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29. Es möge also erst
festgesetellt werden, ob die, denen man opfert, dem Kaiser oder irgendeinem beliebigen
Menschen Heil und Wohlergehen zu verschaffen imstande sind; und dann erklärt
uns der Majestätsbeleidigung schuldig, wenn Engel oder Dämonen, ihrer Substanz
nach böse Geister, irgend etwas Wohltätiges bewirken, wenn Verworfene
Erhaltung, wenn Verurteilte Befreiung, wenn endlich Tote, und ihr wißt ja wohl,
daß sie das sind, Lebenden Schutz gewähren. Sicher würden sie vorerst ihre
Statuen, Bilder und Tempel schützen, welche, meine ich, nur durch die
Wachtposten der kaiserlichen Soldaten unversehrt bewahrt werden. Ich glaube
aber, daß selbst das Material dazu erst aus den Bergwerken der Kaiser kommt und
die Tempel alle nur durch die Zustimmung der Kaiser bestehen. Viele Götter
endlich haben sich den Zorn des Kaisers zugezogen. Besitzen sie aber seine Gewogenheit,
so stimmt das ebenso zu unserer Behauptung, indem er es ist, der ihnen eine
Schenkung oder ein Privilegium erteilt. Wie können mithin Wesen, welche in der
Gewalt des Kaisers sind und ihm gänzlich angehören, über die Wohlfahrt des
Kaisers Macht haben, und imstande sein, sie ihm zu verleihen, während sie
selbst eher die ihrige vom Kaiser - s126/472 -
erlangen. Deshalb also begehen
wir ein Verbrechen gegen die kaiserliche Majestät, weil wir sie nicht von ihrem
Eigentum abhängig sein lassen, weil wir mit der pflichtmäßigen Sorge für ihre
Wohlfahrt kein Spiel treiben, da wir nicht glauben, sie sei in Hände gelegt,
die mit Blei verlötet sindl Ihr dagegen seid religiös190), ihr, die ihr diese
Wohlfahrt da suchet, wo sie nicht ist, sie von denen erbittet, die sie nicht
verleihen können, denjenigen übergehet, der sie wirklich in seiner Hand hat,
und überdies noch diejenigen niederkämpft, welche um dieselbe zu bitten
verstehen und sie auch erlangen können, eben weil sie zu bitten verstehen!
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