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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Über die Taufe.

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- s278 -


4. Es wird hinreichen, diese Sache oberflächlich berührt zu haben, woraus auch als der erste innere Grund . für die Taufe der zu entnehmen ist, der sich schon damals als Vorbild der Taufe sogar in der äußeren Hallung im voraus bemerklich machte, nämlich daß der Geist Gottes, der über den Wassern daherfuhr, daselbst als der Eintaucher verharren würde2). Nun aber schwebte offenbar Heiliges nur über Heiligem, oder aber, was als Unterlage diente, entlehnte von dem, was darüber schwebte, die Heiligkeit. Denn es ist ja eine Naturnotwendigkeit, daß jedes Ding, welches die untere 


- s279 -


Stellung einnimmt, von der Eigenschaft des darüber Befindlichen etwas an sich ziehe, besonders das Materielle vom Geistigen, und daß letzteres wegen der Zartheit seiner Substanz ersteres leicht durchdringe und darauf ruhe. So hat die Substanz des Wassers, vom Heiligen geheiligt, selber auch die Kraft, zu heiligen, empfangen. Niemand sage: Werden wir denn in gerade dasselbe Wasser eingetaucht, welches damals im Uranfang existierte? Allerdings nicht in dasselbe, als insofern die Gattung nur eine, die Arten hingegen viele sind. Die Eigenschaft aber, welche der Gattung mitgeteilt worden ist, geht auch auf die Arten über. Und daher verschlägt es nichts, ob jemand im Meere oder in einem Sumpfe, in einem Flusse oder in einer Quelle, in einem See oder in einem Wasserbecken abgewaschen wird, und es ist kein Unterschied zwischen denen, welche Johannes im Jordan, und denen, welche Petrus im Tiber getauft hat. Es müßte denn etwa auch jener Verschnittene, den Phi-lippus auf dem Wege in zufällig vorgefundenem Wasser taufte, mehr oder weniger Heilswirkung davon getragen haben. Folglich erlangt jedes Wasser vermöge der alten Prärogative seines Ursprungs die geheimnisvolle Wirkung, zu heiligen durch die Anrufung Gottes1). Denn es kommt sofort der Geist vom Himmel darüber herab und ist über den Wassern, indem er sie aus sich selbst heiligt, und so geheiligt, saugen sie die Kraft des Heiligmachens ein. Indessen auch rücksichtlich des Aktes an sich stimmt die Ähnlichkeit. Nur sind wir anstatt des Schmutzes mit Vergehungen besudelt und werden durch das Wasser abgewaschen. Aber die Vergehungen sind nicht am Fleische sichtbar; denn niemand trägt die Flecken des Götzendienstes, der Hurerei oder des Betrugs auf seiner Haut, sondern solche Leute sind im Geiste, welcher der Urheber des Vergehens ist, befleckt. Denn der Geist ist der Herr, das Fleisch der Diener, Aber sie beide teilen sich die Verschuldung 


- s280 -


einander gegenseitig mit, der Geist durch das Befehlen, der Leib durch das Ausführen. Also wird, nachdem die Gewässer durch Dazwischenkunft des Engels gewissermaßen mit Heilkräften versehen sind, auch der Geist im Wasser leiblich abgewaschen und das Fleisch ebendaselbst geistig gereinigt.




2) Intinctorem moraturum scheint mir die richtige Lesart zu sein.



1) Also in Verbindung mit den Worten Christi, als der forma baptismi. Andere beziehen die Worte: Invocato Deo auf die Gebete der Wasserweihe (Rom. Qu.-Schrift 1909 S. 71), wofür aber ein genügender Grund nicht vorliegt.






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