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II. BUCH.
1. Vor kurzem habe ich Dir, geliebteste
Mitdienerin im Herrn, so gut ich es vermochte, dargelegt, was ein christliches
Weib, wenn es etwa Witwe geworden sein sollte, zu beobachten habe. Im Hinblick
auf die menschliche Gebrechlichkeit wende ich mich jetzt zu einer zweiten Art
von Ratschlägen. Dazu fordern mich die Beispiele einiger Frauen auf, welche bei
dem ihnen durch Scheidung oder Tod des Mannes gebotenen Anlaß zur
Enthaltsamkeit nicht nur die günstige Gelegenheit zu einer so schönen
Handlungsweise unbenutzt ließen, sondern bei ihrer Wiederverheiratung auch
nicht einmal der Weisung eingedenk zu sein für gut fanden, vor allen Dingen
„nur im Herrn" zu heiraten26). Und so bin ich etwas im
unklaren darüber, ob ich, nachdem ich Dich neulich zur Einheit in der Ehe und
zum Verharren im Witwenstande aufgefordert habe, Dir nicht etwa jetzt durch das
Eingehen auf die Verheiratung eine Gelegenheit zum Abfall von höhern Dingen
bereite. Wenn Deine Einsicht aber eine vollkommene ist, so wirst Du sicherlich
wissen, daß man sich das zu bewahren habe, was größern Nutzen bringt. Weil
solches aber schwierig, weil es voller Ungelegenheiten und weil es gerade das
höchste Lebensziel ist, so habe ich mich noch einmal zum Schreiben
niedergesetzt.
Ich hätte keinen
Anlaß gehabt, Dir auch noch über diesen Punkt Vortrag zu halten, wenn sich
meiner nicht bereits eine schwerere Besorgnis bemächtigt hätte. Eine je
erhabenere Sache nämlich die Enthaltsamkeit des Fleisches ist, welche der
Witwenstand erfordert, um so verzeihlicher kann es
erscheinen, wenn man sie nicht über sich nimmt. Denn bei schwierigen Dingen
findet man leicht Nachsicht. Je leichter es aber zu ermöglichen ist, „nur im
Herrn" zu heiraten, weil das ja in unserer Gewalt steht, um so
schuldvoller ist es, etwas so leichtes nicht zu halten. - 74 -
Dazu kommt noch, daß
der Apostel in Betreff der Witwen und der Unverehelichten bloß einen Rat gibt,
indem er sagt: „Ich wünschte, daß alle nach meinem Beispiele
verharreten"27), daß er dagegen, wenn er in Betreff
des Heiratens im Herrn beifügt: „aber nur im Herrn", nicht mehr rät,
sondern in bestimmter Weise befiehlt. Also kommen wir gerade in diesem Punkte
durch Versagung des Gehorsams in Gefahr, weil man etwas bloß Geratenes
ungestraft unterlassen kann, nicht aber etwas Gebotenes. Denn ersteres beruht
auf einem bloßen Rate und wird dem guten Willen vorgelegt, letzteres aber hat
aus der Machtfülle seinen Ursprung und verpflichtet notwendig. Dort scheint der
Fehler nur in Ungebundenheit, hier in Widersetzlichkeit zu liegen.
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