IV. Die
sittliche Handlung
Teleologie
und Teleologismus
71.
Die Beziehung zwischen der Freiheit des Menschen und dem Gesetz Gottes, die
ihren tiefsten und lebendigen Sitz im sittlichen Gewissen hat, äußert und
verwirklicht sich in den menschlichen Handlungen. Gerade durch seine
Handlungen vervollkommnet sich der Mensch als Mensch, als Mensch, der berufen
ist, aus eigenem Entschluß seinen Schöpfer zu suchen und in Zugehörigkeit zu
ihm frei zur vollen und seligen Vollendung zu gelangen.
Menschliche
Handlungen sind sittliche Handlungen, weil sie das Gutsein oder die
Schlechtigkeit des jene Handlungen vollziehenden Menschen selbst ausdrücken und
über sie entscheiden. Sie rufen nicht nur Veränderungen in dem
Menschen äußerlichen Sachverhalten hervor, sondern als freie Wahlakte
qualifizieren sie in sittlicher Hinsicht die Person selbst, die sie vollzieht,
und bestimmen ihr geistiges Tiefenprofil, wie der hl. Gregor von Nyssa
eindrucksvoll feststellt: »Alle dem Werden unterworfenen Wesen bleiben niemals
sich selbst identisch, sondern gehen durch eine dauernd wirkende Veränderung
zum Guten oder zum Schlechten ständig von einem Zustand in einen anderen
über... Der Veränderung unterworfen sein, heißt also unablässig geboren werden...
Aber die Geburt erfolgt hier nicht durch einen äußeren Eingriff, wie es bei den
leiblichen Wesen der Fall ist... Sie ist das Ergebnis freier Wahl, und so sind
wir gewissermaßen unsere eigenen Erzeuger, indem wir uns so
erschaffen, wie wir wollen, und uns mit unserer Wahl die Gestalt geben, die wir
wollen«.
72.
Die Sittlichkeit der Handlungen bestimmt sich aufgrund der Beziehung der
Freiheit des Menschen zum wahrhaft Guten. Dieses Gute ist als ewiges Gesetz
durch Gottes Weisheit begründet, die jedes Wesen auf sein Endziel hinordnet:
Erkannt wird dieses ewige Gesetz sowohl durch die natürliche Vernunft des
Menschen (so heißt es »Naturgesetz«) als auch - in vollumfänglicher und
vollkommener Weise - durch die übernatürliche Offenbarung Gottes (dann nennt
man es »göttliches Gesetz«). Das Handeln ist sittlich gut, wenn die der
Freiheit entspringenden Wahlakte mit dem wahren Gut des Menschen
übereinstimmen und damit Ausdruck der willentlichen Hinordnung der Person
auf ihr letztes Ziel, also Gott selber, sind: Das höchste Gut, in dem der
Mensch sein volles und vollkommenes Glück findet. Die Eingangsfrage in dem
Gespräch des jungen Mannes mit Jesus: »Was muß ich Gutes tun, um das ewige
Leben zu gewinnen?« (Mt 19, 16), verdeutlicht in direkter Weise den
wesenhaften Zusammenhang zwischen dem sittlichen Wert einer Handlung und dem
letzten Ziel des Menschen. Jesus bestätigt in seiner Antwort die
Überzeugung seines Gesprächspartners: Das Tun des Guten, wie es von dem geboten
ist, der »Wein der Gute« ist, stellt die unerläßliche Voraussetzung und den Weg
zur ewigen Seligkeit dar: »Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote«
(Mt 19, 17). Die Antwort Jesu und der Hinweis auf die Gebote machen auch
offenkundig, daß der Weg zum Ziel von der Befolgung der göttlichen Gesetze, die
das menschliche Wohl schützen, vorgezeichnet wird. Nur eine Handlung, die
dem Guten entspricht, kann Weg zum Leben sein.
Die
vernunftgeleitete Hinordnung der menschlichen Handlungen auf das wahrhaft Gute
und das willentliche Streben nach diesem Gut machen die Sittlichkeit aus. Das
menschliche Handeln kann also nicht allein deshalb als sittlich gut bewertet
werden, weil es dazu dienlich ist, dieses oder jenes verfolgte Ziel zu
erreichen, oder einfach weil die Absicht des Handelnden gut ist.
Das menschliche Handeln ist dann sittlich gut, wenn es die willentliche
Hinordnung der menschlichen Person auf das letzte Ziel und die Übereinstimmung
der konkreten Handlung mit dem wahren menschlichen Gut, wie es von der Vernunft
in seiner Wahrheit erkannt wird, bestätigt und zum Ausdruck bringt. Wenn der
Gegenstand der konkreten Handlung nicht mit dem wahren Gut der Person in
Einklang steht, macht die Wahl dieser Handlung unseren Willen und uns selber
sittlich schlecht und setzt uns damit in Gegensatz zu unserem letzten Ziel, dem
höchsten Gut, das heißt Gott selber.
73.
Dank der Offenbarung Gottes und des Glaubens weiß der Christ um das »Neue«, von
dem die Sittlichkeit seiner Taten gekennzeichnet ist; diesen kommt es zu,
bestehender oder nicht bestehender konsequenter Übereinstimmung mit jener Würde
und Berufung Ausdruck zu geben, die ihm durch Gnade geschenkt worden sind: In
Jesus Christus und seinem Geist ist der Christ eine »neue Schöpfung«, Kind
Gottes, und durch seine Handlungen bekundet er seine Übereinstimmung mit oder
seine Abweichung von dem Bild des Sohnes, der der Erstgeborene unter vielen
Brüdern ist (vgl. Röm 8, 29), lebt er seine Treue oder Untreue
gegenüber dem Geschenk des Geistes und öffnet oder verschließt er sich dem
ewigen Leben, der Gemeinschaft von Schau, Liebe und Seligkeit mit Gott Vater,
Sohn und Heiligem Geist. Christus »gestaltet uns so nach seinem
Bild - schreibt der hl. Kyrillos von Alexandrien -, daß durch die Heiligung und
die Gerechtigkeit und das gute und tugendmäßige Leben die Züge seiner
göttlichen Natur in uns zum Leuchten kommen... Die Schönheit dieses Bildes
erstrahlt in uns, die wir in Christus sind, wenn wir uns in den Werken als gute
Menschen erweisen«.
In diesem Sinne
besitzt das sittliche Leben einen wesenhaft »teleologischen« Charakter, weil
es in der freien und bewußten Hinordnung des menschlichen Handelns auf Gott,
das höchste Gut und letzte Ziel (telos) des Menschen, besteht. Das bestätigt
wiederum die Frage des jungen Mannes an Jesus: »Was muß ich Gutes tun, um das
ewige Leben zu gewinnen?« Aber diese Hinordnung auf das letzte Ziel bewegt sich
nicht in einer bloß subjektivistischen Dimension, die nur von der Absicht
abhinge. Sie setzt voraus, daß diesen Handlungsweisen von sich aus die
Eigenschaft zukommt, auf dieses Ziel hingeordnet werden zu können, weil sie
nämlich dem durch die Gebote geschützten wahren sittlichen Gut des Menschen
entsprechen. Genau das spricht Jesus in der Antwort an den reichen Jüngling an:
»Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote!« (Mt 19, 17).
Offensichtlich
geht es um eine vernunftgeleitete und freie, bewußte und überlegte Hinordnung,
kraft welcher der Mensch für seine Handlungen »verantwortlich« und dem Urteil
Gottes unterworfen ist, des gerechten und guten Richters, der das Gute belohnt
und das Böse bestraft, wie der Apostel Paulus ausführt: »Denn wir alle müssen
vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, damit jeder seinen Lohn empfängt
für das Gute oder Böse, das er im irdischen Leben getan hat« (2 Kor 5,
10).
74.
Aber wovon hängt die moralische Bewertung des freien Handelns des Menschen ab?
Wodurch wird diese Hinordnung der menschlichen Handlungen auf Gott sichergestellt?
Von der Intention des handelnden Subjektes, von den Umständen -
und insbesondere von den Folgen - seines Handelns, vom Objekt seines
Handelns selbt?
Das ist das,
traditonellerweise sogenannte, Problem der »Quellen der Moralität«. Und gerade
im Hinblick auf dieses Problem haben sich in den letzten Jahrzehnten neue -
oder wieder erneuerte - kulturelle und theologische Strömungen offenbart, die
eine sorgfältige Klärung von seiten des Lehramtes der Kirche erfordern.
Einige als »teleologisch«
bezeichnete ethische Theorien richten ihre Aufmerksamkeit auf die
Übereinstimmung der menschlichen Handlungen mit den vom Handelnden verfolgten
Zielen und mit den von ihm zu realisieren beabsichtigten Werten. Die Kriterien
zur moralischen Beurteilung einer Handlung werden aus der Abwägung der zu
erlangenden nicht-sittlichen und vor-sittlichen Güter und der
entsprechenden zu respektierenden nicht-sittlichen und vor-sittlichen Werte
gewonnen. Für manche wäre das konkrete Verhalten richtig bzw. falsch je
nachdem, ob es für alle betroffenen Personen einen besseren Zustand
hervorzubringen vermag oder nicht: Richtig wäre das Verhalten, das imstande
ist, die Güter zu »maximieren« und die Übel zu »minimieren«.
Viele der
katholischen Moraltheologen, die dieser Auffassung folgen, möchten nichts mit
Utilitarismus und Pragmatismus zu tun haben, bei denen die Sittlichkeit der
menschlichen Handlungen ohne Bezugnahme auf das letzte wahre Ziel des Menschen
beurteilt werde. Zu Recht sind sie sich der Notwendigkeit bewußt, für die
Vernunft einsichtige, immer stichhaltigere Argumente zu finden, um die
Anforderungen des sittlichen Lebens zu rechtfertigen und die entsprechenden
sittlichen Normen zu begründen. Und dieses Forschen ist gerade insofern legitim
und notwendig, als ja die im Naturgesetz festgelegte sittliche Ordnung
menschlicher Vernunfterkenntnis grundsätzlich zugänglich ist. Dieses Suchen
entspricht im übrigen den Erfordernissen des Dialogs und der Zusammenarbeit mit
den Nicht-Katholiken und den Nicht-Glaubenden, besonders in pluralistischen
Gesellschaften.
75.
Aber im Rahmen des Bemühens um die Erarbeitung einer solchen vernunftgemäßen
Moral - deshalb manchmal auch »autonome Moral« genannt - gibt es falsche
Lösungen, die insbesondere mit einem unzulänglichen Verständnis dessen
zusammenhängt, was man das »Objekt« des sittlichen Handelns nennt. Einige
schenken der Tatsache nicht genügend Beachtung, daß der Wille in die konkreten
Wahlakte, die er vollzieht, miteinbezogen ist: diese sind Voraussetzung für
sein sittliches Gutsein und für seine Hinordnung auf das letzte Ziel der
Person. Andere hingegen inspirieren sich an einer Konzeption der Freiheit, die
von den tatsächlichen Bedingungen ihrer Ausübung, von ihrem objektiven Bezug
zur Wahrheit des Guten, von ihrer Bestimmung durch die Wahl konkreter
Verhaltensweisen absieht. Nach diesen Theorien wäre also der freie Wille weder
bestimmten Verpflichtungen sittlich unterworfen, noch würde er durch seine
Wahlakte geformt, auch wenn er für seine Handlungen und deren Folgen
verantwortlich bleibt. Dieser »Teleologimus«, als Methode der Entdeckung der
moralischen Norm, kann also - entsprechend den aus verschiedenen Denkströmungen
entnommenen Terminologien und Geisteshaltungen - als »Konsequentialismus« oder
»Proportionalismus« bezeichnet werden. Ersterer beansprucht die Kriterien für
die Richtigkeit eines bestimmten Handelns, die lediglich aus den voraussehbaren
Folgen einer getroffenen Wahl hervorgehen. Der zweite - unter Abwägen zwischen
den Werten und den verfolgten Gütern - orientiert sich eher an der anerkannten
Verhältnismäßigkeit bezüglich der guten und bösen Auswirkungen hinsichtlich des
»höheren Gutes« oder des »kleineren Übels«, die in einer besonderen Situation
wirklich möglich sind.
Die teleologischen
Ethiken (Proportionalismus, Konsequentialismus) anerkennen zwar, daß die
sittlichen Werte durch Vernunft und Offenbarung aufgezeigt werden; dennoch
halten sie daran fest, daß sich bezüglich konkret bestimmbarer
Verhaltensweisen, die unter allen Umständen und in allen Kulturen zu diesen
sittlichen Werten in Widerspruch stünden, niemals eine absolute Verbotsnorm
formulieren lasse. Das handelnde Subjekt wäre selbstverständlich für die
Erlangung der verfolgten Werte verantwortlich, dies jedoch in zweifacher
Hinsicht: Die durch eine menschliche Handlung betroffenen Werte oder Güter
wären einerseits moralischer Art (bezogen auf eigentlich sittliche Werte
wie Gottesliebe, Wohlwollen gegenüber dem Mitmenschen, Gerechtigkeit usw.) und,
in anderer Hinsicht, vor-moralischer Art, eine Ebene, die auch
nichtsittlich, physisch oder ontisch genannt wird (bezogen auf Nutzen und
Schaden, die sowohl dem Handelnden als auch anderen, früher oder später
involvierten Personen erwachsen, wie zum Beispiel: Gesundheit bzw. ihre
Beeinträchtigung, physische Unversehrtheit, Leben, Tod, der Verlust materieller
Güter usw.). In einer Welt, in der das Gute immer mit dem Übel vermischt und
jede gute Wirkung mit anderen schlechten Auswirkungen verbunden wäre, müßte man
die Sittlichkeit der Handlung in differenzierter Weise beurteilen: ihr
sittliches »Gutsein« aufgrund der sich auf sittliche Güter beziehenden Absicht
des Subjektes, ihre »Richtigkeit« aufgrund ihrer vorhersehbaren Wirkungen oder
Folgen und deren Verhältnis zueinander. Konkrete Verhaltensweisen müßten daher
als »richtig« bzw. »falsch« bewertet werden, ohne daß es deshalb schon möglich
wäre, den Willen der Person, der sie wählt, als sittlich »gut« oder »schlecht«
zu bezeichnen. Auf diese Weise könnte eine Handlung, die, im Widerspruch zu einer
universellen Verbotsnorm, als vor-moralisch bezeichnete Güter direkt verletzt,
als sittlich zulässig bewertet werden, falls sich die Absicht des Subjektes,
gemäß »verantwortlicher« Abwägung der bei der konkreten Handlung auf dem Spiel
stehenden Güter, auf den in der gegebenen Situation für entscheidend gehaltenen
sittlichen Wert richtet.
Die Bewertung
der Folgen der Handlung aufgrund der Verhältnismäßigkeit des Aktes bezüglich
seiner Auswirkungen und der Auswirkungen untereinander würde lediglich die
vor-moralische Ordnung betreffen. Über die sittliche Artbestimmtheit der
Handlungen, d.h. über ihre Güte oder Schlechtigkeit, würde allein die Treue der
Person zu den höchsten Werten der Liebe und Klugkeit entscheiden, ohne daß
solche Treue notwendigerweise mit Entscheidungen unvereinbar wäre, die
bestimmten sittlichen Einzelverboten widersprechen. Auch im Falle
schwerwiegender Materie müßten diese letzteren als stets relative und Ausnahmen
unterliegende Handlungsnormen angesehen werden.
Gemäß dieser
Sichtweise würde dann die bewußte Einwilligung in bestimmte Verhaltensweisen,
die in der traditionellen Moral als unerlaubt gelten, auch nichts objektiv
sittlich Schlechtes einschließen.
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