Der
Gegenstand der freien menschlichen Handlung
76.
Diese Theorien gewinnen vielleicht aufgrund ihrer Verwandschaft mit der
naturwissenschaftlichen Denkweise eine gewisse Überzeugungskraft; das
wissenschaftliche Denken bemüht sich zu Recht, das technische und
wirtschaftliche Schaffen aufgrund der Berechnung der Ressourcen und der
Gewinne, der Verfahrensweisen und ihrer Auswirkungen zu ordnen. Es will von den
Zwängen einer voluntaristischen und willkürlichen Pflichtmoral befreien, die
sich als unmenschlich erweisen würde.
Derartige
Theorien sind jedoch der Lehre der Kirche nicht treu, wenn sie glauben, die
freie und bedachte Wahl von Verhaltensweisen, die den Geboten des göttlichen
und des Naturgesetzes widersprechen, als sittlich gut rechtfertigen zu können.
Diese Theorien können sich nicht auf die katholische moralische Tradition
berufen: wenn es wahr ist, daß sich in dieser letzteren eine Kasuistik
entwickelt hat, die darauf bedacht ist, in einigen konkreten Situationen die
besseren Möglichkeiten für das Gute zu erwägen, so ist ebenso wahr, daß dies
nur jene Fälle betrifft, in denen das Gesetz unbestimmt war und daher die
absolute Gültigkeit der moralischen negativen Gebote, die ohne Ausnahme
verpflichten, nicht in Frage stellte. Die Gläubigen sind verpflichtet, die
spezifischen, von der Kirche im Namen Gottes, des Schöpfers und Herrn,
vorgelegten und gelehrten sittlichen Gebote anzuerkennen und zu achten.
Wenn der Apostel Paulus die Erfüllung des Gesetzes in dem Gebot
zusammenfaßt, den Nächsten zu lieben wie sich selbst (vgl. Röm 13, 8-10),
schwächt er damit nicht die Gebote ab, sondern er bestätigt sie vielmehr, da er
deren Forderungen und Gewicht offenlegt. Die Gottesliebe und die
Nächstenliebe sind nicht zu trennen von der Einhaltung der Gebote des Bundes, der
im Blut Jesu Christi und durch die Gabe des Geistes erneuert wurde. Es gereicht
den Christen zur Ehre, Gott mehr zu gehorchen als den Menschen (vgl. Apg 4,
19; 5, 29) und dafür auch das Martyrium auf sich zu nehmen, wie es die heiligen
Männer und Frauen des Alten und Neuen Testamentes getan haben; sie wurden als
heilig anerkannt, weil sie eher ihr Leben hingege ben haben als diese oder jene
im Widerspruch zum Glauben oder zur Tugend stehende konkrete Einzelhandlung
auszuführen.
77.
Um vernunftgemäße Kriterien für die rechte sittliche Entscheidung
bereitzustellen, berücksichtigen die erwähnten Theorien die Absicht und
die Folgen des menschlichen Handelns. Gewiß müssen sowohl die Absicht -
wie Jesus in offenem Gegensatz zu den Schriftgelehrten und Pharisäern, die ohne
auf das Herz zu achten, gewisse äußere Werke pedantisch vorschrieben, mit
besonderem Nachdruck betont (vgl. Mk 7, 20-21; Mt 15, 19) -, als
auch die infolge einer einzelnen Handlung erlangten Güter und vermiedenen Übel
entscheidend in Erwägung gezogen werden. Es handelt sich um eine Forderung der
Verantwortlichkeit. Aber die Erwägung dieser Folgen - ebenso wie der Absichten
- genügt nicht für die Bewertung der moralischen Qualität einer konkreten Wahl.
Die Abwägung der als Folge einer Handlung vorhersehbaren Güter und Übel ist
keine angemessene Methode, um bestimmen zu können, ob die Wahl dieses
Verhaltens »ihrer Artbestimmung nach« oder »in sich selbst« sittlich gut oder
schlecht, erlaubt oder unerlaubt ist. Die vorhersehbaren Folgen gehören zu
jenen Umständen des Aktes, die zwar die Schwere einer schlechten Handlung
modifizieren, jedoch nicht ihre moralische Spezies verändern können.
Im übrigen weiß
jeder, wie schwierig - oder, besser, wie unmöglich - es ist, alle Folgen und
alle im vor-moralischen Sinne guten bzw. schlechten Auswirkungen der eigenen
Handlungen zu bewerten: ein erschöpfendes vernünftiges Kalkulieren ist nicht
möglich. Wie soll man Proportionen ausmachen, die von einer Bewertung abhängen,
deren Kriterien im Dunkeln verbleiben? Wie könnte man aufgrund derart
fraglicher rechnerischer Überlegungen eine absolute Inpflichtnahme
rechtfertigen?
78.
Der sittliche Charakter der menschlichen Handlung ist von dem durch den
freien Willen vernunftgemäß gewählten Gegenstand abhängig wie es auch die
scharfsinnige, noch immer gültige Analyse des hl. Thomas aufweist.
Um den Gegenstand einer Handlung, der sie sittlich spezifiziert, erfassen zu
können, muß man sich daher in die Perspektive der handelnden Person
versetzen. Das Objekt des Willensaktes ist ja ein frei gewähltes Verhalten.
Insofern es mit der Vernunftordnung übereinstimmt, ist es Ursache der Güte des
Willens, macht es uns sittlich vollkommener und hilft uns, unser letztes Ziel
im vollkommenen Guten, der ursprünglichen Liebe, zu erkennen. Unter »Objekt«
einer bestimmten sittlichen Handlung kann man daher nicht einen Prozeß oder ein
Ereignis rein physischer Ordnung verstehen, die danach zu bewerten wären, daß
sie einen bestimmten Zustand in der äußeren Welt hervorrufen. Das Objekt ist
das unmittelbare Ziel einer freien Wahl, die den Willensakt der handelnden
Person prägt. In diesem Sinne gibt es, wie der Katechismus der katholischen
Kirche lehrt, »konkrete Verhaltensweisen, die zu wählen immer falsch ist,
weil ihre Wahl die Ungeordnetheit des Willens einschließt, das heißt ein
sittliches Übel«. »Es geschieht nicht selten - schreibt der hl.
Thomas von Aquin -, daß der Mensch in guter Absicht, aber in nichtsnutziger
Weise handelt, weil ihm der gute Wille fehlt. Zum Beispiel, wenn einer stiehlt,
um einen Armen zu ernähren: Obwohl in diesem Fall die Absicht recht ist, fehlt
hier die Richtigkeit eines angemessenen Willens. Kurz und gut, die gute Absicht
entschuldigt keineswegs die Ausführung böser Werke. "Einige legen uns in
den Mund: Laßt uns Böses tun, damit Gutes entsteht. Diese Leute werden mit
Recht verurteilt" (Röm 3, 8)«.
Der Grund,
warum die gute Absicht nicht genügt, sondern es auch der richtigen Wahl der
Werke bedarf, liegt darin, daß die menschliche Handlung von ihrem Gegenstand
beziehungsweise davon abhängt, ob dieser Gegenstand auf Gott, also den, der
»allein "der Gute" ist«, hingeordnet werden kann oder nicht
und so die Vollkommenheit der menschlichen Person bewirkt. Eine Handlung ist
daher gut, wenn ihr Gegenstand (Objekt) dem Gut der Person, unter Respektierung
der für sie sittlich bedeutsamen Güter, entspricht. Die christliche Ethik, die
dem Gegenstand sittlicher Handlungen eine ganz besondere Beachtung schenkt,
lehnt es also nicht ab, die innere »Teleologie« des Handelns in Betracht zu
ziehen, insofern auf die Förderung des wahren Gutes der Person gerichtet; sie
hält aber fest, daß letzteres nur dann wahrhaftig verfolgt wird, wenn die
wesentlichen Aspekte der menschlichen Natur respektiert werden. Die ihrem
Gegenstand nach gute menschliche Handlung besitzt auch die Eigenschaft, auf das
letzte Ziel hingeordnet werden zu können. Eben diese Handlung erlangt
dann ihre letzte und entscheidende Vollkommenheit, wenn der Wille sie durch die
Liebe tatsächlich auf Gott hinordnet. In diesem Sinne lehrt der
Patron der Moraltheologen und Beichtväter: »Es genügt nicht, gute Werke zu tun,
sie müssen gut getan werden. Damit unsere Werke gut und vollkommen sind, müssen
wir sie mit dem klaren Ziel tun, daß sie Gott gefallen«.
Das »in
sich Schlechte«: Man darf nicht Böses tun, damit Gutes entsteht (vgl. Röm 3,
8).
79.
Zurückgewiesen werden muß daher die für teleologische und
proportionalistische Theorien typische Ansicht, es sei unmöglich, die
bewußte Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen nach ihrer
Spezies - ihrem »Objekt« - als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die
Absicht, mit der diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der
vorhersehbaren Folgen jener Handlungen für alle betroffenen Personen zu
berücksichtigen.
Das vorrangige
und entscheidende Element für das moralische Urteil ist das Objekt der
menschlichen Handlung, das darüber entscheidet, ob sie auf das Gute und auf
das letzte Ziel, das Gott ist, hingeordnet werden kann. Ob dies so ist,
erkennt die Vernunft im Sein des Menschen selbst, verstanden in seiner
vollumfänglichen Wahrheit, und damit unter Berücksichtigung seiner natürlichen
Neigungen, seiner Triebkräfte und seiner Zweckbestimmtheiten, die immer auch
eine geistige Dimension besitzen: Genau das sind die Inhalte des Naturgesetzes
und damit die geordnete Gesamtheit der »Güter für die menschliche Person«, die
sich in den Dienst des »Gutes der Person« stellen, des Gutes, das sie selbst
und ihre Vollendung ist. Das sind die von den Geboten (des Dekalogs)
geschützten Güter, der nach dem hl. Thomas das ganze Naturgesetz enthält.
80.
Nun bezeugt die Vernunft, daß es Objekte menschlicher Handlungen gibt, die sich
»nicht auf Gott hinordnen« lassen, weil sie in radikalem Widerspruch zum Gut
der nach seinem Bild geschaffenen Person stehen. Es sind dies die Handlungen,
die in der moralischen Überlieferung der Kirche »in sich schlecht« (intrinsece
malum), genannt wurden: Sie sind immer und an und für sich schon
schlecht, d.h. allein schon aufgrund ihres Objektes, unabhängig von den
weiteren Absichten des Handelnden und den Umständen. Darum lehrt die Kirche -
ohne im geringsten den Einfluß zu leugnen, den die Umstände und vor allem die
Absichten auf die Sittlichkeit haben -, daß »es Handlungen gibt, die durch sich
selbst und in sich, unabhängig von den Umständen, wegen ihres Objekts immer
schwerwiegend unerlaubt sind«. Das Zweite Vatikanische Konzil
bietet im Zusammenhang mit der Achtung, die der menschlichen Person gebührt,
eine ausführliche Erläuterung solcher Handlungsweisen anhand von Beispielen:
»Was zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art von Mord, Völkermord,
Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die
Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung,
körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben;
was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen,
willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel
und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei
denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und
verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind
an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur,
entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden.
Zugleich sind sie in höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des
Schöpfers«.
Über die in
sich sittlich schlechten Handlungen und im Blick auf kontrazeptive Praktiken,
mittels derer vorsätzlich unfruchtbar gemacht wird, lehrt Papst Paul VI.: »Wenn
es auch in der Tat zuweilen erlaubt ist, ein sittliches Übel hinzunehmen, in
der Absicht, damit ein größeres Übel zu verhindern oder ein höheres sittliches
Gut zu fördern, ist es doch nicht erlaubt, nicht einmal aus sehr
schwerwiegenden Gründen, das sittlich Schlechte zu tun, damit daraus das Gute
hervorgehe (vgl. Röm 3, 8), d.h. etwas zum Gegenstand eines positiven
Willensaktes zu machen, was an sich Unordnung besagt und daher der menschlichen
Person unwürdig ist, auch wenn es in der Absicht geschieht, Güter der Person,
der Familie oder der Gesellschaft zu schützen oder zu fördern«.
81.
Wenn die Kirche das Bestehen »in sich schlechter« Handlungen lehrt, greift sie
die Lehre der Heiligen Schrift auf. Der Apostel stellt kategorisch fest: »Täuscht
euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch
Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker,
keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben« (1 Kor 6,
9-10).
Wenn die Akte
in sich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihre
Schlechtigkeit zwar abschwächen, aber nicht aufheben: Sie sind »irreparabel«
schlechte Handlungen, die an und für sich und in sich nicht auf Gott und auf
das Gut der menschlichen Person hinzuordnen sind: »Wer würde es im Hinblick auf
die Handlungen, die durch sich selbst Sünden sind (cum iam opera ipsa
peccata sunt) - schreibt der hl. Augustinus -, wie Diebstahl, Unzucht,
Gotteslästerung, zu behaupten wagen, sie wären, wenn sie aus guten Motiven (causis
bonis) vollbracht würden, nicht mehr Sünden oder, eine noch absurdere
Schlußfolgerung, sie wären gerechtfertigte Sünden?«.
Darum können
die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt
sittenlosen Akt in einen »subjektiv« sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt
verwandeln.
82.
Im übrigen ist die Absicht dann gut, wenn sie auf das wahre Gut der Person im
Blick auf ihr letztes Ziel gerichtet ist. Die Handlungen aber, die sich aufgrund
ihres Objektes nicht auf Gott »hinordnen« lassen und »der menschlichen Person
unwürdig« sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall entgegen. In diesem
Sinne bedeutet die Beachtung der Normen, die solche Handlungen verbieten und semper
et pro semper, das heißt ausnahmslos, verpflichten, nicht nur keine
Beschränkung für die gute Absicht, sondern sie ist geradezu der fundamentale
Ausdruck guter Absicht.
Die Lehre vom
Objekt als Quelle der Sittlichkeit ist authentische Ausdrucksform der
biblischen Moral des Bundes und der Gebote, der Liebe und der Tugenden. Die
sittliche Qualität menschlichen Handelns hängt von dieser Treue zu den Geboten
ab, die Ausdruck von Gehorsam und Liebe ist. Und deshalb - wir wiederholen es
noch einmal - muß die Meinung als irrig zurückgewiesen werden, es sei
unmöglich, die bewußte Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen
ihrer Spezies nach als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht,
aufgrund welcher diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren
Folgen jener Handlung für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen. Ohne
diese Vernunftbestimmtheit der sittlichen Qualität menschlichen Handelns wäre
es unmöglich, eine »objektive sittliche Ordnung« anzunehmen und
irgendeine von inhaltlichen Gesichtspunkten bestimmte Norm festzulegen, die
ausnahmslos verpflichtet; und das zum Schaden der Brüderlichkeit unter den
Menschen und der Wahrheit über das Gute und ebenso zum Nachteil der kirchlichen
Gemeinschaft.
83.
Im Problem der Sittlichkeit des menschlichen Handelns und besonders in der
Frage nach der Existenz in sich schlechter Handlungen konzentriert sich, wie
man sieht, gewissermaßen die Frage nach dem Menschen selbst, nach seiner
Wahrheit und den sich daraus ergebenden sittlichen Konsequenzen. Dadurch,
daß die Kirche anerkennt und lehrt, daß es konkret bestimmbare menschliche
Handlungen gibt, die in sich schon schlecht sind, bleibt sie der vollen
Wahrheit über den Menschen treu und achtet und fördert ihn damit in seiner
Würde und Berufung. Sie muß infolgedessen die oben dargelegten Theorien, die
dieser Wahrheit zuwiderlaufen, zurückweisen.
Brüder im
Bischofsamt, wir dürfen uns jedoch nicht nur dabei aufhalten, die Gläubigen
über die Irrtümer und Gefahren einiger ethischer Theorien zu belehren. Wir
müssen vor allem den faszinierenden Glanz jener Wahrheit aufzeigen, die Jesus
Christus selber ist. In ihm, der die Wahrheit ist (vgl. Joh 14, 6),
vermag der Mensch vermittels seiner guten Taten seine Berufung zur Freiheit im
Gehorsam gegenüber dem göttlichen Gesetz, das im Gebot der Gottes-und der
Nächstenliebe zusammengefaßt ist, voll zu begreifen und vollkommen zu leben.
Und das alles geschieht durch die Gabe des Heiligen Geistes, des Geistes der Wahrheit,
der Freiheit und der Liebe: In ihm ist es uns gegeben, uns das Gesetz zu eigen
zu machen und es als Treibkraft wahrer persönlicher Freiheit zu begreifen und
zu leben. »Das vollkommene Gesetz ist das Gesetz der Freiheit« (Jak 1,
25).
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