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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Über die Ehrbarkeit.

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5. Fragen wir also, ein wie großes Verbrechen der Ehebruch sei -- und nach dem Vollzug des Vergehens betrachtet, ist das, was bei der Hurerei geschieht, dasselbe --, so steht uns zuerst das erste Gesetz Gottes zu Gebote. Denn nach dem Verbot der abgöttischen Verehrung fremder Götter und der Verfertigung von Götzen, nach Einschärfung der Sabbatsfeier und dem Befehle, den Eltern nächst Gott Ehrerbietung zu erweisen, hat das Gesetz bei der Aufstellung und Einschärfung solcher Paragraphen nichts anderes eher angereiht als die Vorschrift: „Du sollst nicht ehebrechen.” Nach der geistigen Keuschheit und Heiligkeit folgt die körperliche Unversehrtheit, Das Gesetz hat folglich auch sie dadurch gesichert, daß es sofort deren Feind, den Ehebruch, untersagte. Erkenne schon, von welcher Beschaffenheit dieser Fehltritt sein muß, dessen Verbot das Gesetz gleich hinter das des Götzendienstes gestellt hat. Zwischen dem ersten und zweiten ist die Entfernung niemals groß. Nichts ist dem ersten so nahe als das zweite. Was aus dem ersten kommt, ist


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gewissermaßen ein zweites erstes. Somit ist Ehebruch der Idololatrie benachbart. Denn da auch die Idololatrie dem Volke so oft unter der Bezeichnung Ehebruch und Hurerei zum Vorwurf gemacht wird, so wird er auch hinsichtlich seines Schicksals in unmittelbarer Verbindung mit ihr stehen wie in der Reihenfolge, Hinsichtlich der Verwerfung wird er mit ihr geradeso zusammenhängen, wie in der Aufstellung, Und noch mehr! Erst nachdem es vorausgeschickt hat: „Du sollst nicht ehebrechen”, fügt es hinzu: ,,Du sollst nicht töten.” Gewiß hat es dem Ehebruch eine Ehre erwiesen, indem es ihn vor den Totschlag stellte38); er ist gezeichnet, indem er ganz vorn im göttlichen Gesetz, in den ersten Paragraphen des vom Himmel stammenden Ediktes, in der Proskriptionsliste der Hauptvergehen steht. Aus der Stelle sollst du das Maß, aus der Reihenfolge die Beschaffenheit, aus der Umgebung das Verdienst eines jeden Vergehens erkennen! Auch das Böse hat einen Rang und Stand, das da an die Spitze oder in die Mitte der schlimmsten Verbrechen gestellt wird. Ich sehe da einen gewissen Prunk und Pomp im Auftreten des Ehebruchs; hier den Vortritt des vorhergehenden Götzendienstes, da den nachkommenden Totschlag als Gefolge. Zwischen den beiden vornehmsten Erzverbrechen nimmt er ohne Zweifel mit Würde seinen Sitz ein und hat als gleich angesehenes Verbrechen den in ihrer Mitte gleichsam freigebliebenen Platz bekommen.

Wer wollte nun den Ehebruch, von solchen Flanken eingeschlossen, von solchen Rippen umgeben, losreißen aus dieser einheitlichen Verbindung, aus der Verkettung mit benachbarten Verbrechen, aus der Umarmung verwandter Vergehen, um ihn allein teilnehmen zu lassen an der Frucht der Buße?!39) Wird ihn nicht auf der einen Seite der Götzendienst festhalten, auf der ändern der Mord? Würden sie nicht, wenn sie eine Stimme hätten, ihn zurückfordern und ausrufen: Das ist unser


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Halt, das ist unser Bindeglied! Denn durch seine Vermittlung bilden wir drei eine Einheit40), durch ihn, der uns trennt, sind wir beide miteinander verbunden, mit ihm, der aus der Mitte hervorragt, ist jeder von uns vereinigt. Verkörpert hat uns die Heilige Schrift, ihre Zeilen sind unser Kitt, und er, der Ehebruch, kann nicht mehr bestehen ohne uns beide! Ich wenigstens, der Götzendienst, gebe ja meistens zum Ehebruch die Gelegenheit her; meine Haine und meine Hügel, die lebendigen Quellen und die Tempel selbst in den Städten können Kunde davon geben, was ich zur Vernichtung der Schamhaftigkeit beitrage! Und ich, der Mord, ich mache für den Ehebruch nicht selten die Arbeit fertig. Um nicht von den Trauerspielen auf den Theatern zu reden, so wissen es heute die Giftmischer, so wissen es die Zauberer, für wie viele Buhlschaften ich Rache nehme, wie viele Nebenbuhler ich abwehre, wie viele Wächter, Verräter und Mitwisser ich auf die Seite schaffe! Auch die Hebammen wissen davon zu erzählen, wie viele Früchte des Ehebruches gemordet werden. Auch bei den Christen gibt es keinen Ehebruch ohne uns. Die Idololatrie treibt ihr Wesen da, wo der unreine Geist sein Wesen treibt, und wo ein Mensch, wenn er besudelt wird, dem Tode verfällt41), da liegt Menschenmord vor. Somit werden die Hilfsmittel der Buße entweder auch ihm42) nicht oder ebenfalls auch uns zugute kommen müssen. Entweder halten wir ihn fest oder wir gehen mit ihm.

So sprechen die Dinge selbst. Wenn sie aber keine Stimme besitzen, so erscheint da vor dir der Götzendiener und der Mörder, und in ihrer Mitte der


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Ehebrecher. In derselben Weise sitzen sie gemäß den Vorschriften der Buße flehentlich da43), sie erbeben in Sack und Asche, sie seufzen einer wie der andere, sie bestürmen uns mit denselben Bitten, fallen in gleicher Weise auf die Knie und flehen eine und dieselbe Mutter an. Was tust du nun, du Kirchenzucht, in deiner so großen Milde und so großen Menschenfreundlichkeit? Entweder mußt du das für alle sein -- denn selig sind die Friedfertigen -- oder wenn nicht für alle, dann mußt du auf unserer Seite stehen44). Den Götzendiener und Totschläger verdammst du ein für allemal; den Ehebrecher aber nimmst du aus der Mitte heraus, ihn, den Nachfolger des Götzendieners und den Vorläufer des Mörders, den Genossen von beiden?! Das ist ja Ansehen der Person! Du hast Bußen, die eher Erbarmen verdienen, unbeachtet gelassen!45)




381) adv. Marc. II, 17 zitiert er: Non occides, non adulterabis. In LXX steht das Verbot des Ehebruches vor dem Verbot des Mordes; vgl. auch Luk. 18, 20 Dach dem griechischen Text.



392) secernat ad paenitentiae fructum. Zum Gebrauch von ad vgl. Hoppe, 141.



401) Nach der Konjektur von Rauschen: Ab illa enim tria unitamur. Der Sinn des ganzen Satzes ist: Der Ehebruch trennt uns (Idololatrie und Mord) voneinander. Wir beide sind aber mit ihm verbunden, und so ist er das Band, das uns drei zu einer Einheit verbindet.



412) ubi homo, cum inquinatur, occiditur. T. denkt hierbei an den Tod der Seele, der durch die Unzuchtsünde eintritt.



423) Nach der Lesart nec illi, die unbedingt den Vorzug verdient. Andere lesen nec illis; dann wäre Ehebruch und Hurerei gemeint.



431) de paenitentiae offieio sedent; officium paenitentiae ist die vorgeschriebene Exomologese mit ihren Akten (vgl. de paen. 9), hier also = die Vorschriften, das Reglement der Buße. Zum Gebrauch von de vgl. Hoppe 33. sedent = sie sitzen da als Büßer in flehentlicher Stellung.



442) aut, si non omnibus, nostra esse (sc. debebis) darf nicht übersetzt werden : „oder, wenn nicht für alle, dann doch für uns”. Der Sinn ist vielmehr: dann mußt du auf unserer Seite stehen, die montanistische Praxis befolgen, d. h. dem Unzuchtssünder ebenso die Wiederaufnahme verweigern wie den beiden anderen.



453) Diesen Gedanken führt T. weiter aus im Schlußkapitel 22.






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