Niemand wird jedoch bestreiten, daß
es bestimmten Personen erlaubt sein muß, sich in katholischer und
nichtkatholischer Umgebung eigens dem besonderen Apostolat der Gegenrevolution
zu verschreiben, nämlich auf die Existenz der Revolution aufmerksam zu machen,
ihren Geist, ihre Methoden und Lehren zu beschreiben und alle zu einer
gegenrevolutionären Aktion aufzurufen.
Indem sie so handeln, stellen sie
sich in den Dienst eines besonderen Apostolats, so natürlich und verdienstvoll
(und sicherlich tiefgehender) wie das anderer, die sich im Kampf mit sonstigen
Gegnern der Kirche hervortun, etwa dem Spiritismus oder dem Protestantismus.
Wer zum Beispiel in den
verschiedensten katholischen oder nichtkatholischen Kreisen darauf hinwirkt,
daß die Beteiligten auf die Übel des Protestantismus aufmerksam werden, widmet
sich damit gewiß einer legitimen Aufgabe, der nachzugehen für eine intelligente
und wirksame Aktion gegen den Protestantismus unbedingt notwendig ist.
Entsprechend ist auch das Vorgehen jener Katholiken zu beurteilen, die sich dem
Apostolat der Gegenrevolution widmen.
Etwaige Exzesse, die in diesem
Apostolat wie in irgendeinem anderen zum Vorschein kommen können, zeugen
keineswegs gegen das vorgetragene Prinzip an sich, denn „abusus non tollit usum
".
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