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12. Jene also, die in den Aposteln und
durch die Apostel einen ändern Paraklet empfangen haben, den sie, da sie ihn in
seinen eigenen Propheten125) nicht anerkannt haben, auch bereits
in den Aposteln nicht besitzen, mögen uns nun aus den Schriften der Apostel
beweisen, daß die Makeln des Fleisches, wenn es nach der Taufe wieder befleckt
worden ist, durch die Buße abgewaschen werden können. Begrüßen wir nicht in den
apostolischen Schriften, daß auch sie in der gleichen Form wie das Gesetz des
Alten Bundes in Bezug auf den Ehebruch aufzeigen126), wie schlimm er sei, damit
er ja unter dem neuen Sittengesetze nicht für geringer gehalten werde als unter
dem alten? Sobald das Evangelium erschollen, das Alte zum Weichen gebracht war
und über die Beibehaltung oder Nichtbeibehaltung des Bestandes des alten
Gesetzes127) verhandelt wurde, da erließen die Apostel für die,
welche nach und - s418/764 -
nach aus den Heidenvölkern aufgenommen
wurden, in der Autorität des Hl. Geistes zuerst folgende Regel: „Es hat dem Hl.
Geiste und uns gefallen, euch keine neue Last aufzuerlegen außer der Enthaltung
von dem, was notwendig ist, nämlich von den Götzenopfern, der Hurerei und dem
Blut, Hütet ihr euch davor, so wird euer Wandel recht sein, indem der Hl, Geist
euch trägt”128).
Es genügt, auch hier
Ehebruch und Hurerei ihren Ehrenplatz zwischen der Idololatrie und dem
Menschenmorde behaupten zu sehen. Denn das Verbot des Blutes werden wir weit
mehr vom Menschenblut verstehen können129). Wofür wollen nun die
Apostel wohl diese Verbrechen angesehen wissen, welche sie allein aus dem
früheren Gesetze herausgreifen, deren Vermeidung allein sie als notwendig
vorschreiben?! Nicht als ob sie damit hätten die ändern gestatten wollen,
sondern sie stellen diese allein heraus als schlechterdings nicht nachlaßbar,
da sie die übrigen Lasten des Gesetzes um der Heiden willen für nachlaßbar
erklärten. Warum anders befreien sie unsern Nacken von jenem so schweren Joch,
als nur um ihm diese verkürzte Sittenzucht für immer aufzuerlegen? Warum anders
haben sie uns so viele Fesseln erlassen, als um uns für immer an das, was
notwendig ist, festzubinden? Sie haben uns von so manchem gelöst, um uns zur
Vermeidung dessen, was weit schädlicher ist, fest zu verpflichten. Es ist eine
Ausgleichung vor sich gegangen. Wir haben vieles profitiert, gegen einige
Gegenleistungen, Der Ausgleichsvertrag ist unwiderruflich. Er würde aber
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durch Wiederholung des Ehebruchs, des
Blutvergießens und des Götzendienstes. Denn das ganze Gesetz ist dahin, wenn
die Bedingung hinsichtlich des Sündennachlasses aufgehoben wird. Leicht zu
nehmende Verträge hat der Hl. Geist mit uns keine gemacht; da er seinerseits
aus freien Stücken den Vertrag schloß, so ist er um so mehr mit Ehrfurcht zu
behandeln. Was er als Kontrahent zugesichert hat, wird niemand rückgängig
machen; jeder Versuch ist vergeblich130). Er wird nicht mehr wieder
an sich nehmen, was er freigegeben hat, und nicht freigeben, was er
festbehalten hat. Der Zustand des letzten Bundes ist unveränderlich für immer,
und die Verkündigung dieses Dekrets und jener Beschluß werden sicher nur mit
der Welt selber ein Ende nehmen. Die Vergebung der Sünden, deren Vermeidung
er131) besonders hervorgehoben hat, hat er deutlich genug
versagt; was er demgemäß nicht zugestand, das hat er sich vorbehalten. Daher
kommt es auch, daß weder bei Idololatrie noch bei Blutvergießen der
Kirchenfrieden von den Kirchen wieder erteilt wird. Daß die Apostel von dieser
Bestimmung abgefallen sein sollten, das darf man, meine ich, nicht annehmen,
oder wenn manche vor dieser Annahme nicht zurückschrecken, so müssen sie ihre
Beweise vorbringen.
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