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28. Weil es aber leicht als Ruchlosigkeit
erscheinen würde, freie Leute wider ihren Willen zum Opfern zu zwingen -- denn
es wird sonst für Begehung einer gottesdienstlichen Handlung eine bereitwillige
Stimmung anbefohlen --, weil es sicher als Widersinn erachtet würde, wenn jemand
von einem ändern gezwungen würde, die Götter zu ehren, da er sie ja in seinem
eigenen Interesse von freien Stücken ehren müßte, und damit das Recht der
Freiheit nicht zu Gebote stehe, kraft dessen man sagen darf: „Jupiter braucht
mir nicht gnädig zu sein! -- wer bist du denn? -- mag mir Janus im Zorne
begegnen, mit welchem Gesichte er Lust hat! -- was habe ich mit dir zu
schaffen?" seid ihr von denselben Geistern natürlich angeleitet worden,
uns zu zwingen, für die Wohlfahrt der Kaiser zu opfern, und es ist euch
ebensowohl die Notwendigkeit, uns zu zwingen, auferlegt, als uns die
Verpflichtung, unser Leben der - s125/471 -
Gefahr auszusetzen. Wir sind also beim
zweiten Anklagepunkt angekommen, dem der Verletzung einer noch höheren
Majestät, da ihr ja dem Kaiser mit größerer Furcht und erfinderischerer
Ängstlichkeit dient, als dem olympischen Jupiter selbst. Und mit Recht, wenn
ihr gescheit seid. Denn welcher Lebende, wer es auch sei, ist nicht mächtiger
als jedweder Toter? Aber auch das tut ihr nicht sowohl aus
Vernunftgründen189), als vielmehr aus Rücksicht auf die
sieht- und fühlbare Macht. Ihr zeigt euch also auch darin irreligiös gegen eure
Götter, daß ihr einem menschlichen Herrscher größere Ehrfurcht zollt. Infolge
dessen wird bei euch leichter bei allen Göttern zusammen ein Meineid
geschworen, als bei dem Genius des Kaisers allein.
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