IV. KAPITEL
DIE EUCHARISTIE
UND DIE KIRCHLICHE GEMEINSCHAFT
34.
Die außerordentliche Versammlung der Bischofssynode 1985 fand in der
»Communio-Ekklesiologie« die zentrale und grundlegende Idee der Dokumente des
Zweiten Vatikanischen Konzils. 67 Die hier auf Erden pilgernde
Kirche ist aufgerufen, sowohl die Gemeinschaft mit dem Dreifaltigen Gott als
auch die Gemeinschaft unter den Gläubigen zu bewahren und zu fördern. Zu diesem
Zweck besitzt sie das Wort und die Sakramente, vor allem die Eucharistie, aus
der sie »immerfort lebt und wächst« 68 und in der sie sich
zur gleichen Zeit selbst ausdrückt. Nicht zufällig ist der Begriff Kommunion
eine der spezifischen Bezeichnungen dieses erhabenen Sakramentes geworden.
Die Eucharistie
erscheint demnach als Höhepunkt aller Sakramente, indem sie die Gemeinschaft
mit Gott dem Vater mittels der Identifikation mit dem Eingeborenen Sohn durch
das Werk des Heiligen Geistes zur Vollendung bringt. Mit dem Scharfsinn des
Glaubens drückte diese Wahrheit ein bedeutender Schriftsteller der
byzantinischen Tradition aus: in der Eucharistie »ist – vor jedem anderen
Sakrament – das Geheimnis [der Gemeinschaft] so vollkommen, daß es zum Gipfel
aller Güter führt: hier liegt das höchste Ziel jeder menschlichen Sehnsucht,
weil wir hier Gott folgen, und Gott sich mit uns in der vollkommensten Einheit
verbindet«.69 Genau deshalb ist es angemessen, in der
Seele das dauernde Verlangen nach dem eucharistischen Sakrament zu pflegen.
Hier ist die Praxis der »geistlichen Kommunion« entstanden, die sich seit
Jahrhunderten in der Kirche erfolgreich durchgesetzt hat und von heiligen
Lehrmeistern des geistlichen Lebens empfohlen wird. Die heilige Theresa von
Jesus schrieb: »Wenn ihr nicht kommuniziert und an der Messe teilnehmt,
kommuniziert geistlich. Diese Übung birgt viele Vorteile... So wird in euch
viel von der Liebe unseres Herrn eingeprägt«.70
35.
Die Feier der Eucharistie aber kann nicht der Ausgangspunkt der Gemeinschaft
sein, sie setzt diese vielmehr als existent voraus, um sie zu stärken und zur
Vollkommenheit zu führen. Das Sakrament drückt ein solches Band der
Gemeinschaft sowohl in der unsichtbaren Dimension, die uns in Christus
durch das Wirken des Heiligen Geistes mit dem Vater und untereinander
verbindet, als auch in der sichtbaren Dimension aus, welche die
Gemeinschaft in der Lehre der Apostel, in den Sakramenten und in der
hierarchischen Ordnung beinhaltet. Die innige Beziehung, die zwischen den
unsichtbaren Elementen und den sichtbaren Elementen der kirchlichen
Gemeinschaft besteht, ist ein Konstitutivum der Kirche als Sakrament des
Heiles. 71 Nur in diesem Zusammenhang gibt es eine gültige
Feier der Eucharistie und eine wahrhafte Teilnahme an ihr. Daher ergibt sich
als eine grundsätzliche Anforderung an die Eucharistie, daß sie in der
Communio gefeiert werde, und zwar konkret in der Unversehrtheit ihrer
Bande.
36.
Die unsichtbare Gemeinschaft, die ihrer Natur nach immer im Wachstum begriffen
ist, setzt das Leben der Gnade voraus, durch das man »Anteil an der göttlichen
Natur« (2 Petr 1, 4) erhält, ebenso wie die Praxis der Tugenden des
Glaubens, der Hoffnung und der Liebe. Nur so hat man wahrhaftig Gemeinschaft
mit dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist. Der Glaube genügt nicht; es ist
vielmehr nötig, die heiligmachende Gnade und die Liebe zu bewahren und mit dem
»Leib« und dem »Herzen« 72 im Schoß der Kirche zu bleiben.
Es ist daher erforderlich, um es mit den Worten des heiligen Paulus zu sagen,
»den Glauben zu haben, der in der Liebe wirksam ist« (Gal 5, 6).
Die
Unversehrtheit der unsichtbaren Bande ist eine Gewissenspflicht des Christen,
der in voller Weise an der Eucharistie teilhaben will, um den Leib und das Blut
Christi zu kommunizieren. »Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von
dem Brot essen und aus dem Kelch trinken« (1 Kor 11, 28). Der heilige
Johannes Chrysostomus ermahnte mit der Kraft seiner Redegewandtheit die
Gläubigen: »Auch ich erhebe die Stimme, flehe, bitte und beschwöre euch, nicht
zu diesem heiligem Tisch mit einem befleckten und verdorbenen Gewissen
hinzutreten. Eine solche Annäherung wird man tatsächlich nie Kommunion nennen
können, auch wenn wir tausendmal den Leib des Herrn berühren, sondern
Verdammnis, Pein und Vermehrung der Strafen«.73
Auf dieser
Linie hält der Katechismus der Katholischen Kirche zu Recht fest: »Wer
sich einer schweren Sünde bewußt ist, muß das Sakrament der Buße empfangen,
bevor er die Kommunion empfängt«.74 Ich wünsche daher, daß
in der Kirche immer die Norm in Kraft ist und in Kraft bleiben wird, mit der
das Konzil von Trient die ernste Mahnung des Apostels Paulus (vgl. 1 Kor
11, 28) konkretisiert, indem es festhält, daß »dem würdigen Empfang der
Eucharistie die Beichte vorausgehen muß, wenn einer sich einer Todsünde bewußt
ist«.75
37.
Die Eucharistie und die Buße sind zwei eng miteinander verbundene Sakramente.
Wenn die Eucharistie das Erlösungsopfer des Kreuzes gegenwärtig setzt und es
auf sakramentale Weise fortdauern läßt, folgt aus ihr ein fortwährender
Anspruch zur Bekehrung und zu einer persönlichen Antwort auf die Ermahnung, die
der heilige Paulus an die Christen von Korinth richtete: »Wir bitten an Christi
statt: Laßt euch mit Gott versöhnen« (2 Kor 5, 20). Wenn also der Christ
auf seinem Gewissen die Last einer schweren Sünde trägt, so wird sein Bußgang
über das Sakrament der Versöhnung ein verpflichtender Weg sein, um zur vollen
Teilnahme am eucharistischen Opfer zu gelangen.
Das Urteil über
den Gnadenstand kommt offensichtlich nur dem Betroffenen zu, wobei es sich hier
um eine Gewissensfrage handelt. In den Fällen allerdings eines äußeren
Verhaltens in schwerwiegendem, offenem und beharrlichem Widerspruch zur
moralischen Norm kann die Kirche in ihrer pastoralen Sorge um die rechte
Gemeinschaftsordnung und aus Achtung vor dem Sakrament nicht umhin, sich in die
Pflicht genommen zu fühlen. Auf diese Situation offensichtlicher moralischer
Indisponiertheit bezieht sich die Norm des Codex des Kanonischen Rechtes über
die Nichtzulassung zur eucharistischen Kommunion all derer, »die hartnäckig in
einer offenkundig schweren Sünde verharren«.76
38.
Die kirchliche Gemeinschaft, woran ich bereits erinnert habe, ist auch sichtbar,
und drückt sich in den Banden aus, die das Konzil auflistet, wenn es lehrt:
»Jene werden der Gemeinschaft der Kirche voll eingegliedert, die, im Besitze
des Geistes Christi, ihre ganze Ordnung und alle in ihr eingerichteten
Heilsmittel annehmen und in ihrem sichtbaren Verband mit Christus, der sie
durch den Papst und die Bischöfe leitet, verbunden sind, und dies durch die
Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung und
Gemeinschaft«.77
Da die
Eucharistie die höchste sakramentale Darstellung der Gemeinschaft in der Kirche
ist, verlangt sie, im Kontext der Unversehrtheit auch der äußeren Bande der
Gemeinschaft gefeiert zu werden. In besonderer Weise ist sie »die
Vollendung des geistlichen Lebens und das Ziel aller Sakramente« ; 78
daher ist es erforderlich, daß die Bande der Gemeinschaft in den
Sakramenten wirklich bestehen, besonders in der Taufe und in der Priesterweihe.
Es ist nicht möglich, einer Person, die nicht getauft ist, oder die die
unverkürzte Glaubenswahrheit über das eucharistische Geheimnis zurückweist, die
Kommunion zu reichen. Christus ist die Wahrheit und legt Zeugnis von der
Wahrheit ab (vgl. Joh 14,6; 18,37); das Sakrament seines Leibes und
seines Blutes duldet keine falschen Vorspiegelungen.
39.
Darüber hinaus muß wegen des eigenen Charakters der kirchlichen Gemeinschaft
und des Verhältnisses, welches das Sakrament der Eucharistie zu ihr hat, daran
erinnert werden, daß »das eucharistische Opfer, wenngleich es immer in einer
einzelnen Gemeinschaft gefeiert wird, niemals Feier nur dieser Gemeinde ist:
Diese empfängt ja mit der eucharistischen Gegenwart des Herrn zugleich die
ganze Heilsgabe und erweist sich so in ihrer bleibenden sichtbaren
Einzelgestalt als Abbild und wahre Präsenz der einen heiligen, katholischen und
apostolischen Kirche«.79 Daraus folgt, daß eine wahrhaft
eucharistische Gemeinschaft sich nicht in sich selbst zurückziehen kann, als ob
sie sich selbst genügen könnte, sondern sich in Einklang mit jeder anderen
katholischen Gemeinschaft halten muß.
Die
Eucharistiegemeinschaft der eucharistischen Versammlung ist Gemeinschaft mit
dem eigenen Bischof und mit dem Römischen Pontifex, dem Bischof
von Rom. Der Bischof ist schließlich das sichtbare Prinzip und das Fundament der
Einheit in seiner Teilkirche. 80 Es wäre daher äußerst
unangebracht, wenn das Sakrament der Einheit in der Kirche schlechthin ohne
eine wahre Gemeinschaft mit dem Bischof gefeiert würde. Der heilige Ignatius
von Antiochien schrieb: »Jene Eucharistie wird als sicher erachtet, die unter
dem Bischof oder dem, den er damit betraut hat, verwirklicht wird«.81
Da zudem »der Bischof von Rom als Nachfolger Petri das immerwährende,
sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit von Bischöfen und
Gläubigen« 82 darstellt, ist die Gemeinschaft mit ihm eine
innere Notwendigkeit der Feier des eucharistischen Opfers. Diese große Wahrheit
wird auf vielfache Weise in der Liturgie zum Ausdruck gebracht: »Jede
Eucharistiefeier wird in Einheit nicht nur mit dem eigenen Bischof, sondern
auch mit dem Papst, mit der Gemeinschaft der Bischöfe, mit dem gesamten Klerus
und mit dem ganzen Volk vollzogen wird. In jeder gültigen Eucharistiefeier
kommt diese universale Gemeinschaft mit Petrus und mit der ganzen Kirche
zum Ausdruck, oder sie wird objektiv verlangt, wie bei den von Rom
getrennten christlichen Kirchen«.83
40.
Die Eucharistie schafft Gemeinschaft und erzieht zur Gemeinschaft.
Der heilige Paulus schrieb an die Gläubigen von Korinth, um ihnen aufzuzeigen,
wie sehr die Spaltungen, die unter ihnen während der eucharistischen Feiern zu
Tage traten, im Widerspruch zu dem standen, was sie feierten: das Mahl des
Herrn. Folgerichtig lud der Apostel sie ein, über das wahre Wesen der
Eucharistie nachzudenken, um sie dazu zu bringen, zur brüderlichen Gemeinschaft
zurückzukehren (vgl. 1 Kor 11, 17-34). Wirkungsvoll machte sich der
heilige Augustinus diesen Anspruch zu eigen, als er an das Wort des Apostels
erinnerte »Ihr seid der Leib Christi und seine Glieder« (1 Kor 12, 27)
und dazu bemerkte: »Wenn ihr der Leib Christi und seine Glieder seid, so ist
auf dem Tisch des Herrn das niedergelegt, was euer Geheimnis ist; ja, ihr
empfangt das, was euer Geheimnis ist«.84 Und aus dieser
Feststellung schloß er: »Christus, der Herr, [...] heiligte an seinem Tisch das
Geheimnis unseres Friedens und unserer Einheit. Wer das Geheimnis der Einheit
empfängt, aber nicht das Band des Friedens bewahrt, empfängt das Geheimnis
nicht zu seinem Nutzen, sondern einen Beweis gegen sich selbst«.85
41.
In dieser einzigartigen Wirksamkeit bei der Förderung der Gemeinschaft, die der
Eucharistie zu eigen ist, liegt einer der Gründe für die Bedeutung der
Sonntagsmesse. Über sie und über weitere Gründe, die sie für das Leben der
Kirche und der einzelnen Gläubigen grundlegend machen, habe ich mich im
Apostolischen Schreiben über die Heiligung des Sonntags Dies Domini86
geäußert. Hier erinnerte ich u. a. daran, daß es für die Gläubigen,
ausgenommen bei Verhinderung aus schwerwiegendem Grunde, die Verpflichtung
besteht, an der Messe teilzunehmen. Daher ist den Hirten die entsprechende
Pflicht auferlegt, allen tatsächlich die Möglichkeit zu bieten, diesem Gebot
nachzukommen. 87 Im Apostolischen Schreiben Novo
millenio ineunte, in dem ich vor noch nicht langer Zeit den pastoralen
Weg der Kirche zu Beginn des Dritten Jahrtausends abgesteckt habe, wollte ich
die besondere Bedeutung der sonntäglichen Eucharistie betonen, indem ich deren
gemeinschaftsbildende Wirksamkeit hervorhob: »Sie ist – so schrieb ich – der
vorzügliche Ort, wo die Gemeinschaft ständig verkündet und gepflegt wird.
Gerade durch die Teilnahme an der Eucharistie wird der Tag des Herrn
auch der Tag der Kirche, die auf diese Weise ihre Rolle als Sakrament
der Einheit wirksam spielen kann«.88
42.
Die Bewahrung und Förderung der kirchlichen Gemeinschaft ist Aufgabe eines
jeden Gläubigen, der in der Eucharistie, dem Sakrament der Einheit der Kirche,
einen Bereich vorfindet, in dem es sich besonders zu bemühen gilt. Konkreter
fällt diese Aufgabe mit besonderer Verantwortung den Hirten der Kirche zu,
entsprechend ihrer Stellung und gemäß dem jeweiligen kirchlichen Amt. Daher hat
die Kirche Normen erlassen, die insgesamt darauf abzielen, den häufigen und
fruchtbaren Zutritt der Gläubigen zum Tisch des Herrn anzuregen und die
objektiven Bedingungen festzulegen, unter denen von der Spendung der Kommunion
abgesehen werden muß. Das sorgsame Bemühen um die treue Beachtung dieser Normen
wird ein wirksamer Ausdruck der Liebe zur Eucharistie und zur Kirche sein.
43.
In der Betrachtung der Eucharistie als Sakrament der kirchlichen Gemeinschaft
gibt es ein Thema, das wegen seiner Bedeutung nicht vernachlässigt werden darf:
Ich nehme hier auf ihre Beziehung zum ökumenischen Engagement Bezug. Wir
alle müssen der Allerheiligsten Dreifaltigkeit dafür danken, daß in diesen
letzten Jahrzehnten viele Gläubige in allen Teilen der Welt vom brennenden
Verlangen nach der Einheit unter allen Christen beseelt worden sind. Das Zweite
Vatikanische Konzil erkennt darin – am Beginn des Dekrets über die Ökumene –
eine besondere Gabe Gottes. 89 Diese war eine wirksame
Gnade, die sowohl uns, die Söhne und Töchter der Katholischen Kirche, als auch
unsere Brüder und Schwestern in den anderen Kirchen und kirchlichen
Gemeinschaften auf den Weg der Ökumene geführt hat.
Das Hinstreben
zum Ziel der Einheit drängt uns, den Blick auf die Eucharistie zu richten, die
das höchste Sakrament der Einheit des Volkes Gottes ist, da es eben dafür den
angemessenen Ausdruck und die unüberbietbare Quelle darstellt. 90 In
der Feier des eucharistischen Opfers erhebt die Kirche ihr Flehen zu Gott, dem
Vater des Erbarmens, damit er seinen Kindern die Fülle des Heiligen Geistes
gebe, um so ein Leib und ein Geist zu werden in Christus. 91 Wenn
die Kirche dieses Gebet dem Vater des Lichtes, von dem jedes gute Geschenk und
jede vollkommene Gabe kommt (vgl. Jak 1, 17), darbringt, glaubt sie an
seine Wirksamkeit, da sie ja in Einheit mit Christus, dem Haupt und dem
Bräutigam, betet, der sich das Flehen der Braut zu eigen macht und es mit dem
seines Erlösungsopfers verbindet.
44.
Gerade weil die Einheit der Kirche, welche die Eucharistie durch das Opfer und
den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn vollzieht, unter dem unabdingbaren
Anspruch der vollen Gemeinschaft steht, die durch die Bande des
Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und des kirchlichen Leitungsamtes
gesichert wird, ist es nicht möglich, die eucharistische Liturgie gemeinsam zu
feiern bevor diese Bande nicht völlig wiederhergestellt sind. Eine derartige
Konzelebration wäre kein sinnvoller Weg und könnte sich vielmehr als ein
Hindernis für das Erreichen der vollen Gemeinschaft erweisen, da sie den
Sinn für die Entfernung vom Ziel verschleiert und Zweideutiges über die eine
oder andere Glaubenswahrheit einführt oder dafür Vorschub leistet. Der Weg zur
vollen Einheit kann nicht anders beschritten werden als in der Wahrheit. Zu
diesem Thema läßt das Verbot des Kirchenrechts keinen Raum für Unklarheiten,
92 und zwar im Gehorsam gegenüber den vom Zweiten
Vatikanischen Konzil proklamierten moralischen Normen. 93
Ich möchte auf
jeden Fall bestätigen, was ich in der Enzyklika Ut unum sint
ausgeführt habe, nachdem ich die Unmöglichkeit der gegenseitigen
eucharistischen Teilnahme festgestellt habe: »Doch haben wir den sehnlichen
Wunsch, gemeinsam die Eucharistie des Herrn zu feiern, und dieser Wunsch wird
schon zu einem gemeinsamen Lob, zu ein und demselben Bittgebet. Gemeinsam
wenden wir uns an den Vater und tun das zunehmend ”mit nur einem Herzen“«.
94
45.
Wenn auch beim Nichtvorhandensein der vollen Gemeinschaft die Konzelebration in
keinem Fall statthaft ist, so trifft diese Zurückhaltung nicht zu hinsichtlich
der Spendung der Eucharistie unter besonderen Umständen und gegenüber
einzelnen Personen, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören,
welche nicht in der vollen Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche stehen. In
diesem Fall besteht die Zielsetzung in der Tat darin, einem schwerwiegenden
geistlichen Bedürfnis im Hinblick auf das ewige Heil einzelner Gläubiger zu
entsprechen, nicht aber darin, eine Interkommunion zu praktizieren, die
unmöglich bleibt, solange die sichtbaren Bande der kirchlichen Gemeinschaft
nicht vollständig geknüpft sind.
In diesem Sinne
hat sich das Zweite Vatikanische Konzil verhalten, indem es die zu befolgende
Praxis gegenüber den Orientalen bestimmte, welche, in gutem Glauben getrennt
von der Katholischen Kirche lebend, spontan um den Empfang der Eucharistie aus
der Hand eines katholischen geweihten Amtsträgers bitten und in rechter Weise
darauf vorbereitet sind. 95 Diese Vorgehensweise ist des
weiteren von den beiden Codices bestätigt worden, in denen mit den
entsprechenden Anpassungen auch der Fall der anderen, nicht orientalischen
Christen berücksichtigt wird, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der
Katholischen Kirche stehen. 96
46.
In der Enzyklika Ut unum sint habe ich selbst meine Wertschätzung
für diese Norm zum Ausdruck gebracht, die es erlaubt, mit angemessenem
Urteilsvermögen für das Heil der Seelen Sorge zu tragen: »Ein Grund zur Freude
ist in diesem Zusammenhang, daran zu erinnern, daß die katholischen Priester in
bestimmten Einzelfällen die Sakramente der Eucharistie, der Buße und der
Krankensalbung anderen Christen spenden können, die zwar noch nicht in voller
Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche stehen, aber sehnlich den Empfang der
Sakramente wünschen, von sich aus darum bitten und den Glauben bezeugen, den
die katholische Kirche in diesen Sakramenten bekennt. Umgekehrt können sich in
bestimmten Fällen und unter besonderen Umständen auch die Katholiken zum
Empfang derselben Sakramente an die Geistlichen jener Kirchen wenden, in denen
sie gültig gespendet werden«.97
Es tut Not,
diese Bedingungen, die unumgänglich sind, genau zu beachten, obgleich es sich
um begrenzte Einzelfälle handelt. Denn die Ablehnung einer oder mehrerer
Glaubenswahrheiten hinsichtlich dieser Sakramente und, unter diesen, die
Leugnung jener Wahrheit, welche das zu ihrer Gültigkeit unabdingbare
Erfordernis des Weihepriestertums betrifft, macht den Bittsteller indisponiert
für den Empfang bzw. für die rechtmäßige Spendung der Sakramente. Und auch
umgekehrt wird ein katholischer Gläubiger die heilige Kommunion in einer
Gemeinschaft, in der das gültige Weihesakrament nicht vorhanden ist, nicht
empfangen können. 98
Die getreue
Einhaltung der Gesamtheit der zu dieser Materie festgelegten Normen99
ist Ausdruck und gleichzeitig Garantie der Liebe, sowohl gegenüber Jesus
Christus im Allerheiligsten Sakrament, als auch gegenüber den Brüdern einer
anderen christlichen Konfession, denen wir das Zeugnis der Wahrheit schulden,
sowie auch gegenüber dem Grund selbst der Förderung der Einheit.
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