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11. Wenn wir weiter über die Quellen der
Versündigungen nachdenken, vor allem über die Habsucht, die Wurzel aller Übel,
in welche verstrickt einige am Glauben Schiffbruch gelitten haben28), wiewohl von demselben
Apostel die Habsucht auch ein Götzendienst genannt wird29), sodann die Lüge, diese
Dienerin der Habsucht, -- vom Meineide schweige ich lieber, da zu schwören
überhaupt nicht einmal erlaubt ist -- so frage ich: schickt sich der Handel für
den Diener Gottes? Wie, wenn die Habsucht den Abschied bekommt, welche die
treibende Kraft des Erwerbs ist? Wenn kein Motiv für das Erwerben mehr da ist,
so ist auch kein Handel mehr nötig. Zugegeben nun, es gebe einen gerechten
Erwerb, der geschützt ist gegen den Vorwurf der Habsucht und Lüge, so glaube
ich doch, daß die Handelsgeschäfte in das Vergehen der Idololatrie verstrickt
sind, da sie zu Seele und Geist der Idole in Beziehung stehen und zur Sättigung
aller Dämonen dienen. Allerdings ist es nicht die eigentliche Idololatrie.
Mögen immerhin dieselben Waren, ich meine der Weihrauch und die übrigen
ausländischen Waren, die zu Götzenopfern gehören, den Leuten auch zu
medizinischen Salben und obendrein auch uns Christen zur Ausstattung bei
Begräbnissen dienen, du stehst aber ganz sicher als ein Beförderer des
Götzendienstes da, wenn Aufzüge, Gottesdienste und Opfer für die Idole, infolge
von Gefahren, Verlusten, Unglücksfällen, Plänen, Gesprächen oder
Geschäftsunternehmungen veranstaltet werden.
Es fürchte niemand,
daß auf diese Weise alle Handelsgeschäfte in Frage gestellt würden. Schwerere
Vergehungen verlangen je nach der Größe der Gefahr eine desto ausgedehntere und
sorgfältigere Wachsamkeit, - 154 -
damit man sich nicht bloß vor
ihnen selbst hüte, sondern auch vor dem, wodurch sie zustande kommen. Denn es
ist gleichgültig, ob eine Sache von ändern verübt wird, wenn ich das Mittel
dazu bin. Ich darf niemandem als unentbehrlicher Helfer dienen bei etwas, was
mir selber unerlaubt ist. Daraus folgt, daß ich auch dafür sorgen muß, daß ich
nicht das Mittel zu dem werde, was mir selbst zu tun verboten ist. Dieses
Postulat werde ich z. B. auch in einem ändern Fall von nicht geringerer
Verwerflichkeit befolgen. Weil mir die Hurerei untersagt ist, so werde ich auch
ändern keine Hilfe und Mitwissenschaft leisten. Wenn ich meinen eigenen Leib
von schlechten Häusern fernhalte, so erkenne ich es damit als unstatthaft an,
Kuppelei oder einen Erwerb30) dieser Art für einen ändern
auszuüben. Das Verbot des Mordes gibt mir einen Fingerzeig darauf, daß die
Gladiatoren von der Kirche ferngehalten werden müssen; man wird nichts selbst
tun, zu dessen Verübung man ändern keine Hilfe leistet. Aber sieh da, es gibt
einen noch näher liegenden Präzedenzfall! Wenn ein Lieferant von Vieh für den
Bedarf des Opfers zum Glauben übertritt, gestattet man ihm dann, noch weiter
dieses Geschäft beizubehalten? Oder wenn jemand, der bereits ein Christ ist, es
zu betreiben anfangen sollte, würde man ihn wohl in der Kirche dulden? Ich glaube
nicht; das würde nur der tun, der hinsichtlich der Weihrauchhändler durch die
Finger sieht, sonst niemand. Allerdings, die einen sorgen für Beschaffung des
Schlachtviehs, die ändern für die Wohlgerüche. Wofern aber, bevor es
Götzenbilder in der Welt gab, mit diesen Waren schon ein noch kunstloser
Götzendienst betrieben wurde, und wofern auch jetzt sehr häufig
götzendienerische Handlungen ohne Idole bloß durch Änzündung von Wohlgerüchen
begangen werden, erweist dann der Weihrauchhändler den Dämonen nicht sogar
einen noch wichtigeren Dienst? Denn die Idololatrie kann eher ohne Idol vor
sich gehen, als ohne die Ware des Spezereihändlers. Wir wollen die Grundsätze
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Glaubens ernstlich befragen! Mit welcher Stirn kann ein christlicher
Spezereihändler, wenn er an den Tempeln vorbeigeht, den Qualm der dampfenden
Altäre verabscheuen und von sich wegblasen, da er sie selber damit versorgt
hat? Mit welcher Konsequenz wird er seine Kostgänger exorzisieren, für welche
er sein Haus zur Vorratskammer hergibt? Er wenigstens würde, wenn er einen
Dämon austreibt, an den Wirkungen des Glaubens keinen Gefallen haben. Denn er
hat dann einen ausgetrieben, der nicht sein Feind ist. Also keine
Kunstfertigkeit, kein Beruf, kein Handelsgeschäft, welches zur Ausstattung oder
Herstellung von Götzenbildern irgend etwas beiträgt, kann von dem Vorwurf der
Idololatrie frei sein. Es müßte denn sein, daß wir unter Idololatrie etwas
anderes verständen, als eine Dienstleistung zur Verehrung der Idole!
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