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19. Erwarten wir nun eine Verwerfung auch
des Amphitheaters seitens der Hl. Schrift? Wer sich zu der Behauptung verstehen
kann, Grausamkeit, Ruchlosigkeit, tierische Wildheit sei etwas Erlaubtes für
uns, der gehe ins Theater! Wenn wir wirklich solche Leute wären, wie man von
uns sagt27), so würden wir an Vergießung von Menschenblut unsere
Freude haben, — „Es ist aber etwas Gutes, da es Verbrecher sind, die ihre
Strafe finden." — Das wird allerdings nur leugnen, wer selbst ein
Verbrecher ist, und dennoch kann sich ein Unschuldiger unmöglich über die
Hinrichtung eines Nebenmenschen freuen. Es würde dem Unbescholtenen besser
anstehen, betrübt zu sein, weil ein Mitmensch, seinesgleichen, ein solcher
Verbrecher geworden ist, daß er auf so grausame Weise verwendet wird. Wer ist
mir denn aber dafür Bürge, daß es immer nur Schuldige sind, die zu den wilden
Tieren oder zu Todesstrafen irgendwelcher Art bestimmt werden, und daß dies
nicht auch der Unschuld widerfährt, aus Rachsucht des Richters, durch Schwäche
der Verteidigung oder wegen Heftigkeit der Folter? Es ist viel besser also,
nicht darum zu wissen, wenn Schuldige bestraft werden, um nicht dabei zu sein,
wenn auch Gute zugrunde gehen; wüßte man überhaupt nur, was gut ist! Sicher ist
wenigstens, daß Unschuldige als Gladiatoren zu den Spielen gemietet werden, um
dem Amüsement des Publikums zum Opfer zu dienen. Was die betrifft, die zu den
Spielen verurteilt werden, so ist es ganz unqualifizierbar, daß man sie
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ihrer Bestrafung wegen eines geringern Vergehens nun gar
noch zum Morde treibt. Das wäre unsere Antwort für die Heiden, Im übrigen aber
verhüte Gott, daß ein Christ in betreff der Verabscheuungswürdigkeit der
Schauspiele noch weiterer Belehrung bedürfe! Indessen, es vermag niemand alle
diese Gründe vollständiger zum Ausdruck zu bringen, als wer noch den Zuschauer
abgibt. Ich will aber lieber nicht ganz vollständig sein, als weiter an
dergleichen Dinge denken.
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