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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Über die Aufforderung zur Keuschheit.

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6. Aber die gebenedeiten Patriarchen, wendest du ein, hatten nicht nur mit mehreren Gattinnen geschlechtliche Verbindungen, sondern sogar mit Konkubinen; folglich wird es auch uns freistehen, mehrere Male15) zu heiraten. — Jawohl, es wird uns freistehen, wofern jetzt noch Typen, geheimnisvolle Andeutungen auf irgend welche zukünftige Dinge übrig sind, für welche deine Heiraten als Vorbilder dienen sollen, oder dann, wenn jetzt der Ausspruch: „Wachset und mehret euch" noch am Platze ist, d. h. wenn der andere Ausspruch noch nicht dazwischen getreten ist: „Die Zeit ist bereits verkürzt, und es bleibt nur noch übrig, daß die, welche Eheweiber haben," so leben, als hätten sie keine". Dieser Ausspruch legt dann noch in jedem Falle die Enthaltsamkeit nahe, schränkt die Beiwohnung, welche die Aussaat zu neuen Geburten ist, ein und hat das: „Wachset und mehret euch" abrogiert. Mich dünkt, beide Aussprüche und beide Anordnungen rühren von einem und demselben Gott her, der damals zu Anbeginn die Saat des Menschengeschlechtes ausstreute und den ehelichen Verbindungen allerdings die Zügel schießen ließ bis zu der Zeit, wo der Erdkreis angefüllt und ein hinreichendes Material für die neue Zucht und Lehre herangediehen wäre. Jetzt, in diesen letzten Zeiten, hat er, was er


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freigegeben, wieder eingeschränkt, und was er nachgelassen, wieder an sich gezogen, nicht ohne Rücksichtnahme auf die nötige Ausbreitung zu Anfang und die Beschränkung am Ende. Es ist Regel, daß anfangs freier Spielraum gegeben wird. Wer einen Wald angelegt hat, läßt ihn auch wachsen, um ihn zu seiner Zeit abzuholzen. Ein solcher Wald war die frühere Anordnung, und er wird in dem neuen Evangelium, wo „die Axt an die Wurzel gelegt ist", abgehauen. So ist auch das: „Auge um Auge", „Zahn um Zahn" veraltet, seitdem das andere Wort ins Leben getreten ist: „Niemand vergelte Böses mit Bösem"16). Auch bei menschlichen Konstitutionen und Dekreten, dünkt mich, haben die späteren vor der früheren Geltung.




151) In numerum als zwei Wörter scheint die richtige Lesart zu sein wegen des soeben vorausgegangenen numerus matrimonii etc.



161) Rom. 12, 17.






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