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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Apologetikum.

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- s154/500 -


44. Aber freilich, niemand bedenkt jene ebenso unleugbare als große Schädigung des Gemeinwesens, keiner erwägt jene Benachteiligung des Staates, die darin besteht, daß wir, eine solche Anzahl


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rechtschaffener Leute, dahin geopfert und so viele Unschuldige zugrunde gerichtet werden! Wir rufen nunmehr eure eigenen Akten zu Zeugen auf, indem ihr ja täglich, um die Gefangenen abzuurteilen, zu Gericht sitzet und die Liste der Angeklagten durch eure Richtersprüche erledigt. Wie viele Verbrecher werden mit den verschiedenen Schuldbezeichnungen von euch heruntergelesen -- aber wer, der dort als Mörder, als Beutelschneider, als Tempelräuber, als Verführer, als Bestehler der Badenden aufgeschrieben steht, wer von diesen wird auch noch unter dein Prädikat Christ aufgeschrieben? Und, was damit zusammenhängt, wenn Christen unter diesem ihrem Titel aufgeführt werden, wer aus ihnen steht da als nur einzig und allein unter jenem Schuldtitel, der durch den Namen Christ ausgedrückt wird?263) Mit Leuten aus eurer Mitte sind stets die Gefängnisse überfüllt, von dem Ächzen der eurigen hallen stets die Bergwerke wieder, mit Leuten aus eurer Mitte werden auch die wilden Tiere gemästet, aus eurer Mitte stammen die Verbrecher, welche die Veranstalter von Gladiatorenspielen wie Herdenvieh mästen. Dort264) findet sich kein Christ, außer nur als solcher, oder wenn auch noch als etwas anderes, dann ist er schon kein Christ mehr265).




263. s501 1) Nach der zweifellos richtigen Lesart in P (nur ist nisi ausgefallen): Proinde cum Christiani suo titulo offeruntur, quis ex illis nisi talis, qualis etiam notatur nomine ? vgl. cap. 2, 20. In P wurde der Text verdunkelt und geändert in: quis ex illis etiam talis, quales tot nocentes, und nun mußte man auch am Anfangproinde" in „aut" verändern. Daß der Text in F der richtige ist, beweist zum Überfluß auch noch das folgende: Nemo illic christianus, nisi hoc tantum; auch diese sicher richtige Lesart wurde in P verändert in: Nemo illic christianus, nisi plane tantum christianus.



264. 2) auf den elogiis, in den Gefängnissen u. s.w.



265. 3) Dann ist er ein Abtrünniger, oder er wird von uns exkommuniziert.






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