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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Über die Ehrbarkeit.

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- s415/761 -


11. Damit ist, was das Evangelium angeht, die Untersuchung über die Parabeln beendigt. Wofern aber der Herr auch in Tatsachen zugunsten der Sünder ähnliche


- s416/762 -


Kundgebungen gemacht hat, wie wenn er z. B, dem sündigen Weibe sogar erlaubte, seinen Leib zu berühren, als sie seine Füße mit Tränen wusch, mit ihren Haaren abtrocknete und mit einer Salbung sein Begräbnis inaugurierte, wenn er der Samariterin, die in ihrer sechsten Ehe bereits nicht mehr den Namen einer Ehebrecherin, sondern einer Prostituierten verdiente, was er sonst nicht leicht bei. jemand tat, sogar offenbarte, wer er sei, so wird damit den Gegnern keinerlei Vorschub geleistet, wenn123) selbst er solchen Vergebung ihrer Sünden gewährt hätte, die bereits Christen waren. Denn für die Jetztzeit sagen wir: das kommt allein dem Herrn zu. Möge in unseren Zeiten die ihm zustehende Gewalt, Vergebung zu erteilen, sich betätigen. Was aber jene Zeiten angeht, als er auf Erden weilte, so behaupten wir, es bilde kein Präjudiz gegen uns, wenn er den Sündern, auch den jüdischen Sündern, Verzeihung gewährte. Denn die christliche Sittenzucht beginnt erst mit der Erneuerung des Bundes und, wie wir vorausgeschickt haben, mit der Erlösung des Leibes, d. i. mit dem Leiden


- s417/763 -


des Herrn. Niemand ist vollendet, bevor die Heilsordnung des Glaubens eröffnet war124), niemand ein Christ vor der Aufnahme Christi in den Himmel, niemand heilig, bevor der Hl. Geist aus dem Himmel als derjenige erschienen ist, der die Grenzen der Sittenzucht bestimmt.




1231) Gangneius hat hier die Lesartet suam”, wofür Gelenius richtig hat: etsi iam oder et si iam, und diese Lesart ist beizubehalten und darf nicht in ,,ac si iamgeändert werden. Denn T. will gerade den Gedanken zum Ausdruck bringen, daß der Herr selbst, als Gott (geradeso wie der Hl. Geist) die potestas (wobei potestas in dem bestimmten Sinne steht, wie es in der Schrift de pudic. gebraucht wird, vgl. Kap. 21) allen Sündern, auch den christlichen, gegenüber hat. Selbst wenn er also christlichen Sündern ihre schwersten Sünden vergeben hätte, so würde hieraus nichts folgen für die Gewalt der Kirche. Daß etsi zu lesen ist, ergibt sich auch aus den folgenden Sätzen, bei welchen bei der Übersetzung genau zu beachten ist, daß Nunc dicimus. . . Hodie . . . operetur dem: ad illa tamen tempora gegenübergestellt ist. Auch heute, auch in der Jetztzeit kann der Herr selbst allen Sündern vergeben, auch den christlichen Sündern, aber das ist sein persönliches Vorrecht. Der Satz: Hodie potestas indulgentiae eius operetur wird von Rauschen unrichtig erklärt: Hodie non ipse dominus, sed potestas indulgentiae ab eo tradita operatur. Vielmehr will T. das Gegenteil sagen: die ihm allein zustehende Gewalt möge sich auch jetzt betätigen (operetur); aber eine Gewalt, wie er sie hat, hat die Kirche nicht, die potestas ist eine bloß persönliche, keine dem kirchlichen Amt übertragene.



1241) Nach der Konjektur von Rauschen ante apertum ordinem fidei.






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