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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Apologetikum.

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31. Nun haben wir dem Kaiser geschmeichelt, und die genannten Wünsche sind erlogen, um uns der Gewalt zu entziehen!194) Allein dieser angebliche Betrug kommt uns zu statten195), denn ihr laßt uns nun zum Beweise alles dessen zu, was wir behaupten. Wenn du also etwa glaubst, es liege uns nichts an der Wohlfahrt des Kaisers, so tue einen Blick in die Aussprache Gottes, in unsere Schriften, womit wir selbst einerseits nicht zurückhalten und welche andererseits der Zufall sehr oft in fremde Hände spielt. Wisset, daß uns darin, damit unsere Güte überfließe, die Vorschrift gegeben wird, auch für unsere Feinde Gott zu bitten und für unsere Verfolger Gutes zu erflehen196). Welche sind nun ärgere Feinde und Verfolger der Christen als die, um derentwillen wir als Majestätsverbrecher belangt


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werden? Aber auch mit Nennung des Namens und ganz ausdrücklich heißt es: „Betet für die Konige, Fürsten und Gewalten, damit ihr in allem Ruhe habt"197). Denn wenn das Reich erschüttert wird, so werden mit Erschütterung seiner übrigen Glieder natürlicherweise auch wir, obwohl wir uns von der Menge fernhalten198), an irgendeinem Flecke von Unglück getroffen.




194. 2) Ein Vorwurf der Gegner.



195. 3) Tamen proficit ista fallacia. Dieser Satz hat verschiedene (vgl. Heinze 4891, Rauschen 105 f., Schrörs 118 f.) Deutungen erfahren, von denen ich aber keine für richtig halte. Die neue Erklärung, die Schrörs versuchte, wonach T. spöttisch den Gedanken des Gegners weiterführe, proficere = fortschreiten zu nehmen und zu deuten sei: die angebliche Täuschung, die wir durch das Gebet für den Kaiser begehen, schreitet allerdings (plane, so liest P statt tandem in F) noch weiter vor, indem wir sogar den Beweis dafür antreten, den ihr uns gewiß erlaubt, widerspricht dem Zusammenhang. Andererseits kann „ista fallacia" nur das obengenannte, angeblich trügerische Verfahren der Christen sein. Jene Erklärungen, die „ista fallacia" auf die Heiden beziehen wollen = dieser euer Vorwurf ist eine Lüge, aber sie nutzt uns, scheitern am Wortlaut. Der Sinn ist m. E. folgender : Damit klagt ihr uns eines bestimmten Verbrechens, mit bestimmten Namen (eben der fallacia, des Betruges) an, und nun müßtet ihr ein geordnetes Gerichtsverfahren mit Verhör und Verteidigung eröffnen, wobei uns dann Gelegenheit gegeben wird, unsere ganze Sache (quodcunque defendimus) zu verteidigen. Nun dürftet ihr uns nicht mehr bloß auf den Namen Christ hin vor Gericht ziehen und uns unverhört, und ohne eine Verteidigung zuzulassen, verurteilen; vgl. cap. 2.



196. 4) Matth. 5, 44.



197. s475 1) 1 Tim. 2, 2. Rom. 13, 1. Tit. 3, 1. 1 Petr. 2, 13.



198. 2) Nach der Lesart in F licet extranei a turbis. Zum Gebrauch, von extraneus bei T. vgl. Hoppe 22 2. P hat licet extranei a turbis aestimemur. Darnach würde T. vielleicht an den Vorwurf denken: tertium genus dicimur ad nat. I, 8. Aber dieser Vorwurf bezog sich vor allem auf die Gottesverehrung. Der Text in F verdient den Vorzug, und „aestimemur" ist wahrscheinlich später hinzugefügt worden.






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