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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Über das Gebet.

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23. Auch hinsichtlichtlich der Kniebeugung erfährt das Gebet eine verschiedene Behandlung durch ein paar Leute, welche am Sabbat ihre Knie schonen67). Da sich diese Abweichung gerade jetzt mit großer Hartnäckigkeit in den Gemeinden verteidigt, so gebe Gott seine Gnade, daß diese Leute entweder davon abstehen oder wenigstens ihrer Meinung folgen, ohne ändern


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Ärgernis zu geben, — Wir müssen uns gemäß der Überlieferung einzig am Tage der Auferstehung des Herrn nicht bloß dieses, sondern auch jedes Anzeichens der Furcht und jedes daraus hervorgehenden Dienstes enthalten, wobei wir auch unsere Geschäfte aufschieben, um dem Teufel keinen Raum zu geben; ebenso in der Pfingstzeit, welche wir durch ebendieselbe freudige Begehung auszeichnen. Wer wollte im übrigen aber Anstand nehmen, sich jeden Tag vor Gott niederzuwerfen, wenigstens beim ersten Gebete, womit wir den Tag antreten? An den Fast- und Stationstagen aber ist kein Gebet ohne Kniebeugung und die sonstigen herkömmlichen Verdemütigungen abzuhalten. Denn wir beten dann nicht bloß, sondern wir tun auch Abbitte und leisten Gott, unserm Herrn, Genugtuung, Hinsichtlich der Gebetszeiten ist gar nichts vorgeschrieben, als nur zu jeder Zeit und an jedem Orte zu beten.




675) Vielleicht Leute jüdischer Abstammung.






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