschlichen Person gründen. Es kann deshalb nicht als bloß
biologisch maßgebend verstanden werden, sondern muß als die Vernunftordnung
definiert werden, gemäß welcher der Mensch vom Schöpfer dazu berufen ist, sein
Leben und seine Handlungen zu lenken und zu regeln und im besonderen von seinem
Leib Gebrauch zu machen und über ihn zu verfügen«. Zum Beispiel
finden sich Ursprung und Fundament der Verpflichtung, zur absoluten Achtung des
menschlichen Lebens in der der menschlichen Person eigenen Würde und nicht bloß
in der natürlichen Neigung, sein physisches Leben zu erhalten. So gewinnt das
menschliche Leben, das ein fundamentales Gut des Menschen ist, sittliche
Bedeutung im Blick auf das Wohl der Person, das stets um seiner selbst willen
geltend gemacht werden muß: Während es moralisch immer unerlaubt ist, einen
unschuldigen Menschen zu töten, kann es gestattet, lobenswert und sogar geboten
sein, aus Nächstenliebe oder als Zeugnis für die Wahrheit das eigene Leben
hinzugeben (vgl. Joh 15, 13 ) . In Wirklichkeit kann man nur in bezug
auf die menschliche Person in ihrer »geeinten Ganzheit«, das heißt »als Seele,
die sich im Leib ausdrückt, und als Leib, der von einem unsterblichen Geist
durchlebt wird«, die spezifisch menschliche Bedeutung des Leibes
erfassen. Tatsächlich gewinnen die natürlichen Neigungen nur insofern sittliche
Bedeutung, als sie sich auf die menschliche Person und ihre authentische
Verwirklichung beziehen, die andererseits immer und nur im Rahmen der
menschlichen Natur zustande kommen kann. Wenn die Kirche Manipulationen der
Leiblichkeit, die deren menschliche Bedeutung verfälschen, zurückweist, dient
sie dem Menschen und zeigt ihm den Weg der wahren Liebe, auf dem allein er den
wahren Gott zu finden vermag.
Das so
verstandene Naturgesetz läßt keinen Raum für eine Trennung von Freiheit und
Natur: Sie sind tatsächlich harmonisch miteinander verknüpft und sind einander
zutiefst verbunden.
»Am
Anfang war das nicht so« (Mt 19, 8)
51.
Der vermutete Konflikt zwischen Freiheit und Natur wirkt sich auch auf die
Interpretation einiger besonderer Aspekte des Naturgesetzes aus, vor allem auf
seine Universalität und Unveränderlichkeit. »Wo also sind diese Regeln
aufgeschrieben - fragte sich der hl. Augustinus - ... wenn nicht in dem Buch
von jenem Licht, das sich Wahrheit nennt? Von da wird also jedes rechte Gesetz
diktiert und überträgt sich ins Herz des Menschen, der die Gerechtigkeit wirkt,
wobei es ihn nicht wieder verläßt, sondern sich ihm gleichsam einprägt, wie
sich das Bild vom Ring in das Wachs einprägt, ohne aber den Ring zu verlassen«.
Dank dieser
»Wahrheit« schließt das Naturgesetz Universalität ein. Da es
eingeschrieben ist in die Vernunftnatur der menschlichen Person, ist es jedem
vernunftbegabten und in der Geschichte lebenden Geschöpf auferlegt. Um sich in
seiner spezifischen Ordnung zu vervollkommnen, muß der Mensch das Gute tun und
das Böse unterlassen, über die Weitergabe und Erhaltung des Lebens wachen, die
Reichtümer der sinnenhaften Welt verfeinern und entfalten, das gesellschaftliche
Leben pflegen, die Wahrheit suchen, das Gute tun, die Schönheit betrachten.
Der Graben, den
einige zwischen der Freiheit der Individuen und der allen gemeinsamen Natur
aufgerissen haben, verschleiert die Erfahrung der Universalität des
Sittengesetzes durch die Vernunft, wie dies aus manchen philosophischen
Theorien, die in der modernen Kultur großen Widerhall gefunden haben,
hervorgeht. Insofern aber das Naturgesetz die Würde der menschlichen Person zum
Ausdruck bringt und die Grundlage für ihre fundamentalen Rechte und Pflichten
legt, ist es in seinen Geboten universal, und seine Autorität erstreckt sich
auf alle Menschen. Diese Universalität sieht nicht von der Einzigartigkeit
der Menschen ab, noch widerspricht sie der Einmaligkeit und
Unwiederholbarkeit jeder einzelnen menschlichen Person: sie umfaßt im Gegenteil
grundlegend jede ihrer freien Handlungen, die die Universalität des wahren
Guten bezeugen müssen. Indem sie sich dem gemeinsamen Gesetz unterwerfen, bauen
unsere Handlungen die wahre Gemeinschaft der Personen auf und verwirklichen mit
der Gnade Gottes die Liebe, »das Band, das alles zusammenhält und vollkommen
macht« (Kol 3, 14). Wenn sie hingegen das Gesetz verkennen oder, mit
oder ohne Schuld, auch nur darüber in Unkenntnis sind, so verletzen unsere
Handlungen die Gemeinschaft der Personen zum Schaden jedes einzelnen.
52.
Es ist immer und für alle recht und gut, Gott zu dienen, ihm die gebührende
Verehrung zu erweisen und die Eltern zu ehren, wie es sich ziemt. Solche positive
Gebote, die anordnen, manche Handlungen zu vollbringen und bestimmte
Verhaltensweisen zu üben, verpflichten allgemein; sie sind »unveränderlich«;
sie vereinigen in demselben gemeinsamen Gut alle Menschen aller
Zeitalter der Geschichte, die für »dieselbe Berufung und dieselbe göttliche
Bestimmung« geschaffen sind. Diese universalen und bleibenden
Gesetze entsprechen Erkenntnissen der praktischen Vernunft und werden durch das
Gewissensurteil auf die einzelnen Handlungen angewandt. Das handelnde Subjekt
eignet sich persönlich die im Gesetz enthaltene Wahrheit an: Durch die
Handlungen und die entsprechenden Tugenden macht es sich diese Wahrheit seines
Seins zu eigen. Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein
gültig: sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen
Umständen. Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper
et pro semper verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden
Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden
Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem
Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu
übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem
und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde
zu verletzen.
Auch wenn nur
die negativen Gebote immer und unter allen Umständen verpflichten, heißt das
andererseits nicht, daß im sittlichen Leben die Verbote wichtiger wären als das
Bemühen, das von den positiven Geboten aufgezeigte Gute zu tun. Der Grund ist
vielmehr folgender: Das Gebot der Gottes-und der Nächstenliebe hat in seiner
Dynamik keine obere Grenze, wohl aber hat es eine untere Grenze: unterschreitet
man diese, verletzt man das Gebot. Zudem hängt das, was man in einer bestimmten
Situation tun soll, von den Umständen ab, die sich nicht alle von vornherein
schon voraussehen lassen; umgekehrt aber gibt es Verhaltensweisen, die niemals,
in keiner Situation, eine angemessene - das heißt, der Würde der Person
entsprechende - Lösung sein können. Schließlich ist es immer möglich, daß der
Mensch infolge von Zwang oder anderen Umständen daran gehindert wird, bestimmte
gute Handlungen zu Ende zu führen; niemals jedoch kann er an der Unterlassung
bestimmter Handlungen gehindert werden, vor allem wenn er bereit ist, lieber zu
sterben als Böses zu tun.
Die Kirche hat
immer gelehrt, daß Verhaltensweisen, die von den im Alten und im Neuen
Testament in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden,
nie gewählt werden dürfen. Wie wir gesehen haben, bestätigt Jesus selber die
Unumgänglichkeit dieser Verbote: »Wenn du das Leben erlangen willst, halte die
Gebote! ... Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst
nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen« (Mt 19, 17-18).
53.
Die große Sensibilität des heutigen Menschen für Geschichtlichkeit und Kultur
verleitet manche dazu, an der Unveränderlichkeit des Naturgesetzes und
damit am Bestehen »objektiver Normen der Sittlichkeit« zu zweifeln,
die für alle Menschen der Gegenwart und der Zukunft gelten, wie sie bereits für
jene der Vergangenheit gegolten haben: Ist es überhaupt möglich, von gewissen
vernünftigen Bestimmungen, die einst in der Vergangenheit in Unkenntnis des
späteren Fortschritts der Menschheit festgelegt wurden, zu behaupten, sie seien
für alle von universaler und immerwährender Geltung?
Es ist nicht zu
leugnen, daß sich der Mensch immer und in einer bestimmten Kultur befindet,
aber ebenso wenig läßt sich bestreiten, daß sich der Mensch in dieser
jeweiligen Kultur auch nicht erschöpft. Im übrigen beweist die
Kulturentwicklung selbst, daß es im Menschen etwas gibt, das alle Kulturen
transzendiert. Dieses »Etwas« ist eben die Natur des Menschen: Sie
gerade ist das Maß der Kultur und die Voraussetzung dafür, daß der Mensch nicht
zum Gefangenen irgendeiner seiner Kulturen wird, sondern seine Würde als Person
dadurch behauptet, daß er in Übereinstimmung mit der tiefen Wahrheit seines
Wesens lebt. Wer die bleibenden konstitutiven Strukturelemente des Menschen,
die auch mit seiner leiblichen Dimension zusammenhängen, in Frage stellte,
befände sich nicht nur im Konflikt mit der allgemeinen Erfahrung, sondern würde
auch die Bezugnahme auf den »Anfang« unverständlich werden lassen, die
Jesus eben dort machte, wo die soziale und kulturelle Zeitsituation
den ursprünglichen Sinn und die Rolle einiger sittlicher Normen entstellt hatte
(vgl. Mt 19, 1-9). In diesem Sinne »bekennt die Kirche, daß allen
Wandlungen vieles Unwandelbare zugrunde liegt, was seinen letzten Grund in
Christus hat, der derselbe ist gestern, heute und in Ewigkeit«.
Er ist der »Anfang«, der, nachdem er die menschliche Natur angenommen hat, sie
in ihren Grundelementen und in ihrem Dynamismus der Gottes-und der
Nächstenliebe endgültig erleuchtet.
Gewiß muß für
die universal und beständig geltenden sittlichen Normen die den verschiedenen
kulturellen Verhältnissen angemessenste Formulierung gesucht und
gefunden werden, die imstande ist, die geschichtliche Aktualität dieser Normen
unablässig zum Ausdruck zu bringen und ihre Wahrheit verständlich zu machen und
authentisch auszulegen. Diese Wahrheit des Sittengesetzes entfaltet sich - wie
jene des Glaubensgutes (»depositum fidei«) - über die Zeiten hinweg: Die
Normen, die Ausdruck dieser Wahrheit sind, bleiben im wesentlichen gültig,
müssen aber vom Lehramt der Kirche den jeweiligen historischen Umständen
entsprechend »eodem sensu eademque sententia« genauer gefaßt
und bestimmt werden; die Entscheidung des Lehramtes wird vorbereitet und
begleitet durch das Bemühen um Verstehen und um Formulierung, wie es der
Vernunft der Gläubigen und der theologischen Reflexion eigen ist.
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