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4. Nachdem ich somit dies, um die
Ungerechtigkeit des öffentlichen Hasses gegen uns zu brandmarken, gleichsam als
Vorrede vorausgeschickt habe, will ich nunmehr für unsere Unschuld den Beweis
antreten, und zwar werde ich nicht bloß widerlegen, was uns vorgeworfen wird,
sondern es auch auf die zurückschleudern, welche es uns vorwerfen, damit die
Leute auch daraus erkennen, daß bei den Christen sich nicht findet, was sich
bei ihnen selbst, nicht ohne ihr Wissen27), wirklich - s50/396 -
findet, und damit sie
zugleich darüber erröten, daß sie als ganz schlechte Menschen anklagen, ich will
nicht sagen die besten, sondern ihresgleichen, wie sie es haben wollen. Wir
werden im einzelnen auf das antworten, was wir im geheimen verüben sollen, und
was man als offen verübt28) bei uns findet, worin wir für
Verbrecher, und worin wir für Toren, worin wir für strafbare und worin wir für
lächerliche Menschen gehalten werden.
Indessen, da der von uns vertretenen Wahrheit, weil sie allen Anklagen zu
begegnen weiß, zuletzt die Autorität der Gesetze entgegen gehalten und entweder
gesagt wird, nach Erlaß der Gesetze dürfe keine Verhandlung weiter statthaben,
oder dem notwendigen Gehorsam müsse selbst wider Willen vor der Wahrheit der
Vorzug eingeräumt werden, so will ich zuerst in Betreff der Gesetze mit euch,
als ihren Schutzherrn, in den Streit eintreten29), Erstens, wenn ihr nach dem
Recht30) - s51/397 -
die Entscheidung fällt und sagt: ,,Es
ist euch nicht erlaubt zu existieren", und wenn ihr dies ohne jede weitere
Untersuchung, die doch menschenwürdiger wäre, einfach als Präjudiz aufstellt,
so proklamiert ihr die Gewalt und eine ungerechte Tyrannenherrschaft, wie von
einer Zwingburg herunter, wenn ihr das „Erlaubtsein" (unsere
Existenzberechtigung) deshalb verneint, weil ihr es nicht wollt, nicht weil es
(moralisch) nicht gestattet werden darf. Gesetzt aber, ihr wolltet es deshalb
nicht gestatten, weil es nicht erlaubt werden dürfe, so unterliegt der
Grundsatz keinem Zweifel, daß - s52/398 -
nur das nicht erlaubt werden
darf, was schlecht ist, und eben dadurch ist der Schluß auf die Erlaubtheit
dessen, was gut ist, gestattet. Wenn ich finde, daß gut ist, was das Gesetz
verboten hat, so kann es -- infolge des obigen Schlusses -- mich unmöglich
daran hindern, woran es mich von Rechtswegen hindern würde, wenn es etwas Schlechtes
wäre. Wenn dein Gesetz geirrt hat, so ist es, meine ich, von einem Menschen
verfaßt; es ist ja doch nicht vom Himmel gefallen.
Wundert ihr euch etwa, daß ein Mensch bei Erlaß eines Gesetzes sich habe
irren können, oder daß er, wieder zur richtigen Einsicht gekommen, es verworfen
habe? Hat nicht die Verbesserung der Gesetze sogar des Lykurg, welche die
Lazedämonier vornahmen, ihrem Urheber solchen Schmerz verursacht, daß er in
freiwilliger Verbannung sich selbst zum Tothungern verurteilte? Durchwühlet und
fället ihr denn nicht, da neue Erfahrungen täglich die Dunkelheiten des
Altertums erleuchten, jenen ganzen alten und wuchernden Wald von Gesetzen mit
den neuen Äxten kaiserlicher Re-skripte und Edikte? Hat nicht kürzlich der
charakterfeste Kaiser Severus die nichtsnutzigen Papischen Gesetze, welche
früher Kinder zu haben gebieten, als die Julischen Gesetze zu heiraten
vorschreiben, nach so langer Geltung aufgehoben? Doch es war ja früher Gesetz,
daß die Verurteilten31) von ihren Gläubigern in Stücke
geschnitten wurden, und dennoch wurde später mit allgemeiner Zustimmung diese
Grausamkeit abgeschafft und die Todesstrafe in eine Strafe der Infamie
verwandelt. Der angewandte Zwangsverkauf der Güter wollte lieber einem Menschen
das Blut ins Gesicht treiben, als es vergießen. Wie viele Gesetze, die ihr
verbessern müßtet, sind auch jetzt noch unbemerkt vorhanden! Gesetzen nämlich
dient weder die Zahl ihrer Jahre, noch die hohe Stellung ihrer Urheber zur
Empfehlung, sondern allein die Billigkeit32). Daher werden sie, - s53/399 -
sobald sie als ungerecht
erkannt sind, mit Recht verurteilt, obwohl sie selbst verurteilen. -- Wie wir
sie für ungerecht erklären können?! -- Sogar für einfältig, wenn sie nämlich
einen bloßen Namen bestrafen; wofern aber Taten, so frage ich, warum bestrafen
sie denn an uns auf Grund des bloßen Namens Taten, die sie an ändern nur dann
ahnden, wenn sie als wirklich begangen erwiesen sind, nicht wenn sie auf Grund
eines Namens als erwiesen angesehen werden? Bin ich ein Blutschänder, warum
untersucht man es nicht? Bin ich ein Kindsmorder, warum foltert man mich nicht?
Habe ich gegen die Götter oder gegen die Kaiser etwas verbrochen, warum hört
man mich nicht an, obwohl ich mich zu verteidigen imstande bin? Kein Gesetz
verwehrt, zu untersuchen, was es zu begehen verbietet, weil einerseits kein
Richter gerechter Weise straft, wenn er noch nicht erkannt hat, daß etwas
Unerlaubtes begangen worden sei, und andererseits kein Bürger dem Gesetze
getreulich gehorcht, wenn er nicht weiß, von welcher Art das ist, was das
Gesetz ahndet. Kein Gesetz schuldet sich allein das Bewußtsein von seiner
Gerechtigkeit, sondern denen, von welchen es Gehorsam erwartet. Übrigens, ein
Gesetz ist verdächtig, wenn es sich nicht prüfen lassen will; nichtswürdig aber
ist es, wenn es, der Gerechtigkeit nicht würdig befunden33), tyrannisiert.
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