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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Über die Aufforderung zur Keuschheit.

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7. Warum wollen wir von den Vorfällen aus der alten Zeit nicht lieber die gelten lassen, welche mit den späteren in betreff der Sittenzucht übereinstimmen und den Übergang von der Ordnung des Altertums zu der der Neuzeit bilden? Siehe, ich finde, daß im alten Gesetze die Freiheit, mehrmals zu heiraten, doch auch Einschränkungen erlitten habe. Im Levitikus ist vorgesehen: „Meine Priester werden nicht mehrfach heiraten"17). Ich kann sagen, auch das ist mehrfach, was nicht ein einziges Mal ist. Was nicht eins ist, ist zählbar. Denn wenn die Einzahl überschritten ist, fängt das Zählen an. Einheitlich ist aber alles, was nur einmal existiert. Wie in den übrigen Dingen, so war auch in Bezug hierauf Christo die Vervollständigung des Gesetzes vorbehalten. Daher wird bei uns umfassender und bestimmter die Vorschrift gegeben, diejenigen, welche zum priesterlichen Range aufgenommen werden, dürfen nur Männer einer Verheiratung sein18), Mir sind noch immer Fälle im Gedächtnis, daß einige als Digami19) ihrer Stelle entsetzt wurden.


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Du wirst einwenden: Also steht es dann doch den übrigen, die Paulus ausnimmt, frei, — Wir würden Toren sein, wenn wir glauben wollten, den Laien stehe frei, was den Priestern nicht freisteht. Sind wir Laien denn nicht auch Priester! Es steht geschrieben: „Auch uns hat er zu einem Reiche und zu Priestern für Gott und seinen Vater gemacht"20). Der Unterschied zwischen den Ordinierten und dem Volk ist durch die Autorität der Kirche festgestellt und ihr Rang durch das Zusammensitzen der Ordinierten geheiligt worden. Denn wo es kein Zusammensitzen der Ordinierten der Kirche gibt, da opferst du und taufst du und bist Priester für dich allein. Aber wo drei sind, da ist eine Gemeinde, wenn es auch nur Laien sind. Jeder einzelne nämlich21) hat das Leben durch seinen Glauben, und Gott macht keine Ausnahme in betreff der Personen, da nicht die bloßen Hörer des Gesetzes von Gott gerechtfertigt werden, sondern die Vollzieher, gemäß dem Ausspruche des Apostels22). Wenn du also, wo ein Notfall vorhanden ist, das Recht des Priesters besitzest, so mußt du für die Notfälle, die vorkommen, das Recht des Priesters auszuüben, auch die Sittenzucht des Priesters beobachten. Willst du nun als Digamus taufen? Als Digamus opfern? Um wieviel mehr ist es für einen Laien, der ein Digamus ist, ein Kapitalvergehen, priesterliche Handlungen vorzunehmen, da einem Priester, wenn er Digamus geworden, das Recht, als Priester zu handeln, sogar wieder genommen wird?!

Aber, sagst du, man gibt ja nur der Notwendigkeit nach, — Was nicht zu sein braucht, wird nicht als Notwendigkeit entschuldigt. Laß dich also nicht als Digamus finden, und du wirst keinen Fehler begehen, gegen die Notwendigkeit zu verrichten, was einem Digamus nicht gestattet ist. Gott will, daß wir alle so beschaffen sind, daß wir überall seine Geheimnisse zu begehen


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geeignet seien. Es gibt nur einen Gott und einen Glauben, und die Sittenzucht ist auch nur eine. Wenn also nicht auch die Laien immerfort das befolgen, um dessentwillen man zum Priester ausgewählt wird, wie sollte es denn Priester geben, da sie doch aus den Laien gewählt werden? Also müssen wir dafür eintreten, daß dem Laien zuerst befohlen sei, sich der zweiten Ehe zu enthalten, da niemand anders Priester werden kann, als ein Laie, der nur einmal verheiratet gewesen ist.




172) Die Stelle 3 Mos. 21, 14, vgl Ez. 44, 22, die hiefür angeführt wird, besagt dies freilich nicht. „Eine Jungfrau soll er (der Hohepriester) zum Weibe nehmen"; also keine Witwe oder Gefallene heiraten, auch nicht in Vielweiberei leben.



183) Tit. 1, 6.



194) Zweimal Verheiratete.



201) Offenb. 1, 6.



212) Das enim bezieht sich nicht auf das unmittelbar Vorhergehende, sondern knüpft wieder an das Obige quod sacerdotibus non liceat, laicis licere an.



223) Rom. 2, 13.






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