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Ioannes Paulus PP. II
Redemptoris missio

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  • KAPITEL V WEGE DER MISSION
    • Bildung von Ortskirchen
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Bildung von Ortskirchen

48. Bekehrung und Taufe gliedern in die Kirche ein, wo sie schon besteht, oder erfordern die Bildung neuer Gemeinden, die Jesus als Herrn und Heiland bekennen. Dies ist Teil des Heilsplans Gottes, dem es gefallen hat, »die Menschen nicht bloß als einzelne zur Teilhabe an seinem Leben zu rufen, sondern sie zu einem Volk zu bilden, in dem seine Kinder, die verstreut waren, in eins versammelt werden sollen«.78

Die Mission ad gentes hat das Ziel, christliche Gemeinden zu gründen und Kirchen zu entfalten bis zu ihrer vollendeten Reifung. Dies ist ein Hauptanliegen und bestimmt das missionarische Handeln in dem Maße, daß es nur dann als erfüllt gelten kann, bis es gelingt, neue Ortskirchen zu errichten, die im lokalen Umfeld angemessen ihre Funktion wahrnehmen. Davon ist im Dekret Ad Gentes ausführlich die Rede,79 und nach dem Konzil unterstrich die theologische Entwicklung, daß das Mysterium der Kirche in jeder Teilkirche enthalten ist, sofern sie sich nicht isoliert, sondern in Gemeinschaft mit der Gesamtkirche bleibt und ihrerseits missionarisch wird. Es handelt sich dabei um ein großes und langwieriges Unternehmen. Und es ist schwierig, genau die Phasen anzugeben, in denen das missionarische Handeln im engeren Sinn aufhört und in normale Seelsorge übergeht. Einige Punkte jedoch müssen klar bleiben.

49. Es ist vor allem notwendig zu versuchen, überall christliche Gemeinden zu errichten, die »Zeichen der Gegenwart Gottes in der Welt«80 sein und sich zu Kirchen entwickeln sollen. Trotz der großen Zahl der Diözesen gibt es weite Gebiete, in denen Ortskirchen entweder völlig fehlen oder angesichts der Weite des Territoriums oder der Bevölkerungsdichte bzw. -vielfalt unzureichend sind. Die kirchengeschichtliche Phase der plantatio Ecclesiae ist nicht abgeschlossen; sie ist vielmehr bei vielen Menschengruppen erst zu beginnen.

Die Verantwortung für eine solche Aufgabe tragen sowohl die Gesamtkirche als auch die Teilkirchen, das gesamte Volk Gottes wie die verschiedenen missionarischen Kräfte. Jede Kirche - auch jene, die aus Neubekehrten besteht - ist ihrer Natur nach missionarisch, hat das Evangelium empfangen und trägt es weiter. Der Glaube erweist sich immer als Geschenk Gottes, das in Gemeinschaft (Familie, Pfarreien, Vereinigungen) gelebt werden und im Zeugnis des Lebens und des Wortes nach außen strahlen soll. Das Verkünden des Evangeliums durch die christliche Gemeinde - zunächst in ihrem eigenen Gebiet und schließlich auch anderswo - ist Teilhabe an der allgemeinen Mission und so das deutlichste Zeichen für die Reife des Glaubens. Es bedarf einer radikalen Umkehr der Geisteshaltung, um Missionar zu werden - das gilt für Personen wie für Gemeinden. Der Herr ruft uns unaufhörlich, aufzubrechen aus unserer Selbstverfangenheit, um mit den anderen zu teilen, was wir haben, beginnend mit dem Kostbarsten: dem Glauben. An diesem missionarischen Auftrag sind alle kirchlichen Organe, Bewegungen, Pfarren und apostolische Werke zu messen. Nur indem sie missionarisch wird, kann die christliche Gemeinschaft innere Spaltungen und Spannungen überwinden und ihre Einheit sowie Glaubenskraft wiederfinden.

Die missionarischen Kräfte, die von anderen Kirchen und Ländern ausgehen, müssen in Verbindung mit den Ortskirchen wirken für die Entwicklung der christlichen Gemeinschaft. Besonders kommt es ihnen zu - stets gemäß den Weisungen der Bischöfe und in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen vor Ort - die Verbreitung des Glaubens und die Ausbreitung der Kirche in nichtchristlichem Umfeld voranzutreiben, auf die Ortskirchen im missionarischen Geist einzuwirken, damit die pastorale Sorge immer ausgerichtet sei auf jene für die Mission ad gentes. Jede Kirche mache sich die Sorgen Christi, des Guten Hirten, zueigen, der sich der eigenen Herde annimmt, aber zugleich auch sorgt um alle »anderen Schafe, die nicht aus diesem Stall sind« (Joh 10, 16).

50. Diese Sorge bildet Motiv und Antrieb für eine erneute ökumenische Aufgabe. Die bestehenden Bindungen zwischen ökumenischer und missionarischer Aktivität machen es notwendig, zwei Begleitfaktoren in Betracht zu ziehen. Zum einen muß man anerkennen, daß »die Spaltung der Christen ein Schaden für die heilige Sache der Verkündigung des Evangeliums vor allen Geschöpfen ist und vielen den Zugang zum Glauben verschließt«.81 Die Tatsache, daß die frohe Botschaft der Versöhnung von den untereinander gespaltenen Christen verkündet wird, vermindert ihre Zeugniskraft; daher muß dringend für die Einheit der Christen gearbeitet werden, damit die missionarische Aktivität überzeugender wirkt. Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, daß eben diese Anstrengungen um die Einheit schon aus sich ein Zeichen der Versöhnung darstellen, die Gott unter ihnen wirkt.

Zum anderen darf nicht übersehen werden, daß all jene, die die Taufe in Christus empfangen haben, untereinander eine gewisse, wenn auch unvollkommene Gemeinschaft bilden. Darauf gründet die vom Konzil gegebene Ausrichtung: »Die Katholiken sollen mit den von ihnen getrennten Brüdern, gemäß den Richtlinien des Dekretes über den Ökumenismus, brüderlich zusammenarbeiten im gemeinsamen Bekenntnis des Glaubens an Gott und an Jesus Christus vor den Heiden, soweit dies vorhanden ist, ebenso im Zusammenwirken in sozialen und technischen sowie kulturellen und religiösen Dingen, wobei man jeden Anschein von Indifferentismus und Verwischung sowie ungesunder Rivalität vermeiden muß«.82

Das ökumenische Bemühen und das mit der Lehre Christi übereinstimmende Zeugnis von Christen, die verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften angehören, haben schon reiche Früchte getragen. Aber es wird immer dringlicher, daß sie zusammenarbeiten und gemeinsam Zeugnis ablegen in dieser Zeit, in der christliche und außerchristliche Sekten Verwirrung stiften. Die Ausbreitung dieser Sekten stellt eine Bedrohung für die katholische Kirche und für alle kirchlichen Gemeinschaften dar, mit denen sie einen Dialog führt. Wo immer es möglich ist und gemäß den örtlichen Umständen, wird die Antwort selbst eine ökumenische sein können.




78 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, Nr. 2; vgl. dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, Nr. 9.



79 Vgl. Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, Kap. m 19-22.



80 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über die Missionstatigkeit der Kirche Ad gentes, Nr. 15.



81 Ebd, Nr. 6.



82 Ebd, Nr. 15; vgl. Dekret uber den Ökumenismus Umtatis redintegratio, Nr. 3






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