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1. Ihr Spitzen der römischen
Reichsregierung, die ihr an augenfälliger und erhabenster Stelle, sozusagen auf
dem höchsten Punkte der Stadt den Vorsitz führt, um Recht zu sprechen, -- wenn
es euch nicht verstattet ist, offen zu untersuchen und vor aller Augen zu
prüfen, was an der Sache der Christen Gewisses sei, -- wenn eure Würde bei
diesem einen Rechtsfalle allein vor einer sorgfältigen öffentlichen
Rechtspflege zurückschreckt oder sich der Untersuchung schämt, -- wenn endlich,
wie kürzlich geschehen, bei den geheimen Prozessen im Palast1) die allzusehr beschäftigte
Feindschaft gegen diese Genossenschaft der Verteidigung den Mund verschließt,
-- so möge es der Wahrheit vergönnt sein, wenigstens auf dem verborgenen Wege
stummer Schriften zu euren Ohren zu gelangen. Sie sucht nicht durch Bitten ihre
Sache zu bessern, weil sie über ihre Lage nicht einmal verwundert ist. Sie weiß
wohl, daß sie als Fremdling auf Erden weilt und unter Fremden leicht Feinde
findet, daß sie im übrigen aber ihre Herkunft, Heimat, Hoffnung, ihren Lohn und
ihre Würde im Himmel hat. Eins nur wünscht sie für jetzt: nicht ungekannt
verdammt zu werden. Was können denn hierdurch2) die Gesetze, die in ihrem
eigenen Gebiete herrschen, verlieren, wenn sie Gehör erhält? Wird etwa deren
Macht dadurch in höherem Glänze erstrahlen, daß man die Wahrheit sogar
unverhört3) verurteilt? Wenn man sie übrigens unverhört - s38/384 -
verdammt,
so wird man neben der Gehässigkeit dieses ungerechten Verfahrens sich auch noch
den Verdacht zuziehen, von der Sache doch eine gewisse Kenntnis zu
besitzen4), indem man nicht anhören will, was angehört man nicht
verurteilen könnte.
So legen wir euch denn als ersten Beschwerdepunkt vor: den ungerechten Haß
gegen den Namen „Christ". Diese Ungerechtigkeit wird durch eben denselben
Titel erschwert und bewiesen, der sie zu entschuldigen scheint, nämlich durch
die Unkenntnis. Denn was ist ungerechter als hassen, was man nicht kennt,
gesetzt auch, es verdiente Haß? Eine Sache verdient erst dann Haß, wenn man
erkennt, ob sie ihn verdient. Fehlt die Erkenntnis, ob der Haß ein verdienter
sei, womit wird dann die Gerechtigkeit des Hasses dargetan? Dieselbe ist ja
doch nicht aus dem Ausgang, sondern aus der genauen Kenntnis der Sache zu
erweisen. Wenn man also deswegen haßt, weil man nicht weiß, wie der Gegenstand,
den man haßt, beschaffen ist, warum sollte er denn nicht so beschaffen sein
können, daß man ihn nicht hassen darf?! So überführen wir sie des einen durch
das andere, daß sie in Unkenntnis sind, wenn sie Haß hegen, als auch, daß ihr
Haß ein ungerechter sei, wenn sie sich in Unkenntnis der Sache befinden. Beweis
für ihre Unkenntnis, durch welche die Ungerechtigkeit, wenn sie sich damit
entschuldigt, erst recht verdammlich wird, ist der Umstand, daß alle, die
ehedem, weil sie in Unkenntnis waren, sich dem Hasse überließen, aufhören zu
hassen, sobald ihre Unwissenheit aufhört. Aus solchen werden die Christen,
sicherlich nach genauer Prüfung, und sie fangen an zu hassen, was sie - s39/385 -
früher waren, und zu bekennen,
was sie haßten, und ihre Zahl ist gerade so groß, als, was ihr mit Unwillen
bemerkt, groß unsere Zahl ist5). Die Stadt, schreit man, sei
ganz damit erfüllt, auf dem Lande, in den Burgflecken, auf den Inseln seien
Christen, man beklagt es als einen Nachteil, daß Leute jeden Geschlechts, jeden
Alters und Standes, ja sogar Leute von Rang zu diesem Bekenntnis übergehen. Und
doch erhebt man sich infolgedessen auch nicht einmal dazu, in ihm irgendeinen
verborgenen Vorzug zu vermuten. Man darf nicht richtiger denken, man darf es
nicht näher erforschen; hier allein bleibt der Wissenstrieb der Menschen
untätig; man gefällt sich darin, unwissend zu bleiben, während andere sich der
gewonnenen Erkenntnis freuen. Um wieviel mehr hätte Anacharsis6) diese gebrandmarkt, weil sie
als Unkundige über Kundige zu Gericht sitzen wollen. Sie wollen lieber in
Unkenntnis verharren, weil sie schon von Haß erfüllt sind. Somit sprechen sie
im voraus das Urteil aus7), die Sache sei derart, daß sie, wenn
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sie sie kennten, sie sie
nicht zu hassen vermöchten, weil, wenn kein Grund für den Haß gefunden wird, es
dann, jedenfalls das beste ist, den ungerechten Haß aufzugeben, wenn aber die
Schuld ausgemacht ist, dann der Haß nicht nur nichts verliert, sondern dazu
noch zu seiner Fortdauer der Ruhm der Gerechtigkeit erworbenwird8).
Doch, sagt man, eine Sache wird noch nicht deswegen im voraus als gut
beurteilt, weil sie Anziehungskraft für die Leute besitzt; denn wie viele
lassen sich zum Schlechten verbilden, wie viele laufen der Verkehrtheit in die
Arme! -- Wer kann das leugnen? Allein, was wirklich schlecht ist, das wagen
auch nicht einmal diejenigen, welche sich haben anlocken lassen, als gut zu
verteidigen. Alles Schlechte hat die Natur mit Furcht und Scham übergössen. So
wünschen z. B. die Übeltäter, verborgen zu bleiben, sie meiden die Augen der
Leute, sie zittern bei ihrer Ergreifung, leugnen bei der Anschuldigung,
bekennen nicht einmal auf der Folter leicht und jedesmal, sie trauern
sicherlich bei ihrer Verurteilung, sie durchgehen unter Vorwürfen gegen sich
selbst ihr früheres Leben, die moralische Schwäche ihres verderbten Charakters
schreiben sie dem Fatum oder den Sternen zu9). Denn sie wollen nicht, daß
ihnen angehöre, was sie als schlecht erkennen. Beim Christen aber findet sich
nichts Ähnliches. Keiner von ihnen empfindet Scham, keiner Reue, als darüber,
nicht schon früher Christ geworden zu sein. Wenn er angezeigt wird, rühmt er
sich; wenn er angeklagt wird, verteidigt er sich nicht; wenn er verhört wird,
bekennt er - s41/387 -
von selbst; wenn er verurteilt
wird, dankt er. Was kann« da Böses sein, wo die natürlichen Kennzeichen des
Bösen fehlen? Furcht, Scham, Leugnen, Reue und Trauer? Ist das etwas Böses,
worüber der Angeklagte sich freut? Wo angeklagt zu werden Gegenstand des
Verlangens ist und die Verurteilung als Sieg10) gilt? Du darfst das nicht Wahnsinn
nennen, was nicht zu kennen du überführt bist.
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