3. Die Handlungen zu bezeichnen, wobei
die Reue wohlangebracht und pflichtmäßig erscheint, mit ändern
Worten, was als Sünde anzusehen sei,
fordert zwar von uns das Thema; allein es könnte überflüssig erscheinen. Denn
wenn man den Herrn erkannt hat, so erhebt sich der Geist, dem sein Schöpfer das
Antlitz gnädig zugewandt hat, von selbst zur Erkenntnis der Wahrheit, und in
die Gebote des Herrn eingeweiht, wird er durch diese sofort dessen belehrt; man
müsse als Sünde ansehen, was Gott verbietet. Weil nun Gott anerkanntermaßen ein
erhabenes Gut ist, so wird ihm als dem Guten natürlich nichts mißfallen, als
nur das Böse, nach dem Grundsatze, daß unter konträren Gegensätzen keine
Freundschaft besteht. Doch soll es uns nicht verdrießen, kurz anzumerken, daß
einige Sünden fleischliche, d. h, körperliche, die anderen Geistessünden sind.
Denn da der Mensch aus der Vereinigung dieser beiden Substanzen besteht, so
sündigt er auch nicht anders, als durch das, woraus er besteht. Der Unterschied
beruht jedoch nicht darauf, daß Leib und Seele zwei Dinge sind, — im Gegenteil,
sie sind um so mehr einander g_leich, weil sie beide ein Wesen bilden. Man darf
daher ihre Sünden ja nicht nach der Verschiedenheit der Substanzen
unterscheiden und die einen für leichter, die ändern für schwerer halten.
Sowohl Fleisch als Geist sind Gottes Werk, das eine durch Gottes Hand gebildet,
das andere durch seinen Hauch zur Vollendung gebracht. Da sie in gleichem Grade
dem Herrn gehören, so beleidigt jedes von ihnen, wenn es sündigt, in gleichem
Grade den Herrn. Oder wolltest du einen Unterschied zwischen den Akten des
Fleisches und denen des Geistes machen, da deren Gemeinschaft und Verbindung
doch im Leben, im Tode und in der Auferstehung so innig ist, daß sie in jener
Zeit, das eine wie das andere auf gleiche Weise, entweder zum Leben oder zum
Gerichte auferweckt werden, weil sie in gleicher Weise entweder gesündigt oder
unschuldig gelebt haben?
Wir haben dies in der
Absicht vorausgeschickt, damit man einsehe, daß jedem Teile allein, wenn er
etwas verbrochen hat, die Notwendigkeit, Buße zu tun, ebenso sehr obliege als
beiden. Gemeinsam ist beiden
die Verschuldung und auch ihr
Richter ist ein gemeinsamer, nämlich Gott, gemeinsam ist ihnen mithin auch die
Buße als Heilmittel. Geistessünden und körperliche werden sie davon genannt,
daß jede Sünde entweder getan oder nur gedacht wird, so daß körperlich das ist,
was verwirklicht worden ist, weil das Tatsächliche, gleichsam wie ein Körper,
fähig ist, gesehen und betrachtet zu werden; Geistessünde aber ist das, was
rein innerlich geblieben, weil der Geist weder sichtbar noch greifbar
ist.3) Daraus ist ersichtlich, daß man nicht bloß die
Tatsünden, sondern auch die Sünden des Willens meiden und sich durch Reue und
Buße davon reinigen müsse. Hat die menschliche Schwäche auch bloß über die
Sünde der Tat ein Urteil, weil sie den Heimlichkeiten des Willens nicht
beikommen kann, so wollen wir darum dessen Vergehungen Gott gegenüber ja nicht
gering schätzen! Gottes Kräfte reichen für alles aus. Nichts, worin überhaupt
gesündigt wird, ist seinen Blicken entrückt. Weil ihm nichts unbekannt ist, so
übersieht er auch nicht, es für das Gericht zu bestimmen. Für sein
durchdringendes Auge gibt es keine Verstellung, keine Winkel- und Doppelzüge.
Ferner, der Wille ist
der Ursprung der Tat, mag immerhin manches dem Zufall, der Notwendigkeit oder
der Unwissenheit zuzuschreiben sein. Werden diese Fälle ausgenommen, so bleiben
nur Willenssünden übrig. Da der Wille also der Ursprung der Tat ist, sollte er
da nicht um so mehr der Strafe verfallen sein, je näher er der Schuld steht,
welche auch dann nicht wegfällt, wenn irgend eine Schwierigkeit die
Ausführung abschneidet? Denn diese
selbst wird ihm angerechnet, und er kann nicht entschuldigt werden durch das
Mißgeschick im Vollbringen, da er das Seinige getan hat. In welcher Weise
endlich kündigt der Herr an, dem Gesetze eine Steigerung hinzufügen zu wollen? Dadurch,
daß er auch die Sünden des Willens verbietet, indem er für Ehebrecher nicht
bloß die erklärt, die unmittelbar eine fremde Ehe antasten, sondern auch die,
welche sie nur durch einen begehrlichen Blick beflecken.
Was zu vollbringen
verboten wird, das kann sich die Seele nur mit sehr großer Gefahr
vergegenwärtigen; es durch den Willen tatsächlich in Vollzug zu setzen, ist ein
Frevel. Da nun die Macht des Willens eine so große ist, daß er, auch ohne
seinem Verlangen Genüge geleistet zu haben, schon für die Tat gilt, so wird er
auch anstatt der Tat bestraft werden. Es ist also höchst töricht, zu sagen: Ich
habe es gewollt, aber nicht getan. Eigentlich mußt du es tun, weil du es
willst, oder du darfst es nicht wollen, weil du es doch nicht vollbringst. Dies
bekennst du selbst durch das Eingeständnis deines Gewissens. Wenn du nämlich
etwas Gutes begehrt hättest, so würdest du es mit Freude ausgeführt haben;
folglich hättest du das Böse ebenso wenig begehren dürfen, als du es ausführst.
Wohin du dich auch stellst, du verfällst der Anklage, weil du entweder etwas
Böses gewollt oder etwas Gutes nicht ausgeführt hast.