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17. Was sollen aber christliche Sklaven
und Freigelassene und auch die niederen Beamten tun, wenn ihre Herren, Patrone
oder die Präsidenten, denen sie beigegeben sind, Opfer darbringen? Reicht
jemand dem Opfernden auch nur Wein dar, ja schon, wenn er eine der beim Opfern
notwendigen Formeln mitspricht, ist er ein Helfershelfer der Idololatrie. Wenn
wir dieses Grundsatzes eingedenk bleiben, so dürfen wir Obrigkeiten und
Machthabern Dienste leisten, nach dem Vorgange der Patriarchen und sonstigen
Altvordern, welche götzendienerischen Königen zu Dienste waren bis an die
Schwelle der Idololatrie. Es ist darüber kürzlich ein Disput entstanden, ob ein
Diener Gottes die Verwaltung irgend einer Ehrenstelle oder eines
obrigkeitlichen Amtes übernehmen dürfe, wofern er sich infolge einer
Vergünstigung oder seiner eigenen Gewandtheit von jeder Art Idololatrie frei zu
halten imstande ist, nach der Analogie eines Joseph und Daniel, die von der
Idololatrie frei blieben und doch Ehrenstellen und Ämter bekleideten, mit dem
Abzeichen und dem Purpur der Statthalter von ganz Ägypten und Babylon angetan.
Geben wir zu, daß es jemand gelingen könne, als Inhaber irgend einer Ehrenstelle
mit dem bloßen Titel derselben aufzutreten, ohne zu opfern, ohne die Opfer
durch seine Anwesenheit zu autorisieren, ohne - 165 -
Lieferungen von
Opfervieh zu vergeben, ohne die Abgabe für die Tempel an andere zu übertragen,
ohne die Tempelsteuern zu verwalten, ohne selbst oder von Staatswegen Spiele zu
veranstalten oder bei den veranstalteten zu präsidieren, ohne bei einer
Feierlichkeit zu sprechen oder sie anzusagen, ja ohne auch nur zu schwören,
ferner, was auch Handlungen der Amtsgewalt sind, gesetzt, er spreche kein
Urteil über Leben und Tod oder die bürgerliche Ehre eines Menschen -- denn in
Geldangelegenheiten, das würdest du dir wohl gefallen lassen, -- er verurteile
nicht, er gebe keine Strafgesetze, er lasse niemand fesseln, niemand einkerkern
oder foltern -- wenn das glaublich ist, dann mag es sein.
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