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Päpstlicher Rat für die Laien
Instruktion über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester

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3. Unersetzbarkeit des Weiheamtes

Eine Gemeinschaft von Gläubigen kann ihre Leitung nicht von organisatorischen Kriterien aus dem Vereinswesen oder aus der Politik ableiten, wenn sie Kirche genannt werden und wahrhaft sein will. Jede Teilkirche verdankt ihre Leitung Christus, weil er selber der Kirche das apostolische Amt gewährt hat. Deshalb hat keine Gemeinde die Vollmacht, es sich selbst zu verleihen(40) oder es im eigenen Auftrag einzusetzen. Die Ausübung des Lehr- und Leitungsdienstes bedarf der kanonischen und rechtlichen Bestimmung durch die hierarchische Autorität.(41)

Das Priestertum des Dienstes ist also notwendig für die Existenz der Gemeinde als Kirche: »Man darf das Weihepriestertum nicht später als die kirchliche Gemeinschaft ansetzen, so als könnte deren Gründung ohne das Priestertum verstanden werden«.(42)Wenn nämlich in der Gemeinde kein Priester vorhanden ist, dann fehlt der Dienst und die sakramentale Funktion Christi, des Hauptes und Hirten, was für das Leben der kirchlichen Gemeinschaft unabdingbar ist.

Das Priestertum des Dienstes ist deshalb absolut unersetzbar. Von daher ergibt sich unmittelbar die Notwendigkeit einer Berufungspastoral, die eifrig, gut geordnet und andauernd darum bemüht ist, der Kirche die nötigen Amtsträger zu geben, sowie auch die Notwendigkeit einer sorgfältigen Ausbildung derer, die sich in den Seminaren auf das Priestertum vorbereiten. Jede andere Lösung für die Probleme, die sich aus dem Mangel an geistlichen Amtsträgern ergeben, kann nur bedenklich sein.

»Berufe zu fördern ist Aufgabe der gesamten christlichen Gemeinde. Sie erfüllt sie vor allem durch ein wirklich christliches Leben«.(43) Alle Gläubigen tragen Verantwortung, daß durch eine immer treuere Nachfolge Jesu Christi der Ruf zum Priestertum positiv angenommen und die Gleichgültigkeit der Umgebung, vor allem in den stark materialistisch geprägten Gesellschaften, überwunden wird.




40) Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Sacerdotium ministeriale, III, 2: AAS 75 (1983) 1004.



41) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium, Nota explicativa praevia, 2.



42) Johannes Paul II., Apost. Schreiben Pastores dabo vobis, 16: AAS 84 (1992) 682.



43) II. Vat. Konzil, Dekr. Optatam totius, 2.






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