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11. Um die Frage in Betreff des
Soldatenkranzes in Angriff zu nehmen, so muß man, glaube ich, erst untersuchen,
ob es sich überhaupt für den Christen schicke, Soldat zu werden. Denn was hieße
es, über Nebendinge zu verhandeln, wenn die Grundlage nicht in Ordnung ist?
Halten wir es für erlaubt, einen menschlichen Fahneneid auf den göttlichen 74) zu setzen, uns noch einem
ändern Herrn nach Christus zuzugeloben und von Vater und Mutter und unserem
Nächsten uns loszuschwören, die doch das Gesetz zu ehren und nächst Gott zu
lieben vorschreibt 75), und welche auch das Evangelium so
sehr geehrt hat, sie bloß nicht höher stellend als Christum? 76) Wird es erlaubt sein, mit dem
Schwerte zu hantieren, da der Herr den Ausspruch tut, "wer sich des
Schwertes bedient, werde durch das Schwert umkommen"? 77) Soll der Sohn des Friedens
in der Schlacht mitwirken, er, für den sich nicht einmal das Prozessieren
geziemt? Wird er Bande, Kerker, Foltern und Todesstrafen zum Vollzug bringen,
er, der nicht einmal die ihm selber zugefügten Beleidigungen rächt? Wird er
ferner für andere Stationen halten als - s253/599 -
für Christus78), oder auch am Sonntage, an
welchem Tage er sie nicht einmal für Christus hält? Wird er vor den Tempeln
Wache stehen, denen er widersagt hat, da speisen, wo es der Apostel nicht
gestattet? 79) Wird er diejenigen, welche er am Tage durch Exorzismen
vertreibt, bei Nacht beschützen, gestützt und ruhend auf der Lanze, womit die
Seite Christi durchbohrt wurde? Wird er auch die Fahne tragen, diese
Nebenbuhlerin Christi, und sich vom Feldherrn die Losung geben lassen, da er
sie schon von Gott empfangen hat? Wird er nach seinem Tode von der Trompete der
Spielleute aufgeschreckt, er, der darauf wartet, von der Posaune des Engels auf
erweckt zu werden? Wird auch der Christ soldatischem Herkommen gemäß verbrannt
werden 80), er, dem das Verbrennen nicht erlaubt war, und dem
Christus die verdiente Feuerstrafe nachgelassen hat.
Wie viele andere
Übertretungen kann man noch in den Verrichtungen des Kriegslebens ausfindig
machen, die einem Abfall gleichzustellen sind! Schon daß er aus dem Heerlager
des Lichtes zum Heerlager der Finsternis übergeht, ist eine Handlung der
Fahnenflucht. Allerdings bei solchen, die dem Soldatenstande schon angehörten
und die Gnade des Glaubens nachher fanden, ist die Sache eine andere, wie z. B.
auch bei denen, welche Johannes zur Taufe zuließ, wie bei jenen so gläubigen
Hauptleuten, dem nämlich, welchen Christus lobte, und dem, welchen Petrus
unterwies 81). Trotzdem muß man nach Annahme des Glaubens und der
Taufe entweder den Kriegsdienst sofort verlassen, wie viele auch wirklich getan
haben, oder, um nichts, was auch durch den Soldatenstand nicht zu etwas
Erlaubtem wird 82), tun zu müssen, alle möglichen
Ausflüchte suchen, - s254/600 -
oder zuletzt für Gott das
dulden, was in gleicher Weise der heidnische Glaube zudiktiert 83). Denn weder Straflösigkeit
bei Versündigungen noch Freibleiben vom Märtyrertode stellt der Soldatenstand
in Aussicht.
Der Christ wird
nirgendwo ein anderer, als er ist. Es gibt nur ein Evangelium, und Jesus ist
einer und derselbe; er verleugnet einen jeden, der Gott verleugnet, und bekennt
einen jeden, der Gott bekennt; er wird die Seele retten, die für seinen Namen
verloren wurde, und im Gegenteil diejenige verderben, die wider seinen Namen
erhalten wurde 84). Bei ihm gilt der gläubige
Nichtsoldat als Soldat, und der gläubige Soldat nicht mehr als eine Zivilperson
85). Der Standpunkt des Glaubens läßt keine Berufung auf
Notwendigkeiten zu. Es gibt keine Notwendigkeit zu sündigen für die, für welche
es nur eine Notwendigkeit gibt, jene, nicht zu sündigen. Zum Opfern und
direkten Ableugnen des Christentums wird man durch die zwingende Gewalt der
Foltern oder Strafen gedrängt, und doch nimmt die Kirchenzucht auf diesen Zwang
keine Rücksicht, weil die Notwendigkeit, die Ableugnung zu fürchten und den
Märtyrertod zu erleiden, größer ist als die, dem Leiden zu entgehen und den
Opferdienst zu verrichten. Im übrigen aber untergräbt
eine derartige Entschuldigung das ganze Wesen es Taufbundes in einer Weise,
daß sie auch zu absichtlich gewollten Sünden die Fessel lösen würde. Denn auch
das Wollen kann eventuell als Notwendigkeit ausgegeben werden, wenn etwas
vorliegt, was von zwingendem Einfluß auf dasselbe ist. Ich möchte aber gerade
durch ihn vorbauen 86), auch in Bezug auf die übrigen - s255/601 -
Anlasse,
von Amtswegen Kränze zu tragen, bei denen die Berufung auf die Notwendigkeit so
sehr beliebt ist 87), da man eben deswegen die Ämter
fliehen soll, um nicht in Versündigungen zu verfallen, oder den Märtyrertod
erleiden muß, um mit den Ämtern zu brechen. In Bezug auf den ersten Punkt des
fraglichen Gegenstandes, die Unerlaubtheit des Soldatendienstes an sich, will
ich weiter keine Worte verlieren, um den zweiten wieder aufnehmen zu können.
Fürwahr, wenn ich mit allen zu Gebote stehenden Hilfsmitteln den Soldatendienst
beseitige, so wäre es zwecklos, noch zum Streite über die Kränze der Soldaten
herauszufordern. So nimm denn also an, der Kriegsdienst sei erlaubt bis auf den
Punkt des Kränzetragens!
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