Inhalt:
- s375/721 -
1. Kap. Hoher Wert der Ehrbarkeit vor der Welt
und noch mehr in der Kirche Gottes. Ein Edikt des Bischofs der Bischöfe hat
dagegen verstoßen. Tertullian ist deshalb aus der Gemeinschaft der Psychiker ausgetreten,
was man nicht tadeln darf. Die laxe Praxis der Psychiker in Bezug auf die
zweite Ehe führt notwendig zu sündlicher Nachsicht gegen Hurer und Ehebrecher.
2. Kap. Die leeren
Ausflüchte der Psychiker. Sie berufen sich auf Stellen der Hl. Schrift, die von
Gottes Milde und seiner Neigung, zu vergeben, reden. Solche Stellen gibt es,
aber dagegen stehen andere, die von seiner Strenge und dem Gericht zeugen. Die
Lösung dieser Widersprüche liegt darin, daß es zweierlei Sünden gibt,
vergebbare und unvergebbare. Darnach richtet sich auch die Buße.
3. Kap. Erwiderung
auf den Einwand, warum man sich überhaupt noch der Buße unterziehen solle, wenn
sie ihren Zweck, die Nachlassung der Sünden, nicht erreicht. Sie bereite, sagt
Tertullian, die Nachlassung im Forum Gottes vor und sei also doch nicht
umsonst.
4. Kap.
Untersuchung über den Grad der Sündhaftigkeit von Ehebruch und Hurerei
speziell. Sie sind unter sich an Sündhaftigkeit einander gleich.
5. Kap.
Deklamatorische Schilderung der Stellung der Sünde des Ehebruchs zwischen
Abgötterei und Mord.
6. Kap. Für die
Vergebbarkeit des Ehebruchs darf man sich nicht auf das Alte Testament berufen.
Denn in diesem Punkte ist dasselbe abgetan und im Neuen Bunde gilt eine neue
Ordnung. - s376/722 -
7. Kap. Die Parabel
vom verirrten Schaf beziehe sich nicht auf christliche Sünder, sondern auf
heidnische. Desgleichen die von der verlorenen Drachme.
8. Kap. In der
Parabel vom verlorenen Sohn bedeutet nicht der ältere Sohn das Judenvolk und
der jüngere die Christenheit, wie man gewöhnlich annimmt, sondern die
Heidenwelt.
9. Kap.
Fortsetzung.
10. Kap. Die
Psychiker wenden gegen diese Deutung der drei Parabeln allerdings ein, die
eigentliche Buße finde auf die Sünden der Heiden noch gar keine Anwendung. Tertullian
verhöhnt diesen Einwand.
11. Kap. Die
anderen Beispiele von Vergebung des Ehebruchs und der Hurerei aus dem
Evangelium beweisen deshalb nichts, weil sie sich vor der Herabkunft des Hl.
Geistes ereigneten, mit welcher erst der Neue Bund in Kraft tritt.
12. Kap. Übergang
zu den Schriften der Apostel. Im Neuen Bunde werden ähnlich wie im Alten Mord,
Ehebruch und Götzendienst gleich zu Anfang vom Apostelkonzil für unvergebbar
erklärt.
13. Kap. Der
Blutschänder, der im ersten Korintherbriefe genannt wird, ist nicht, wie die
Psychiker glauben, dieselbe Person mit dem Sünder, der im zweiten
Korintherbriefe Verzeihung erhält.
14. Kap.
Fortsetzung.
15. Kap.
Fortsetzung. Die sonstigen Äußerungen des Apostels in demselben Briefe über die
Unzucht lassen es nicht als denkbar erscheinen, daß er den Blutschänder wieder
aufgenommen habe.
16. Kap. Dasselbe
involvieren auch seine Äußerungen über die Hurerei, die er im ersten
Korintherbriefe macht.
17. Kap. Auch in seinen
übrigen Briefen äußert sich der Apostel Paulus über die. Unzuchtsvergehen in einem
so strengen Tone, daß man sieht, er will, der Christ soll ein für allemal mit
ihnen gebrochen haben. Das heißt soviel, als er erklärt den Ehebruch für
unvergebbar.
18. Kap. Wenn die
Psychiker einwenden, die - s377/723 -
angeführten Schriftstellen
hätten nicht die ihnen hier beigelegte Tragweite, so gibt es noch viele andere
Stellen, in welchen der Ehebruch speziell und namentlich verdammt wird.
Ehebrecher dürfen daher die Kirchengemeinschaft niemals wieder erhalten, obwohl
sie zur Buße zuzulassen sind und Buße tun sollen.
19. Kap. Prüfung
der Schriften des Apostels Johannes in Bezug auf die vorgetragene Theorie von
der Unvergebbarkeit der genannten Sünden durch die Kirche.
20. Kap. Das
Gesagte wird ganz besonders noch bestätigt durch den Hebräerbrief und einige
alttestamentliche Vorbilder.
21. Kap. Über die
Gewalt, Sünden zu vergeben. Unterscheidung von Kirchenzucht und höherer
Vollmacht. Die Kirche in ihren Bischöfen hat nicht die Gewalt, derartige Sünden
zu vergeben, sondern nur Gott hat sie, und wenn Christas sie Matth. 16, 19 dem
Petrus übertrug, so galt dies nur für dessen Person, da ein solcher Anteil an
der göttlichen Machtvollkommenheit an und für sich nur pneumatischen Menschen
übertragen werden kann.
22. Kap. Sehr
verkehrt handeln die Kirchenobern, wenn sie den Unzuchtssündern auf die
Fürbitte der Märtyrer den Kirchenfrieden erteilen, dagegen ihn denen
verweigern, welche bei der Verfolgung, von Folterschmerzen überwunden,
abfielen.
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