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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Über die Aufforderung zur Keuschheit.

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8. Zum zweiten Male zu heiraten, mag dann erlaubt sein, wofern alles, was erlaubt ist, sittlich gut ist. Nun tut derselbe Apostel aber den Ausruf: „Alles steht frei, aber nicht alles ist nützlich"23). Aber um Gottes willen! kann denn, was nicht nützt, gut genannt werden? Wenn Dinge, die nicht zum Heile dienen, erlaubt sind, dann werden Dinge erlaubt, welche nicht gut sind. Wem wirst du den Vorzug einräumen, dem, was deshalb gut ist, weil es erlaubt ist, oder dem, was gut ist, weil es nützt? Ich meine, es ist ein großer Unterschied zwischen dem Erlaubten und dem Heilsamen. Beim wahrhaft Guten heißt es nicht: „Man darf", weil das Gute nicht erst auf eine Erlaubnis zu warten hat, sondern auf Annahme. Das Erlauben aber hat bei dem statt, wovon es zweifelhaft ist, ob es gut sei, bei dem, was allenfalls auch nicht erlaubt werden könnte, wenn es an einem primären Beweggrunde fehlt. Die zweitmalige Verheiratung wird wegen der Gefahr der Unenthaltsamkeit gestattet. Wenn gar keine Gestattung von Dingen, die nicht gut sind, vorkäme, so würde es auch an Gelegenheiten fehlen, woran man erkennen kann, wer dem göttlichen Willen und wer seinem eigenen Antriebe folgt, wer von uns auf das Nützliche bedacht ist und wer sich die Gelegenheit der Nachsicht zunutze macht. Nachsicht ist in den meisten Fällen eine Versuchung für die Sittlichkeit, weil die Sittlichkeit sich durch Versuchung bewährt, die Versuchung aber sich der Nachsicht als Mittel bedient. So kommt es, daß „alles freisteht, aber nicht alles nützt", denn wer die Erlaubnis bekommt,


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wird versucht, und wer sich durch die Erlaubnis versuchen läßt, der wird verurteilt. Auch den Aposteln hätte es freigestanden, zu heiraten und Eheweiber mit sich herumzuführen. Es hätte ihnen auch freigestanden, vom Evangelium ihren Unterhalt zu haben24). Allein der, welcher dieses seines Rechtes bei der gegebenen Gelegenheit sich nicht bediente, der verweist uns damit auf sein Beispiel, indem er uns belehrt, daß eine Prüfung in dem liege, wobei die erteilte Erlaubnis uns eine Probe der Enthaltsamkeit vorbereitet hat.




231) 1 Kor. 6, 12.



241) 1 Kor. 9, 5 u. 14.






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