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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Über die Geduld.

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4. Wenn wir sehen, daß alle braven und gutgesinnten Knechte ihr Betragen nach dem Sinne ihrer Herrn einrichten, -- denn der Gehorsam ist das Mittel, sich jemanden geneigt zu machen, das Wesen des Gehorsams aber besteht in willfähriger Unterordnung -- sollten wir da nicht dem Willen des Herrn gemäß uns noch weit mehr als gutwillige Knechte finden lassen, des lebendigen Gottes nämlich, dessen Urteil über seine Diener nicht bloß in Fußfesseln oder in Verleihung der Freiheitsmütze1), sondern in einer ewigen Strafe oder einem ewigen Wohlergehen seinen Ausdruck erhält. Einer


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] solchen Strenge zu entgehen oder diese Freigebigkeit zu gewinnen, dazu ist ein Gehorsam notwendig, dessen Genauigkeit mit der angedrohten strengen Strafe und der versprochenen freigebigen Belohnung in entsprechendem Verhältnis steht. Aber wir erzwingen Gehorsam nicht bloß von Menschen, die im Sklavenverhältnis zu uns stehen oder uns sonst kraft eines ändern Rechtstitels Gehorsam schuldig sind, sondern sogar vom Vieh, welches, wie wir wissen, vom Herrn für unsere Bedürfnisse bestimmt und uns überantwortet ist. Sollten wir uns von dem, was uns durch Gott untergeben ist, übertreffen lassen!? Denn im Gehorsam liegt Anerkennung. Sollten wir anstehen, auf den, welchem allein wir unterworfen sind, zu hören? Wie ungerecht wäre das, ja undankbar, was man durch die Güte eines dritten über andere erlangt hat, ihm von unserer Seite nicht wieder zu gewähren! Doch genug inbetreff der Erwei-sung des Gehorsams, den wir unsererseits dem Herrn schuldig sind! Wer Gott erkannt hat, sieht auch seine Pflicht und Schuldigkeit zur Genüge ein. Damit es aber nicht scheine, als sei mit Erwähnung des Gehorsams etwas Fremdartiges hereingezogen worden, so bemerke ich, daß der Gehorsam selbst von der Geduld herkommt. Niemals ist ein Ungeduldiger willfährig und niemals ein Geduldiger gehorsam. Wer also noch weitläufig über die Güte dessen handeln wollte, was der Herr, das Vorbild und der Freund alles Guten, an sich selbst zur Schau getragen hat, dem müßte es in gleicher Weise zweifelhaft sein, ob die, welche Gott angehören, die Pflicht haben, aus ganzer Seele allen Tugenden nachzustreben, obwohl sie Gott angehören. Dadurch ist mit Leichtigkeit und gleichsam in der Weise einer summarischen Prozeßeinrede eine Empfehlung und eine Aufmunterung für die Geduld gewonnen.




11) Welche den Sklaven als Symbol der Freilassung gegeben wurde.






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