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Kongregation für die Glaubenslehre
Note über den Einsatz und der Katholiken im politischen Leben

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  • I. Eine beständige Lehre
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I. Eine beständige Lehre 

Die Kongregation für die Glaubenslehre hält es nach Anhören des Päpstlichen Rates für die Laien für angemessen, die vorliegende Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben zu veröffentlichen. Die Note richtet sich an die Bischöfe der katholischen Kirche und in besonderer Weise an die katholischen Politiker sowie an alle gläubigen Laien, die zur Teilnahme am öffentlichen und politischen Leben in den demokratischen Gesellschaften berufen sind.

1. Der Einsatz des Christen in der Welt hat in der 2000-jährigen Geschichte verschiedene Ausdrucksweisen und Wege gefunden. Einer davon ist die aktive Teilnahme in der Politik. Die Christen, so schrieb ein kirchlicher Schriftsteller der ersten Jahrhunderte, "nehmen am öffentlichen Leben teil wie Bürger"1. Die Kirche verehrt unter ihren Heiligen zahlreiche Männer und Frauen, die Gott durch ihren großzügigen Einsatz in politischen Ämtern und in Regierungsverantwortung gedient haben. Unter ihnen ist der heilige Thomas Morus, der zum Patron der Regierenden und der Politiker ausgerufen wurde und der bis zum Martyrium "von der unantastbaren Würde des Gewissens" Zeugnis abzulegen wusste2. Obgleich er verschiedenen Formen von psychologischem Druck ausgesetzt war, wies er jeglichen Kompromiss zurück. Ohne die "beständige Treue zur Autorität und zu den rechtmäßigen Institutionen" aufzugeben, die ihn auszeichnete, bestätigte er mit seinem Leben und mit seinem Tod, dass sich "der Mensch nicht von Gott und die Politik nicht von der Moral trennen kann"3

Die gegenwärtigen demokratischen Gesellschaften, in denen lobenswerterweise alle an der Gestaltung des Gemeinwesens in einem Klima wahrer Freiheit teilhaben4, fordern neue und weitgehendere Formen der Beteiligung der Bürger - Christen wie Nichtchristen - am öffentlichen Leben. In der Tat können alle durch ihre Stimme zur Wahl der Gesetzgeber und der Regierung und, auch auf andere Weisen, zur Bildung der politischen Einstellungen und der gesetzlichen Entscheidungen beitragen, die ihrer Ansicht nach am besten dem Gemeinwohl dienen5. Das Leben in einem demokratischen System könnte sich nicht gut entfalten ohne die aktive, verantwortliche und großzügige Beteiligung aller, "wenn auch in verschiedenartigen, komplementären Formen, Ebenen, Aufgaben und Verantwortungen"6

Indem die gläubigen Laien – "geführt vom christlichen Gewissen"7 und im Einklang mit den damit übereinstimmenden Werten - die allgemeinen politischen Pflichten erfüllen, üben sie auch die ihnen eigene Aufgabe aus, die zeitliche Ordnung christlich zu beseelen. Dabei haben sie das Wesen und die legitime Autonomie der zeitlichen Ordnung zu respektieren8 und mit den anderen Bürgern gemäß ihrer spezifischen Kompetenz und in eigener Verantwortung zusammenzuarbeiten9. In Folge dieser grundlegenden Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils "können die Laien nicht darauf verzichten, sich in die 'Politik' einzuschalten, das heißt in die vielfältigen und verschiedenen Initiativen auf wirtschaftlicher, sozialer, gesetzgebender, verwaltungsmäßiger und kultureller Ebene, die der organischen und institutionellen Förderung des Gemeinwohls dienen"10. Dies beinhaltet die Förderung und Verteidigung von Gütern wie öffentliche Ordnung und Frieden, Freiheit und Gleichheit, Achtung des menschlichen Lebens und der Umwelt, Gerechtigkeit, Solidarität, usw

Die vorliegende Note beansprucht nicht, die gesamte Lehre der Kirche zu diesem Thema vorzulegen, die in ihren wesentlichen Linien im Katechismus der Katholischen Kirche zusammengefasst ist. Sie möchte nur einige dem christlichen Gewissen eigene Prinzipien in Erinnerung rufen, die den sozialen und politischen Einsatz der Katholiken in den demokratischen Gesellschaften inspirieren11. Bei den sich oft überstürzenden Ereignissen der letzten Zeit traten nämlich zweideutige Auffassungen und bedenkliche Positionen zu Tage, so dass eine Klärung wichtiger Aspekte und Dimensionen dieses Themas angebracht erscheint.

 




1 Schrift an Diognet 5,5; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 2240.



2 Johannes Paul II.,Apostolisches Schreiben zur Ausrufung des heiligen Thomas Morus zum Patron der Regierenden und der Politiker, 1: AAS 93 (2001) 76.



3 Ebd., 4: AAS 93 (2001) 78-79.



4  Vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 31; Katechismus der Katholischen Kirche, 1915.



5 Vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 75.



6 Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Christifideles laici, 42: AAS 81 (1989) 472. Diese lehrmäßige Note bezieht sich selbstverständlich auf den politischen Einsatz der gläubigen Laien. Die Hirten haben das Recht und die Pflicht, die moralischen Grundsätze über die Gesellschaftsordnung vorzulegen. "Die aktive Mitwirkung in politischen Parteien ist jedoch den Laien vorbehalten". Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Christifideles laici, 60: AAS 81 (1989) 511. Vgl. auch Kongregation für den Klerus, Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester vom 31. März 1994, 33.



7 II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 76.



8 Vgl. ebd., 36.



9 Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Apostolicam actuositatem, 7; Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 36; Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 31, 43.



10 Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Christifideles laici, 42: AAS 81 (1989) 472.



11 Das päpstliche Lehramt hat sich in den beiden vergangenen Jahrhunderten wiederholt mit den grundlegenden Fragen der politischen und gesellschaftlichen Ordung auseinandergesetzt. Vgl. Leo XIII., Enzyklika Diuturnum illud: ASS 14 (1881/82) 4ff.; Enzyklika Immortale Dei: ASS 18 (1885/86) 162ff.; Enzyklika Libertas praestantissimum: ASS 20 (1887/88) 593ff.; Enzyklika Rerum novarum: ASS 23 (1890/91) 643ff.; Benedikt XV., Enzyklika Pacem Dei munus pulcherrimum: AAS 12 (1920) 209ffPIUS XI., Enzyklika Quadragesimo anno: AAS 23 (1931) 190ff., Rundschreiben Mit brennender Sorge: AAS 29 (1937) 145-167; Enzyklika Divini Redemptoris: AAS 29 (1937) 78ff.; PIUS XII., Enzyklika Summi Pontificatus: AAS 31 (1939) 423ff.; Radio-Weihnachtsansprachen 1941-1944; JOHANNES XXIII., Enzyklika Mater et magistra: AAS 53 (1961) 401-464; Enzyklika Pacem in terris: AAS 55 (1963) 257-304; PAUL VI., Enzyklika Populorum progressio: AAS 59 (1967) 257-299; Apostolisches Schreiben Octogesima adveniens: AAS 63 (1971) 401-441.






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