23. Auch hinsichtlichtlich der
Kniebeugung erfährt das Gebet eine verschiedene Behandlung durch ein paar
Leute, welche am Sabbat ihre Knie schonen67). Da sich diese Abweichung
gerade jetzt mit großer Hartnäckigkeit in den Gemeinden verteidigt, so gebe
Gott seine Gnade, daß diese Leute entweder davon abstehen oder wenigstens ihrer
Meinung folgen, ohne ändern
Ärgernis zu geben, — Wir
müssen uns gemäß der Überlieferung einzig am Tage der Auferstehung des Herrn
nicht bloß dieses, sondern auch jedes Anzeichens der Furcht und jedes daraus
hervorgehenden Dienstes enthalten, wobei wir auch unsere Geschäfte aufschieben,
um dem Teufel keinen Raum zu geben; ebenso in der Pfingstzeit, welche wir durch
ebendieselbe freudige Begehung auszeichnen. Wer wollte im übrigen aber Anstand
nehmen, sich jeden Tag vor Gott niederzuwerfen, wenigstens beim ersten Gebete,
womit wir den Tag antreten? An den Fast- und Stationstagen aber ist kein Gebet
ohne Kniebeugung und die sonstigen herkömmlichen Verdemütigungen abzuhalten.
Denn wir beten dann nicht bloß, sondern wir tun auch Abbitte und leisten Gott,
unserm Herrn, Genugtuung, Hinsichtlich der Gebetszeiten ist gar nichts
vorgeschrieben, als nur zu jeder Zeit und an jedem Orte zu beten.