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Päpstlicher Rat für die Laien
Instruktion über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester

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PRAKTISCHE VERFÜGUNGEN

Artikel 1.

Notwendigkeit einer angemessenen Terminologie

Der Papst hat in seiner Ansprache an die Teilnehmer des Symposions über die »Mitarbeit der Laien am pastoralen Dienst der Priester« die Notwendigkeit unterstrichen, die verschiedenen Bedeutungen zu klären und zu unterscheiden, die der Begriff »Dienst« in der theologischen und kanonistischen Sprache angenommen hat.(53)

§ 1. »Seit einiger Zeit ist es üblich geworden, "Dienste" nicht nur jene "officia" (Ämter) und "munera" (Aufgaben) zu nennen, die von den Hirten kraft des Weihesakraments ausgeübt werden, sondern auch solche, die von Laien kraft des in der Taufe gründenden Priestertums ausgeübt werden. Die terminologische Frage wird noch komplexer und heikler, wenn man die Möglichkeit anerkennt, daß alle Gläubigenersatzweise und von den Hirten amtlich beauftragtmanche Aufgaben ausüben können, die passender Klerikern zustehen, die aber nicht den Weihecharakter erfordern. Es ist festzustellen, daß der Sprachgebrauch jedesmal unsicher, konfus und daher zum Ausdruck der Glaubenslehre nicht nützlich erscheint, wenn man den Unterschied "dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach", den es zwischen dem gemeinsamen Priestertum der Getauften und dem Weihepriestertum gibt, irgendwie verwischt«.(54)

§ 2. »Was erlaubt, in einigen Fällen den Begriff "Dienst" auf die "munera" auszudehnen, die den Laien eigen sind, ist das Faktum, daß auch diese in einem gewissen Maß Teilhabe am einzigen Priestertum Christi sind. Die ihnen zeitweilig anvertrauten "officia" sind hingegen ausschließlich Frucht der Beauftragung durch die Kirche. Nur die beständige Bezugnahme auf den einen grundlegenden "Dienst Christi" ... erlaubt es in einem begrenzten Umfang, den Ausdruck "Dienst" unmißverständlich auch auf Laien anzuwenden, d.h., ohne daß dies verstanden und erfahren wird als ein ungehöriges Streben nach dem "geistlichen Dienst" oder als fortschreitende Aushöhlung seiner Besonderheit.

In diesem ursprünglichen Sinn drückt der Begriff "Dienst" (servitium) nur ein Wirken aus, wodurch Glieder der Kirche in ihrem Innern und für die Welt die Sendung und den Dienst Christi fortsetzen. Wenn hingegen der Ausdruck differenziert wird hinsichtlich der Bezogenheit und Gegenüberstellung der verschiedenen "munera" und "officia" untereinander, dann muß man deutlich darauf verweisen, daß er nur kraft der Weihe jene Fülle und Eindeutigkeit in der Bedeutung erhält, die ihm die Tradition immer zugedacht hat«.(55)

§ 3. Der nicht mit dem Weihesakrament ausgestattete Gläubige erhält die allgemeine Bezeichnung »außerordentlicher Beauftragter« nur dann, wenn er von der zuständigen Autorität dazu beauftragt wurde, vertretungsweise die in can. 230, § 3 (56) bzw. in den cann. 943 und 1112 angeführten Aufgaben zu übernehmen. Natürlich kann die konkrete Bezeichnung verwendet werden, mit der die anvertraute Aufgabe kirchenamtlich bestimmt wird, wie zum Beispiel Katechet, Akolyth, Lektor usw.

Die zeitlich begrenzte Beauftragung bei liturgischen Handlungen gemäß can. 230, § 3 verleiht den Laien keinerlei besondere Titel.(57)

Daher ist es nicht zulässig, daß Laien mit Bezeichnungen versehen werden wie etwa »Pastor«, »Kaplan«, »Koordinator«, »Moderator« oder anderen Titeln, die zu Verwechslungen ihrer Rolle mit der des Hirten führen könnten, die einzig dem Bischof und dem Priester zukommt.(58)




53) Vgl. Johannes Paul II., Ansprache beim Symposion über die »Mitarbeit der Laien am pastoralen Dienst der Priester«, 3.



54) Ebd.



55) Ebd.



56) Vgl. Päpstliche Kommission für die Authentische Interpretation des Codex des Kanonischen Rechtes, Responsio ad propositum dubium, 1. Juni 1988: AAS 80 (1988) 1373.



57) Vgl. Päpstlicher rat für die Interpretation von Gesetzestexten, Responsio ad propositum dubium, 11. Juli 1992: AAS 86 (1994) 541-542. Wenn Pastoralassistenten im Rahmen einer Feier zur Mitarbeit am pastoralen Dienst der Priester beauftragt werden, soll diese Feier zeitlich nicht mit der Spendung des Weihesakramentes zusammenfallen. Auch ein Ritus, der jenem für die Beauftragung zum Akolythat und Lektorat ähnlich ist, muß vermieden werden.



58) In diese Aufzählung von Beispielen muß man alle sprachlichen Ausdrücke einbeziehen, die entsprechend dem Sprachgebrauch der verschiedenen Ländern analog oder äquivalent sind und eine Leitungs- oder Stellvertretungsrolle bezeichnen.






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