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Ioannes Paulus PP. II
Sollicitudo rei socialis

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  • II. DAS NEUE AN DER ENZYKLIKA POPULORUM PROGRESSIO
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II. DAS NEUE AN DER ENZYKLIKA POPULORUM PROGRESSIO

5. Schon bei seinem ersten Erscheinen erweckte das Dokument von Papst Paul VI. die Aufmerksamkeit der öffentlichen Meinung gerade wegen seiner Neuheit Man konnte darin mit großer Klarheit die genannten Merkmale von Kontinuität und Erneuerung innerhalb der Soziallehre der Kirche konkret feststellen. Die Absicht, die zahlreichen Aspekte dieser Unterweisung durch ein aufmerksames erneutes Lesen der Enzyklika zu entdecken, soll darum die vorliegenden Überlegungen durchgebend bestimmen.

Zuvor aber möchte ich mich mit dem Datum jener Veröffentlichung befassen: dem Jahr 1967. Die Tatsache selbst, daß Papst Paul VI. in jenem Jahr den Entschluß faßte, eine eigene Sozialenzyklika herauszugeben, lädt dazu ein, das Dokument in seiner Beziehung zum II. Vatikanischen Konzil zu betrachten, das ja am 8. Dezember 1965 abgeschlossen worden war.

6. In dieser Folge müssen wir mehr als eine bloß zeitliche Nähe sehen. Die Enzyklika Populorum Progressio stellt sich in gewissem Sinne als ein Dokument dar; in dem die Lehren des Konzils Anwendung finden. Und das nicht so sehr, weil sie sich fortwährend auf die Konzilstexte bezieht,8 als vielmehr deshalb, weil sie der Sorge der Kirche entspringt, die die gesamte Konzilsarbeit - und in besonderer Weise die Pastoralkonstitution Gaudium er Spes - beseelt hat, als sie nicht wenige Themen der kirchlichen Soziallehre zusammenhängend behandelte.

Wir können darum sagen, daß die Enzyklika Populorum Progressio als Antwort auf den Konzilsappell gelten kann, mit dem die Konstitution Gaudium et Spes beginnt: "Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi. Und es gibt nichts wahrhaft Menschliches, das nicht in ihren Herzen seinen Widerhall fände".9 Diese Worte geben das Grundmotiv an, das jenes bedeutende Dokument des Konzils beseelt, wenn es zu Beginn die Situation des Elends und der Unterentwicklung feststellt, in der Millionen und Millionen von Menschen leben.

Elend und Unterentwicklung sind, mit anderen Worten, die "Trauer und Angst" von heute, "besonders der Armen"; vor diesem breiten Hintergrund von Leiden und Schmerz will das Konzil Horizonte von "Freude und Hoffnung" eröffnen. In dieselbe Richtung zielt die Enzyklika von Faul VI. in voller Treue zum Geist des Konzils.

7. Aber auch in der Themenfolge nimmt die Enzyklika im Anschluß an die große Tradition der Soziallehre der Kirche in direkter Weise jene neue Darstellung und reiche Synthese wieder auf, die das Konzil vor allem in der Konstitution Gaudium er Spes erarbeitet hat.

Was die Inhalte und Themen betrifft, welche die Enzyklika erneut aufgreift, sind vor allem folgende zu nennen: das Bewußtsein von der Pflicht, die die Kirche als "Expertin in Menschlichkeit" hat, "die Zeichen der Zeit zu erforschen und im Licht des Evangeliums zu deuten";10 das ebenso tiefe Bewußtsein ihrer Sendung zum "Dienen", die sich von der Aufgabe des Staates unterscheidet, auch wo sie sich um konkrete Anliegen der Menschen kümmert;11 der Hinweis auf die schreienden Unterschiede in den Lebensbedingungen dieser Personen;12 die Bestätigung der Lehre des Konzils, die in Treue zur jahrhundertealten Tradition der Kirche die "Bestimmung der irdischen Güter für alle" vertritt;13 die Würdigung von Kultur und technischer Zivilisation, die zur Befreiung des Menschen beitragen,14 ohne ihre Grenzen zu übersehen;15 schließlich, im Rahmen des Themas der Entwicklung, das der Enzyklika eigen ist, die Betonung der "schweren Verpflichtung" der stärker entwickelten Nationen, "den Ländern auf dem Wege der Entwicklung beizustehen.16 Der Begriff von Entwicklung selbst, wie ihn die Enzyklika vorlegt, entstammt unmittelbar der Sichtweise, unter der die Pastoralkonstitution dieses Problem angeht.17

Aus diesen und weiteren ausdrücklichen Bezügen zur Pastoralkonstitution folgt, daß sich die Enzyklika als Anwendung der Soziallehre des Konzils auf die spezifische Frage von Entwicklung und Unterentwicklung der Völker darstellt.

8. Die soeben vorgenommene kurze Analyse hilft uns, das Neue an der Enzyklika besser zu ermessen. Man kann es in drei Punkten zusammenfassen. Der erste Punkt besteht in der Tatsache selbst, daß von der höchsten Autorität der katholischen Kirche ein Dokument herausgegeben wird, das sich an die Kirche selbst und zugleich "an alle Menschen guten Willens" richtet18 und das eine Frage behandelt, die auf den ersten Blick rein ökonomischer und sozialer Natur ist: die Entwicklung der Völker. Der Begriff "Entwicklung" ist dem Wortschatz der Sozial - und Wirtschaftswissenschaften entnommen. In dieser Hinsicht folgt die Enzyklika Populorum Progressio direkt der Enzyklika Rerum Novarum, die von der "Lage der Arbeiter" handelt.19 Oberflächlich betrachtet, könnten beide Themen als außerhalb der berechtigten Anliegen der Kirche als religiöser Institution erscheinen; dies gilt sogar noch mehr für den Begriff "Entwicklung" als für jenen der "Lage der Arbeiter".

Charakter der mit der Entwicklung verbundenen Problematik unterstrichen hat und ebenso die Berechtigung und Notwendigkeit eines Beitrages der Kirche auf diesem Gebiet.

Hiermit hat die Soziallehre der Kirche ein weiteres Mal bewiesen, daß es zu ihrem Wesen gehört, das Wort Gottes auf das Leben der Menschen und der Gesellschaft sowie auf die damit verbundenen irdischen Wirklichkeiten anzuwenden, indem sie "Leitprinzipien"' "Urteilskriterien" und "Richtlinien für das konkrete Handeln" vorlegt.20 Im Dokument Pauls VI. finden sich alle diese drei vorwiegend auf die Praxis, das heißt, auf das sittliche Verhalten, bezogenen Elemente. Wenn sich also die Kirche mit der "Entwicklung der Völker"4 befaßt, darf sie nicht angeklagt werden, den besonderen Bereich ihrer Kompetenz und erst recht ihre vom Herrn empfangene Sendung überschritten zu haben.

9. Das zweite Neue an Populorum Progressio ist die Weite des Horizontes. mit dem sie an das herangeht, was man gemeinhin als die "Soziale Frage" bezeichnet.

Die Enzyklika Mater et Magistra von Papst Johannes XXIII. war zwar schon in diesen erweiterten Horizont eingetreten,21 und das Konzil hat es ihr mit seiner Pastoralkonstitution Gaudium et Spes gleichgetan;22 trotzdem war die soziale Verkündigung der Kirche noch nicht dahin gelangt, mit voller Klarheit auszusagen, daß die Soziale Frage ein weltweites Ausmaß erlangt hat,23 noch hatte sie aus dieser Aussage und per zugehörigen Analyse eine "Richtlinie für das konkrete Handeln" geformt, wie es Papst Faul VI. in seiner Enzyklika tut.

Eine solche ausdrückliche Stellungnahme bietet einen großen Reichtum an Inhalten, die nun aufgezeigt werden sollen.

Zunächst muß ein mögliches Mißverständnis ausgeräumt werden. Die Feststellung, daß die "Soziale Frage" eine weltweite Dimension angenommen hat, bedeutet in keiner Weise, daß ihre Wirkkraft erloschen sei oder sie ihre Bedeutung auf nationaler oder örtlicher Ebene eingebüßt habe. Es bedeutet im Gegenteil, daß die Probleme an den Arbeitsstätten oder in der Arbeiter - und Gewerkschaftsbewegung eines bestimmten Landes oder einer Region nicht als verstreute Inseln ohne Verbindung untereinander gesehen werden dürfen, sondern daß sie in wachsendem Maße von Faktoren abhängen, die jenseits der regionalen oder nationalen Grenzen liegen. Leider sind in wirtschaftlicher Hinsicht die Entwicklungsländer viel zahlreicher als die Industrieländer. Die Menschenmengen, die an den vom

Fortschritt bereitgestellten Gütern und Dienstleistungen nicht teilhaben können, sind sehr viel zahlreicher als jene, die darüber verfügen.

Wir stehen also vor dem schweren Problem ungleicher Verteilung der lebensnotwendigen Mittel, die ursprünglich für alle Menschen bestimmt waren, sowie auch der Vorteile, die sich daraus ergeben. Und das geschieht nicht etwa aufgrund der Verantwortung der benachteiligten Völker und schon gar nicht durch eine Art von Schicksalsergebenheit als Folge von Naturbedingungen oder der gesamten Umstände.

Wenn die Enzyklika Pauls VI. erklärt, daß die Soziale Frage eine weltweite Dimension erlangt habe, will sie damit vor allem auf ein moralisches Faktum hinweisen, das sein Fundament in der objektiven Analyse der Wirklichkeit hat. Nach den eigenen Worten der Enzyklika muß sich ein jeder dieses Faktums bewußt werden,24 weil es direkt das Gewissen, die Quelle der sittlichen Entscheidungen, berührt.

In diesem Zusammenhang besteht das Neue an der Enzyklika nicht sosehr in der historisch gesehenen Aussage von der weltweiten Bedeutung der Sozialen Frage als vielmehr in der moralischen Bewertung dieser Tatsache. So haben die politisch Verantwortlichen und auch die Bürger der reichen Länder ganz persönlich, vor allem wenn sie Christen sind, nach dem Grad ihrer jeweiligen Verantwortung die sittliche Verpflichtung, bei ihren persönlichen wie öffentlichen Entscheidungen diese weltweite Beziehung, diese gegenseitige Abhängigkeit zwischen ihrem Verhalten und dem Elend und der Unterentwicklung so vieler Millionen von Männern und Frauen, in Betracht zu ziehen. Mit noch größerer Genauigkeit gibt die Enzyklika Pauls VI. diese moralische Verpflichtung "als Pflicht zur Solidarität" wieder;25 auch wenn sich in der Welt inzwischen vieles geändert hat, behält diese Aussage heute dieselbe Kraft und Gültigkeit wie damals, als sie niedergeschrieben wurde.

Ohne diesen moralischen Gesichtspunkt zu verlassen, besteht das Neue der Enzyklika andererseits auch in der grundsätzlichen Aussage, daß sich der Begriff der Entwicklung selbst deutlich ändert, wenn man sie im Hinblick auf die weltweite gegenseitige Abhängigkeit betrachtet. Wahre Entwicklung darf nicht in der bloßen Anhäufung von Reichtum und einem wachsenden Angebot von Gütern und Dienstleistungen bestehen, wenn dies nur auf Kosten der Unterentwicklung der Massen und ohne die geschuldete Rücksicht für die soziale, kulturelle und geistige Dimension des Menschen erreicht wird.26

10. Als dritter Punkt bereichert die Enzyklika die kirchliche Soziallehre im allgemeinen und den Begriff der Entwicklung im besonderen durch beachtliche neue Elemente, Diese Neuheit wird in einem Satz sichtbar, der im Schlußabschnitt des Dokumentes steht und als Zusammenfassung seines Inhaltes wie auch als sein geschichtliches Kennzeichen angesehen werden kann Entwicklung ist der neue Name für Friede".27

In der Tat, wenn die soziale Frage eine weltweite Dimension erlangt hat, dann darum, weil die Forderung nach Gerechtigkeit nur auf dieser Ebene erfüllt werden kann. Sich um eine solche Forderung nicht zu kümmern, könnte bewirken, daß auf seiten der Opfer der Ungerechtigkeit die Versuchung zu einer gewalttätigen Antwort aufbricht, wie es am Beginn vieler Kriege geschieht. Die Bevölkerungen, die von der gerechten Verteilung der Güter, welche ursprünglich für alle bestimmt sind, ausgeschlossen werden, könnten sich fragen: Warum sollten wir nicht all denen mit Gewalt antworten, die uns zuerst mit Gewalt begegnen? Und wenn man die Lage im Licht der Aufteilung der Welt in ideologische Blöcke betrachtet - wie sie bereits im Jahre 1967 bestand - und die daraus folgenden Auswirkungen und wirtschaftlichen wie politischen Abhängigkeiten bedenkt, wird diese Gefahr noch viel größer.

Dieser ersten Überlegung zum dramatischen Inhalt jener Formulierung der Enzyklika schließt sich eine weitere an, auf die das Dokument selbst bereits hinweist:28 Wie soll man die Tatsache rechtfertigen, daß ungeheure Geldsummen, die dazu bestimmt sein könnten und müßten, die Entwicklung der Völker voranzubringen, statt dessen für die Bereicherung von einzelnen und Gruppen oder für die Erweiterung der Waffenarsenale sowohl in den Industrieländern wie in den Entwicklungsländern verwendet werden und so die wahren Prioritäten auf den Kopf stellen? Das wiegt noch schwerer, wenn man die Schwierigkeiten berücksichtigt die nicht selten den direkten Weg der Gelder behindern, die dafür bestimmt sind, den not leidenden Ländern Hilfe zu bringen. Wenn Entwicklung der neue Name für Friede" ist, dann sind der Krieg und die militärischen Vorbereitungen dazu der größte Feind einer allseitigen Entwicklung der Völker.

Darum sind wir im Licht jenes Wortes von Papst Paul VI. aufgefordert, den Begriff der Entwicklung zu überprüfen, der gewiß nicht mit jenem übereinstimmt, der sich darauf beschränkt, die materiellen Bedürfnisse durch ein wachsendes Angebot von Gütern zu befriedigen, ohne auf die Leiden der Mehrheit der Menschen zu achten, und den Egoismus von einzelnen oder ganzer Nationen zum Hauptmotiv macht. Daran erinnert in scharfer Weise der Jakobusbrief: "Woher kommen die Kriege bei euch, woher die Streitigkeiten? Doch nur vom Kampf der Leidenschaften in eurem Innern. Ihr begehrt und erhaltet doch nichts" (Jak 4,1 f.).

Demgegenüber wäre in einer anderen Welt, die von der Sorge Gemeinwohl der ganzen Menschheit geleitet ist, das heißt, von der Sorge um die "geistige und menschliche Entwicklung aller" statt von der Sorge um den persönlichen Vorteil, der Friede möglich als Frucht einer "vollkommeneren Gerechtigkeit unter den Menschen".29

Auch dieses neue Element der Enzyklika hat einen bleibenden und aktuellen Wert, wenn man die heutige Mentalität bedenkt, die so sensibel ist für die enge Verbindung zwischen der Beachtung von Gerechtigkeit und der Errichtung eines wahren Friedens.




8 Die Enzyklika Populorum Progressio zitiert neunzehnmal die Dokumente des II. Vatikanischen Konzils; allein sechzehn Zitationen beziehen sich auf die Pastoralkonst., über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et Spes.



9 Gaudium. et Spes, 1.



10 Ebd., 4: vgl. Enzyklika Populorum Progressio, 13: a.a.O., S. 263-264.



11 Vgl. Gaudium et Spes. 3: Enzyklika Populorum Progressio, 13: a.a.O., S. 264.



12 Vgl. Gen/mm et Spes, 63; Enzyklika Populorum Progressio, 9: a.a.O., S. 261 f.



13 Vgl. Gaudium et Spes, 69; Enzyklika Populorum Progressio, 41: a.a.O., S. 269.



14 Vgl. Gaudium et Spes, 57; Enzyklika Populorum Progressio, 41: a.a.O., S. 277.



15 Vgl. Gaudium et Spes, 19; Enzyklika Populorum Progressio, 41: a.a.O., S. 277 f.



16 Vgl. Gaudium et Spes 86; Enzyklika Populorum Progressio, 48: a.a.O., S. 281.



17 Vgl. Gaudium et Spes, 69; Enzyklika Populorum Progressio, 14-21: a.a.O., S. 264-268 ,



18 Vgl. den Titel der Enzyklika Populorum Progressio: a.a.O., S. 257.



19 Die Enzyklika Rerurn Novarum Leos XIII. hat als Hauptthema "Die Lage der Arbeiter": Leonis XIII. PM. Acta, XI (Rom 1892) 97.



20 Vgl. Kongr. für die Glaubenslehre, Instruktion über die christliche Freiheit und die Befreiung Libertatis Conscientia (22. März 1986), 72:445 79(1987>586; PAUL VI., Apost. Schreiben Octogesima Adveniens (14. Mai 971), 4: AAS 63 (1971) 403 f.



21 Vgl. Enzyklika Mater er Magistra (15. Mai 1961): AAS 53 (1961) 440.



22 Gaudium et Spes, 63.



23 Enzyklika Populorum Progressio, 3: a.a.O., S.258; vgl. auch ebd., 9: a.a.O., S. 261.



24 Vgl. ebd., 3: a.a.O., S. 258.



25 Ebd., 48: a.a.O., S. 281.



26 Vgl. ebd., 14: a.a.O., S.264: "Die Entwicklung beschränkt sieh nicht auf einfaches wirtschaftliches Wachstum. Wahre Entwicklung muß umfassend sein, muß sich auf die Förderung jedes Menschen und des ganzen Menschen beziehen".



27 Ebd., 87: a.a.O., S.299.



28 Vgl. ebd., 53: a.a.O., S.283.



29 Vgl. ebd., 76: a.a.O. S. 295.






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