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11. Damit ist, was das Evangelium angeht,
die Untersuchung über die Parabeln beendigt. Wofern aber der Herr auch in
Tatsachen zugunsten der Sünder ähnliche - s416/762 -
Kundgebungen gemacht hat, wie
wenn er z. B, dem sündigen Weibe sogar erlaubte, seinen Leib zu berühren, als
sie seine Füße mit Tränen wusch, mit ihren Haaren abtrocknete und mit einer
Salbung sein Begräbnis inaugurierte, wenn er der Samariterin, die in ihrer
sechsten Ehe bereits nicht mehr den Namen einer Ehebrecherin, sondern einer
Prostituierten verdiente, was er sonst nicht leicht bei. jemand tat, sogar
offenbarte, wer er sei, so wird damit den Gegnern keinerlei Vorschub geleistet,
wenn123) selbst er solchen Vergebung ihrer Sünden gewährt hätte,
die bereits Christen waren. Denn für die Jetztzeit sagen wir: das kommt allein
dem Herrn zu. Möge in unseren Zeiten die ihm zustehende Gewalt, Vergebung zu
erteilen, sich betätigen. Was aber jene Zeiten angeht, als er auf Erden weilte,
so behaupten wir, es bilde kein Präjudiz gegen uns, wenn er den Sündern, auch
den jüdischen Sündern, Verzeihung gewährte. Denn die christliche Sittenzucht
beginnt erst mit der Erneuerung des Bundes und, wie wir vorausgeschickt haben,
mit der Erlösung des Leibes, d. i. mit dem Leiden - s417/763 -
des Herrn. Niemand ist
vollendet, bevor die Heilsordnung des Glaubens eröffnet war124), niemand ein Christ vor der
Aufnahme Christi in den Himmel, niemand heilig, bevor der Hl. Geist aus dem
Himmel als derjenige erschienen ist, der die Grenzen der Sittenzucht bestimmt.
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