| Index: General - Werk | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek |
| Ioannes Paulus PP. II Redemptoris missio IntraText CT - Text |
|
|
|
|
Die Kongregation für die Evangelisierung der Völker und die übrigen Strukturen der Missionstätigkeit Aber die Kirche ist auch eine sichtbare und organische Gemeinschaft; deshalb macht die Mission auch eine äußere und geordnete Einheit mit verschiedener Verantwortung und Ämtern erforderlich, in der Weise, daß alle Glieder »in voller Einmütigkeit ihre Kräfte auf den Aufbau der Kirche richten«.159 »Es ist Aufgabe der Missions-Kongregation, in der ganzen Welt das Werk der Evangelisierung der Völker und der Zusammenarbeit in der Mission zu leiten und zu koordinieren, unter Wahrung des Rechts der Kongregation für die orientalischen Kirchen«.160 Das heißt, »es ist ihre Aufgabe, sich um Missionare zu bemühen und sie entsprechend der Vordringlichkeit der Bedürfnisse zu verteilen ..., einen organischen Aktionsplan auszuarbeiten, Leitlinien und entsprechende Prinzipien für die Evangelisierung zu erlassen und den Anfangsimpuls zu setzen«.161 Ich kann diese weisen Bestimmungen nur bestätigen: um die Mission ad gentes neu zu beleben, ist ein Animations -, Leitungs - und Koordinierungs-Zentrum nötig, d.i. die Kongregation für die Evangelisierung. Ich lade die Bischofskonferenzen und ihre Organe, die Höheren Ordensoberen, die Kongregationen und Institute, die Laien-Organe, also alle, die in der Missionsarbeit engagiert sind, ein, mit der genannten Kongregation verlässlich zusammenzuarbeiten. Sie besitzt die nötige Autorität, um die Missionsarbeit und Zusammenarbeit auf Weltebene zu programmieren und zu leiten. Eben diese Kongregation, die eine lange und ruhmreiche Geschichte hat, soll auch eine Hauptrolle einnehmen auf der Ebene der Reflexion und der Aktionsprogramme, derer die Kirche bedarf, um sich der Mission in ihren verschiedenen Formen entschiedener zuzuwenden. Zu diesem Zweck muß die Kongregation enge Beziehungen zu den anderen Ämtern des Heiligen Stuhls, zu den Ortskirchen und den Missionswerken pflegen. In einer Ekklesiologie der Gemeinschaft ist die ganze Kirche missionarisch; gleichzeitig erweisen sich aber besondere Berufungen und Institutionen für die Arbeit ad gentes als unverzichtbar. Die Führungs - und Koordinierungsrolle der Missionskongregation bleibt sehr wichtig, um gemeinsam die großen Fragen von allgemeinem Interesse anzugehen, unter Wahrung der eigenen Zuständigkeiten jeder Autorität und Struktur. 76. Für die Ausrichtung und Koordinierung der Missionstätigkeit auf nationaler und regionaler Ebene haben die Bischofskonferenzen und ihre verschiedenen Gruppierungen große Bedeutung. Von ihnen verlangt das Konzil, daß sie »schwerwiegendere Fragen und dringende Probleme in gemeinsamer Beratung behandeln, ohne jedoch die örtlich gegebenen Unterschiede zu vernachlässigen«.162 Das gilt auch für das komplizierte Problem der Inkulturation. Tatsächlich gibt es schon eine große und regelrechte Aktion auf diesem Gebiet und die Früchte sind sichtbar. Es ist eine Aktion, die intensiviert und mit der anderer Organe derselben Konferenzen besser abgestimmt werden muß, damit die Sorge für die Mission nicht auf einen bestimmten Sektor oder eine Gruppe begrenzt bleibe, sondern von allen gemeinsam wahrgenommen werde. Alle betroffenen Organe und Institutionen, die sich um die Missionsarbeit kümmern, sollen ihre Anstrengungen und Initiativen sinnvollerweise verbinden. Ebenso mögen sich die Konferenzen der Höheren Oberen in ihrem Bereich bemühen, in Kontakt mit den Bischofskonferenzen, entsprechend den festgelegten Weisungen und Normen163 und indem sie auch auf gemischte Kommissionen zurückgreifen.164 Schließlich sind auch Treffen und Formen der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Missionsinstituten in bezug auf die Ausbildung und das Studium165 oder auf die Durchführung einer apostolischen Aktion wünschenswert.
|
159 Il. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, Nr. 28. 160 Apostol. Konstitution Pastor Bonus (28. Juni 1988), 85: AAS 80 (1988), 881; vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, Nr. 29. 161 Il. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, Nr. 29; vgl. JOHANNES PAUL II., Apostol. Konstitution Pastor Bonus, 86: a.a.O., 882. 162 Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, Nr. 31. 163 Vgl. ebd, Nr. 33. 164 Vgl. PAUL VI., Motu proprio Ecclesiae Sanctae (6. August 1966), II, 43: AAS 58 (1966), 782. 165 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, Nr. 34; PAUL VI., Motu proprio Ecclesiae Sanctae, III, 22: a.a.O., 787. |
Index: General - Werk | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek |
Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License |