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Kongregation für die Glaubenslehre
Note über den Einsatz und der Katholiken im politischen Leben

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  • II. Einige Kernpunkte in der gegenwärtigen kulturellen und politischen Debatte
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II. Einige Kernpunkte in der gegenwärtigen kulturellen und politischen Debatte 

2. Die Gesellschaft befindet sich heute in einem komplexen kulturellen Prozess, der das Ende eines Zeitabschnittes und die Unsicherheit über die neue am Horizont stehende Epoche anzeigt. Die großen Errungenschaften, die offenkundig sind, fordern dazu heraus, den Weg zu überdenken, den die Menschheit im Fortschritt und in der Aneignung von menschlicheren Lebensbedingungen gegangen ist. Die wachsende Verantwortung gegenüber den Entwicklungsländern ist gewiss ein Zeichen von großer Bedeutung, an dem die wachsende Sensibilität für das Gemeinwohl deutlich wird. Daneben dürfen aber nicht die großen Gefahren verschwiegen werden, auf die einige Geistesströmungen die Gesetzgebungen und infolgedessen das Verhalten der kommenden Generationen hinlenken möchten

Heute kann man einen gewissen kulturellen Pluralismus feststellen, der mit der Theorie und Verteidigung des ethischen Pluralismus deutliche Zeichen an sich trägt, die den Verfall und die Auflösung der Vernunft und der Prinzipien des natürlichen Sittengesetzes anzeigen. In Folge dieser Tendenz ist es leider nicht unüblich, dass in öffentlichen Erklärungen behauptet wird, der ethische Pluralismus sei die Bedingung für die Demokratie12. So kommt es, dass die Bürger einerseits für ihre eigenen moralischen Entscheidungen die totale Autonomie einfordern und die Gesetzgeber andererseits meinen, diese Entscheidungsfreiheit zu respektieren, wenn sie Gesetze beschließen, die von den Prinzipien der natürlichen Ethik absehen und kulturellen oder moralischen Einstellungen nachgeben, die mehr oder weniger in Mode sind13, als ob alle möglichen Auffassungen über das Leben den gleichen Wert hätten. Zugleich wird mit irrtümlicher Berufung auf den Wert der Toleranz von einem guten Teil der Bürger - auch von den Katholiken - gefordert, darauf zu verzichten, am sozialen und politischen Leben der eigenen Länder gemäß der Auffassung über die Person und das Gemeinwohl mitzuwirken, die sie als menschlich wahr und gerecht ansehen und die sie durch die legitimen Mittel umsetzen möchten, welche die demokratische Rechtsordnung allen Mitgliedern der politischen Gemeinschaft in gleicher Weise zur Verfügung stellt. Die Geschichte des 20. Jahrhunderts zeigt hinreichend, dass jene Bürger Recht haben, die die relativistische These für vollkommen falsch halten, nach der es keine moralische Norm gibt, die in der Natur des Menschseins selbst wurzelt und der jede Auffassung vom Menschen, vom Gemeinwohl und vom Staat zu unterwerfen ist. 

3. Diese relativistische Auffassung des Pluralismus hat nichts gemein mit der legitimen Freiheit der katholischen Bürger, unter den politischen Meinungen, die mit dem Glauben und dem natürlichen Sittengesetz vereinbar sind, jene auszuwählen, die gemäß dem eigenen Urteil den Erfordernissen des Gemeinwohls besser gerecht wird. Die politische Freiheit gründet mitnichten in der relativistischen Idee, gemäß der alle Auffassungen über das Wohl des Menschen dieselbe Wahrheit und denselben Wert besitzen, sondern in dem Umstand, dass die politischen Aktivitäten von Fall zu Fall auf die ganz konkrete Verwirklichung des menschlichen und sozialen Wohles hinzielen, und zwar in einem genau umschriebenen geschichtlichen, geographischen, ökonomischen, technologischen und kulturellen Zusammenhang. Von der konkreten Verwirklichung und den verschiedenen Umständen hängen im Allgemeinen die unterschiedlichen Einstellungen und Lösungen ab, die allerdings moralisch annehmbar sein müssen. Es ist nicht Aufgabe der Kirche, konkrete Lösungen - oder gar ausschließliche Lösungen - für zeitliche Fragen zu entwickeln, die Gott dem freien und verantwortlichen Urteil eines jeden überlassen hat. Es ist freilich Recht und Pflicht der Kirche, moralische Urteile über zeitliche Angelegenheiten zu fällen, wenn dies vom Glauben und vom Sittengesetz gefordert ist14. Der Christ ist gehalten, "berechtigte Meinungsverschiedenheiten in Fragen der Ordnung irdischer Dinge"15 anzuerkennen. Zugleich ist er gerufen, sich von einer Auffassung des Pluralismus im Sinn eines moralischen Relativismus zu distanzieren, die für das demokratische Leben selbst schädlich ist. Dieses braucht wahre und solide Fundamente, das heißt ethische Prinzipien, die auf Grund ihrer Natur und ihrer Rolle als Grundlage des sozialen Lebens nicht "verhandelbar" sind. 

Auf der Ebene der konkreten politischen Auseinandersetzung muss man beachten, dass einige Entscheidungen in sozialen Fragen kontingenten Charakter haben, dass moralisch oft unterschiedliche konkrete Strategien möglich sind, um denselben Grundwert zu verwirklichen oder zu garantieren, dass einige politische Grundprinzipien auf verschiedene Weise interpretiert werden können und dass ein guter Teil der politischen Fragestellungen komplexer Natur sind. Dies erklärt, weshalb es im Allgemeinen mehrere Parteien gibt, in denen die Katholiken aktiv mitarbeiten können, um - insbesondere durch die parlamentarische Vertretung - ihr Recht und ihre Pflicht beim Aufbau der Gesellschaft ihres Landes auszuüben16. Diese offenkundige Feststellung darf allerdings nicht verwechselt werden mit einem unterschiedslosen Pluralismus in der Wahl der moralischen Prinzipien und Grundwerte, auf die Bezug genommen wird. Die legitime Vielfalt der zeitlichen Optionen lässt den Mutterboden unversehrt, aus dem der Einsatz der Katholiken in der Politik kommt, und dieser bezieht sich direkt auf die christliche Moral- und Soziallehre. Mit dieser Lehre müssen sich die katholischen Laien immer auseinandersetzen, um Sicherheit darüber zu haben, dass ihre eigene Mitwirkung am politischen Leben von einer kohärenten Verantwortung für die zeitlichen Dinge geprägt ist. 

Die Kirche ist sich bewusst, dass der Weg der Demokratie einerseits die direkte Mitwirkung der Bürger an den politischen Entscheidungen am besten zum Ausdruck bringt, andererseits aber nur in dem Maß möglich ist, in dem er ein richtiges Verständnis über die Person zur Grundlage hat17. Der Einsatz der Katholiken kann bezüglich dieses Prinzips keinem Kompromiss nachgeben, denn sonst würden das Zeugnis des christlichen Glaubens in der Welt und die innere Einheit und Kohärenz der Gläubigen selbst aufgegeben. Die demokratische Struktur, auf die sich der moderne Staat aufbaut, wäre ziemlich schwach, wenn sie nicht die zentrale Bedeutung der Person zu ihrem Fundament machen würde. Es ist in der Tat die Achtung vor der Person, die die demokratische Teilnahme ermöglicht. Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt, dass "der Schutz der Personenrechte die notwendige Bedingung dafür ist, dass die Bürger einzeln oder im Verbund am Leben und an der Leitung des Staates tätig Anteil nehmen können"18

4. Davon ausgehend gibt es ein komplexes Netz von aktuellen Problemen, die nicht mit den Fragestellungen vergangener Jahrhunderte verglichen werden können. Wissenschaftliche Errungenschaften haben es nämlich ermöglicht, Ziele zu erreichen, die das Gewissen der Menschen erschüttern und die Lösungen verlangen, welche die ethischen Prinzipien in kohärenter und vollständiger Weise respektieren. Ohne die Folgen für das Leben und die Zukunft der Völker in der Formung der Kultur und der sozialen Verhaltensweisen zu beachten, gibt es in der Gesetzgebung Versuche, die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens zu verletzen. In dieser schwierigen Lage haben die Katholiken das Recht und die Pflicht einzugreifen, um den tiefsten Sinn des Lebens und die Verantwortung, die alle dafür besitzen, in Erinnerung zu rufen. In Kontinuität der beständigen Lehre der Kirche hat Johannes Paul II. mehrmals unterstrichen, dass jene, die direkt in den gesetzgebenden Versammlungen tätig sind, die "klare Verpflichtung" haben, sich jedem Gesetz zu widersetzen, das ein Angriff auf das menschliche Leben ist. Für sie, wie für jeden Katholiken, ist es nicht erlaubt, sich an einer Meinungskampagne für solche Gesetze zu beteiligen oder sie mit der eigenen Stimme zu unterstützen19. Das hindert nicht daran - wie Johannes Paul II. in der Enzyklika Evangelium vitae für den Fall lehrte, in dem eine vollständige Abwendung oder Aufhebung eines bereits geltenden oder zur Abstimmung gestellten Abtreibungsgesetzes nicht möglich wäre -, "dass es einem Abgeordneten, dessen persönlicher absoluter Widerstand gegen die Abtreibung klargestellt und allen bekannt wäre, … gestattet sein könnte, Gesetzesvorschläge zu unterstützen, die die Schadensbegrenzung eines solchen Gesetzes zum Ziel haben und die negativen Auswirkungen auf das Gebiet der Kultur und der öffentlichen Moral vermindern"20.

In diesem Zusammenhang muss hinzugefügt werden, dass das gut gebildete christliche Gewissen niemandem gestattet, mit der eigenen Stimme die Umsetzung eines politischen Programms zu unterstützen, in dem die grundlegenden Inhalte des Glaubens und der Moral durch alternative oder diesen Inhalten widersprechende Vorschläge umgestoßen werden. Weil der Glaube eine untrennbare Einheit bildet, ist es nicht möglich, auch nur einen seiner Inhalte herauszulösen, ohne der ganzen katholischen Lehre zu schaden. Der politische Einsatz für einen isolierten Aspekt der Soziallehre der Kirche würde der Verantwortung für das Gemeinwohl nicht gerecht. Auch darf der Katholik nicht meinen, anderen die christliche Verpflichtung überlassen zu können, die ihm durch das Evangelium Jesu Christi zukommt, damit die Wahrheit über den Menschen und die Welt verkündet und verwirklicht werde

Wenn die politische Tätigkeit mit moralischen Prinzipien konfrontiert wird, die keine Abweichungen, Ausnahmen oder Kompromisse irgendwelcher Art zulassen, dann ist der Einsatz der Katholiken deutlicher sichtbar und mit größerer Verantwortung verbunden. Geht es um diese grundlegenden, unaufgebbaren ethischen Forderungen, müssen die Gläubigen wissen, dass der Kern der moralischen Ordnung auf dem Spiel steht, der das Gesamtwohl der Person betrifft. Dies ist der Fall bei den zivilen Gesetzen im Bereich der Abtreibung und der Euthanasie (nicht zu verwechseln mit dem Verzicht auf therapeutischen Übereifer, der - auch moralisch - erlaubt ist), die das vorrangige Recht des Menschen auf Leben von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende schützen müssen. In gleicher Weise ist an die Pflicht zu erinnern, die Rechte des menschlichen Embryos zu achten und zu verteidigen. In analoger Weise muss der Schutz und die Förderung der Familie gewährleistet werden, die auf der mongamen Ehe zwischen Personen verschiedenen Geschlechts gründet und die in ihrer Einheit und Stabilität gegenüber den modernen Gesetzen über die Ehescheidung zu schützen ist. Andere Formen des Zusammenlebens können der Familie in keiner Weise rechtlich gleichgestellt werden noch als solche eine gesetzliche Anerkennung erhalten. Auch die Freiheit der Eltern in der Erziehung ihrer eigenen Kinder ist ein unaufgebbares Recht, das zudem von den internationalen Erklärungen der Menschenrechte anerkannt ist. In gleicher Weise muss an den sozialen Schutz der Minderjährigen und an die Befreiung der Opfer von den modernen Formen der Sklaverei (zum Beispiel der Droge oder der Ausnützung durch die Prostitution) gedacht werden. Nicht fehlen darf in dieser Aufzählung das Recht auf Religionsfreiheit sowie die Entwicklung einer Wirtschaftsordnung, die im Dienst der Person und des Gemeinwohls steht und die soziale Gerechtigkeit und die Prinzipien der menschlichen Solidarität und der Subsidiarität beachtet, gemäß denen "die Rechte aller Personen, Familien und gesellschaftlichen Gruppen und deren Ausübung anerkannt werden sollen"21. Schließlich ist unter diesen Beispielen das große Thema des Friedens zu nennen. Eine irenische und ideologische Sichtweise neigt manchmal dazu, den Wert des Friedens zu säkularisieren, während man sich in anderen Fällen mit einem zusammenfassenden ethischen Urteil begnügt und die Komplexität der in Frage stehenden Ursachen vergisst. Der Friede ist immer "das Werk der Gerechtigkeit und die Wirkung der Liebe"22. Er verlangt, dass Gewalt und Terrorismus radikal und absolut zurückgewiesen werden. Er fordert den beständigen und wachsamen Einsatz jener, die in der Politik Verantwortung tragen.

 




12 Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Centesimus annus, 46: AAS 83 (1991) 850-851; Enzyklika Veritatis splendor, 101: AAS 85 (1993) 1212-1213; Ansprache vor dem italienischen Parlament, 5: LOsservatore Romano vom 15. November 2002.



13 Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, 22: AAS 87 (1995) 425-426.



14 Vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 76.



15 Ebd., 75.



16 Vgl. ebd., 43, 75.



17 Vgl. ebd., 25.



18 Ebd., 73.



19 Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, 73: AAS 87 (1995) 486-487.



20 Ebd.



21 II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 75.



22 Katechismus der Katholischen Kirche, 2304.






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