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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Über die Ehrbarkeit.

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21. Je besser dies die Apostel wußten, desto besser sorgten sie natürlich auch dafür303). Aber auf diesen Streitpunkt will ich mich jetzt einlassen, indem ich zwischen der Lehre der Apostel und ihrer Vollmacht unterscheide. Die Sittenlehre leitet den Menschen, die Vollmacht drückt ihm ein Siegel auf304). Eine Sache für sich ist die Geistes-Vollmacht, der Geist aber ist Gott305).


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Was lehrte er306) nun? Man solle keinen Teil haben an den Werken der Finsternis. Beobachte, was er befiehlt. Wer aber war imstande, die Sünden zu vergeben? Das ist etwas, was ihm allein zusteht: Denn „wer läßt Sünden nach als nur Gott allein?”307) Und auf alle Fälle die Todsünden, weil sie gegen ihn sowie gegen seinen Tempel begangen sind. Denn das, was eine Schuld gegen dich enthält, wird dir in der Person Petri befohlen, sogar siebenundsiebzigmal zu vergeben308). Wenn es also auch ausgemacht wäre309), daß die seligen Apostel persönlich Verzeihung für etwas erteilt hätten, dessen Verzeihung nur von Gott, nicht von einem Menschen erlangt werden kann, so hätten sie es nicht in kraft der Ordnung der Sittenlehre, sondern kraft einer besonderen Vollmacht getan. Denn sie haben auch Tote auferweckt, was Gott allein kann, Kranke wieder hergestellt, was nur Christus kann, aber auch Wunden geschlagen, was Christus nicht tun wollte. Denn es paßte sich nicht, daß der, welcher gekommen war, zu leiden, Wunden schlage. Es wurden geschlagen Ananias und Elymas; Ananias mit dem Tode, Elymas mit Blindheit, damit dadurch


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bewiesen würde, daß Christus auch die Macht gehabt habe, solches zu tun. So haben auch früher Propheten für Mord und damit verbundenen Ehebruch denen, die Buße dafür taten, Vergebung erteilt, weil sie auch Beweise ihrer Strenge gegeben hatten.

Laß mich also jetzt, apostolischer Herr, Proben deiner prophetischen Begabung sehen, damit ich die Gottheit daran erkenne, und dann nimm für dich die Gewalt, derartige Sünden nachzulassen, in Anspruch!310) Wenn dir aber bloß die Amtspflichten der Lehr- und Sittenzucht übertragen sind und dein Vorsteheramt das eines Dieners, nicht eines Gebieters ist311), so frage ich, wer bist du oder was hast du, daß du vergeben willst, da du weder etwas von einem Propheten, noch von einem Apostel an dir darstellst312) und folglichderjenigen Kraft entbehrst, der das Verzeihen zusteht?

Aber, entgegnest du, die Kirche hat die Gewalt, Sünden zu vergeben. Das erkenne auch ich an und stelle auch ich auf, und zwar in noch höherem Grade, da ich den Paraklet selbst in den neuen Propheten habe, der da sagt: „Die Kirche kann die Sünde vergeben, aber ich will es nicht tun, damit nicht auch noch andere sündigen313). Wie aber, wenn ein falscher Prophetengeist


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diesen Ausspruch getan hätte? -- Aber für den bösen Geist hätte es sich fürwahr viel eher geschickt, sich durch Milde einzuschmeicheln und die übrigen zum Sündigen anzuleiten. Oder, wenn er auch in Bezug auf diesen Punkt den wahren Hl. Geist nachäffen wollte, dann kann also der wahre Hl. Geist den Hurern wohl Vergebung erteilen, will es aber nicht tun, da es der Mehrzahl zum Nachteil gereichen würde314).

Doch nun stelle ich eine Untersuchung über deine Ansicht an, woher du dieses Recht für die Kirche in Anspruch nimmst315). Wenn du deshalb, weil der Herr zu Petrus gesagt hat: „Auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen, dir habe ich die Schlüssel des Himmelreiches gegeben”, oder: „Was du binden und lösen wirst auf Erden, das soll auch im Himmel gebunden und


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gelost sein316), wenn du also deshalb annimmst, die Bindeund Lösegewalt sei auch auf dich, d. h. auf jede Kirche, die mit Petrus (oder: mit der Kirche Petri) verwandt ist, übergegangen: wie kannst du dich erdreisten, die offenkundige Absicht des Herrn, der dieses dem Petrus Eur persönlich überträgt, umzustoßen und zu verdrehen!317) Auf dich, heißt es, will ich meine Kirche


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bauen und dir will ich die Schlüssel geben, nicht der Kirche, und was du binden und lösen wirst, nichtf was sie lösen und binden werden. So lehrt es auch der Verlauf der Sache. In ihm ist die Kirche erbaut worden, d. h. durch ihn, er selbst hat den Schlüssel zuerst gebraucht, sieh hier, welchen: „Ihr Männer von Israel, höret, was ich sage: Jesum von Nazareth, den Mann, der euch von Gott bestimmt war usw.”318). Er selbst hat dann zuerst den Zugang zum Himmelreiche aufgeriegelt in der Taufe Christi; durch sie werden die Sünden, die früher gebunden waren, gelöst, und jene gebunden, die nicht gelöst worden sind, entsprechend dem wahren Heil. Den Ananias hat er gebunden mit den Banden des Todes, und den Lahmen gelöst von dem Übel seiner Krankheit. Aber auch bei der bekannten Kontroverse über die Beobachtung des Gesetzes wurde Petrus zuerst von allen vom Antrieb des Hl. Geistes berührt und sprach zuerst für die Berufung der Heiden: „Und nun”, sagte er, „warum habt ihr den Herrn versucht, den Brüdern ein Joch aufzuerlegen, das weder wir, noch unsere Väter zu tragen imstande waren? Durch die Gnade Christi glauben wir das Heil erlangt zu haben, so wie auch sie”319). Dieser Ausspruch löste das, was vom Gesetze noch geblieben war, und band das, was bestehen blieb. Mithin hat die dem Petrus übertragene Binde- und Lösegewalt nichts zu schaffen mit Kapitalvergehen der Gläubigen. Wenn ihm der Herr vorgeschrieben hatte? sogar dem siebenundsiebzigmal gegen ihn fehlenden Bruder zu vergeben, so würde er ihm sicherlich nicht später befohlen haben, etwas zu binden, d. h. zu behalten, wenn nicht gerade die Sünden, die jemand gegen den Herrn, nicht gegen den Bruder begangen hat320). Denn


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wenn die gegen Menschen begangenen Sünden vergeben werden, so ist darin von vornherein das Urteil ausgesprochen, daß die Sünden gegen Gott nicht nachgelassen werden sollen.

Was hat dies321) nun mit der Kirche, und zwar erst recht mit der deinigen, zu tun, o Psychiker? Denn entsprechend der Person Petri wird die genannte Vollmacht nur pneumatischen Personen zustehen: einem Apostel oder einem Propheten322). Denn auch die Kirche selbst323) ist ja im eigentlichen und vorzüglichsten Sinne Geist, in welchem die Dreifaltigkeit der einen Gottheit ist, der Vater, der Sohn und der Hl. Geist. Er sammelt jene Kirche, welche der Herr schon bei dreien bestehen läßt324). Und so wird von da an jede beliebige Anzahl325) von Leuten, welche in diesem Glauben sich vereinigen, als Kirche von demjenigen erachtet, der die Kirche


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gegründet und eingeweiht hat326). Darum wird allerdings die Kirche die Sünden vergeben, aber die Geisteskirche durch einen pneumatischen Menschen, nicht die Kirche als eine Zahl von Bischöfen. Denn Recht und bestimmender Wille sind Sache des Herrn, nicht des Knechtes, nur Gottes selbst, nicht des Priesters.




3032) nämlich daß die Fleischessünden keine Vergebung fanden, und sie führten diese Disziplin durch, vergaben selbst solche Sünden nicht und ließen nicht zu, daß sie vergeben wurden. Und wenn sie dieselben vergeben haben sollten, so geschah es, wie T. jetzt glaubt darlegen zu. müssen, nur kraft einer außergewöhnlichen Vollmacht, die für die Gewalt der Kirche keine Bedeutung hat.



3043) adsignat zu ergänzen ist hominem; die potestas drückt ihm ein Siegel auf, kennzeichnet ihn so als einen Geistesbegabten, «inen Gottgeweihten; vgl. de pat. 13: patientia virginem adsignat = weiht die Jungfrau Gott; de orat. 8: adsignata oratione = nachdem das Gebet Gott dargebracht, Gott geweiht worden ist.



3054) Gangneius überlieferte: seorsum quod potestas spiritus autem deus. Latinius glaubte diese Lesart umändern zu müssen in: Sed rursum quid potestas? Spiritus. Spiritus autem deus; und die Wiener Ausgabe und Rauschen nahmen diese Konjektur an. Was soll aber „rursum'' bezeichnen, und worauf soll es sich beziehen ? „Seorsumdarf nicht geändert werden, da es gerade den spezifisch montanistischen Gedanken ausdrückt, daß die potestas etwas für sich Bestehendes, Außergewöhnliches, vom Hl. Geist besonders Verliehenes und somit in der bischöflichen Gewalt nicht Enthaltenes ist. Zu diesem Gebrauch von „seorsumzitiere ich aus den vielen Stellen bei T. nur de idol. 5: Seorsum figurae, quae etc. = Eine Sache für sich sind die Vorbilder, welche usw. und de monog. 12: An ordo aliqui seorsum debebit institui monogamorum etc. Es wird also wohl zu lesen sein: Seorsum quid potestas Spiritus; Spiritus autetn deus. Potestas Spiritus ist die Geistes-Vollmacht der sog. Geist begabten, wie ecclesia Spiritus die Geist-Kirche ist.



3061) nämlich der Hl. Geist.



3072) Mark. 2, 7.



3083) Matth. 18, 22. Vgl. Kap. 2: delicta mundantur, quae quis in fratrem, non deum admiserit. Die Unzuchtssünden sind Sünden gegen Gott, weil sie gegen seinen „Tempelbegangen werden; vgl. S. 457 Anm.



3094) si. . . constaret. T. gibt diese Voraussetzung nicht zu ; aber selbst wenn es feststände, so wäre eine solche Sündenvergebung nur eine außergewöhnliche, rein persönliche Vollmacht gewesen, die im apostolischen Amt als solchem nicht eingeschlossen war und deshalb auch auf ihre Nachfolger nicht überging.



3101) Zu diesem Satz und zu dem Titelapostolicevgl. meine Ausführungen, Der Adressat usw. S. 18 ff. -- prophetica exempla sind Beweisstücke, aus denen die pneumatische Begabung erkannt werden kann, also alles das, was in der sog. Ekstase sich vollzog. Vgl. Kap. 22 und de carne Christi 2. Exhibe auctoritatem: si propheta es, praenuntia aliquid.



3112) Nach Luk. 22, 25 f. das „praesidere” will T. seinem Gegner nicht absprechen, aber dies soll sich beschränken auf die Geltendmachung der Glaubensregel und der Sittenzucht. In bezug auf die schweren Sünder gehört zu diesen officia disciplinae die Pflicht, sie auszuschließen, aber nicht die Vollmacht, sie wieder aufzunehmen. Vgl. Kap. 14 hoc enim (sc. extra ecclesiam dare) non a deo postularetur, quod erat in praesidentis officio. Wenn T. nichtsdestoweniger dem Bischof die Vollmacht zuschrieb, die peccata leviora zu vergeben, so liegt hier in seiner Theorie ein ungelöster Widerspruch vor.



3123) apostolum exhibens. T. denkt an die Gabe Wunder zu wirken.



3134) Ein Ausspruch des Montanus oder seiner Prophetinnen. Über die montanistischen Orakel siehe de Labriolle, La crise montaniste 84 ff. -- Der Text lautet gewöhnlich: ne et alia delinquant. Harnack schlug vor, „alii” zu lesen, eine Lesart, die Rauschen aufnahm. Vgl. kurz nachher „et ceteros ad deliquentiam temperare'' und „cum plurium malo non vult”. -- Daß das Subjekt zu „faciam” nicht etwa Montanus, sondern der Hl. Geist ist, ergibt sich aus der Konstruktion (dicentem), sodann aus dem nachfolgenden Satz: Spiritus veritatis potest quidem . . . sed nom vult. Der Orakelspruch sowohl wie auch die Worte T.'s: Hoc ego magis et agnosco et dispono, beweisen deutlich, daß der montanistischen Lehre eine feste Tradition entgegenstand.



3141) Durch dieses Dilemma will T. den Einwand, der Orakelspruch sei nicht ein authentischer Spruch des Hl. Geistes, entkräften. Denn erstens würde der Lügengeist anders gesprochen und sich durch Milde eingeschmeichelt haben; zweitens, wenn man aber sagen wolle, er habe den Geist der Wahrheit wie in ändern Dingen so auch in diesem Sprach (si et hoc) nur nachgeäfft, so wäre zwar der Spruch kein Spruch des Hl. Geistes, aber nun wüide folgen, daß der Hl. Geist wirklich jenen Grundsatz befolgt, den der Lügengeist ja nur aussprach, um ihn nachzuäffen. -- Es braucht kaum bemerkt zu werden, daß dieses Dilemma keinen Eindruck machen konnte, da T. jenen Inhalt der Hl. Schrift ignoriert, in dem Gott selbst seine Barmherzigkeit gegen die Sünder offenbart.



3152) hoc ius ecclesiae usurpes. Gangneius überlieferteiussisse” und wahrscheinlich ist zu lesen: hoc ius ipsi ecclesiae usurpes. Dadurch würde der Gegensatz zu „Spiritus veritatis potest indulgereschärfer hervortreten.



3161) Matth. 16, 18 f.



3172) Der Satz wird bei Oehler und in der Wiener Ausgabe unrichtig in zwei Sätze geteilt und falsch interpunktiert, indem nach propinquam und conferentem ein Fragezeichen gesetzt wird. Mit qualis es beginnt der Nachsatz zu „si . . . praesumis”. Nach propinquam ist ein Doppelpunkt zu setzen und nach conferentem ein Ausrufungszeichen oder ein Fragezeichen mit Ausrufangszeichen. Das bei T. an vielen Stellen vorkommende, den Nachsatz einleitende qualis est oder quäle est bedeutet „wie kommst da mir vor, wie kannst du es wagen, was soll es heißen”. -- Daß die Stellead omnem ecclesiam Petri propinquamübersetzt werden kann „jede Kirche, die mit der Kirche Petri verwandt ist” und, weil „Petridasteht, sogar besser so übersetzt wird (propinquus hat für gewöhnlich den Genitiv nur dann bei sich, wenn es substantivisch steht), beweisen folgende Stellen Apol. 12: materias sorores vasculorum instrumentorumque communium; Apol. 28: ventum est ad secundum titulum laesae augustioris maiestatis; de cor. 12: Est et alia militae regiarum familiarum = Es gibt auch noch einen ändern Kranz, den Kranz des Soldatenstandes der Palastdiener; de fuga 12: Certe et huius timiditatis consilium est; de idol. 21: Et erit idololatriae confessio timoris tui; de res. carn. 49: Ventum est nunc ad carnem et sanguinem, revera totius quaestionis = damit sind wir angelangt bei „Fleisch und Blut”, fürwahr auch beim Fleisch und Blut der ganzen Streitfrage. Ich füge noch an eine Stalle aus Cicero (orat. 203): Sunt etiam qui in quoddam genus abiectum incidant, Siculorum simillimum (vgl. Fr. Stolz und J. H. Schmalz, Lat. Gramm.3 S. 490). Propinquus bezeichnet die geistige Geineinschaft in Glauben, Sitte, Disziplin und Kultus, jene durch den gleichen Besitz geistiger Güter begründete familiaritas und fraternitas der Kirche, welche nicht zufälliges Produkt geschichtlicher Entwicklung ist, sondern durch den lebendigen Zusammenhang mit dem apostolischen Ursprung begründet wird. Vgl. de praescr. haer. 20; 32; de bapt. 15. Deshalb sind die Häretikerextranei”, weil sie sich von dieser Gemeinschaft getrennt and dadurch enterbt haben. De carne Christi 1 nennt T. die Leugner der Auferstehung propinquos Sadducaeorum.



3181) Apg. 2, 22.



3192) Ebd. 15, 10. 11.



3203) Wenn also der Herr ihm befohlen hat, auch zu binden, d. h. Sünden zu behalten, so bann sich dieser Befehl nur auf die schweren. gegen Gott und seinen Tempel begangenen Sünden beziehen. Sonst standen Matth. 18, 22 und Matth. 16, 18 f. miteinander in Widerspruch. Postea ist zu mandasset zu ziehen, oder zu alligäre, im letzteren Falle wäre es zu übersetzen: etwas für später oder von jetzt an zu binden.



3211) Die Matthäusstelle 16, 18 f., von der T. glaubt bewiesen zu haben, daß sie nur auf Petrus persönlich geht; et quidem tuam ist verschärfend = erst recht kannst du dich nicht darauf berufen, da deine Kirche nicht die Kirche Petri ist, ein Zusatz, der doch offenbar darauf hinweist, daß der apostrophierte Bischof nicht der Bischof von Röm ist. Im folgenden Satz ist „secundum enim Petri personam” zu übersetzen: entsprechend der Person Petri, und secundum steht nicht = secundo loco post. Der Sinn ist: Wie diese Gewalt in Petrus nur eine persönliche war, so ist sie fürderhin nur eine persönliche.



3222) Diese „spiritalesweisen sich als solche aus durch die Wunder- oder Weissagungsgabe.



3233) Nach der Lesart: nam et ipsa ecclesia; die Lesart ipse ist unmöglich. T. gibt hier, soweit es ihm möglich ist, eine Definition des spiritualistischen montanistischen Kirchenbegriffes. Vgl. Kap. 18 am Schluß : ut eum spiritum dixerit, qui in ecclesia censetur.



3244) Nach Matth. 18, 20. Ubi sunt duo vel tres congregati in nomine meo. Vgl. hierzu de fuga 14; de exhort. castitatis 7. Sed ubi tres, ecclesia est, licet laici. -- In diesen Stellen liegt eine Anerkennung und Beschönigung der geringen Zahl der Montanisten, welche für ihre Winkelversammlungen die Bezeichnung „die Kirchebeanspruchten.



3255) numerus omnis darf nicht übprsetzt werden: alle diejenigen, welche sich in diesem Glauben vereinigen, sondern ist zu übersetzen: jede beliebige Anzahl, auch wenn es bloß zwei sind. Vgl. de exh. cast. 7: quod non unum est, numerus est. Denique post unum incipit numerus.



3261) Es ist zu lesen: qui in hanc fidem conspiraverint, ecclesia ab auctore et consecratore censetur, nicht: qui in hanc fidem conspiraverint ecclesiae, wie allerdings Gangneius und Gelenius überlieferten. Ecclesia wird durch den Zusammenhang gefordert, denn T. will gerade hervorheben, daß schon zwei oder drei vom Stifter der Kirche selbst als „Kircheerklärt wurden; ferner ist bei auetore et consecratore offenbarecclesiae” zu ergänzen, wodurch ecclesia gefordert wird. Zu hanc fidem ist keine Ergänzung notwendig; haec fides ist = dieser unser Glaube, dieser christliche Glaube. Vgl. de ieiun. 13 (291/13): praescribitis constituta esse sollemnia huic fidei. T. will hervorheben, daß der (wahre, in der Glaubensregel enthaltene) Glaube allein genügt, und somit zwei, die in diesem Glauben vereinigt sind, „die Kirche” sind. Vgl. de exh. cast. 7 : Unusquisque enim sua fide vivit. -- ecclesia ... censetur kann kurz übersetzt werden: „wird Kirche genannt”; vgl. Apol. 39 S. 144 Anm. 1 und die daselbst angeführten Stellen, zu denen noch hinzugefügt werden kann de virg. vel. 5: probari a nobis opportet, proprietatem eius vocabuli ad sexum ipsum, non ad gradum sexus pertinere, quo communiter etiam virgines censeantur.






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