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16.
In betreff
der Aufmerksamkeiten bei Privat- öder Familienfesten, z.B. bei dem der weißen
Toga47), bei Verlobungen, Hochzeiten und Namenstagen, glaube
ich ist keine Gefahr vom Anhauch des Götzendienstes, der dabei vorkommt, zu
fürchten. Denn man muß die Ursachen in Betracht ziehen, weshalb solche
Aufmerksamkeiten erwiesen werden. Ich halte dieselben an sich für rein, weil
sich weder die Kleidung des Mannes, noch der Ring oder die eheliche Verbindung
von Ehrenerweisungen gegen Idole herschreiben. Ich finde auch nicht, daß irgend
eine Art des Putzes mit dem Fluche von Gott belegt worden sei, außer die
weibliche Kleidung, von einem Manne getragen. „Verflucht", heißt es, „sei
jeder, der Weiberkleider anzieht"48). Die Toga aber ist sogar
ihrer Benennung nach Mannestoga (toga virilis). Hochzeiten zu feiern verbietet
Gott so wenig, als sich einen Namen beilegen zu lassen. Allein es kommen dabei
Opfer zur Anwendung! --Man darf sich dazu laden lassen, nur darf der Titel der
geforderten Aufmerksamkeit nicht lauten „zur Teilnahme am Opfer", und muß
ich so viel tun dürfen, als mir beliebt. Wollte Gott nur, daß wir gar nicht mit
anzusehen hätten, was zu tun uns - 164 -
untersagt ist! Allein weil der
Böse die Welt einmal so ganz in Idololatrie verstrickt hat, so wird es erlaubt
sein müssen, bei gewissen Dingen zugegen zu sein, wenn wir uns damit der
Verbindlichkeiten gegen Menschen, nicht gegen ein Idol entledigen. Allerdings,
der Einladung zu einem Priesterdienste und Opfer werde ich nicht folgen -- denn
das ist eine Dienstleistung gegen das Idol im eigentlichen Sinne, Bei solchen Dingen
werde ich keinen Rat geben, keinen Geldbeitrag leisten und keine
sonstige Mühwaltung übernehmen, Wenn ich der Einladung zum Opfer durch meine
Gegenwart entspreche, so bin ich Teilnehmer am Götzendienste. Wenn mich aber
sonst irgend eine Veranlassung in die Gesellschaft von Opfernden führt, so bin
ich nur ein Zuschauer beim Opfer.
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