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| Ioannes Paulus PP. II Ecclesia de Eucharistia IntraText CT - Text |
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DIE APOSTOLIZITÄT DER EUCHARISTIE UND DER KIRCHE 27. Der Katechismus der Katholischen Kirche erklärt, wie die Kirche apostolisch beziehungsweise auf die Apostel gegründet ist, in einem dreifachen Sinn. Erstens »ist und bleibt sie ,,auf das Fundament der Apostel“ (Eph 2, 20) gebaut, auf die von Christus selbst erwählten und ausgesandten Zeugen«.51 Die Apostel dienen auch als Fundament der Eucharistie, nicht weil das Sakrament nicht auf Christus selbst zurückginge, sondern weil es von Jesus den Aposteln anvertraut worden ist und von ihnen und ihren Nachfolgern bis zu uns weitergereicht worden ist. In Kontinuität mit dem Handeln der Apostel, die dem Auftrag des Herrn gehorchten, feiert die Kirche die Eucharistie durch die Jahrhunderte hindurch. Der zweite vom Katechismus angegebene Sinn der Apostolizität der Kirche besagt: »Sie bewahrt mit dem Beistand des in ihr wohnenden Geistes die Lehre, das Glaubensvermächtnis sowie die gesunden Grundsätze der Apostel und gibt sie weiter«.52 Auch in diesem zweiten Sinn ist die Eucharistie apostolisch, weil sie gemäß dem Glauben der Apostel gefeiert wird. Das kirchliche Lehramt hat zu verschiedenen Anlässen in der zweitausendjährigen Geschichte des Volkes des Neuen Bundes die eucharistische Lehre präzisiert; auch all das, was die genaue Terminologie betrifft, um eben den apostolischen Glauben an dieses erhabene Geheimnis zu schützen. Dieser Glaube bleibt unverändert, und es ist lebensnotwendig für die Kirche, daß dieser fortbesteht. 28. Schließlich ist die Kirche in dem Sinne apostolisch, daß »sie bis zur Wiederkunft Christi weiterhin von den Aposteln belehrt, geheiligt und geleitet wird – und zwar durch jene, die ihnen in ihrem Hirtenamt nachfolgen: das Bischofskollegium, dem die Priester zur Seite stehen, in Einheit mit dem Nachfolger des Petrus, dem obersten Hirten der Kirche«.53 Das Zurückgehen auf die Apostel in der pastoralen Sendung schließt notwendigerweise das Weihesakrament, d.h. die ununterbrochene, auf die Anfänge zurückgehende Reihe gültiger Bischofsweihen, ein. 54 Diese Sukzession ist wesentlich, weil auf ihr die Kirche im eigentlichen und vollen Sinne gründet. Die Eucharistie drückt auch diesen Sinn der Apostolizität aus. Wie das Zweite Vatikanische Konzil lehrt, kommt es in der Tat den Gläubigen zu, »kraft ihres königlichen Priestertums an der eucharistischen Darbringung mitzuwirken« , 55 aber es ist der geweihte Priester, der »in der Person Christi das eucharistische Opfer vollzieht und es im Namen des ganzen Volkes Gott darbringt«.56 Deshalb ist im Missale Romanum vorgeschrieben, daß es nur dem Priester zusteht, das Eucharistische Hochgebet zu sprechen, während das Volk sich im Glauben und im Schweigen damit verbindet. 57 29. Der vom Zweiten Vatikanischen Konzil wiederholt gebrauchte Ausdruck, gemäß dem »der Amtspriester das eucharistische Opfer in der Person Christi vollzieht« , 58 war bereits in früheren päpstlichen Lehräußerungen gebraucht worden. 59 Wie ich bei anderer Gelegenheit zu klären Anlaß hatte, »bedeutet in persona Christi mehr als nur ,,im Namen“ oder ,,in Stellvertretung“ Jesu Christi. In persona, d.h. in der spezifischen, sakramentalen Identifizierung mit dem ewigen Hohenpriester, der Urheber und hauptsächliches Subjekt dieses seines eigenen Opfers ist, bei dem er in Wahrheit von niemandem ersetzt werden kann«.60 Das Amt der Priester, die das Weihesakrament empfangen haben, macht in der von Christus gewählten Heilsordnung deutlich, daß die von ihnen zelebrierte Eucharistie eine Gabe ist, die auf radikale Weise die Vollmacht der Gemeinde überragt. Das Weihepriestertum ist unersetzlich, um gültig die eucharistische Konsekration an das Kreuzesopfer und an das Letzte Abendmahl zu binden. Die Gemeinde, die zur Feier der Eucharistie zusammenkommt, benötigt unbedingt einen geweihten Priester, der ihr vorsteht, um wirklich eucharistische Versammlung sein zu können. Auf der anderen Seite ist die Gemeinde nicht in der Lage, sich selbst den geweihten Amtsträger zu geben. Dieser ist eine Gabe, die sie durch die auf die Apostel zurückgehende Sukzession der Bischöfe empfängt. Es ist der Bischof, der mittels des Weihesakramentes einen neuen Priester einsetzt und ihm die Vollmacht überträgt, die Eucharistie zu konsekrieren. Daher kann »das eucharistische Geheimnis in keiner Gemeinde gefeiert werden, es sei denn durch die Hände eines geweihten Priesters, wie das Vierte Laterankonzil ausdrücklich gelehrt hat«.61 30. Sowohl diese Lehre der Katholischen Kirche über das priesterliche Amt in seiner Beziehung zur Eucharistie als auch jene über das eucharistische Opfer sind in den letzten Jahrzehnten Gegenstand des fruchtbaren Dialogs im Bereich der ökumenischen Aktivitäten gewesen. In dieser Hinsicht müssen wir der Allerheiligsten Dreifaltigkeit für bedeutsame Fortschritte und Annäherungen danken, die uns auf eine Zukunft in voller Glaubensgemeinschaft hoffen lassen. Zur Zeit bleibt die Beobachtung, die vom Konzil bezüglich der im Abendland des 16. Jahrhunderts und danach entstandenen und von der Katholischen Kirche getrennten kirchlichen Gemeinschaften gemacht wurde, vollkommen zutreffend: »Obgleich bei den von uns getrennten kirchlichen Gemeinschaften die aus der Taufe hervorgehende volle Einheit mit uns fehlt und obgleich sie nach unserem Glauben vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit (substantia) des eucharistischen Mysteriums nicht gewahrt haben, bekennen sie doch bei der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl, daß hier lebendige Gemeinschaft mit Christus bezeichnet werde, und sie erwarten seine glorreiche Wiederkunft«.62 Deshalb müssen die katholischen Gläubigen, wenn sie auch die religiösen Überzeugungen ihrer getrennten Brüder respektieren, sich von der Teilnahme an einer Kommunion fernhalten, die in ihren Feiern ausgeteilt wird, um nicht einer Zweideutigkeit über die Natur der Eucharistie Vorschub zu leisten und es demzufolge zu unterlassen, die Wahrheit klar zu bezeugen. Dies würde zu einer Verzögerung des Weges zur vollen sichtbaren Einheit führen. Ebensowenig kann man daran denken, die sonntägliche heilige Messe durch ökumenische Wortgottesdienste oder durch gemeinsame Gebetstreffen mit Christen ersetzen, die den oben genannten kirchlichen Gemeinschaften angehören, oder durch die Teilnahme an ihren liturgischen Feiern. Solche Feiern und Treffen, die bei geeigneten Anlässen in sich selbst lobenswert sind, bereiten auf die ersehnte volle, auch eucharistische Gemeinschaft vor, aber sie können sie nicht ersetzen. Desweiteren stellt die Tatsache, daß die Vollmacht, die Eucharistie zu konsekrieren, ausschließlich den Bischöfen und Priestern anvertraut ist, keine Herabsetzung des übrigen Gottesvolkes dar, da in der Gemeinschaft des einzigen Leibes Christi, der die Kirche ist, dieses Gut zum Vorteil aller gereicht. 31. Wenn die Eucharistie Mitte und Höhepunkt des Lebens der Kirche ist, so ist sie es in gleicher Weise für das priesterliche Amt. Deshalb bekräftige ich mit Dankbarkeit gegenüber unserem Herrn Jesus Christus, daß die Eucharistie »der wesentliche und zentrale Seinsgrund für das Sakrament des Priestertums ist, das ja im Augenblick der Einsetzung der Eucharistie und zusammen mit ihr gestiftet worden ist«.63 Die pastoralen Aktivitäten des Priesters sind vielfältig. Wenn man desweiteren an die sozialen und kulturellen Bedingungen der gegenwärtigen Welt denkt, ist es leicht zu verstehen, wie sehr den Priestern die Gefahr der Zerstreuung in eine große Zahl verschiedener Aufgaben droht. Das Zweite Vatikanische Konzil hat in der Hirtenliebe jene Grundhaltung hervorgehoben, die ihrem Leben und ihren Aktivitäten Einheit gibt. Sie – so fügt das Konzil an – »erwächst am stärksten aus dem eucharistischen Opfer. Es bildet daher Mitte und Wurzel des ganzen priesterlichen Lebens«.64 Man versteht so, wie wichtig es für das geistliche Leben des Priesters und darüber hinaus für das Wohl der Kirche wie auch der Welt ist, daß er die konziliare Empfehlung verwirklicht, täglich die Eucharistie zu feiern; »sie ist auch dann, wenn keine Gläubigen dabei sein können, ein Akt Christi und der Kirche«.65 Auf diese Weise ist der Priester in der Lage, in seinem Tagesablauf jede Zerstreutheit zu besiegen, indem er im eucharistischen Opfer, der wahren Mitte seines Lebens und seines Amtes, die notwendige geistliche Energie findet, um sich den verschiedenen seelsorglichen Aufgaben zu stellen. Seine Tage werden so wahrhaftig eucharistisch werden. Der Eucharistie als der Mitte des Lebens und des Amtes der Priester kommt auch eine zentrale Stellung in der Pastoral zur Förderung von Priesterberufungen zu. Vor allem findet das Gebet um Berufungen in der Eucharistie die höchste Einheit mit dem Gebet Christi des Ewigen Hohenpriesters. Zudem stellt die emsige Sorge um den Dienst der Eucharistie von seiten der Priester, verbunden mit der Förderung bewußter, aktiver und fruchtbringender Teilnahme der Gläubigen an der Eucharistie, ein wirksames Beispiel und einen Ansporn für junge Menschen dar, großmütig dem Ruf Gottes zu antworten. Er bedient sich oft des Beispiels der eifrigen Hirtenliebe eines Priesters, um im Herzen des Jugendlichen den Keim der Berufung zum Priestertum auszusäen und zu entfalten. Die sakramentale Unvollständigkeit derartiger Feiern muß die ganze Gemeinde vor allem drängen, mit größerem Eifer zu beten, daß der Herr Arbeiter in seine Ernte sendet (vgl. Mt 9, 38). Ferner muß sie dadurch angespornt werden, all die anderen konstitutiven Elemente einer angemessenen Berufungspastoral in die Tat umzusetzen, ohne der Versuchung zu erliegen, nach Lösungen zu suchen, die eine Minderung der moralischen Kriterien und der Ausbildungsansprüche an Priesteramtskandidaten bedeuteten. 33. Wenn nichtgeweihten Gläubigen aufgrund des Priestermangels eine Beteiligung an der Seelsorge einer Pfarrei anvertraut worden ist, sollten sich diese, wie das Zweite Vatikanische Konzil lehrt, darüber bewußt sein, »daß die christliche Gemeinde nur auferbaut wird, wenn sie Wurzel und Angelpunkt in der Feier der Eucharistie hat«.66 Es wird daher vor allem ihre Sorge sein, in der Gemeinde einen wahren ,Hunger' nach der Eucharistie lebendig zu halten, der dazu führt, keine Gelegenheit zur Feier der Messe zu versäumen und auch von der gelegentlichen Anwesenheit eines Priesters, der vom Kirchenrecht her nicht an der Zelebration gehindert ist, Nutzen zu ziehen.
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51 N. 857. 52 Ibid. 53 Ibid. 54 Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Brief Sacerdotium ministeriale, 6.August 1983, III. 2: AAS 75 (1983) 1005. 55 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 10. 56 Ibid. 57 Vgl. Missale Romanum, Institutio generalis: Editio typica tertia, Typis Vaticanis 2002, 48 (n. 147). 58 Vgl. Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 10 und 28; Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum Ordinis, 2. 59 »Der Diener des Altares handelt in der Person Christi als Haupt, der im Namen aller Glieder darbringt«. Pius XII., Enzyklika Mediator Dei (20. November 1947): AAS 39 (1947), 556; vgl. Pius X., Apost. Lehrschreiben Haerent animo (4. August 1908): Pii X Acta, IV, 16; Pius XI., Enzyklika Ad catholici sacerdotii (20. Dezember 1935): AAS 28 (1936), 20. 60 Apostolisches Schreiben Dominicae Cenae (24. Februar 1980), 8: AAS 72 (1980), 128-129. 61 Kongregation für die Glaubenslehre, Brief Sacerdotium ministeriale (6.August 1983), III. 4: AAS 75 (1983), 1106; vgl. Conc.Ecum. Lateranense IV, Kap. 1, Konst. Über den Katholischen Glauben Firmiter credimus: DH 802. 62 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis Redintegratio, 22. 63 Apostol. Schreiben Dominicae Cenae (24. Februar 1980), 2: AAS 72 (1980), 115. 64 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum Ordinis, 14. 65 Ibid.,13; vgl. Codex des Kanonischen Rechtes, can. 904; Gesetzbuch der Katholischen Ostkirchen, can. 378. 66 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum Ordinis, 6. |
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