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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Über die Schauspiele.

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19. Erwarten wir nun eine Verwerfung auch des Amphitheaters seitens der Hl. Schrift? Wer sich zu der Behauptung verstehen kann, Grausamkeit, Ruchlosigkeit, tierische Wildheit sei etwas Erlaubtes für uns, der gehe ins Theater! Wenn wir wirklich solche Leute wären, wie man von uns sagt27), so würden wir an Vergießung von Menschenblut unsere Freude haben, — „Es ist aber etwas Gutes, da es Verbrecher sind, die ihre Strafe finden." — Das wird allerdings nur leugnen, wer selbst ein Verbrecher ist, und dennoch kann sich ein Unschuldiger unmöglich über die Hinrichtung eines Nebenmenschen freuen. Es würde dem Unbescholtenen besser anstehen, betrübt zu sein, weil ein Mitmensch, seinesgleichen, ein solcher Verbrecher geworden ist, daß er auf so grausame Weise verwendet wird. Wer ist mir denn aber dafür Bürge, daß es immer nur Schuldige sind, die zu den wilden Tieren oder zu Todesstrafen irgendwelcher Art bestimmt werden, und daß dies nicht auch der Unschuld widerfährt, aus Rachsucht des Richters, durch Schwäche der Verteidigung oder wegen Heftigkeit der Folter? Es ist viel besser also, nicht darum zu wissen, wenn Schuldige bestraft werden, um nicht dabei zu sein, wenn auch Gute zugrunde gehen; wüßte man überhaupt nur, was gut ist! Sicher ist wenigstens, daß Unschuldige als Gladiatoren zu den Spielen gemietet werden, um dem Amüsement des Publikums zum Opfer zu dienen. Was die betrifft, die zu den Spielen verurteilt werden, so ist es ganz unqualifizierbar, daß man sie anläßlich


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ihrer Bestrafung wegen eines geringern Vergehens nun gar noch zum Morde treibt. Das wäre unsere Antwort für die Heiden, Im übrigen aber verhüte Gott, daß ein Christ in betreff der Verabscheuungswürdigkeit der Schauspiele noch weiterer Belehrung bedürfe! Indessen, es vermag niemand alle diese Gründe vollständiger zum Ausdruck zu bringen, als wer noch den Zuschauer abgibt. Ich will aber lieber nicht ganz vollständig sein, als weiter an dergleichen Dinge denken.




272) Die Heiden fabelten, daß die Christen Kinder schlachten und verzehren; die sog. Thyesteischen Mahlzeiten. Vgl. Apol. c. 2.






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