III.
Grundentscheidung und konkrete Verhaltensweisen
»Nur nehmt
die Freiheit nicht zum Vorwand für das Fleisch, sondern dient einander in
Liebe!« (Gal 5, 13)
65.
Das heute besonders brennende Interesse an der Freiheit veranlaßt viele
Vertreter der Humanwissenschaften wie auch der Theologie, eine gründlichere
Analyse ihrer Natur und ihrer Dynamik zu entwickeln. Mit Recht betont man, daß
Freiheit nicht nur bedeutet, diese oder jene Einzelhandlung zu wählen; sondern
sie ist, innerhalb einer solchen Wahl, auch Entscheidung über sich und
Verfügung darüber, das eigene Leben für oder gegen das Gute, für oder gegen die
Wahrheit, endgültig für oder gegen Gott einzusetzen. Mit Recht unterstreicht
man die herausragende Bedeutung einiger Entscheidungen, die dem ganzen
sittlichen Leben eines Menschen dadurch »Gestalt« verleihen, daß sie gleichsam
zum Flußbett werden, in dem dann auch andere tägliche Einzelentscheidungen
Platz und Entfaltung finden können.
Einige Autoren
schlagen freilich eine viel radikalere Revision der Beziehung zwischen
Person und Handlung vor. Sie sprechen von einer »fundamentalen Freiheit«,
die tiefgründiger und anders als die Wahlfreiheit ist und ohne deren
Berücksichtigung die menschlichen Handlungen weder begriffen noch korrekt
bewertet werden könnten. Nach diesen Autoren käme die Schlüsselrolle im
sittlichen Leben einer »Grundoption« zu, die durch jene fundamentale
Freiheit vollzogen wird, mittels der die menschliche Person über sich selbst
als ganze entscheidet, und zwar nicht durch bestimmte und bewußte Wahl auf
reflexer Ebene, sondern in »transzendentaler« und »athematischer« Weise. Die
aus dieser Option stammenden Einzelhandlungen wären nur partiell und
niemals endgültige Versuche, diese Grundoption auszudrücken; sie wären
lediglich »Zeichen« oder Symptom für sie. Unmittelbarer Gegenstand dieser
Handlungen ist - so heißt es - nicht das absolute Gute (dem gegenüber sich, auf
transzendentaler Ebene, die Freiheit der Person äußern würde), sondern es sind
die Einzelgüter (auch »kategoriale« Güter genannt). Doch nach der Meinung
einiger Theologen könnte aufgrund ihrer partialen Natur keines dieser Güter die
Freiheit des Menschen als Person völlig in Anspruch nehmen, auch wenn der
Mensch nur durch ihre Verwirklichung bzw. ihre Zurückweisung seine Grundoption
zum Ausdruck bringen kann.
So wird
schließlich eine Unterscheidung zwischen der Grundoption und der freien Wahl
konkreter Verhaltensweisen eingeführt, eine Unterscheidung, die bei einigen
Autoren genau dann die Form einer Dissoziierung annimmt, wenn sie das
sittlich »Gute« und »Schlechte« ausdrücklich der transzendentalen Dimension der
Grundoption vorbehalten, während sie die Wahl einzelner »innerweltlicher« - das
heißt die Beziehungen des Menschen zu sich selber, zu den anderen und zur Welt
der Dinge betreffender - Verhaltensweisen als »richtig« oder »falsch«
bezeichnen. Auf diese Weise scheint sich im menschlichen Handeln eine Spaltung
zwischen zwei Ebenen der Sittlichkeit abzuzeichnen: die vom Willen abhängige
Ordnung von Gut und Böse auf der einen und die konkreten Verhaltensweisen auf der
anderen Seite, die erst infolge einer technischen Abwägung des Verhältnisses
zwischen »vorsittlichen« oder »physischen« Gütern und Übeln, auf die sich die
Handlung tatsächlich bezieht, als sittlich richtig oder falsch beurteilt
werden. Und das geht so weit, daß ein konkretes Verhalten, obwohl frei gewählt,
gleich wie ein bloßes Naturgeschehen und nicht nach den auf menschliche
Handlungen zutreffenden Kriterien betrachtet wird. Das Ergebnis, zu dem man
gelangt, lautet: die im eigentlichen Sinn sittliche Qualifizierung der Person
hängt allein von der Grundoption ab; welche Einzelhandlungen oder konkrete
Verhaltensweisen man wählt, ist für deren Ausformung ganz oder teilweise
belanglos.
66.
Zweifellos anerkennt die christliche Sittenlehre in ihren eigenen biblischen
Wurzeln die besondere Bedeutung einer Grundentscheidung, die das sittliche
Leben kennzeichnet und die Freiheit radikal Gott gegenüber in Anspruch nimmt.
Es handelt sich um die Entscheidung des Glaubens, um denGehorsam des
Glaubens (vgl. Röm 16, 26), in dem »der Mensch sich als ganzer Gott
in Freiheit überantwortet, indem er sich "dem offenbarenden Gott mit
Verstand und Willen voll unterwirft"« Dieser Glaube, der in
der Liebe wirksam ist (vgl. Gal 5, 6), kommt aus der Mitte des Menschen,
aus seinem »Herzen« (vgl. Röm 10, 10) und ist von daher berufen, Gutes
hervorzubringen in den Werken (vgl. Mt 12, 33-35; Lk 6, 45; Röm
8, 5-8; Gal 5, 22). Im Dekalog steht über den einzelnen Geboten der
fundamentale Satz: »Ich bin Jahwe, dein Gott...« (Ex 20, 2), der
dadurch, daß er den vielfältigen und verschiedenen Einzelgeboten den
ursprünglichen Sinn aufprägt, der Moral des Bundes den Charakter der Ganzheit,
Einheit und Tiefe sichert. Die Grundentscheidung Israels betrifft also das grundlegende
Gebot (vgl. Jos 24, 14-25; Ex 19, 3-8; Mich 6, 8). Auch die Moral
des Neuen Bundes wird von dem grundlegenden Aufruf Jesu zu seiner »Nachfolge«
beherrscht - so sagt er auch zu dem jungen Mann: »Wenn du vollkommen sein willst,
... komm und folge mir nach!« (Mt 19, 21) -: Auf diesen Anruf antwortet
der Jünger mit einer radikalen Entscheidung. Die evangelischen Gleichnisse vom
Schatz im Acker und von der verlorenen Perle, für die einer seinen ganzen
Besitz verkauft, sind beredte und wirkungsvolle Bilder für den radikalen und
bedingungslosen Charakter der Entscheidung, die das Reich Gottes erfordert. Die
Radikalität der Entscheidung, Jesus nachzufolgen, findet großartigen Ausdruck
in seinen Worten: »Wer sein Leben retten will, wird es verlieren; wer aber sein
Leben um meinetwillen und um des Evangeliums willen verliert, wird es retten« (Mk
8, 35).
Der Aufruf Jesu
»komm und folge mir nach« bezeichnet den größtmöglichen Lobpreis der Freiheit
des Menschen und bestätigt gleichzeitig die Wahrheit und Verpflichtung von
Glaubensakten und Entscheidungen, die man Grundoption nennen kann. Einer
ähnlichen Hochschätzung der menschlichen Freiheit begegnen wir in den Worten
des hl. Paulus: »Ihr seid zur Freiheit berufen, Brüder« (Gal 5, 13).
Aber der Apostel fügt sogleich eine ernste Mahnung an: »Nur nehmt die Freiheit
nicht zum Vorwand für das Fleisch!«. In dieser Mahnung klingen seine
vorausgegangenen Worte an: »Zur Freiheit hat uns Christus befreit. Bleibt daher
fest und laßt euch nicht von neuem das Joch der Knechtschaft auflegen!« (Gal
5, 1). Der Apostel Paulus fordert uns zur Wachsamkeit auf: Die Freiheit ist
ständig von der Knechtschaft bedroht. Und genau das trifft auf einen
Glaubensakt - im Sinne einer Grundoption - zu, der den oben erwähnten Tendenzen
entsprechend von der Wahl der Einzelakte getrennt wird.
67.
Diese Tendenzen stehen also im Gegensatz zur biblischen Lehre, welche die
Grundoption als eine echte und eigentliche Entscheidung der Freiheit versteht
und diese Entscheidung zutiefst mit den konkreten Einzelhandlungen verbindet.
Durch die Grundentscheidung ist der Mensch befähigt, dem göttlichen Ruf folgend
sein Leben auf sein Ziel auszurichten und dies mit Hilfe der Gnade anzustreben.
Aber tatsächlich ausgeübt wird diese Befähigung jeweils in der konkreten Wahl
bestimmter Handlungen, durch die der Mensch sich aus freiem Entschluß nach dem
Willen, der Weisheit und dem Gesetz Gottes richtet. Es muß deshalb festgehalten
werden, daß sich die sogenannte Grundoption - insoweit sie sich von einer
bloß generellen, bezüglich der konkret engagierten Festlegung der Freiheit noch
umbestimmten Intention unterscheidet - immer durch bewußte und freie
Wahlakte verwirklicht. Eben deshalb wird die Grundoption genau dann widerrufen,
wenn der Mensch in sittlich schwerwiegender Materie seine Freiheit durch
bewußte, in entgegengesetzte Richtung weisende Wahlakte engagiert.
Die Grundoption
von den konkreten Verhaltensweisen zu trennen heißt, sich mit der wesenhaften
Integrität oder der leib-seelischen personalen Einheit des sittlich Handelnden
in Widerspruch zu setzen. Eine Grundoption, verstanden ohne ausdrückliche
Berücksichtigung der Möglichkeiten, die sie aktualisiert, und der
Konkretisierungen, in denen sie zum Ausdruck kommt, wird der dem Handeln des
Menschen und jeder seiner freien Wahlakte innewohnenden rationalen
Zielhaftigkeit nicht gerecht. In Wirklichkeit ist die sittliche Qualität der
menschlichen Handlungen nicht allein aus der Absicht, der Grundorientierung
oder Grundoption abzuleiten - verstanden im Sinne einer Intention ohne klar
bestimmte bindende Inhalte bzw. einer Intention, die kein tatkräftiges Bemühen
hinsichtlich der verschiedenen Verpflichtungen des sittlichen Lebens
entspricht. Die Sittlichkeit kann nicht beurteilt werden, wenn man absieht von
der Übereinstimmung bzw. dem Widerspruch der bedachten Wahl einer konkreten
Verhaltensweise mit der Würde und der integralen Berufung der menschlichen
Person. Jede Handlungswahl schließt immer eine Bezugnahme des freien Willens
auf jene Güter und Übel ein, wie sie vom Naturgesetz als zu verfolgendes Gutes
und zu meidendes Übel aufgewiesen werden. Im Falle der positiv gebietenden
sittlichen Gebote ist es stets Aufgabe der Klugheit festzustellen, wie weit sie
für eine bestimmte Situation zutreffen, indem man zum Beispiel andere,
vielleicht wichtigere oder dringendere Verpflichtungen berücksichtigt. Die
negativ formulierten sittlichen Gebote hingegen, das heißt diejenigen, die
einige konkrete Handlungen oder Verhaltensweisen als in sich schlecht
verbieten, lassen keine legitime Ausnahme zu; sie lassen keinerlei moralisch
annehmbaren Freiraum für die »Kreativität« irgendeiner gegensätzlichen
Bestimmung. Ist einmal die sittliche Artbestimmung einer von einer
allgemeingültigen Regel verbotenen konkret definierten Handlung erkannt, so
besteht das sittlich gute Handeln allein darin, dem Sittengesetz zu gehorchen
und die Handlung, die es verbietet, zu unterlassen.
68.
Hier gilt es, eine wichtige pastorale Überlegung anzufügen. Gemäß der Logik der
oben skizzierten Positionen könnte der Mensch kraft einer Grundoption Gott treu
bleiben unabhängig davon, ob einige seiner Wahlentscheidungen und seiner
konkreten Handlungen mit den spezifischen darauf bezogenen sittlichen Normen
oder Regeln übereinstimmen oder nicht. Aufgrund einer anfänglichen Option für
die Liebe könnte der Mensch sittlich gut bleiben, in der Gnade Gottes verharren
und sein Heil erlangen, auch wenn einige seiner konkreten Verhaltensweisen aus
freiem Entschluß und in schwerwiegender Sache zu den von der Kirche wieder
vorgelegten Geboten Gottes entschieden und ernsthaft im Gegensatz stünden.
In Wirklichkeit
geht der Mensch nicht nur durch die Untreue gegenüber jener Grundoption
verloren, durch die er sich »als ganzer Gott in Freiheit« überantwortet.
Durch jede aus bedachtem Entschluß begangene Todsünde beleidigt er
Gott, der ihm das Gesetz geschenkt hat, und macht sich daher dem ganzen Gesetz
gegenüber schuldig (vgl. Jak 2, 8-11); auch wenn er im Glauben bleibt,
verliert er die »heiligmachende Gnade«, die »Liebe« und die »ewige Seligkeit«.
»Die einmal empfangene Gnade der Rechtfertigung - so lehrt das
Konzil von Trient - kann nicht nur durch die Untreue, die den Menschen um
seinen Glauben bringt, sondern auch durch jede andere Todsünde verlorengehen«.
Todsünde
und läßliche Sünde
69.
Die Erwägungen über die Grundoption haben, wie wir bemerkten, einige Theologen
veranlaßt, auch die traditionelle Unterscheidung zwischen Todsünden und läßlichen
Sünden einer tiefgreifenden Revision zu unterziehen. Sie unterstreichen,
daß der Widerspruch zum Gesetz Gottes, der den Verlust der heiligmachenden
Gnade - und, im Falle des Todes in einem solchen Zustand der Sünde, die ewige
Verdammnis - verursacht, nur das Ergebnis eines Aktes sein kann, der die Person
in ihrer Totalität beansprucht, das heißt eben eines Aktes der Grundoption.
Nach diesen Theologen würde sich die Todsünde, die den Menschen von Gott
trennt, nur in der Zurückweisung Gottes ereignen, vollzogen auf einer nicht mit
einem Wahlakt identifizierbaren und nicht durch reflektierte Bewußtheit
erreichbaren Ebene der Freiheit. In diesem Sinne - so fügen sie hinzu - ist es
zumindest psychologisch schwierig, die Tatsache zu akzeptieren, daß ein Christ,
der mit Jesus Christus und seiner Kirche vereint bleiben will, so leicht und
immer wieder Todsünden begehen kann, wie dies die »Materie« seiner Taten hin
und wieder vermuten ließe. Ebenso fiele es schwer anzunehmen, der Mensch sei
imstande, in kurzer Zeit die Bande der Gemeinschaft mit Gott radikal zu
zerbrechen und sich im nachhinein durch aufrichtige Buße zu ihm zu bekehren. Es
wäre daher notwendig - so heißt es -, die Schwere der Sünde eher am Grad zu
messen, in dem sie die Freiheit der handelnden Person engagiert, als an der
Materie der betreffenden Handlung.
70.
Das nachsynodale Apostolische Schreiben Reconciliatio et paenitentia hat
die Bedeutung und bleibende Aktualität der Unterscheidung zwischen Todsünden
und läßlichen Sünden, gemäß der Tradition der Kirche, betont. Und die
Bischofssynode von 1983, aus der dieses Schreiben hervorgegangen ist, »hat
nicht nur die vom Tridentinischen Konzil über Existenz und Natur von Todsünde und
läßlicher Sünde verkündete Lehre bekräftigt, sondern hat auch daran erinnern
wollen, daß jene Sünde eine Todsünde ist, die eine schwerwiegende
Materie zum Gegenstand hat und die dazu mit vollem Bewußtsein und bedachter
Zustimmung begangen wird«.
Die Aussage des
Konzils von Trient hat nicht nur die »schwerwiegende Materie« der Todsünde im
Auge, sondern erwähnt auch als ihre Voraussetzung »das volle Bewußtsein und die
bedachte Zustimmung«. Im übrigen kennt man sowohl in der Moraltheologie wie in
der Seelsorgspraxis Fälle, wo ein aufgrund seiner Materie schwerwiegender Akt
deshalb keine Todsünde darstellt, weil das volle Bewußtsein oder die bedachte
Zustimmung dessen, der den Akt vollbrachte, nicht gegeben war. Andererseits
»muß man vermeiden, die Todsünde zu beschränken auf den Akt einer
Grundentscheidung oder Grundoption ("optio fundamentalis")
gegen Gott, wie man heute zu sagen pflegt, unter der man dann eine
ausdrückliche und formale Beleidigung Gottes oder des Nächsten oder eine
mitinbegriffene und unüberlegte Zurückweisung der Liebe versteht. Es handelt
sich nämlich auch um eine Todsünde, wenn sich der Mensch bewußt und frei aus
irgendeinem Grunde für etwas entscheidet, was in schwerwiegender Weise sittlich
ungeordnet ist. Tatsächlich ist ja in einer solchen Entscheidung bereits eine
Mißachtung des göttlichen Gebotes enthalten, eine Zurückweisung der Liebe
Gottes zur Menschheit und zur ganzen Schöpfung: Der Mensch entfernt sich so von
Gott und verliert die Liebe. Die Grundorientierung kann also durch
konkrete Einzelhandlungen völlig umgeworfen werden. Zweifellos kann es
unter psychologischem Aspekt viele komplexe und dunkle Situationen geben, die
auf die subjektive Schuld des Sünders Einfluß haben mögen. Aufgrund einer
Betrachtung auf psychologischer Ebene kann man jedoch nicht zur Schaffung einer
theologischen Kategorie, wie gerade diejenige der "optio
fundamentalis" übergehen, wenn sie so verstanden wird, daß sie auf der
objektiven Ebene die traditionelle Auffassung von Todsünde ändert oder in
Zweifel zieht«.
Die
Dissoziierung von Grundoption und bedachter, diese nicht in Frage stellender
Wahl bestimmter, in sich selbst oder durch die Umstände ungeordneter
Verhaltensweisen, hängt also mit der Verkennung der katholischen Lehre über die
Todsünde zusammen: »Mit der ganzen Tradition der Kirche nennen wir denjenigen
Akt eine Todsünde, durch den ein Mensch bewußt und frei Gott und sein
Gesetz sowie den Bund der Liebe, den dieser ihm anbietet, zurückweist, indem er
es vorzieht, sich sich selbst zuzuwenden oder irgend einer geschaffenen oder
endlichen Wirklichkeit, irgendeiner Sache, die im Widerspruch zum göttlichen
Willen steht (conversio ad creaturam - Hinwendung zum Geschaffenen).
Dies kann auf direkte und formale Weise geschehen, wie bei den Sünden der
Götzenverehrung, des Abfalles von Gott und der Gottlosigkeit, oder auf
gleichwertige Weise, wie in jedem Ungehorsam gegenüber den Geboten Gottes bei
schwerwiegender Materie«.
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