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Päpstlicher Rat für die Kultur
Kulturpastoral

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  • II. HERAUSFORDERUNGEN UND ANSATZPUNKTE
    • Eine neue Epoche der Menschheitsgeschichte (Gaudium et spes, Nr. 54)
      • Nationale Identität und nationale Minderheiten
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Nationale Identität und nationale Minderheiten

10. Alle Menschen sind aufgrund der Einheit der Natur Glieder ein und derselben großen Gemeinschaft; aufgrund des geschichtlichen Charakters des Menschseins sind sie jedoch zwangsläufig innerlich enger mit besonderen Gruppen verbunden, die von der Familie bis zur Nation reichen. Das Menschsein steht daher in der Spannung zwischen dem Allgemeinen und dem Besonderen, und diese lebenswichtige Spannung ist besonders fruchtbar, wenn sie in Ausgeglichenheit und Harmonie gelebt wird.

Das Fundament des Völkerrechts ist ausschließlich die menschliche Person. In diesem Sinn ist das Völkerrecht nichts anderes als die Übertragung der Menschenrechte auf das Gemeinschaftsleben. Das erste dieser Rechte ist das Recht auf Leben. "Niemand also - weder ein Staat, noch eine andere Nation, noch eine internationale Organisation - ist je zu der Ansicht berechtigt, daß eine einzelne Nation nicht wert sei, zu existieren".(15) Das Recht auf Leben impliziert natürlich für jede Nation das Recht auf eine eigene Sprache und Kultur, durch die ein Volk seine Souveränität artikuliert und verteidigt.

Während das Völkerrecht die Ansprüche der Besonderheit zum Ausdruck bringt, gilt es andererseits auch, die Bedürfnisse der Allgemeinheit zu betonen, das heißt die Pflichten, die jede Nation gegenüber jeder anderen und der ganzen Menschheit hat. Die erste dieser Pflichten ist sicherlich der Wille zum friedlichen, respektvollen und solidarischen Zusammenleben mit den anderen Nationen. Die jungen Generationen zu lehren, ihre eigene Identität in der Verschiedenheit zu leben, ist eine vorrangige Aufgabe der Erziehung zur Kultur, zumal Interessengruppen die Religion oft für politische Ziele mißbrauchen, die dieser allerdings völlig fremd sind.

Im Gegensatz zum Nationalismus, der Mißtrauen, ja sogar Abneigung gegen andere Nationen und Kulturen auslöst, ist der Patriotismus die legitime, bevorzugte, aber nicht ausschließliche Liebe zum eigenen Land und seiner Kultur, in deren Dienst man sich stellt; echtem Patriotismus liegt Kosmopolitismus ebenso fern wie Kulturnationalismus. Jede Kultur ist durch ihre guten Seiten offen für das Allgemeine. Auf der anderen Seite soll sie sich aber auch von ihrem sündigen Erbe reinigen, das in bestimmten Vorurteilen, dem Evangelium widersprechenden Sitten und Bräuchen besteht, den Beitrag des Glaubens integrieren und "die Gesamtkirche selbst in ihren verschiedenen Lebensbereichen an Ausdrucksformen und Werten" (Redemptoris Missio, Nr. 52; vgl. Slavorum Apostoli, Nr. 21) bereichern.

Zur gleichen Zeit stützt sich die Kulturpastoral auf die Gabe des Geistes Jesu und auf seine Liebe, "die jedem Volk und allen Völkern und Kulturen gilt, um sie nach dem Beispiel der vollkommenen Einheit des einen und dreifaltigen Gottes untereinander zu vereinen" (Ecclesia in America, Nr. 70).




15) Johannes Paul II., Ansprache vor den Vereinten Nationen zum 50-jährigen Bestehen der Weltorganisation, 5. Oktober 1995, Nr. 8.






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