Gewöhnlich geht es um den Begriff
der Legitimität, wenn man auf Dynastien und Regierungen zu sprechen kommt. Nach
der Lehre Leos XIII. in seiner Enzyklika Au Milieu des Sollicitudes vom 16.
Februar 189217 darf man tatsächlich mit der Frage nach der Legitimität
von Dynastien und Regierungen nicht einfach Tabula rasa machen, handelt es sich
doch hier um eine moralische Frage von ganz besonderem Gewicht, die von seiten
eines wohlgebildeten Gewissens alle Aufmerksamkeit verdient.
Der Begriff der Legitimität ist
jedoch nicht nur auf diese Art von Problematik anzuwenden.
Es gibt eine Legitimität höheren
Ranges, die eine jede Ordnung der Dinge angeht, in der das Königtum Christi,
Vorbild und Ursprung der Rechtmäßigkeit allen Königtums und aller irdischen
Gewalt, zum Ausdruck kommt. Der Kampf für die rechtmäßige Autorität ist eine
Pflicht und zwar eine schwere. Man darf aber in der Rechtmäßigkeit der
Amtsträger nicht nur ein hervorragendes Gut an sich sehen, sondern ein Mittel,
das uns helfen soll, ein noch höheres Gut zu erreichen, nämlich die
Rechtmäßigkeit der ganzen Gesellschaftsordnung, aller Institutionen und
menschlichen Lebenskreise. Dies geschieht mit der Anordnung aller Dinge nach
der kirchlichen Lehre.
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