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Päpstlicher Rat für die Laien Instruktion über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester IntraText CT - Text |
VORWORT
Dem Geheimnis der Kirche entspringt der an alle Glieder des mystischen Leibes gerichtete Ruf, gemäß den verschiedenen Ämtern und Charismen an der Sendung und am Aufbau des Volkes Gottes in einer organischen Gemeinschaft aktiv mitzuwirken. Ein Echo dieses Rufes ist besonders seit dem II. Vatikanischen Konzil(1) wiederholt in den Dokumenten des Lehramtes zu vernehmen. Vor allem in den drei letzten ordentlichen Vollversammlungen der Bischofssynode wurde die Identität, die den Laien, den Priestern und den Gottgeweihten eigen ist, in ihrer gemeinsamen Würde und in der Verschiedenheit ihrer Aufgaben neu bekräftigt. Alle Gläubigen wurden ermutigt, am Aufbau der Kirche für das Heil der Welt gemeinschaftlich mitzuarbeiten.
Es ist zu betonen, daß die apostolische Tätigkeit der Laien bei der Evangelisierung in Gegenwart und Zukunft wichtig und dringlich ist. Die Kirche kann von diesem Wirken nicht absehen, weil es zu ihrer Natur als Gottesvolk gehört und weil sie es braucht, um ihren eigenen Evangelisierungsauftrag zu erfüllen.
Der Ruf zur aktiven Mitarbeit aller Gläubigen an der Sendung der Kirche ist nicht ungehört geblieben. Die Bischofssynode 1987 hat festgestellt, »daß der Geist die Kirche weiterhin erneuert, indem er in zahlreichen Laien neue Impulse der Heiligkeit und der Teilnahme weckt. Zeugnis davon gibt unter anderem der neue Stil der Zusammenarbeit zwischen Priestern, Ordensleuten und Laien; die Mitwirkung in der Liturgie, in der Verkündigung des Wortes Gottes und in der Katechese; die vielen Dienste, die Laien anvertraut und von diesen übernommen werden; das vielfältige Entstehen von Gruppen, Vereinigungen und geistlichen Gemeinschaften sowie von gemeinsamen Initiativen der Laien; die umfassendere und bedeutsamere Teilnahme der Frauen am Leben der Kirche und an den Entwicklungen in der Gesellschaft«.(2) Ebenso ist man bei der Vorbereitung der Bischofssynode 1994 über das geweihte Leben »überall der ehrlichen Sehnsucht« begegnet, »zwischen Bischöfen, Instituten des geweihten Lebens, Weltklerus und Laien authentische Beziehungen der Gemeinschaft und der Zusammenarbeit aufzubauen«.(3) In dem nachsynodalen Apostolischen Schreiben bestätigt der Papst dann den spezifischen Beitrag des geweihten Lebens an der Sendung und Auferbauung der Kirche.(4)
Es gibt ein Zusammenwirken aller Gläubigen in beiden Ordnungen der Sendung der Kirche, in der geistlichen, um die Botschaft Christi und seine Gnade zu den Menschen zu bringen, wie auch in der weltlichen Ordnung, um die säkulare Wirklichkeit mit dem Geist des Evangeliums zu durchdringen und zu vervollkommnen.(5) Besonders in der ersteren — bei der Evangelisierung und beim Heiligungsdienst — »ergänzen einander das Apostolat der Laien und der Dienst der Hirten«.(6) Dabei haben Laien beiderlei Geschlechts unzählige Gelegenheiten, aktiv zu werden, und zwar durch das kohärente Zeugnis im persönlichen Leben, in Familie und Gesellschaft, durch die Verkündigung und Weitergabe des Evangeliums Christi in jedem Umfeld und durch das Bemühen, die christlichen Prinzipien bei den aktuellen Problemen herauszuarbeiten, zu verteidigen und richtig anzuwenden.(7) Besonders die Hirten sind aufgerufen, »die Dienste ("ministeria"), Ämter ("officia") und Funktionen ("functiones") der Laien anzuerkennen und zu fördern. Diese haben ihre sakramentale Grundlage in Taufe und Firmung und vielfach auch in der Ehe«.(8)
In der Tat sind im Leben der Kirche auf diesem Gebiet erstaunliche pastorale Initiativen aufgeblüht, vor allem nach dem wichtigen Impuls, der vom II. Vatikanischen Konzil und vom päpstlichen Lehramt ausgegangen ist.
Heute erfordert besonders die vorrangige Aufgabe der Neuevangelisierung, die das gesamte Volk Gottes gemeinsam mit den Priestern als »Protagonisten« angeht, die neuerliche und volle Bewußtwerdung des Weltcharakters der Sendung der Laien.(9)
Dieses Vorhaben öffnet den Laien immense, manche noch zu erforschende Horizonte des Engagements in der Welt, im Bereich der Kultur, der Kunst und des Theaters, in der wissenschaftlichen Forschung, in der Arbeitswelt, in den Massenmedien, in der Politik, in der Wirtschaft usw. Ihr ganzer Unternehmungsgeist ist gefordert, um immer wirksamere Formen zu schaffen, damit diese Tätigkeitsfelder in Jesus Christus die Fülle ihrer Bedeutung finden.(10)
Innerhalb dieses weiten Feldes der gemeinsamen Tätigkeit, sei es in der spezifisch geistlichen bzw. religiösen Ordnung, sei es in der »consecratio mundi«, gibt es ein besonderes Gebiet, das den geistlichen Dienst (»sacrum ministerium«) des Klerus betrifft. Bei der Ausübung dieses Dienstes können Laien, Männer und Frauen, natürlich auch Mitglieder der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens, die nicht das Weihesakrament empfangen haben, zur Mitarbeit beauftragt werden. Auf dieses besondere Gebiet bezieht sich das II. Vatikanische Konzil, wo es lehrt: »Schließlich vertraut die Hierarchie den Laien auch gewisse Aufgaben an, die enger mit den Ämtern der Hirten verbunden sind, etwa bei der Unterweisung in der christlichen Lehre, bei gewissen liturgischen Handlungen und in der Seelsorge«.(11)
Da es sich eben um Aufgaben handelt, die enger mit den Verpflichtungen der Hirten — die, um Hirten zu sein, das Weihesakrament empfangen haben müssen — verbunden sind, ist es erforderlich, daß alle, die in irgendeiner Weise davon betroffen sind, eine besondere Sorgfalt walten lassen, damit sowohl das Wesen und die Sendung des geistlichen Dienstes als auch die Berufung und der Weltcharakter der Laien gewahrt bleiben. Mitarbeiten bedeutet nämlich nicht ersetzen.
Mit großer Zufriedenheit können wir feststellen, daß sich die Mitarbeit der Laien am pastoralen Dienst des Klerus in vielen Teilkirchen auf sehr positive Weise darstellt und unter Beachtung der vom Wesen der Sakramente gesetzten Grenzen sowie der Verschiedenheit der Charismen und kirchlichen Funktionen reiche Früchte an Gutem hervorbringt; mit großherzigen und sinnvollen Lösungen wird Situationen begegnet, wo keine oder zu wenige geistliche Amtsträger (»sacri ministri«) vorhanden sind.(12) Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, daß im Sinn der Gemeinschaft einige Glieder der Kirche, soweit es ihnen, ohne mit dem Weihesakrament ausgestattet zu sein, möglich ist, an der Abhilfe von Notsituationen und chronischen Erfordernissen mancher Gemeinden eifrig mitarbeiten.(13) Diese Gläubigen sind gerufen und beauftragt, bestimmte sehr wichtige und delikate Aufgaben zu übernehmen. Sie werden von der Gnade des Herrn gestärkt, von den geistlichen Amtsträgern begleitet und von den Gemeinden, zu deren Wohl sie ihren Dienst anbieten, gut aufgenommen. Die geistlichen Hirten anerkennen voll den Großmut, mit dem sich viele Gottgeweihte und Laien für diesen spezifischen Dienst zur Verfügung stellen, den sie mit treuem »sensus Ecclesiae« und aufrichtiger Hingabe leisten. Besondere Dankbarkeit und Ermutigung gebührt jenen, die diese Aufgaben in Situationen der Verfolgung der christlichen Gemeinschaft ausüben, in den territorialen oder kulturellen Missionsgebieten, dort, wo die Kirche noch wenig verwurzelt ist, oder wo die Präsenz des Priesters nur selten gegeben ist.(14)
Hier ist nicht der Ort, den ganzen theologischen und pastoralen Reichtum der Rolle der Laien in der Kirche zu vertiefen. Er wurde bereits durch das Apostolische Schreiben Christifideles laici ausführlich dargestellt.
Das Ziel dieses Dokuments besteht einfach darin, eine klare und verbindliche Antwort zu geben auf drängende und zahlreich bei unseren Dikasterien eingelangte Anfragen von Bischöfen, Priestern und Laien, die gebeten haben, hinsichtlich neuer Formen »pastoraler« Tätigkeiten von Laien im Bereich der Pfarreien und Diözesen aufgeklärt zu werden.
Oft handelt es sich nämlich um Praktiken, die in Notsituationen entstanden sind und sich häufig in der Absicht, eine großzügige Hilfe in der Pastoral zu leisten, entfaltet haben, aber schwerwiegende negative Folgen für das rechte Verständnis wahrer kirchlicher Gemeinschaft haben können. Solche Praktiken gibt es vor allem in einigen Gebieten; manchmal sind sie auch innerhalb desselben Gebietes sehr unterschiedlich.
Jedenfalls erinnern sie an die schwerwiegende pastorale Verantwortung derer, vor allem der Bischöfe,(15) die gerufen sind, die allgemeine Ordnung der Kirche auf der Basis einiger lehrmäßiger Prinzipien, die schon vom II. Vatikanischen Konzil(16) und vom nachfolgenden päpstlichen Lehramt(17) deutlich dargelegt worden sind, zu fördern und zu bewahren.
Innerhalb unserer Dikasterien wurden Überlegungen angestellt, und es wurde ein Symposion veranstaltet, an dem Vertreter der mit dem Problem hauptsächlich befaßten Episkopate teilgenommen haben. Schließlich wurde eine umfangreiche Befragung vieler Vorsitzender von Bischofskonferenzen und anderer Bischöfe und Experten verschiedener kirchlicher Fachbereiche und geographischer Herkunft durchgeführt. Das Ergebnis zeigte eine klare Übereinstimmung im Sinn der vorliegenden Instruktion. Diese beansprucht allerdings nicht, die Thematik erschöpfend zu behandeln, weil man sich auf die derzeit bekanntesten Probleme beschränken möchte und weil die besonderen Umstände, bei denen sich solche Probleme zeigen, extrem verschieden sind.
Der Text, der auf der sicheren Basis des außerordentlichen und des ordentlichen Lehramtes der Kirche verfaßt ist, wird zur treuen Anwendung den betroffenen Bischöfen anvertraut; aber er wird auch den Bischöfen jener Gebiete zur Kenntnis gebracht, in denen es zwar zur Zeit keine mißbräuchlichen Praktiken gibt, die aber wegen der raschen Ausbreitung der Phänomene bald ebenfalls betroffen sein könnten.
Bevor auf die konkreten an uns herangetragenen Probleme eingegangen wird, scheint es notwendig, einige kurze und grundlegende theologische Elemente hinsichtlich der Bedeutung des Weihesakramentes in der Verfassung der Kirche vorauszuschicken. Dabei geht es um ein fundiertes Verständnis der kirchlichen Ordnung, die mit Respekt für die Wahrheit und für die kirchliche Gemeinschaft die Rechte und Pflichten aller fördern will, weil »das Heil der Seelen in der Kirche das oberste Gesetz sein muß«.(18)