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2. Wenn es gewiß ist, daß wir so große
Verbrecher sind, warum werden wir von euch anders behandelt als
unseresgleichen, die übrigen Verbrecher? Es müßte bei gleicher Schuldbarkeit
doch auch die gleiche Behandlung eintreten. Mögen wir nun auch immer gehalten
werden, wofür man will -- wenn andere dafür gehalten werden, so bedienen sie
sich der eigenen und bezahlten Verteidigungsrede, um ihre Unschuld zu beweisen;
sie dürfen sich verantworten und für ihre Sache streiten, weil es ja durchaus
nicht erlaubt ist, jemanden ohne Verteidigung und Verhör zu verurteilen. Den
Christen allein erlaubt man nicht, die Aussagen zu machen, wodurch ihre Sache
entlastet, die Wahrheit verteidigt und es dem Richter möglich gemacht wird,
nicht ungerecht zu sein, sondern man wartet einzig auf das, was der allgemeine
Haß für allein wesentlich hält, nämlich nicht auf die Untersuchung über das
Verbrechen, sondern auf das Bekenntnis zu jenem Namen. Wenn ihr hingegen über
irgendeinen Verbrecher zu erkennen habt, mag er sich auch -- um bei unsern
Titulaturen zu bleiben -- zu der Schuldbezeichnung: Mörder,
Religionsverbrecher, Blutschänder oder Hochverräter bekannt haben, so begenügt
ihr euch nicht damit und sprecht ohne weiteres das Urteil, sondern ihr forscht
auch nach den damit zusammenhängenden Dingen, nach der Beschaffenheit der Tat,
nach Zahl, Ort, Zeit, Mitwissern und Mitschuldigen. In Betreff unser findet
nichts derart statt, obwohl man bei den gegen uns erhobenen falschen
Anschuldigungen es gerade so gut herauspressen müßte, wieviel Kindsmorde ein
jeder schon hinuntergeschlungen habe, wie viele Mal er zur Blutschande dunkel
gemacht, wer als - s42/388 -
Koch und welche Hunde dabei gewesen
seien. Welcher Ruhm wäre es für einen Präsidenten, einen ausfindig gemacht zu
haben, der schon hundert Kinder gefressen hätte!
Im Gegenteil, wir finden, daß sogar das Nachforschen nach uns verboten ist.
Als nämlich Plinius Se-cundus seine Provinz verwaltete und einige Christen
verurteilt hatte, andere aber zu Falle gekommen waren11), fragte er, durch ihre Menge
in Verlegenheit gesetzt, beim Kaiser Trajan an, was er in Zukunft tun solle,
indem er beifügte, daß er außer dem Eigensinn, nicht opfern zu wollen, in
Betreff ihres Religionswesens12) weiter nichts habe in
Erfahrung bringen können, als Versammlungen, die zur Zeit der Morgendämmerung
gehalten würden zu dem Zwecke, Christus als Gott Lob zu singen und die
gemeinsame Sittenzucht zu befestigen, zufolge welcher Mord, Ehebruch, Betrug,
Verrat und sonstige Verbrechen verboten seien. Da schrieb Trajan zurück, diese
Art Leute sei nicht aufzusuchen, aber wenn sie angezeigt würden, zu bestrafen.
Eine Entscheidung, die unvermeidlich verworren ausfallen mußte! Er sagt, wie
bei Unschuldigen, man solle nicht auf sie fahnden, und befiehlt, sie doch,
gleich Schuldigen, zu bestrafen! Er schont und wütet, er vertuscht und straft!
Warum, o Zensur, umgarnst du dich selbst?13) Wenn du verdammst, warum
läßest du nicht auch fahnden? Wenn du nicht fahnden läßest, warum sprichst du
nicht auch frei? Zur Aufsuchung der Räuber wird in allen Provinzen eine
Abteilung Soldaten beordert, gegen Majestätsverbrecher und Hochverräter wird
jedermann zum Soldaten, bis auf die Helfer und Mitwisser wird die Nachsuchung
ausgedehnt. Den Christen allein darf man nicht aufsuchen, wohl aber
denunzieren, als ob die Aufsuchung etwas anderes bezweckte, als vor Gericht zu - s43/389 -
stellen. Ihr verurteilt also
den Denunzierten, den doch niemand aufgesucht wissen wollte. Die Strafe also,
so muß ich denken, hat er nicht deswegen verdient, weil er schuldig ist,
sondern weil er als ein solcher erfunden wurde, auf den man nicht fahnden
darf14).
Aber auch in dem Punkte behandelt ihr uns nicht nach den Formalitäten des
Kriminalprozesses, daß ihr bei ändern Verbrechern, wenn sie leugnen, die Folter
anwendet, um sie zum Geständnis zu bringen, bei den Christen allein aber dazu,
damit sie leugnen. Und doch, läge ein Verbrechen vor, so würden wir ganz gewiß
uns aufs Leugnen verlegen, ihr aber würdet bemüht sein, uns durch die Folter
zum Geständnis zu bringen. Denn ihr könnt unmöglich der Ansicht sein, von dem
peinlichen Verfahren zur Ermittlung der Verbrechen sei deshalb abzusehen, weil
ihr der festen Überzeugung seid, daß sie infolge des Bekennens zu diesem Namen
begangen werden, da ihr doch aus einem Mörder, der bekannt hat, obwohl ihr
recht gut wisset, was ein Mord ist, trotzdem jeden Tag auch noch den Hergang
des Verbrechens herauszubringen sucht. Um wieviel ungerechter handelt ihr nun,
wenn ihr uns, bei denen ihr schon infolge des Bekennens zu jenem Namen das
Vorhandensein von Verbrechen voraussetzt, durch die Folter zwingen wollt, von
dem Bekenntnis abzulassen und so mit Verleugnung des Namens in gleicher Weise
auch die Verbrechen abzuleugnen, die ihr wegen des bloßen Bekenntnisses zu
jenem Namen schon als vorhanden voraussetztet.
Aber vielleicht, dünkt mich, ist es nicht euer Wille, daß wir, die ihr für
die schlechtesten Menschen haltet, umkommen. Denn so pflegt ihr zum Mörder zu
sagen: „Leugne", vom Religionsverbrecher, er müsse zerfleischt werden,
wenn er bei dem Bekenntnis verharrt15). Wenn ihr an Verbrechern
nicht in dieser Weise handelt, so gebt ihr uns damit die Erklärung, daß wir
unschuldig sind. Denn wie bei ganz Unschuldigen wollt ihr nicht, daß - s44/390 -
wir in einem Bekenntnis
verharren, welches ihr nicht aus gerechten Ursachen, sondern nur notgedrungen
verurteilen zu müssen glaubt. Es ruft jemand aus: „Ich bin ein Christ!" Er
sagt, was er ist. Du -- willst hören, was er nicht ist. Ihr, die ihr als
Vorsitzende bestellt seid, um die Wahrheit herauszubringen, von uns allein
bemüht ihr euch Lügen zu hören. „Ich bin", sagt jener, „das, wovon du
erforschen willst, ob ich es bin. Was folterst du mich ungerechter
Weise?16) Ich bekenne und du folterst mich?! Was hättest du also
getan, wenn ich geleugnet hätte?" Fürwahr! Wenn andere leugnen, so messet
ihr ihnen nicht leicht Glauben bei; -- uns glaubt ihr, wenn wir geleugnet
haben, sogleich.
Es sollte euch bei diesem völlig ungerechten Verfahren der Verdacht
aufsteigen, ob nicht im geheimen irgendeine Macht17) verborgen liege, die euch gegen
alle Form, gegen das Wesen des Gerichtsverfahrens, ja gegen die Gesetze selbst
zu handeln treibt. Wenn ich nicht irre, so befehlen die Gesetze, die Übeltäter
ans Licht zu bringen, nicht sie versteckt zu halten, und schreiben vor, die
Geständigen zu bestrafen, nicht aber sie freizusprechen. Dies bestimmen die
Senatsbeschlüsse, dies die Verordnungen der Kaiser. Unser Staatswesen, dessen
Diener ihr seid, ist eine zivilisierte Regierungsform, keine
Tyrannenherrschaft. Denn bei den Tyrannen wurde die Folter auch als Strafe
angewandt, bei uns18) ist ihre Anwendung auf das Verhör
beschränkt. Beobachtet nur in Bezug auf sie19) eure eigene, gesetzliche
Vorschrift, wonach sie nur bis zum Geständnis notwendig ist. Kommt das
Geständnis ihr zuvor, so wird sie unterbleiben; dann ist die Sentenz am Platze.
An dem Schuldigen muß die verdiente Strafe vollzogen, er darf derselben nicht
entzogen werden. Überhaupt wünscht - s45/391 -
niemand dessen Freisprechung;
es ist nicht einmal erlaubt, sie zu wünschen. Deshalb wird auch niemand zum
Ableugnen gezwungen. Den Christen aber hält man für einen Menschen, der
sämtlicher Verbrechen schuldig ist, für einen Feind der Götter, Kaiser,
Gesetze, Sitten, ja der ganzen Natur und -- man zwingt ihn zu leugnen, um ihn
dann frei zu sprechen, ihn, den man nicht würde freisprechen können, außer wenn
er geleugnet hat! Man setzt sich über die Gesetze hinweg. Man will, daß er
seine Schuld leugne, um ihn schuldlos zu machen, und zwar gegen seinen Willen
und sogar auch noch hinsichtlich der Vergangenheit! Woher kommt eine solche
große Verkehrtheit, daß ihr nicht einmal das bedenket, einem, der freiwillig
bekennt, sei eher zu glauben, als einem, der gezwungen leugnet, und nicht
befürchtet, ob nicht etwa, wer gezwungen ableugnet, ohne Überzeugung ableugne,
freigesprochen auf der Stelle nach eurer Gerichtssitzung sich über euren Haß
lustig macht und wieder Christ ist?
Da ihr mit uns also in allen Stücken anders verfahrt als mit den übrigen
Verbrechern und nur das eine anstrebt, daß wir jenes Namens verlustig werden --
wir gehen desselben nämlich verlustig, wenn wir tun, was die Nichtchristen tun
--, so könnt ihr daraus ersehen, daß kein Verbrechen zum Prozeß steht, sondern
es sich um einen Namen handelt, welcher verfolgt wird durch ein gewisses, ihm
feindselig entgegenwirkendes Prinzip20), das in erster Linie das
bezweckt, daß die Leute nicht den Willen haben möchten, mit Gewißheit etwas zu
erkennen, wovon sie mit Gewißheit erkennen, daß sie es nicht kennen. Daher
glauben sie auch in Betreff unser Dinge, die nicht bewiesen werden, wollen von
einer Nachforschung nichts wissen, damit nicht bewiesen werde, daß die Dinge
gar nicht existieren, welche sie für glaublich zu halten belieben, und so wird
der jener feindseligen Macht so verhaßte Name auf bloß - s46/392 -
angenommene, nicht bewiesene
Anschuldigungen hin, auf das bloße Bekennen zu ihm verurteilt. Deshalb werden
wir gefoltert, obwohl wir bekennen, bestraft, wenn wir verharren, und
freigesprochen, wenn wir ableugnen, weil es ein „Krieg gegen den Namen"
ist. Zum Schluß endlich21), weshalb laßt ihr von der
Schuldtafel ablesen22), der N. N. sei ein Christ? Warum
nicht auch, er sei ein Mörder, wenn der Christ ein Mörder ist? Warum nicht
auch, er sei ein Blutschänder und das, was ihr sonst von uns noch glaubt? Bei
uns allein schämet und scheut ihr euch, die Verbrechen mit ihrem Namen (im
Schuldprotokoll) öffentlich bekannt zu machen. Wenn das Wort „Christ" kein
Name für irgendein Verbrechen ist, so ist es höchst albern, wenn es „das
Verbrechen des bloßen Namens" ist23).
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