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III. Prinzipien
der katholischen Lehre über Laizität und Pluralismus
5. In
Anbetracht dieser Problemkreise kann man zwar mit Recht daran denken,
unterschiedliche Vorgangsweisen anzuwenden, die verschiedene
Sensibilitäten und Kulturen widerspiegeln. Es ist
jedoch keinem Gläubigen gestattet, sich auf das Prinzip des Pluralismus
und der Autonomie der Laien in der Politik zu berufen, um Lösungen zu
begünstigen, die den Schutz der grundlegenden ethischen Forderungen
für das Gemeinwohl der Gesellschaft kompromittieren oder schwächen. Es handelt sich dabei nicht um "konfessionelle Werte",
denn diese ethischen Forderungen wurzeln im menschlichen Wesen und gehören
zum natürlichen Sittengesetz. Wer sie verteidigt, muss sich nicht
unbedingt zum christlichen Glauben bekennen, auch wenn die Lehre der Kirche diese
Forderungen immer und überall als selbstlosen
Dienst an der Wahrheit über den Menschen und das Gemeinwohl
bekräftigt und verteidigt. Andererseits kann man nicht leugnen, dass die
Politik auch auf Prinzipien Bezug nehmen muss, die einen absoluten Eigenwert
haben, weil sie der Würde der Person und dem wahren menschlichen
Fortschritt dienen.
6. Der
häufige Verweis auf die "Laizität", die den
politischen Einsatz der Katholiken lenken müsse, bedarf einer
Klärung, die nicht nur terminologischer Natur ist.
Die gewissenhafte Förderung des Gemeinwohls der politischen Gesellschaft
hat nichts mit "Konfessionalismus" oder
religiöser Intoleranz zu tun. Für die katholische Morallehre ist die
Laizität, verstanden als Autonomie der zivilen und politischen Sphäre
gegenüber der religiösen und kirchlichen - aber nicht
gegenüber der moralischen Sphäre -, ein von der Kirche
akzeptierter und anerkannter Wert, der zu den Errungenschaften der Zivilisation
gehört23. Johannes Paul II. hat mehrere Male vor den Gefahren gewarnt, die dann
entstehen, wenn die religiöse und die politische Sphäre miteinander
verwechselt werden. "Sehr delikat sind die
Situationen, in denen eine spezifisch religiöse Norm Gesetz des Staates
wird oder zu werden droht, ohne dass man gebührend zwischen den
Kompetenzen der Religion und jenen der politischen Gesellschaft unterscheidet.
Die Identifikation des religiösen Gesetzes mit dem Zivilgesetz kann in der
Tat die Religionsfreiheit unterdrücken und auch andere
unveräußerliche Menschenrechte einschränken oder
beseitigen"24. Alle Gläubigen sind
sich sehr bewusst, dass die spezifisch religiösen Akte (Bekenntnis des
Glaubens, Teilnahme an den Gottesdiensten und den Sakramenten, theologische
Lehren, wechselseitige Kommunikation zwischen den religiösen
Amtsträgern und den Gläubigen, usw.) außerhalb der Kompetenzen
des Staates bleiben, der sich in diese nicht einmischen darf noch sie in
irgendeiner Weise vorschreiben oder verhindern kann, mit Ausnahme
begründeter Forderungen der öffentlichen Ordnung. Die Anerkennung der
zivilen und politischen Rechte und die Gewährung der öffentlichen
Dienste dürfen nicht von den religiösen Überzeugungen oder Leistungen der Bürger abhängig gemacht
werden.
Eine
ganz andere Frage ist das Recht und die Pflicht der Katholiken, wie auch aller
anderen Bürger, aufrichtig die Wahrheit zu suchen und die moralischen
Wahrheiten über das gesellschaftliche Leben, die Gerechtigkeit, die
Freiheit, die Ehrfurcht vor dem Leben und die anderen Rechte der Person mit
legitimen Mitteln zu fördern und zu verteidigen. Die Tatsache, dass einige
dieser Wahrheiten auch von der Kirche gelehrt werden, mindert nicht die
bürgerliche Berechtigung und die "Laizität" des Einsatzes
derer, die sich darin wiederfinden, und zwar unabhängig davon, welche Rolle
die rationale Suche und die vom Glauben kommende Bestätigung bei der
Anerkennung dieser Wahrheiten durch den einzelnen Bürger gespielt haben.
"Laizität" bedeutet nämlich in erster Linie Respekt vor
jenen Wahrheiten, die der natürlichen Erkenntnis von dem in der
Gesellschaft lebenden Menschen entspringen, auch wenn diese Wahrheiten zugleich
von einer bestimmten Religion gelehrt werden, weil es nur eine Wahrheit gibt.
Es wäre ein Irrtum, die richtige Autonomie, die sich die Katholiken
in der Politik zu eigen machen müssen, mit der
Forderung nach einem Prinzip zu verwechseln, das von der Moral- und Soziallehre
der Kirche absieht.
Mit
seinen Verlautbarungen in diesem Bereich will das Lehramt der Kirche weder
politische Macht ausüben noch die freie Meinungsäußerung der
Katholiken über kontingente Fragen einschränken. Es beabsichtigt
jedoch - entsprechend der ihm eigenen Aufgabe -, das Gewissen der
Gläubigen zu unterweisen und zu erleuchten, und zwar vor allem jener, die
sich im politischen Leben einsetzen, damit ihr Handeln immer der umfassenden
Förderung der Person und des Gemeinwohls dient. Die Soziallehre der Kirche
stellt keine Einmischung in die Regierung der einzelnen Länder dar. Aber
sie beinhaltet für die gläubigen Laien gewiss eine moralische Verpflichtung
zu einem kohärenten Leben, die ihrem Gewissen innewohnt, welches einzig
und unteilbar ist. "Sie können keine Parallelexistenz führen:
auf der einen Seite das 'spirituelle' Leben mit seinen Werten und Forderungen
und auf der anderen Seite das 'welthafte' Leben, das heißt das
Familienleben, das Leben in der Arbeit, in den sozialen Beziehungen, im
politischen Engagement und in der Kultur. Die Rebe, die im Weinstock Christi
verwurzelt ist, trägt in allen Bereichen ihres
Wirkens und Lebens Früchte. Alle Lebensbereiche der Laien sind im Plan Gottes inbegriffen. Er will,
dass sie der geschichtliche Ort der Offenbarung und Verwirklichung der Liebe
Jesu Christi zur Ehre des Vaters und im Dienst der Brüder und Schwestern
werden. Jedes Tun, jede Situation, jede konkrete Verpflichtung - wie zum
Beispiel die Kompetenz und die Solidarität in der Arbeit, die Liebe und
Hingabe in der Familie und in der Erziehung der Kinder, der soziale und
politische Dienst, das Künden der Wahrheit auf dem Gebiet der Kultur -
bieten hervorragende Gelegenheiten für einen ständigen Vollzug von
Glaube, Hoffnung und Liebe"25. Wenn die
Christen politisch in Übereinstimmung mit dem eigenen Gewissen leben und
handeln, sind sie nicht Auffassungen ausgeliefert, die
dem politischen Einsatz fremd sind, und betreiben auch nicht eine Form von
Konfessionalismus. Vielmehr leisten sie auf diese Weise ihren angemessenen
Beitrag, damit durch die Politik eine soziale Ordnung entsteht,
die gerechter ist und mehr der Würde des Menschen entspricht.
In den
demokratischen Gesellschaften werden alle Vorschläge frei diskutiert und
geprüft. Wer im Namen des Respekts vor dem persönlichen Gewissen in
der moralischen Verpflichtung der Christen, mit dem eigenen Gewissen
kohärent zu sein, ein Zeichen sehen möchte, diese politisch zu
disqualifizieren und ihnen die Berechtigung abzusprechen, in der Politik
entsprechend ihren eigenen Überzeugungen bezüglich des Gemeinwohls zu
handeln, würde einem intoleranten Laizismus verfallen. Diese
Einstellung leugnet nicht nur jede politische und kulturelle Relevanz der
christlichen Religion, sondern auch die Möglichkeit einer natürlichen
Ethik. So würde der Weg zu einer moralischen Anarchie
eröffnet, der mit keiner Form eines legitimen Pluralismus gleichgesetzt
werden könnte. Die Herrschaft des Stärkeren über den
Schwachen wäre die offenkundige Folge dieser Einstellung. Die
Marginalisierung des Christentums würde darüber hinaus nicht den
zukünftigen Entwurf einer Gesellschaft und die Eintracht unter den
Völkern fördern, sondern die geistigen und kulturellen Grundlagen der
Zivilisation selbst bedrohen26.
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